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Auskunftsersuchen rechtens ???

 
(@homeboy)
Schon was gesagt Registriert

Hallo alle zusammen

Kurze Zusammenfassung im neuen Thread,

Ich, ledig, werde Vater mit einer Frau mit der ich zu keinem Zeitpunkt in eheähnlicher Beziehung zusammenlebte. Sie, Hartz IV – Empfängerin schaltet Anwalt ein um zivilrechtliche Ansprüche durchzusetzen, die Kraft Gesetz ( §33 SGBII ) auf den Träger der Leistung übergegangen sind.
Kind, noch nicht auf der Welt, Vaterschaft noch offen ( Vater-Kind Test wird erwogen ).

Also, wie bereits erwartet, folgte dem Auskunftsersuchen sowie der Überleitungsanzeige sämtlicher unterhaltrechtlicher Ansprüche ( §33 SGBII ) des Jobcenters, dem ich natürlich zwischenzeitlich in vollem Umfang entsprochen habe, vor kurzem das Anschreiben eines Anwaltes, den  die KM sich mit PKH natürlich leisten kann, mit eben solchem Auskunftsersuchen.

So wie ich den Überleitungsparagraphen verstehe, hat doch der gegnerische Anwalt rechtlich keinerlei Handhabe mehr, so lange entspr. Rechte vom Jobcenter per Anzeige nicht wieder rückübertragen werden. Dieser Übergang geht lt. §33 sogar so weit, dass der Anspruch selbst im eigenen Namen nicht mehr geltend gemacht werden darf, sich die gegnerische Partei also quasi in Kenntnis der Überleitung auf rechtsfreiem Raum befindet, oder irre ich ?

Meine Frage:

Der Anwalt führt an, dass ein Auskunftsanspruch nach KG Beschluß „FamRZ 1997 Seite 1405“ doch bestehe und ich diesem nachkommen solle. Weiß jemand was in diesem Beschluß genau steht, bzw. wo ich den genauen Wortlaut bekommen kann ?

Geht die Sache hier mit rechten Dingen zu ??? Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht, muß ich nach dem Jobcenter auch dem Anwalt Auskunft erteilen ???

Vielen Dank schon mal an alle, die sich hier im Forum engagieren  um uns „armen Teufeln“ aus der Klemme zu helfen !

Homeboy

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 27.05.2007 11:46
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

ein KV ist der KM bereits 8 Wochen vor der Geburt unterhaltspflichtig. Ebenso besteht ein Anspruch auf Erstausstattung fürs Kind.

An deiner Stelle würde ich dem Jobcenter schreiben, dass der voraussichtliche Geburtstermin dann und dann ist. Danach wird ein Vaterschaftstest angestrebt. Sollte der Vaterschaftstest ergeben, dass du der Vater bist wirst du entsprechend deinem Einkommen Unterhalt an das Kind zahlen. Aber nicht vorher, da du dir nicht 100%ig sicher sein kannst das du der Vater bist.

Und vor allem vor dem Vaterschaftstest keine Vaterschaftsanerkennung unterschreiben. Evtl. kannst du dich mit der Mutter einigen, dass ihr einen privaten Test macht, der ist preisgünstiger als einer übers Gericht.

Das Jobcenter versucht natürlich die Kosten zu minimieren. Es kann dann sein, dass du rückwirkend der KM - sprich dem Jobcenter - die bereits gezahlten Leistungen erstatten musst wenn der Vaterschaftstest positiv ist.

Im Moment besteht 3 Jahre BU (Betreuungsunterhalt) für die Mutter.
Bei dem Kind hast du einen Selbstbehalt von 890 €. Bei dem BU liegt er - glaube ich  - bei 1000 €.
Alles vom bereinigten Einkommen ausgegangen.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 27.05.2007 12:39
(@homeboy)
Schon was gesagt Registriert

Hallo AnnaSophie,

ich danke dir für Deine Mühe, im Prinzip ist mir das was Du schreibst schon klar, dem Jobcenter habe ich auch schon alle Belege, Einkommen, Werbungskosten etc. vorgelegt. Die haben mir auch mitgeteilt, daß Sie erst mal abwarten wollen ob ich wirklich der rechtliche Vater bin.

Jetzt aber grätscht meine EX mit Ihrem Anwalt mittenrein, weil Sie glaubt Sie kann mehr Kohle für sich rausholen.

Vom Jobcenter habe ich eine Überleitungsanzeige bekommen, wonach sämtliche relevanten Ansprüche auf Selbiges übergegangen sind. Laut Überleitungsparagraphen darf meine EX diesen Schritt aber nicht unternehmen ohne sich hierfür vom Jobcenter  autorisieren zu lassen. Ich habe bis heute kein solches Schreiben erhalten.

Der gegnerische Anwalt beruft sich auf einen Kammergerichtsbeschluß / Urteil, wie auch immer, der mir inhaltlich nicht bekannt ist. Das ist mein Problem.

Geht das mit rechten Dingen zu ?

Thanks a lot @ AnnaSophie

HB

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.05.2007 14:33
(@suffering_d)
Nicht wegzudenken Registriert

Wenn Du das eh vom Jobcenter hast, dann tüte das Schreiben des Anwalts ein und schick ihm das Teil unfrei zurück. Du scheinst da ein ganz tolles Exemplar von Ex - Freundin erwischt zu haben.

Yours
Meine Meinung und ich würde das so machen.

Übrigens kann man nicht einfach daherkommen und behaupten der, oder der da ist der Vater, das Kind ist noch nichtmal auf der Welt und nun rück mal raus Deine Daten. Das Jobcenter hat da eh korrekt gehandelt indem es abwartet ob Du überhaupt der Vater bist. Bei in Trennung lebenden Ehegatten sieht die Sachlage meiner Kenntnis anders aus, da bist automatisch ( erstmal ) rechtlich der Vater, aber in Deinem Fall...... glaube ich das kaum.

Gruss aus Wien
Heiko

AntwortZitat
Geschrieben : 27.05.2007 14:41