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AW: Abfindung und KindesUnterhalt

 
(@cicero73)
Rege dabei Registriert

Hallo moin,

habe folgende schwierige Frage (fuer mich) 🙂

Fuer meine 3 minderjahrige Kinder, zahle ich 120% KU nach DDT Zeit der Trennung. Ich bin Zeit 2008 getrennt und 2010 geschieden.

Meine auslands einkommen ist (fast) immer ungefaehr 3,400 - 3,500 englische Pfund gewesen. Da gab Zeit wo die Kursware fast paritaet gewesen ist und heute ist die Englische Pfund relative sehr stark gegenueber der Euro.

D.h. in der letzten 7 bis 8 Jahre hatt sich mein umgerechnete einkommen zwischen 3,500 Euro und 4,500 Euro obwohl die einkommen in Englische Pfund ungefaehr immer gleich blieb.

D.h. auch dass meine bereignigte Einkommen zwischen 3,000euro und 4,000euro lag.

120% nach DDT war manchmal zu Hoch und manchmal zu niedrig wegen WahrenKurs aenderung.

Die Kindes Mutter hatt nie fuer eine Neu Berechnung oder Unterlagen gefordet. Und deshalb ist die Unterhalt fest mit 120% geblieben. Ich habe auch keine Abaenderung beantragt.

Nun ist der Hammer!

Ich wurde von Firma entlassen und eine Abfindung gezahlt (um die 40,000 Euro). Glueckliche weise habe ich arbeit innerhalb 3 wochen fuer 3.400 Euro netto im Monat gefunden. Umgerechnet is die Neue bereignite Einkommen ungefaehr 3,000 bis 3,100 Euro was die DDT 120% KU entspricht (oder vielleicht einbissien weniger)

Naturlich ich zahle gerne die 120% nach DDT KU weiter. ABER

Kann die KM verlangen dass die Abfindung zum jetztigen Einkommen addiert werden und deshalb hoeher Unterhalt fordern (und erfolg haben)? Ich bin der Meinung das Abfindung kommt nur in Frage (also Unterhaltsrelevant) wenn Man eine niedrige Einkommen hatt bzw. Arbeitslos ist um den gleichen bisherigen Unterhaltstitel leisten zu koennen.

Meinungen oder Erfarungen?

mfg

Cicero

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 04.05.2015 23:04
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Da dein höheres Einkommen nicht tituliert wurde und höheres Einkommen nicht rückwirkend geltend gemacht werden kann, würde ich sagen, dass damit auch der Anspruch, deine Abfindung zum Ausgleich aufzubrauchen, nicht vorhanden sein dürfte.

Andererseits ist die Abfindung aber auch Einkommen, das Unterhaltspflichtig ist.

Insofern solltest du möglcihst brav weiter zahlen und hoffen, dass in den nächsten 12 Monaten keiner Auskunft fordert.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.05.2015 23:48
(@cicero73)
Rege dabei Registriert

Aber das Hoeheres Einkommen war nicht durch erhoehung von Arbeitsgeber sondern nur beinflusst von KursWahre.

Wann die Pfund paritaet mit der Euro war, konnte ich auch eben kein Abaenderungsklage erheben da die KursWahre wechselt staendig.

Warum muss Abfindung zum einkommen zahlen wenn die Unterhaltstitel weiter gezahlt ist? Muss Mann wahrscheinlich mehr Unterhalt wegen Abfindung bezahlen und wann das aufgebracht ist, kaum wieder nieder zu stellen?

mfg

cicero

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.05.2015 00:01
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Aber das Hoeheres Einkommen war nicht durch erhoehung von Arbeitsgeber sondern nur beinflusst von KursWahre.

Das ist Egal. Einkommen ist Einkommen.

Wann die Pfund paritaet mit der Euro war, konnte ich auch eben kein Abaenderungsklage erheben da die KursWahre wechselt staendig.
Genau. Das ist dein Privatrisiko. Aufwärts immer, abwärts nimmer! Das (oder so ähnliche) war schon der Wahlspruch eines anderen deutschen Staates, der sich gegen seine Bürger gestellt hat.  Und kurz danach abgesoffen ist.

Warum muss Abfindung zum einkommen zahlen wenn die Unterhaltstitel weiter gezahlt ist? Muss Mann wahrscheinlich mehr Unterhalt wegen Abfindung bezahlen und wann das aufgebracht ist, kaum wieder nieder zu stellen?

Das ist zu befürchten. Ja.
So ist das in D.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.05.2015 00:07