Hallo zusammen
Meine Tochter macht ab September 2017 ein Auslandsschuljahr in Spanien .
Soweit so gut , gestern allerdings schickte mir meine Ex einen Antrag auf Auslandsbafögs für Schüler .
Meine Frage ist nun falls meine Tochter tatsächlich Bafög erhält , wäre dieses dann als eigenes Einkommen zu werten und wie würde das sich
dann auf die Unterhaltszahlungen auswirken ?
Ich habe auch schon gegoogelt konnte aber nichts brauchbares finden .
Viele Grüsse Bruce
Hallo,
wie alt ist die Tochter?
Hat die Tochter/KM Mehrbedarf wegen dem Auslandsjahr gefordert?
Muss die Tochter dann ein Schuljahr wiederholen oder geht sie auf eine 13jährige Schulform und überspringt dann sozusagen die 11. Klasse und macht regulär das Abitur?
Sophie
Hallo,
es gibt wohl maximal 317 Bafög monatlich und 250 € Reisekostenzuschuss innerhalb Europas, 500 € Reisekostenzuschuss außerhalb Europas.
Einen Rechner habe ich nicht gefunden.
Was steht in dem Antrag?
Sophie
Hallo,
mittels einem <a href="https://www.bafoeg-rechner.de/Rechner/>BAfög-Rechner</a>" (dabei Schüler-BAfög wählen und als Land Spanien (nicht Deutschland)) und <a href="http://www.weltweiser.de/stipendien/auslandsbafoeg-schueleraustausch.htm>Hinweise</a> " kannst Du ermitteln wie hoch das BAfög ungefähr sein würde.
Außerdem kann man einen Reisezuschuß von 500 Euro beantragen (250 Euro jeweils für Hin- und Rückreise), Höchstsatz monatlich sind 504 Euro (könnte im nächsten Jahr höher sein).
Weiterhin spielt es auch eine Rolle wie hoch die Aufenthaltskosten sind, wieviel kostet die Unterkunft? Wie hoch sind die Lebenshaltungskosten? In aller Regel lebt man im Ausland schon teuerer als zu Hause.
Außerdem wird Deine Ex auch weiterhin für Deine Tochter sorgen, was Wohnung, Versicherung, Beiträge, Kleidung, ... angeht.
Prinzipiell könnte man es wie das Einkommen eines Azubis sehen, da sind 90 Euro anrechnungsfrei und die Hälfte vom Rest kann dann mit Deiner Unterhaltszahlung verrechnet werden.
Setze Dich mit Tochter und KM zusammen, überschlagt wie hoch die Kosten sind und was dann eigentlich noch übrig bleibt. Daran sollte sich dann auch der Unterhalt orientieren.
VG Susi
Gelten beim Auslandsbafög andere Gesetze als beim normalen Bafög? Da wäre es doch dann so, dass der Unterhalt mit dem Bafög verrechnet wird, aber eben so, dass das Bafög nur die Lücke zwischen Unterhalt und Bafög-Höchstsatz schließt.
Hallo,
wer noch bei den Eltern wohnt und eine allgemeinbildende Schule besucht bekommt kein Schüler-BAfög, nur wenn der Weg zur nächstgelegenen Schule (da gibt es keine Auswahl der Lieblingsschule) unzumutbar lang ist, dann darf ein Schüler auch einen eigenen Hausstand haben und ist damit BAFög berechtigt.
Bei einem Auslandsaufenthalt kann es deshalb sein, dass ein Schüler für den Auslandsaufenthalt BAFög berechtigt ist und ansonsten nicht. Außerdem wird Auslandsbafög für Schüler längstens 1 Jahr lang gezahlt, hier für die Dauer des Aufenthalts.
Wie AnnaSophie richtig schrieb kann Auslandsaufenthalt auch als Mehrbedarf gesehen werden und die erhöhten Kosten zusätzlich gefordert werden. Mit Schüler-BAFög sollte das dann aber natürlich nicht der Fall sein.
VG Susi