Hallo lieb Antworter,
jetzt 2363 € mmonatliches Durschnittseinkommen (inkl. Weihnachts- und Urlaubsgeld sowie Steuerrückerstattung)
macht mit 4% mehr, 96€ mehr auf den Durschnitt Summa Summarum 2459 €
abzüglich Verbindlichkeiten (inkl. Kindesunterhalt)
macht das dann 1637 statt 1541 bereinigtes Nettoeinkommen.
Sie hat ein bereinigtes Netto von 105 €
vorher 1541-1015=526 davon 3/7 ergibt 225€
jetzt würde das so aussehen
1633 -1015=618 davon 3/7 ergibt 267 €
letztendlich wäre dann die Diverenz 42 € mehr für sie, was 18,6 Prozent wären wenn man von denn jetztigen
225 € EU ausgeht.
Gruß
Mirakel
so,
hab das noch gefunden
Sperrfrist für Auskunftserteilung im Unterhaltsrecht, § 1605 II BGB
§ 1605 Abs. 2 BGB legt fest, dass grundsätzlich nicht vor Ablauf von 2 Jahren eine erneute Auskunft zu Einkünften und Vermögen verlangt werden kann. Dies ist eine gesetzliche Sperrfrist. Diese Sperrfrist gilt jedoch nicht, wenn der Unterhaltsgläubiger glaubhaft machen oder belegen kann, dass der Verpflichtete innerhalb der 2-Jahres-Frist höheres Einkommen erzielt oder sonst maßgeblichen Vermögenszuwachs erzielt hat. Es müssen allerdings mindestens um die 20% mehr sein. Einkommenssteigernde Tatsachen wären z.B. auch, dass ein bislang unterhaltsrechtlich angesetztes Darlehen inzwischen getilgt wurde oder ein in der Vergangenheit angesetztes weiteres Kind aus der Unterhaltspflicht heraus gefallen ist.
sind es letztendlich 10 oder 20%, oder liegt das wieder beim Richter?
und eins weiter oben hab ich einmal statt 1015, 105 geschrieben.
Gruß
Mirakel
Moin Mirakel,
ich verstehe Deine Bedenken nicht ...
Wenn Madame Auskunft vor Ablauf der 2 Jahre haben möchte, muss sie glaubhaft machen, dass Du ein wesentlich höheres Einkommen hast.
Also antwortest Du, dass 2 Jahre noch nicht um sind - Punkt !
... und wenn sie damit nicht zufrieden ist, dann möge sie Dir die Grundlage für ein erneutes Auskunftsverlangen nennen - eine 4%ige Tariferhöhung wird jedenfalls kaum ein Richter als wesentlich mehr ansehen ...
Besten Gruß
United
Moin
4% < 10% < 20%. Interessieren tut hier ausschliesslich Deine Einkommenssituation. Einfacher Zahlenvergleich - wo ist das Problem? Und was soll die EU-Berechnung hier? Diese basiert erst einmal auf den ehelichen Verhältnissen bzw. in der Ehe angelegten Einkommenssprüngen. Und eine Tariferhöhung gehört da nun wirklich nicht dazu. Da es hier sich nicht um einen Mangelfall bei der Ex handelt und die EU-Verhandlung oddensichtlich abgeschlossen ist, ist eine EU-Anpassung relativ unwahrscheinlich. Sie müsste hier schon andere Agrumente finden als lediglich eine Einkommenserhöhung auf Deiner Seite.
Und wieso suchst Du Dir irgendwelche Verhältnis-Rechnungen, die Dann Deinen Ängsten entsprechen? Hast Du Langeweile?
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Danke für die Antworten.
Nein habe keine Langeweile, ich wollte die Sachlage nur schildern.
Gruß
Mirakel