Auskunftsklage
 
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Auskunftsklage

 
(@murielspapa)
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Auf Anforderung habe ich meine Unterlagen zur Feststellung meines Einkommens incl Steuererklärung, Steuerbescheid.
Gehsaltsbescheinigungen etc. vollständig bei Gericht eingereicht.
Der Richter hat jetzt dennoch in Sachen Auskunftsklage meiner Ex einen Termin anberaumt.
Ist das üblich? Was wird da geschehen?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 22.09.2006 14:24
(@schmusepapa)
Registriert

Hallo murielspapa,

ich nehme an es handelt sich um eine Stufenklage. Erst wird festgestellt, ob die Auskünfte vollständig sind, und dann wird über die Höhe des Unterhaltes verhandelt. Normalerweise ist dies ein "Gütetermin"; es wird versucht einen Vergleich zu schließen. Scheitern die Vergleichsbemühungen, gibt es ein Urteil.

Ich hoffe du hast einen guten Rechtsanwalt oder machst dich hier im Forum schlau, damit du nachher nicht zuviel Unterhalt bezahlst.

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 22.09.2006 21:13
(@murielspapa)
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Richtig, es handelt sich um Stufenklage.
Ist es also ein normaler voragang obwohl alle Auskünfte erteilt wurden?.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.09.2006 23:27
(@schmusepapa)
Registriert

Ja.

Stufe 1 (Auskunftserteilung) ist jetzt abgeschlossen. Im Termin wird es um die Unterhaltshöhe gehen bzw. wie gewisse Dinge (ehegemeinschaftliche Schulden, berufsbedingte Aufwendungen etc.) bewertet werden (ist dann Stufe 2 der Stufenklage).

ich nehme an es handelt sich um eine Stufenklage. Erst wird festgestellt, ob die Auskünfte vollständig sind, und dann wird über die Höhe des Unterhaltes verhandelt. Normalerweise ist dies ein "Gütetermin"; es wird versucht einen Vergleich zu schließen. Scheitern die Vergleichsbemühungen, gibt es ein Urteil.

War das unklar?

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 22.09.2006 23:33