Hallo Moin,
nach 14 Monate hatte ich die moeglichkeit 3 Wochen mit meinem Kinder zu verbringen. Ich muss ehrlich sagen, habe ich viel geweint um Sie "wieder" zum Mutter gehen sehen muss. Wir zusammen hatten ein wunderschoene Zeit zusammen gebracht dass die Kinder staendig mich gefragt haben ob ich zurueck nach DE soll um mehr kontakt zu einander zu haben.
Das mache ich gerade und weiss auch schon dass ich beim meine Derzeitiger arbeitsgeber diese moeglichkeit besteht. Aber ich muss (oder soll) auch ueber die Finanzielle folgen auch denken. Nun zum Thema:
Kurz nach dem Trennung (2 Monate) bin ich nach England umgezogen aber mit die gleiche Firma geblieben. Mein BRUTTO gehalt hatt sich etwas erhoeht (paar thousand euro im Jahr) aber die NETTO gehalt hatt sich deutlich "verbessert". In England zahlt man insgesamt weniger an Steuer, Sozial ausgaben, Krankenversicherung usw. In England, das Steuerrecht ist auch... es gibt keinen Unterschied zwischen geheiratet oder ledig. Jeder zahlt Steuer laut verdienst.
Momentan zahle ich 120% des Mindesunterhalt fuer jedes kind... die auch meine derzeitiges netto Einkommen entspricht. Wenn ich in DE geblieben waere, hatte ich nicht mehr als die 105% oder 110% des Mindesunterhalt verpflichtungen gegenueber die Kinder.
Wenn ich nach DE umziehe, werde ich mein BRUTTO gehalt behalten aber mein Netto wird deutlich weniger sein (um die €800 bis €1000 im Monat weniger).
Selbstverstaendlich moechte ich nicht dass die Kinder benachteiligt sind, aber denke ich auch wenn ich sowieso "wieder" nach DE zurueck kehre, um mehr Umgangszeit mit die Kinder zu haben, schadet es auch nicht wenn ich KU nach meine "Deutsche" einkommen zahle.... ich zahle dann sowieso immer mehr als des Mindestunterhalt und ungefaehr gleich als wie vor der Umzug nach England.
Wie seht aus mit KU abaenderung aus falls die KM sowas ablehnt? Kann ein Richter dass sehen als einen beabsichtigt "gehaltsminderung" manoever?
vielen Dank im voraus
cicero..
Hi cicero
Ich finde es schon klasse, der Kinder wegen diesen Schritt zu machen. :thumbup:
Um aber eine genaue Berechnung zu bekommen, solltest du Zahlen hier einstellen.
Richter sehen es übrigens in der Situation gerne, wenn Vati zurück kommt, der Kinder/Umgang wegen und wird m.M.n. keine ''beabsichtigte Gehaltsminderung'' erkennen.
Guss Wedi
Moin
Da Dein Brutto gleich bleibt würde das ja eher bedeuten, dass Dir bisher zuwenig abgezogen wurde (im Ländervergleich), um die gleiche soziale Absicherung zu bekommen wie KV, Rente etc. Jedenfalls für deutsche Verhältnisse. Theoretisch dürfte Dir keine (absichtliche) Gehaltsminderung unterstellet werden, lediglich die staatlichen/gesetzlichen Abgaben ändern sich. Dir hierfür einen Auslandsaufenthalt aufzuzwingen dürfte schwer fallen. Soll das Gericht sich an den Staat wenden und diese "Ungerechtigkeit" anmahnen.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Wäre interessant zu hören wie ein deutsches Gericht das dann letztlich wirklich sieht.
Wenn man sich vor Augen führt das es Gerichte gibt die Entscheiden das eine KM zwar in der Tat keinen Anspruch mehr auf BU hat, dann aber weiter argumentieren das der Wegfall des BU die Kinder ja benachteiligen würde (da die KM nachhaltig keinen Bock auf Arbeiten hat) und deshalb trotzdem weiter zu zahlen sein,
würde mich parallel dazu ehrlich gesagt ein Urteil nicht wundern das zwar dem Vater anerkennt das er näher bei seinen Kindern sein will, ihm dann aber auch sagt das das Mindereinkommen jetzt sein Problem sei - denn eine Reduzierung des KU würde die Kinder ja zu sehr Einschränken. Die Urteile die einen Unterhalt nach unten korrigieren dürften eher überschaubar sein ...
Gruß
Habakuk