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Auskunftspflicht für Unterhalt

 
 MyJe
(@myje)
Rege dabei Registriert

Hallo
Ich hab mal eine Frage:
(aus gegebenen Anlass)

Es gehen anscheinend die Meinungen bei der Auskunftspflicht ausseinander und ich denke das dieser  § 1605 Abs. 2 BGB in meinen Augen total "Banane" ist

Also zu meinem Fall:

Mutter schreibt nach 9 Monaten nach meinem Urteil wieviel Unterhalt ich zu zahlen hab das ich angeblich mehr verdiene und Nebeneinkünfte habe inkl. Irgendwelcher Konten usw...

Jetzt denke ich das ich egal was ich mache eh verklagt werde. Habe aber zweifel ob mein Handeln jetzt auswirkungen hat oder nicht.

Als erstes möchte ich mich auf den  § 1605 Abs. 2 BGB beziehen und keine Auskunft geben. mein Gehalt hat sich Aufgrund von "Gehaltserhöhungen" in den letzten Monaten um 13 EURO erhöht (Monatlich, Netto).

Die anderen Anschuldigungen sind haltlos und auch beweisbar das es nicht so ist.

Aber durch diesen Vorwurf besteht doch ein Begründeter Verdacht und wird dazu führen das ich Auskunft geben muss? Oder?

Angeblich ist jetzt der Punkt die Ausführung wann das letzte Mal Unterhalt errechnet wurde. Dies ist im August 2008 geschehen durch Festsetzung des Gerichtes.

Dort hat man mich damals verdonnert das ich angeblich Fiktive Einkünfte hätte und muss allein darum im Monat 100 EURO mehr zahlen.
Mein Anwalt meint da der Unterhalt letztes Jahr für die gesamte "Trennungszeit" berechnet wurde wäre die letzte Auskunftspflicht schon mehr als 2 jahre weg.

Aber das stimmt nicht. ich musste letztes jahr bis August dem Gericht meine Sämtlichen Gehaltsabrechnungen zuschicken... von 2006 bis 2008. Das habe ich getan. Und aufgrund meines Gehaltes von 2008 wurde mein Unterhalt berechnet und auch auf die Rückwirkende Zeit angerechnet. Somit sind jetzt noch beim Jugendamt 2800 EURO "Schulden aufgelaufen"
Mir sind seit 2006 die gesamten Lohnsteuerzahlungen schon dem Jugendamt zugeteilt worden und ich zahle brav jeden Monat Unterhalt für meine Kinder und 100 EURO ans Jugendamt. Ich denke das ich am Jahresende fertig bin damit.

Jetzt die Frage.

Welches Datum zählt dann für die Unterhaltsauskunft wenn es eine Gerichtsverhandlung gab. im August 2008.

So wie ich das seh kann man das Spiel doch Monatlich spielen? Es hat sich nix geändert aber ich will einfach nicht andauernd Gehaltszettel rumschicken. Die dann auch noch verteilt werden. Dies ist mir schon mehrmals passiert und darauf hab ich keine Lust

Oder versteh ich was falsch?

danke für Klärung

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 11.05.2009 12:11
 elwu
(@elwu)

Hallo,

1) Maßgeblich ist der Zeitpunkt der letzten Auskunftserteilung. Wenn du im Juli 2008 Auskunft über die 12 Monate davor gegeben hast, ist der nächste Termin erst wieder der Juli 2010 für den davor liegenden Zwölfmonatszeitraum. Vorher kann ohne Glaubhaftmachung einer relevanten Einkommenssteigerung keine neue Auskunft gefordert werden

2) Glaubhaftmachung erfolgt nicht durch Behauptung aus Hörensagen etc. Da müssen schon Fakten her. Und relevant ist eine Einkommensänderung erst, wenn sie zu mindestens 10% mehr (oder weniger) Unterhalt führen würde.

Daher rate ich dir zu einem kurzen Antwortschreiben an die Ex:

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Anrede,

die letzte Auskunft wurde am xxxx.yy.2008 für den Zeitraum bis einschließlich xxxx erteilt. Gemäß §1605 BGB ist daher eine erneute Einkommensauskunft erst ab xxxx 2010 angezeigt. Die von dir vermuteten Nebeneinkünfte, Konten usw. gab und gibt es nicht. 

Gruß

Unterschrift
----

/elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 11.05.2009 13:22
(@dibaa)
Nicht wegzudenken Registriert

hi,
also ich bringe vorsorglich anfang des jahres die letzten drei gehaltsnachweise zur unterhaltstelle. somit ist man einen schritt voraus, KM hat keinen direkten einblick und das JA freut sich das sich jemand kümmert.
weiß jetzt nicht genau ob du das wegen gericht auch so machen könntest.
mfg dibaa

AntwortZitat
Geschrieben : 11.05.2009 20:35
 MyJe
(@myje)
Rege dabei Registriert

Hallo
Das hab ich auch gedacht.

ich habe jetzt nachgeschaut.

Ich habe letztes Jahr bis Mai 2008 meine letzten Abrechnungen dem Gericht übergeben die das Gericht angefordert hatte.
Davor hatte man mir auferlegt meine Abrechnungen bis Dez. 2007 abzugeben. Da die Gegenseite andauernd mehr Behauptungen auf den Tisch gelegt hat hatte sich das damals dann bis Juli 2008 verzögert. Da habe ich das Urteil bekommen.

SOmit denke ich das ich das ich bis Mai 2010 in diese Auskunft nicht geben muss. Ich habe aber auch schon überlegt das ich jetzt demnächst noch mal zum Jugendamt geh und meine Gehaltszettel vorlege.

Somit endgehe ich dann dem ganzen kram.

Gruss
Myje

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.05.2009 09:36