Hallo liebe Foris,
der grosse Sohn meines Mannes hat sich nun endlich mal gemeldet. Es geht um einen Antrag...denke um BAB, genaues weiss ich erst spaeter.
Nun habe ich mal auf der entsprechenden Seite gelesen und es stellen sich Fragen:
Zum einen wird da beschrieben, dass auch ich als Stiefelternteil mein Einkommen angeben muss.
Ganz ehrlich, ich sehe das gar nicht ein. Auch wenn vermutlich meine Tochter in die Berechnung mit reinfaellt.
Das naechste ist, ich habe gelesen, dass BAB nur dann gewaehrt wird, wenn das Ausserhalbwohnen ausbildungsbedingt ist. Heisst, wenn er aufgrund der Entfernung nicht mehr bei einem Elternteil leben kann.
Hier scheidet der Vater aus, da er im Ausland lebt. Die Mutter wohnt nur einige Haeuser entfernt von ihm und somit wohnen beide gleich weit weg vom Ausbildungsbetrieb.
Koennte es sein, dass er um Geld zu bekommen (BAB) eventuell zur Mutter zurueckziehen muesste?
Ist es tatsaechlich so, dass mein Einkommen angegeben werden muss?
Bin gerade etwas angesaeuert.
Gruss riviera
Guten Morgen ins Land der Ahornblätter!
Was issen BAB? Sowas wie BaFöG?
Thomas
Wer aufgibt, gibt sein Kind auf!
Das Zeichen größten Misstrauens Gott gegenüber, ist ein Blitzableiter auf dem Kirchturm.
Hallo Riviera,
wir haben hier mit einem ähnlich gelagerten Fall zu tun. Dort wurde BAB ganz klar abgelehnt, weil Mutter und Sohn in einem Ort leben. In diesem Fall kann der Sohn nur ausziehen und Wohngeld etc. (keine BAB) bekommen, wenn das Jugendamt abnickt, dass ein weiteres Wohnen bei der Mutter nicht zumutbar ist. Das wiederum ist gar nicht einfach.
Nach meinem Kenntnisstand bist du als Stiefelternteil nicht unterhaltspflichtig. Ich habe die Auskunft auch einmal verwehrt und nie wieder etwas gehört von der ARGE.
Liebe Grüße
Andrea
Die 7 Todsünden der modernen Gesellschaft? Reichtum ohne Arbeit. Genuss ohne Gewissen. Wissen ohne Charakter. Geschäft ohne Moral. Wissenschaft ohne Menschlichkeit. Religion ohne Opfer. Politik ohne Prinzipien.
Dalai Lama
Hallo zusammen,
meine Schwester hat BAB bekommen, trotz dass sie im gleichen Ort wie meine Mutter lebte. Allerdings war sie da auch schon Mitte 20...
Ich würde als Stiefelternteil generell die Auskunft verweigern, weil das BGB nur die Auskunftspflicht für Verwandte in gerader Linie vorsieht (Eltern, Großeltern, Kinder). Das JA stellt diese Frage bei meinem Mann gerne in den 2jährigen Auskunftsbögen. Und das finde ich eine Frechheit. Letztes Mal habe ich in die Zeile eingetragen, aufgrund welcher Rechtsgrundlage sie diese Frage stellen. Eine Antwort erfolgte - natürlich - nicht.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo meine Lieben!
BAB ist Berufsausbildungsbeihilfe, aehnlich wie Bafoeg.
Er wohnt ja schon nicht mehr daheim. Und das ne ganze Weile. Grund war, das Verhaeltnis zwischen ihm, seiner Mutter und dem damaligen LG war so im Eimer, dass er dann fuer ca 1 Jahr bei den Eltern seiner Exfreundin wohnte. Dort ist er vor einigen Monaten ausgezogen. Er hat jetzt eine Wohngemeinschaft mit einer Person.
Kuck mal hier, da steht, dass ich Angaben machen muss:
Und richtig, ich bin nicht zum KU direkt verpflichtet, aber indirekt dann doch und hier besonders frech, da ich Auskunft geben muss.
@LBM
Danke dir, das ist nen guter Tip. Das werde ich dann auch so machen.
Dies scheint so ein Fall zu sein, wo die Rechtsprechung mal wieder ziemlich am Rad dreht.
Sohnemann wird 19 dieses Jahr. Dass er nach Hause zurueck muesste, nun ja, dass wuerde ich auch nicht sonderlich begruessen---lernt er da doch so viel fuers Leben :rofl2:.
Nur hoert fuer mich der Spass auch auf.
Danke euch vielmals!
Gruss aus dem Land des Ahornblattes, riviera
Hey,
vielleicht haben die das im Zuge der Hartz4 Diskussion geändert, nachder ein jugendlicher Hartz4 Empfänger bis 25 zu Hause bei Muttern bleiben muss, anstatt für sich selbst und eine eigene Wohnung Hartz4 zu bekommen?
Nur so eine Idee.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo ihr Lieben,
nach meiner Erfahrung liegt genau bei der "25er Regelung" das Problem. Wir haben uns schon die Hacken abgerannt deswegen. Ohne Bescheinigung vom Jugendamt wird er nicht weiter kommen. Diese wiederum ist aus Sparmaßnahmen an sehr enge Grenzen geknüpft.
Liebe Grüße
Andrea
Die 7 Todsünden der modernen Gesellschaft? Reichtum ohne Arbeit. Genuss ohne Gewissen. Wissen ohne Charakter. Geschäft ohne Moral. Wissenschaft ohne Menschlichkeit. Religion ohne Opfer. Politik ohne Prinzipien.
Dalai Lama
Moin riviera,
ich lese den von dir verlinkten Teil anders als du. Für den Stiefelternteil wird zwar ein Freibetrag eingeräumt, aber dieser muss auch in Anspruch genommen werden. Meines Erachtens gilt das dann, wenn dort kein Einkommen vorhanden ist.
Okay, die Bafög-Anträge hatten diesen Passus bislang nicht. Deshalb würde ich die Auskunft des Stiefelternteils ganz einfach verweigern, sodass beim Vater der "normale" Freibetrag berechnet wird.
Ob dann die Vorraussetzungen für BAB vorliegen, muss die zuständige Behörde entscheiden. In jedem Fall muss BAB ja beantragt werden, weil es vor Unterhalt zählt. Und dann mal die Entscheidung abwarten...
eskima
Hallo Riviera,
die Angaben sind erforderlich, da es für Ehegatten Freibeträge gibt, falls ihr EK nicht ausreicht.
Solltest du darunter liegen, wäre es ratsam, dein Einkommen anzugeben - da sich dadurch die BAB erhöht - das führt dazu das die Unterhaltszahlung niedriger wird, da Kind höheres Einkommen hat.
z.B. :1500 EK - 1000 Freibetrag Mann - 400 Freibetrag du = 100 Euro anzurechnendes Einkommen
Wenn du jetzt genügend EK hast würde der Freibetrag wegfallen und das anzurechnende EK deines Mannes erhöht sich - Freibeträge sind nicht die richtigen Zahlen (sind auf der BABseite der Arbeitsagentur ersichtlich).
Dann gibt es noch einen Freibetrag für den ET und einen zusätzlichen Freibetrag, wenn der eigene Hausstand erforderlich ist.
Wenn du hier Angaben machst, machst du keinen Fehler!
Grüße,
kosmos
Hallo Kosmos,
naja, ick lebe ja nicht in De, sondern in Canada und da ist das mit dem Einkommen eh so ne Sache.
Und letztlich weigere ich mich dem deutschen Staat mein Einkommen offenzulegen, wo es nicht um mein Kind geht.
Hoert sich egoistisch an und ist es auch, ich weiss. Nur, ehrlich gesagt ist mir das egal.
*fuerwensollichdemnaechstnochallesoffenlegen?*
Und was Sohnemann betrifft bin ich halt etwas angesaeuert, weil ich ihn mehrfach bat das zu erledigen solange wir in De sind, da das einfacher war.
Im Zweifelsfall muss ich die Belege fuer das Einkommen etc alles uebersetzen lassen und wer erstattet mir das? Keiner.
Danke euch allen sehr, bisher hat Sohnemann nichts geschickt, dauert ne Email mit Anhang mittlerweile laenger...?
Gruss aus Ca, riviera