Guten Tag
ich brauche nochmals Hilfe, da ich nichts reales im Netz finde
Meine Tochter macht jetzt ein Auslandsstudium.
Welches Kosten kommen zum Kindesunterhalt noch hinzu?
Mein Wissen:
670 € minus Kindergeld 190 € = 480 € geteilt nach Einkommen der Eltern
vielen Dank für Infos
Moin Rinus,
ganz grundsätzlich gibt es kein verbrieftes Recht auf ein Auslandsstudium bzw. für die Übernahme der dadurch verursachten höheren Kosten (Reisekosten, Lebenshaltung im Ausland, Studiengebühren, erforderliche Sprachkurse etc.) Ein solches Studium kann man sich entweder leisten oder nicht. Niemand wird Dich dazu verurteilen, durch das Studium im Ausland verursachte zusätzliche Kosten zu tragen.
Der Unterhalt für nicht zuhause lebende volljährige Kinder liegt - wie von Dir beschrieben - bei 670 € minus Kindergeld (184 €), die nach dem Einkommen beider Eltern aufgeteilt werden. Vorrangig ist BAFÖG zu beantragen, das zumindest unter bestimmten Voraussetzungen auch als "Auslands-BAFÖG" gewährt werden kann.
Aber wie gesagt: Der Anspruch des Kindes gegen seine Eltern bezieht/beschränkt sich auf eine "seinen Fähigkeiten und Neigungen angemessene Berufsausbildung"; nicht darauf, dass diese auf Kosten der Eltern in den USA oder Australien stattzufinden habe, weil es dem Kind dort besser gefällt.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Amerika oder Australien - stellt sich erst Anfang Januar heraus.
und liebe Ex sagt, das ihr Anwalt sagt, das ich Mehrkosten wie Wohnung, Bücher, Reisekosten mit tragen muss.
Meines Wissens sind Wohnungsmiete aber im KU bereits enthalten
Hallo Rinus,
hier http://mainz-kwasniok.de/kindesunterhalt/vollj%C3%A4hrige-kinder/ weiter unten unter "Weitere Urteile zum Volljährigenunterhalt" finden sich auch ein paar Informationen, insbesondere
"Gibt es eine solche Absprache nicht, müssen die Eltern die Mehrkosten nur übernehmen, wenn ihnen die finanzielle Mehrbelastung wirtschaftlich zumutbar ist, wenn der Auslandsaufenthalt sachlich begründet und sinnvoll ist, um das angestrebte Ausbildungsziel zu erreichen und wenn der zusätzliche Unterhaltsbedarf unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles insgesamt angemessen ist."
Viele Grüße
Susi
Susi, Martin: VIELEN DANK
Hallo Rinus,
interessanter als die üblichen Kosten (Bücher, Wohnung, .... ) wären die allgemeinen Lebenshaltungskosten im Zielland, die Studiengebühren, die Auslandskrankenversicherung, Auslandshaftpflicht (?), Konto im Zielland?, Geldtransfer.
VG Susi
Moin,
interessant wäre zunächst einmal die Frage, ob es sich um ein (oder zwei) Auslandssemester handelt, oder ein komplettes Studium ...
... das macht in der Bewertung einen Unterschied.
So heisst es bespielsweise in einer jüngeren Entscheidung des KG Berlin (17 WF 232/12) :
[...] sondern ihre gesamte Ausbildung vollständig im Ausland absolvieren möchte. Die Anforderungen, dass eine derartige Ausbildung von den Eltern [...] zu finanzieren ist, sind [...] deutlich verschärft [...].
In der Literatur wird darauf hin- gewiesen, dass die (Mehr-) Kosten derartiger Studienaufenthalte vom unterhaltspflichtigen Elternteil nur nach Maßgabe von § 1618a BGB, also unter Berücksichtigung der wechselseitigen Pflicht zu Beistand und Rücksichtnahme, zu tragen sind [...].
... und wenn Mama ein solches Studium für angemessen hält, Du aber nicht, dann kann sie gerne mit nem Anwalt wedeln, beteiligen musst Du Dich an etwaigen Mehrkosten aber dennoch nicht zwangsläufig.
Besten Gruß
United
Moin Rinus,
Amerika oder Australien - stellt sich erst Anfang Januar heraus.
wichtig wäre auch, was Töchterlein dort studieren will und warum das im Inland nicht möglich sein soll.
und liebe Ex sagt, das ihr Anwalt sagt, das ich Mehrkosten wie Wohnung, Bücher, Reisekosten mit tragen muss.
naja, was irgendein Anwalt (der NICHT Dein Freund ist, denn nicht Du bezahlst seine Rechnung) behauptet, muss Dich nicht interessieren. Viel spannender fände ich die Antwort auf die Frage, welchen prozentualen Anteil Deine Ex an Unterhalt und auslandsbedingten Mehrkosten zu leisten plant. Meine Ex war jedenfalls immer sehr kreativ, wenn es darum ging, bei Kosten, die man eigentlich mit "halbe-halbe" hätte lösen können, den Löwenanteil in meine Richtung schieben zu wollen. Fremdes Geld gibt man bekanntlich leichter aus als eigenes. Sie lief dann immer wieder gegen die Mauer, dass genau diese Angewohnheit mit unserer Trennung ihr Ende gefunden hatte... 😉
Meines Wissens sind Wohnungsmiete aber im KU bereits enthalten
selbstverständlich - und Essen und Reisekosten (zum Studienort) auch. Wenn dieser im Ausland liegt, sind Letztere halt ein bisschen höher. Bei einem guten Vater-Tochter-Verhältnis und sofern Deiner Tochter Begriffe wie "Bitte" und "Danke" nicht fremd sind, könntest Du da natürlich freiwillig (!) das Portemonnaie weiter öffnen als Du müsstest. Aber wenn bereits ein Anwalt den Griffel spitzt und sich Gedanken darüber macht, was Du (angeblich) musst, kannst Du das natürlich auch bleibenlassen.
Verurteilen wird Dich jedenfalls niemand zur Übernahme auslandsbedingter Mehrkosten.
Grüssles
Martin
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Hallo auch.
So ein Auslandsstudium ist schon was tolles, wohin geht sie denn? 🙂
Klar ist es ein finanzieller Aufwand, aber es ist auch Spaß dabei gewesen :phantom:
Ermögliche deine Tochter auf jeden Fall diese Erfahrung(en) :thumbup:
>Genieße dein Leben<
Tja,
das Problem dabei sind halt die Begleitumstände die hier vielleicht bestehen.
Wenn seit Jahren kein Kontakt mehr zur Tochter besteht und alle Kommunikation nur noch schriftlich oder gar per Anwalt geschieht kann die Bereitschaft einen solchen "Spaß" zu finanzieren verständlicher Weise sehr eingeschränkt sein ...
nochmal ich, weil ich aktuelle Infos habe:
Tochter geht 1Jahr nach Südafrika (ohne mein Wissen, ohne das ich gefragt wurde) und macht dort Ihr Auslandsjahr für Ihren Bachelor.
ExFrau will die Hälfte von Tests haben (180€) und behauptet dem Kinde stehen im Ausland 900 € zu.
Zudem soll ich mich an Unterkunft, Visum, Impfungen usw beteiligen
Tochter hat Bafög Antrag gestellt und ich unterschreibe den gerne und gebe dem Bafög Amt auch Auskunft über mein Einkommen,
welches ich aber meiner Ex nicht zeigen will - Sie mir Ihres auch nicht
Ratschläge, Hinweise sind wirklich erwünscht.
DANKE
Deine Ex hat nichts zu wollen. Wenn deine Tochter Unterstützung wünscht, muss sie sich selbst kümmern. Daher würde ich alle Anfragen von Ex ignorieren und lediglich der Tochter anbieten, sich mal unter 4 Augen zu treffen. Dann könnt ihr über ihre Zukunft reden.
Deine Tochter ist in der Pflicht. Und deine Ex hat nichts mehr zu melden.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Moin Rinus,
Tochter hat Bafög Antrag gestellt und ich unterschreibe den gerne und gebe dem Bafög Amt auch Auskunft über mein Einkommen,
welches ich aber meiner Ex nicht zeigen will - Sie mir Ihres auch nicht
Deine Tochter hat Anspruch auf eine Auskunft von Dir.
... und wenn sie´s der Mutter zeigt, hast Du keine Handhabe (wenn eine Haftungsquote für den ungedeckten Bedarf ermittelt werden soll, müssen beide Einkommen auf den Tisch).
Das heisst aber auch, wenn irgendeine Forderung seitens Töchting (!) auf Deinen Tisch flattert, dann hat sie sowohl BaFÖG-Bescheid als auch Mama´s EK vorzulegen.
Gruß
United
Moin rinus,
ein Auslandssmester ist finanziell zunächst Privatvergnügen; das muss man sich - vor allem die zusätzlichen Kosten für Reise, Unterkunft, zusätzliche Versicherungen etc. - eben leisten können oder zuhause zu Ende studieren. "Ich studiere jetzt mal ein Jahr in Südafrika, weil es mir dort besser gefällt als in D" löst also noch keine zusätzlichen Zahlungen aus. Zumindest, wenn Töchterlein nicht gerade Zoologie studiert und in ZA ihre Studienobjekte in freier Wildbahn beobachten muss. Und selbst dann gibt es keinen automatisierten "Alter, gib Kohle!"-Weg.
Wie @Lausebackesmama und @United bereits ausführten, ist Deine Ex auch nicht mehr Ansprechpartnerin für Unterhaltsfragen, sondern die volljährige Tochter selbst. Ja, für manche seiner Bedürfnisse muss man als Erwachsener schon selbst einstehen; auch die späteren Gehaltsverhandlungen kann nicht mehr Muddi führen. Und sie kann sich auch nicht aussuchen, von wem sie Geld haben möchte; da seid Ihr als Eltern beide im Boot - nach einem genehmigten oder abgelehnten BaFÖG-Antrag, der vorrangig gestellt werden muss.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
DANKE (hilfreiche und nützliche Antworten)
und ihr werdet lachen....Exchen legt plötzlich ne Vollmacht der Tochter vor.....das sie alles regeln darf weil Töchterchen in Semesterferien bei Freunden
im Ausland ist (habe jetzt 2 Vollmachten mit unterschiedlichen Handschriften vorliegen)
Unterstützen will ich meine Kleine gerne und selbstverständlich, nur will ich mir von Ex nicht auf der Nase rumtanzen lassen und daher werde ich den Bafög Antrag Blatt 3 nicht unterschreiben, sondern darauf hinweisen, das ich meine Verdienstbescheinigungen nur an das Bafögamt schicke - mal schauen was passiert.
Hallo,
aber das kannst du doch sowieso machen, wenn du die Bafög-Nr. deiner Tochter hast deine Einkommensauskunft direkt dorthin schicken.
Bezüglich des Auslandssemesters: es gibt so was wie Erasmus, wo ein Teil der Zusatzkosten gedeckt ist bzw.es können Stipendien beantragt werden oder Fördermittel. Da ist deine Tochter aber in der Pflicht sich an ihrer Uni zu kümmern, denn dort gibt es extra Abteilungen dafür. Und dies wäre auch wichtig, das es eine Partneruni ist, dass die Fächer, die sie im Ausland belegt auch in Deutschland anerkannt werden. Dann hat sie auch keinen zeitlichen Nachteil.
Und sie kann ja hier und im Ausland jobben um ihren Wunsch nach einem Auslandsjahr zu verwirklichen.
Meine Kleine spricht auch davon, dass sie später im Ausland studieren will, ich habe ihr aber schon erklärt, dass ich das nicht für sinnvoll erachte, da mir nicht klar ist wie sie die horrenden Studiengebühren zahlen will.
Sophie
P.S. Wenn Ex das als Bevollmächtigte regeln will würde ich ihr und der Tochter mitteilen, dass du genau das zahlen wirst, wozu du verpflichtet bist und nicht einen Euro mehr. Sollte sich die Tochter direkt mit dir in Verbindung setzen und das Gespräch mit dir suchen, so wärst du evtl. bereit dich an mehr zu beteiligen. Aber zum Erwachsensein gehört eben Kommunikation mit den Personen, von denen man etwas fordert.
Moin Rinus,
ich spinne das gedanklich mal weiter: Töchterchen wäre der Ansicht, sie müsse nur "Auslandsstudium" sagen, und schon habe Kohle zu fliessen (und zwar vornehmlich/ausschliesslich von Dir) - und Du schliesst Dich dieser Ansicht nicht an: Wie geht es dann weiter? Schickt sie dann auch Muddi per Vollmacht in eine entsprechende Gerichtsverhandlung anstatt selbst zu erscheinen? (Zu Deiner Beruhigung: Das würde nicht funktionieren; da MÜSSTE sie schon persönlich auftauchen und sich ihre roten Ohren auch persönlich abholen).
Meine einzige (!) Botschaft in diesem Fall wäre (und zwar an die Tochter, nicht an die Mutter): "Wir können uns darüber gerne persönlich unter 4 Augen unterhalten; danach sehen wir weiter."
Wenn Töchterlein bereits das zuviel Aufwand ist, muss sie sich ihr Auslandsstudium eben selbst verdienen. Zum Erwachsen-Sein gehört nicht nur der anonyme Griff in fremde Portemonnaies, sondern auch, für die eigenen Ziele einzustehen. Bei demnächst anstehenden Vorstellungsgesprächen oder Gehaltsverhandlungen für den ersten Job kann auch nicht mehr Muddi die Kartoffeln aus dem Feuer holen.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.