Hallo zusammen,
besteht seitens meiner Ex-Frau eine Auskunftsplicht wenn sich bei meiner Tochter ( 17 J. ) z.B. FSJ in dem sie ja
dann auch über ein Einkommen verfügt ??
Vielen Dank
Moin Distel,
könntest Du Deine Frage vielleicht so formulieren, dass man auch versteht, was Du wissen möchtest? Ratespiele bringen niemandem was.
Danke!
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
@ Brille007
.......Wenn meine Tochter ein FSJ beginnt und somit auch Geld ( Betrag X ) bekommt, muß dann meine Exfrau, bei der meine Tochter lebt
mir Auskunft darüber erteilen das Sie über Einkünfte verfügt, die ich dann Vom Unterhalt anrechnen kann. Sprich weniger Unterhalt den
ich dann letztendlich leisten muß !
Danke
Moin,
mir Auskunft darüber erteilen das Sie über Einkünfte verfügt
Ja.
Gruß
United