Auskunftsersuchen (...
 
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Auskunftsersuchen (Kindergeld)

 
(@timber)
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Hallo liebes Forum

Ich hätte da mal ein paar Fragen zu einem Schreiben von einer Familienkasse.
Meine Ex-Verlobte hat neulich geheiratet und er arbeitet bei denen die ständig zu spät kommen. Jetzt habe ich ein Brief bekommen mit dem Titel:

Kindergeld nach dem EStG; Auskunftsersuchen nach §93 Abs. 1 Satz 3 Abgabenordnung
Dieses Kind wird kindergeldrechtlich als Zählkinder i.S. des EStG berücksichtigt bei dem Stiefvater.

Nun werde ich aufgefordert Auskunft über meinen Familienstand zu machen (verheiratet oder nicht) und ob ich Kindergeld oder andere Bezüge beantragt habe damit sie den Anspruch entscheiden können.
Da ich nicht sorgeberechtigt bin kann ich doch eh nichts beantragen und mein Familienstatus dürfte doch auch egal sein, oder?
Soweit ich das bis jetzt aus den ganzen §§ erlesen habe ist das legitim und ich muss Auskunft erteilen, was ja auch nicht so schlimm ist. Nun meine Fragen :
1. Beamte bekommen zusätzlich zum Kindergeld (154€) noch (letztes Jahr) 90€. Kann man das auch hälftig auf den Unterhalt anrechnen? Das macht immerhin gute 500€ im Jahr.

2.Gibt es sonst noch irgendwelche Haken an der Sache die nachteilig für mich wären?

Viellleicht ist hier ja jemand der oder die sowas schon mitgemacht haben und mir da weiter helfen kann.

MfG
Timber


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 09.11.2008 16:35
(@zauberlehrling)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Timber!

Beamte bekommen zusätzlich zum Kindergeld noch 90€.

ich geh davon aus, daß du den Ehemann deiner Ex meinst
Er bekommt kein Kindergeld, sondern einen Familienzuschlag, für Kinder der Ehefrau, die er in seinem Haushalt aufgenommen hat.

Kann man das auch hälftig auf den Unterhalt anrechnen?

Nein. Den er bekommt das Geld, nicht die Ex und nach Unterhaltsrichtlinien kann man nur das Kindergeld hälftig anrechnen.

2.Gibt es sonst noch irgendwelche Haken an der Sache die nachteilig für mich wären?

Kann ich nicht erkennen! Ex bekommt dadurch nicht mehr oder weniger!

Gruß

Zauberlehrling


AntwortZitat
Geschrieben : 09.11.2008 16:49
(@timber)
Schon was gesagt Registriert

Hallo ZL

Danke für die Antwort. Ich glaube auch das man das nicht abziehen kann. Der Gedanke von mir war das der Zuschuss ja wie das Kindergeld für die Versorgung des Kindes ist (Essen, Wasser, Strom, etc.). Aber das konnte ich nirgendwo so richtig rauslesen. Und wenn man 500€ sparen kann, sollte man ruhig mal nachfragen.

MfG
Timber


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.11.2008 18:29
(@zauberlehrling)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Timber!

Klar kann dich verstehen. Bei mir ist es ähnlich. Bei Beamten wird halt anderst gerechnet. Kind bedeutet Mehrausgaben also auch mehr Geld. Selbes gilt auch für die Heirat!

Gruß

ZL


AntwortZitat
Geschrieben : 10.11.2008 17:13