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Auskunftspflicht kurz vor der Scheidung noch nachkommen?

 
(@dernico)
Schon was gesagt Registriert

Moin.

Ich habe gerade das Trennungsjahr rum und habe bis dato den vom Anwalt meiner noch Frau genannten Unterhalt für Frau und Kind + Mehrbedarf gezahlt. Jetzt ist es so, dass ihr Anwalt mir gehörig auf den Sack geht, mich in Mahnung setzt und Auskunft verlangt, da meine letzte Auskunft (ich saß mit der Frau bei ihrem Anwalt und habe alle Unterlagen vorgelegt) nicht korrekt in Form und Schrift erfolgt ist. Hintergrund ist, dass die Frau, korrekter Weise, eine Gehaltserhöhung bei mir vermutet, die aber, aufgrund BAföG Rückzahlung, bei mir kein erhöhtes Nettoeinkommen einbringt.

Wie dem auch sei... ich habe jetzt vor kurzem die 600+ € Gerichtsgebühren für die Scheidung zusammengekratzt und mein Anwalt hat mir eine Vorschussrechnung von 2700€ hingelegt. Ein Mandat für Unterhalt würde natürlich extra € verschlingen.

Jetzt stellt sich mir die Frage: Lohnt das überhaupt so kurz vor der Scheidung?

Ich glaube nicht, dass ich viel mehr Unterhalt zahlen müsste. Eher im Gegenteil... aber unter dem Strich wird mich der Anwalt mehr kosten, als ich einspare... und im Scheidungsverfahren wird der Unterhalt doch eh neu geregelt...

Aufgrund dieser Tatsache bin ich ziemlich genervt... Die Frau hat ja leichtes Spiel, dank PKH kann sie ihren Terrier permanent losschicken, während ich jedes mal die € Scheine auf den Tisch legen darf.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 26.09.2016 18:09
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

so einfach ist das leider nicht. Als erstes ist der Anwalt schlau und sagt nicht, dass Du keine oder eine falsche Auskunft gegeben hast sondern sie ist nicht formgerecht. Mit dieser Sichtweise hast Du keine Auskunft erteilt und der Unterhalt kann ab Forderung neu berechnet werden.
Worauf beruht Dein Optimismus, dass ihr bald geschieden seid? Weil das Trennungsjahr um ist? Eine Scheidung kann sich lange hinziehen, da ist A noch nicht geklärt und dann B und dann .... Wenn das ganze ABC durch ist, ist viel Zeit vergangen und Du hast viel TU gezahlt.

Aus meiner Sicht kommst Du um eine formgerechte Auskunft nicht umhin, aber auch hier im Forum kann für Dich gerechnet werden, was ein angemessener TU und KU ist.

Zu klären ist noch der nacheheliche Unterhalt, der an klare Bedingungen gebunden ist. Manchmal ist es aber sinnvoll ein stufenweises Abschmelzen des Unterhalts zu vereinbaren und damit die Scheidung zu beschleunigen.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 26.09.2016 19:47