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Auskunft über Einkommen kurz vor Volljährigkeit vom Kind

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(@maxmustermann1234)
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Gemeint ist wohl eher bei einem Kind, das in 4 Monaten volljährig ist und zu diesem Zeitpunkt weder die Schule besucht noch eine Ausbildung oder ein Studium macht. Diese kurze Zeit wird man noch abwarten müssen.

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Geschrieben : 30.09.2019 11:08
(@nullkommanix)
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Hallo,

Nochmals Danke für die Rückmeldungen, das hat mir schon geholfen. Ich habe meiner Ex meine letzten 12 Einkommensnachweise, wie von ihr gefordert, geschickt (über Einschreiben mit Empfangsbestätigung). Aber jetzt, 2 Wochen später, erhalte ich vom Jugendamt ein Schreiben ich sollte meine Einkünfte nochmals beim Jugendamt einreichen !!!???

Ist das normal ? Hat jemand von euch auch schon mal solch eine Erfahrung gemacht ? Muss ich das überhaupt ?

Am besten ich publiziere meine Einkünfte in der Zeitung, so kann sich jeder bedienen.  😡 :knockout:

Liebe Grüße,
Nullkommanix

Oft kommt das Glück durch eine Tür herein, von der man gar nicht wusste, dass man sie offen gelassen hatte.

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Themenstarter Geschrieben : 14.10.2019 14:09
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

Du kannst zwar dem JA schreiben, dass sie die Unterlagen voon der KM erhalten können, das bringt aber auf lange Sicht nicht viel.

Wenn die KM eine Beistandschaft beim JA hat oder aber einfach das JA rechnen lassen will, dann wird das JA die Unterlagen einfordern. Was auch Sinn macht, da sie ja wollen, dass es Deine Unterlagen sind.

Anschliessend wird das JA rechnen. Eine Berechnung durch das JA ist keine rechtsendgültige Entscheidung, es wäre also von Dir zu prüfen ob die Rechnung stimmt. Allerdings wird auf Deinen Unterhalt solange das Kind noch minderjährig ist nur die Hälfte des Einkommens (abzüglich berufsbedingte Aufwendungen) angerechnet.

VG Susi

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Geschrieben : 14.10.2019 14:40
(@nullkommanix)
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Hallo,

Danke Susi, ok ich werde mal beim JA anrufen, habe ja den Namen vom Sachbearbeiter.  :thumbup:

Ich bin Nichtselbstständiger und ich soll auch Auskunft über mein Vermögen erteilen. Wieso ? Ich meinte Gehaltsnachweise der 12 letzten Monate sollte doch reichen. Ich habe zwar nichts zu verbergen aber mein Vermögen geht in diesem Fall doch niemanden was an.  :question:

Das mit der nachträglichen Prüfung der Berechnung vom JA ist mir schon klar.

Was bedeutet das was du sagst ...  "Allerdings wird auf Deinen Unterhalt solange das Kind noch minderjährig ist nur die Hälfte des Einkommens (abzüglich berufsbedingte Aufwendungen) angerechnet"`?

Ich verstehe z.B. wenn Kind 840 Euro dann 40 Euro berufsbedingte Aufwendungen abziehen und davon die Hälfte, also 400 Euro werden auf den Unterhalt angerechnet ? Ist das nicht zu viel ? Ich dachte, das eher 200 Euro angerechnet werden (bei diesem Beispiel)

Liebe Grüße,
Nullkommanix

Oft kommt das Glück durch eine Tür herein, von der man gar nicht wusste, dass man sie offen gelassen hatte.

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Themenstarter Geschrieben : 14.10.2019 17:07
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

es geht um die Kapitalerträge. Diese könntest Du auch durch den letzten vorliegenden Steuerbescheid nachweisen. In der Regel werden 12 Monate Einkommensachweise und der Steuerbescheid gefordert.

Wenn ein minderjähriges Kind noch zur Schule geht, dann ist eine Nebentätigkeit nicht erforderlich (und auch nicht gewünscht), wird trotzdem etwas Geld (z.B. durch Rasenmähen oder dgl.) verdient, dann wird man es auf den Unterhalt nicht anrechnen.

Geht das Kind aber nicht mehr zur Schule, befindet sich in Ausbildung oder ist erwerbstätig, dann ist das anders. Unterhalt wird nur gewährt bei Bedürftigkeit und wenn das Einkommen des Kindes groß genug ist sich selbst zu unterhalten, dann ist es nicht bedürftig.
Deshalb werden in der Regel 100 Euro als berufsbedingte Aufwendungen berücksichtigt und der Rest auf den Unterhalt angerechnet. Beim minderjährigen Kind erbringt aber ein Elternteil die Unterhaltsleistung in Form von Betreuung und der andere Elternteil in Form von Unterhaltszahlungen. Das Einkommen des Kindes (nach Abzug der berufsbedingten Aufwendungen) wird dann je zur Hälfte auf den Unterhalt der Eltern angerechnet, d.h. in Deinem Beispiel, Einkommen 840 Euro - 100 Euro (berufsbedingte Aufw.) = 740 Euro, Anrechnung auf Deine Unterhaltszahlung 370  Euro.

Wird das Kind volljährig, dann berechnet sich der Unterhalt, wenn das Kind noch bei einem Elternteil lebt nach dem addierten Einkommen der Eltern und der 4. Altersstufe der DDT, darauf wird das volle Kindergeld und das Einkommen des Kindes (minus berufsbedingte Aufwendungen) voll angerechnet und nur der verbleibende Rest wird gequotelt. Wohnt das Kind nicht mehr zu Hause, dann ist der Unterhaltsanspruch pauschal 750 Euro (z.Z.) und Kinder + Einkommen werden darauf wie vorher angerechnet.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 14.10.2019 18:32
(@nullkommanix)
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Danke Susi für die schnelle Antwort.  😉

OK, das hilft mir schon mal weiter.  🙂

Übrigens habe ich beim JA angerufen. Der Ansprechpartner war gerade nicht erreichbar und ich habe eine Sprachnachricht hinterlassen mit der bitte um Rückruf. Man hat mich doch tatsächlich 1 Stunde später zurückgerufen und ich war sehr überrascht das man mir zugehört hat. Somit brauche ich doch keine Einkommensnachweise mehr einreichen da das JA sich die Unterlagen holt, die ich schon meiner Ex geschickt hatte. Zwischen dem Empfang meiner Einkommensnachweise von der Mutter und den Brief den mir das JA geschickt hat sind fast 2 Wochen vergangen. Der JA-Mitarbeiter war schon irgendwie sauer, dass meine Ex die Unterlagen in der Zeit nicht eingereicht hat denn es wäre nur bei einer simplen Unterhaltberechnung vom JA geblieben. Da er dachte ich habe in der Zeit nicht auf die Anforderung von meiner Ex zur Auskunft bzgl. meinem Einkommen reagiert ist es eine Beistandschaft geworden.  :knockout:

Mal sehen wie das jetzt weitergeht, ich habe immer Unterhalt gezahlt und werde es weiterhin auch tun. Ich fordere nur eine gewisse "Fairness" und das der Unterhalt auch dort ankommt wo er soll ... BEI MEINEM KIND !  :note:

Liebe Grüße,
Nullkommanix

Oft kommt das Glück durch eine Tür herein, von der man gar nicht wusste, dass man sie offen gelassen hatte.

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Themenstarter Geschrieben : 14.10.2019 19:28
(@maxmustermann1234)
Registriert

Ergänzend: beim Vermögen geht es bspw. auch um Immobilienvermögen. Wohnst du in deinem Wohneigentum, wird deinem Eigentum ein Wohnvorteil zugerechnet.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.10.2019 12:10
(@nullkommanix)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo,

MIr hat das ganze keine Ruhe gelassen und ich war heute bei der Post und habe erfahren, dass meine Einkommensnachweise, die ich meiner Ex per Einschreiben und Rückschein geschickt habe gar nicht abgeholt wurden und die 7 Werkstage überschritten wurden. Die Unterlagen sind jetzt auf dem Weg zurück zu mir. (peinlich, den Status hätte ich auch über das Internet verfolgen können aber ist ein anderes Thema :knockout:)  Keine Ahnung was für ein Spiel da getrieben wird, mal sehen was der JA-Bearbeiter sagt.

Ich habe meine Auskunftspflicht fristgerecht erfüllt, Zeit investiert, wenn dann kein Interesse mehr besteht und die Unterlagen nicht abgeholt werden ist nicht meine Schuld. Keine Ahnung was jetzt passiert  :question:

Grüße,
Nullkommanix

Oft kommt das Glück durch eine Tür herein, von der man gar nicht wusste, dass man sie offen gelassen hatte.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.10.2019 16:02
Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

Hi @nullkomanix,
das hier:

Hallo,
[...]
Ich habe meiner Ex meine letzten 12 Einkommensnachweise, wie von ihr gefordert, geschickt (über Einschreiben mit Empfangsbestätigung).
[...]
Liebe Grüße,
Nullkommanix

und das hier:

Hallo,
MIr hat das ganze keine Ruhe gelassen und ich war heute bei der Post und habe erfahren, dass meine Einkommensnachweise, die ich meiner Ex per Einschreiben und Rückschein geschickt habe gar nicht abgeholt wurden und die 7 Werkstage überschritten wurden. Die Unterlagen sind jetzt auf dem Weg zurück zu mir. (peinlich, den Status hätte ich auch über das Internet verfolgen können aber ist ein anderes Thema :knockout:) [...]
Grüße,
Nullkommanix

irritiert mich...
Wenn das Zeugs noch bei der Post liegt (bzw. gelegen hat), dürftest Du doch auch den Rückschein (über die ordnungsgemäße Zustellung) nicht erhalten haben, da ja die Sachen noch nicht zugestellt waren (bzw. von der KM abgeholt wurden)
Wieso bist Du trotzdem von einer Zustellung ausgegangen (mal unabhängig davon, dass Du es per Sendungsnachverfolgung hättest eruieren können)?

Aber das ist wohl jetzt auch eher "vergossene Milch".
Jetzt kannst Du wohl nur noch schnell die Sachen dem JA zukommen lassen und dort das Mißverständnis versuchen aufzuklären....
Je nachdem wäre eine pers. Klärung wohl am besten...??
Die Annahme, Du hättest Deine Auskunftspflicht erfüllt wird Dir auf die Füße fallen, wenn Du hier nicht tätig wirst

Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

AntwortZitat
Geschrieben : 15.10.2019 16:32
Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

Hi @nulkommanix,
in Anbetracht der in 3 Monaten bevorstehenden Volljährigkeit Deines Sprößlings im Zusammenhang mit dem drohenden Titel über Minderjährigunterhalt könntest Du versuchen
1.) die Sache zeitlich in die Länge zu ziehen
2.) einen auf volljährigkeit befristeten Titel erstellen (zu lassen)

Entweder spielt das JA mit (deswegen lohnt sich u.U./ eventuell auch ein pers. Vorsprechen einhergehend mit ein paar warmen erklärenden Worten zur Situation) oder aber Du bemühst einen Notar...

Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

AntwortZitat
Geschrieben : 15.10.2019 17:21




(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

nach meiner Erfahrung ist das Jugendamt nicht sehr daran interessiert, sich unnötige Arbeit aufzuhalten. Wenn du also durch möglichst viele dusselige Nachfragen, in größtmöglichen Abständen, schaffst zu stellen, kann man so ein Sachverhalt locker auf über drei Monate zu ziehen.
Selbst eine Unterhaltsklage wird nicht mehr vor dem 18. Lebensjahr durchgeführt, da die Gerichte bei sowas nicht gerade schnell sind und mit dem 18ten Lebensjahr die Klageberechtigung der KM wegfällt.
Also immer schön zwei Wochen mit jeder Antwort warten ... oder mach es wie meine Ex, auf Schreiben der UHV Kasse und der Beistandschaft garnicht antworten, da ist auch nichts passiert.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

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Geschrieben : 15.10.2019 18:21
(@nullkommanix)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo,

@Kakadu59
Ich kann deine Irritation nachvollziehen, aber es gibt eine Erklärung dafür. Ich hatte am Abend nochmal richtig nachgeschaut. Die Empfangsbestätigung die ich hatte war von einer vorhergegangenen Fristverlängerung die ich auch per Einschreiben mit Rückmeldung an meine Ex geschickt hatte. Da sie dieses Einschreiben sehr verzögert bei der Postfiliale abgeholt hat, hat sich diese dazugehörige Empfangsbestätigung mit meinem Versand der Einkommensnachweise überschnitten. Erst beim genauen hinschauen habe ich gemerkt, das die Versandnummer nicht übereinstimmte.

Das habe ich natürlich sofort mittels einem Gespräch beim JA-Bearbeiter korrigiert. Er wollte dann nur ein Kopie vom Sendebeleg. Bisher hatte ich eigentlich nur gute Gespräche mit dem JA-Bearbeiter.

Ich werde erst mal Nummer 1.) von deinen Empfehlungen anstreben, ansonsten natürlich 2.)... ein unbefristeter Titel kommt gar  nicht in Frage. Jetzt ist meine Ex erst mal in Erklärungsnot. Ich weiß wirklich gerade nicht was das alles soll. In 3 Monaten werden die Karten sowieso neu gemischt.

@Kasper
Da hast du Recht, der JA-Bearbeiter war nicht sehr begeistert als er hörte, dass die Unterlagen einfach nicht abgeholt wurden. Jetzt sind sie laut Sendungsverfolgung wieder auf dem Rückweg zu mir weil nicht zustellbar (nicht innerhalb 7 Werkstage abgeholt).

Nochmals vielen Dank für all die guten Hinweise.

Liebe Grüße,
Nullkommanix

Oft kommt das Glück durch eine Tür herein, von der man gar nicht wusste, dass man sie offen gelassen hatte.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.10.2019 22:00
(@inselreif)
Moderator

Dann kannst Du dem Bearbeiter ja den ungeöffneten Umschlag einreichen, dass er Dir glaubt.

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Geschrieben : 15.10.2019 22:57
(@maxmustermann1234)
Registriert

Ich weiß wirklich gerade nicht was das alles soll. In 3 Monaten werden die Karten sowieso neu gemischt.

Naja, deine Ex scheint noch schnell einen unbefristeten Titel vor der Volljährigkeit haben zu wollen. Später haftet sie quotal mit, das gesamte Kindergeld wird auf den Bedarf angerechnet und normalerweise sinkt dann der Unterhalt. Wenn sie aber vorher einen unbefristeten Titel erhalten sollte, dann musst du erstmal auf Abänderung klagen, was dauern kann. Aber bei der kurzen Zeit ist es eher unwahrscheinlich, dass sie den vorher noch bekommt.

Wie Inselreif vorschlug: Mach doch einen Termin, um dem Bearbeiter beim Jugendamt den Umschlag persönlich ungeöffnet zu überreichen. Momentan schaffst du es nicht, viel in der Arbeit zu tun. In zwei Wochen geht es aber.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.10.2019 11:38
(@nullkommanix)
Zeigt sich öfters Registriert

Dann kannst Du dem Bearbeiter ja den ungeöffneten Umschlag einreichen, dass er Dir glaubt.

Oh ja, das stimmt, da ist ja die Sendenummer drauf, die mit meinem Beleg übereinstimmt  :thumbup:

Aber bis der Umschlag bei mir ankommt, das wird bestimmt dauern  😉

Liebe Grüße,
Nullkommanix

Oft kommt das Glück durch eine Tür herein, von der man gar nicht wusste, dass man sie offen gelassen hatte.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.10.2019 11:41
(@nullkommanix)
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Naja, deine Ex scheint noch schnell einen unbefristeten Titel vor der Volljährigkeit haben zu wollen. Später haftet sie quotal mit, das gesamte Kindergeld wird auf den Bedarf angerechnet und normalerweise sinkt dann der Unterhalt. Wenn sie aber vorher einen unbefristeten Titel erhalten sollte, dann musst du erstmal auf Abänderung klagen, was dauern kann. Aber bei der kurzen Zeit ist es eher unwahrscheinlich, dass sie den vorher noch bekommt.

Wie Inselreif vorschlug: Mach doch einen Termin, um dem Bearbeiter beim Jugendamt den Umschlag persönlich ungeöffnet zu überreichen. Momentan schaffst du es nicht, viel in der Arbeit zu tun. In zwei Wochen geht es aber.

Ja so wird es wohl sein, einen unbefristeten Titel werde ich bestimmt nicht akzeptieren, also solange man sich weigern kann. Ich habe irgendwo mal gelesen, dass JA-Titel eigentlich nicht befristet werden können. Es gibt angeblich gar kein Feld wo man ein Datum zur einer Befristung eintragen kann.  :question:

Liebe Grüße,
Nullkommanix

Oft kommt das Glück durch eine Tür herein, von der man gar nicht wusste, dass man sie offen gelassen hatte.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.10.2019 11:55
Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

Hi @

[...]Wenn sie aber vorher einen unbefristeten Titel erhalten sollte, dann musst du erstmal auf Abänderung klagen, was dauern kann. [...]

Fett: naja,... das ist der Worst Case und anzunehmende Regelfall....(vor allem wenn Anwälte im Spiel sind und die leichtverdienende Kohle wittern)
Grundsätzlich gibt es den Weg der einvernehmlichen Lösung:
Kind gibt mit Volljährigkeit die vollstreckbare Ausfertigung des Titels an den UET heraus oder aber gibt eine schriftliche Erklärung ab, aus dem Titel nicht mehr vollstrecken zu wollen...
@nullkommanix,
es gibt absolut keinen Grund zur Panik...
gib die Unterlagen beim JA ab (siehe Tip von @inselreif) und dann wird man weitersehen...
Die werden rechnen und dann mußt Du halt drüberschauen, ob alles stimmt. Am besten hier nochmal aufschlagen und nachfragen.

Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

AntwortZitat
Geschrieben : 16.10.2019 12:16
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

das Kind (!) hat Anspruch auf einen dynamischen und unbefristeten Titel. Daran halten sich die JA und deshalb gibt es zunächst keine Möglichkeit eine Befristung hineinzuschreiben. Da aber die Nichtbefristung "nur" auf dem Urteil eines OLG beruht, kann man es versuchen eine Befristung zu ergänzen. Insbesondere tituliert ein Notar immer, was Du willst, also auch eine Befristung.

Bei Dir ist aber eine Titulierung einfach Unfug. Deshalb freundlich mitarbeiten, aber nichts beschleunigen und die Titelerstellung verzögern, aber regulär den Unterhalt zahlen. Einfach brav darauf warten, dass Du explizit zur Erstellung eines Titels aufgefordert wirst. Das kann noch ein bißchen dauern, schliesslich braucht man Deine Unterlagen und muss rechnen und dann ...

Mit Volljährigkeit ist Dein Kind für seinen Unterhalt verantwortlich und Dein einziger Ansprechpartner, die KM ist außen vor und solange dauert es ja nicht mehr.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 16.10.2019 12:48
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Bei Dir ist aber eine Titulierung einfach Unfug. Deshalb freundlich mitarbeiten, aber nichts beschleunigen und die Titelerstellung verzögern, aber regulär den Unterhalt zahlen. Einfach brav darauf warten, dass Du explizit zur Erstellung eines Titels aufgefordert wirst. Das kann noch ein bißchen dauern, schliesslich braucht man Deine Unterlagen und muss rechnen und dann ...

Man kennt ja die Ämter, und gerade die Beistandschaften sind nicht als die schnellsten bekannt. Das kann man tatsächlich ohne großen Aufwand in die Länge ziehen, selbst wenn ein MA da druck machen sollte und meint das man schnell es vom Tisch kriegen kann.
Mit allen Fristen und Gegenfragen, selbst wenn es zu einer Klage kommt, nicht unter 4-6 Monaten. Dann gibt es kein Beschleunigungsgebot und wenn ein Richter dann noch die zeitliche Abfolge sieht, dann verläuft sich das eh.
Wie schon angeraten, mitarbeiten, und das im gleichen Tempo der Ämter.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.10.2019 13:51
(@nullkommanix)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo,

@Kasper, Susi64, Kakadu59

Eure Worte beruhigen mich und mir ist klar wie ich jetzt am besten reagieren sollte. Vielen Dank  :thumbup:

Liebe Grüße,
Nullkommanix

Oft kommt das Glück durch eine Tür herein, von der man gar nicht wusste, dass man sie offen gelassen hatte.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.10.2019 15:12




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