Hallo zusammen,
inzwischen sind zwei Jahre nach der letzten Auskunftbescheinigung herum. Praktisch hat mein Ex es geschafft erstmalig zum Juli 2011 (fast 3 Jahre nach der Trennung) überhaupt Auskünfte zu erteilen. Damals legte er nur die Gehaltsbescheinigung vor und die Richterin erklärte damals die Auskunftsklage als erfüllt.
Jetzt habe ich mit Einschreiben + Rückschein die Gehaltsbescheinigungen inkl. Steuererklärung angefordert (mein Ex hat extreme Nebeneinkünfte, die er bei der Steuer wohl angibt. Damals hätte ich ihn aufgrund fehlgeleiteter Kontoauszüge nur wegen Prozessbetrug herankriegen können, jedoch da alles für die Zukunft zählt, hätte ich keinen Cent mehr erhalten). Inzwischen sind zwei Wochen vergangen und ich habe keinen Rückschein erhalten. Irgendwann werde ich die Mitteilung erhalten, dass er das Einschreiben nicht abgeholt hat. Als nächstes bekommt er ein Einwurfeinschreiben...
Meine Frage: Kann ich eine Auskunftsklage nach Fälligkeit ohne Anwalt anstrengen? Den Vordruck von vor inzwischen fast 4 Jahren habe ich ja noch. Ansonsten zahle ich nämlich den Anwalt, weil dieser erst wieder Schreiben schickt und wenn mein Ex dann nachweist, habe ich die Kosten selbst zu tragen.
Danke...
Sternchen
Hi Sternchen,
Ansonsten zahle ich nämlich den Anwalt, weil dieser erst wieder Schreiben schickt
beauftrage den Anwalt explizit mit der sofortigen gerichtlichen Durchsetzung. Weitere Schreiben sind schlichtweg nicht nötig. Auch würde ich kein zweites Einschreiben hinterherschicken. Wozu?
Der Anwalt ist Pflicht, es sei denn Du richtest eine (kostenlose) Beistandschaft beim Jugendamt ein, die dürfen auch alleine agieren. Allerdings machen die dann auch das, was sie selbst für richtig halten.
Gruss von der Insel
Hi Sternchen,
ich kann Inselreif nur zustimmen.
Wenn er auf dein Einschreiben nicht mit allen Unterlagen reagiert und er die Abgabefrist, die du hoffentlich gesetzt hast,verstreichen lässt, geht am schnellsten das Schreiben vom Rechtsanwalt. Wenn er darauf nicht reagiert, ist es aber offiziell und er muss rückwirkend zahlen. Außerdem vertritt ein Anwalt deine Interessen besser.
Nur fair bleiben bei den Berechnungen und dann brauchst du dir auch keine Vorwürfe zu machen.
Gruß
dubble-xx
Moin Sternchen,
es ist grad Urlaubszeit. 🙂 Vielleicht holt dein Ex das Einschreiben einfach nicht ab, weil er in Urlaub ist. Und dann eine Auskunftsklage... ich weiss ja nicht. :question:
Die Klage müsstest du dann zu Recht selber zahlen.
Ich würde 4 Wochen nach dem ersten Einschreiben noch eins schicken. Länger als 4 Wochen wird er kaum in Urlaub sein.
Ich hab auch schon mal wg. Urlaub ein Einschreiben nicht abholen könnnen. (und zum Glück nicht gleich ne Klage an den Hals gekriegt).
Und die Post schickt nicht abgeholte Sendungen normalerweise nach einer Woche zurück. Mehr als eine Woche Urlaub sollte aber im Sommer schon mal denkbar sein....
Gruß vom Krümelmonster
Alle sagten: " Das kann nicht funktionieren"
Dann kam einer, der das nicht wusste und hat es einfach gemacht
Hallo zusammen,
vielen Dank für eure Antworten.
Der KV war nicht im Urlaub, da er auch die Kinder unter der Woche einen Tag bei sich hat. Inzwischen habe ich das Einschreiben zurück und zwar mit der Bemerkung "Annahme verweigert". Ich habe es ihm dann einfach noch einmal per Email geschickt.
Da er der Ansicht ist, dass das JA zu seinen besten Freunden gehört, hat er sich dort gemeldet. In seiner gewohnt überheblichen Art teilte er dann mit, dass ER mit dem Herrn G. gesprochen hätte, dieser ließe mir einen "schönen Gruß" ausrichten und ich soll ihn anrufen 😉 . Dies tat ich dann auch und dieser wollte mich lediglich informieren, dass ich die Möglichkeit der Beistandschaft habe. Überrascht war er allerdings, dass ich diese bereits zwei Jahre vorher beantragt habe und die zuständige Sachbearbeiterin (geht bei uns nach Nachnamen) praktisch befürchtet aufgrund fehlender juristischer Kenntnisse sich nicht gegen Exchens Anwalt durchsetzen zu können. Vor zwei Jahren erhielt sie persönlich nämlich einen dieser berüchtigten Droheskapaden dieses finanziell interessierten Anwalts. Sie schickte mir zwei (2 Söhne) Schreiben, worin ich die Beistandschaft zurückzog. Unterschrieben habe ich diese jedoch nicht, sondern die Schreiben liegen noch hier.
Insoweit aufgeklärt wollte Herr G. vom JA auch lieber nichts mehr mit der Angelegenheit zu tun haben - erst recht nicht als seine Kollegin ihn auf diesen "speziellen" Fall hinwies. Frau H. konnte ich insoweit beruhigen, dass mein Ex wohl aus finanziellen Gründen diesen Anwalt nicht mehr involvieren wird. Aus diesem Grund werde ich - vorerst - mit Absprache JA die Beistandschaft weiterführen. Ich empfahl dann Frau H. das Auskunftsbegehren schnellstens ihm zuzuschicken solange er glaubt, dass er vom JA vertreten wird :knockout: .
Kennt ihr das? Manchmal wundert man sich einfach, mit wem man 1,5 Jahrzehnte gelebt hat.
Also nochmal Danke! Ich melde mich, falls die Auskunft pünktlich eintrudelt.
Sonnige Grüße
Sternchen
Hallo zusammen,
...kleines Update und das auch noch gleich mit einer Frage :redhead: !
Das JA hat die Auskunft verlangt und der Termin ist bereits seit ca. 2 Wochen überschritten. Wie erwartet hat der KV die Aufforderung ignoriert. Die für uns zuständige Sachbearbeiterin ist noch eine weitere Woche im Urlaub - Auskunft erhielt ich von der Kollegin. Geht jetzt das Ganze doch wieder vor Gericht oder wird das JA direkt die Auskünfte von Arbeitgeber und Finanzamt einholen?
Dann ging der Große noch in eine Nachprüfung (kein Ausgleichsfach für eine Sprache, die er jetzt nach bestandener Prüfung abgewählt hat). 2,5 Monate lang erhielt er Nachhilfe - innerhalb der Ferien 3 Wochen täglich. Lt. JA wäre dies Sonderbedarf, gebeten hatte ich lediglich um die hälftige Übernahme (wie Mehrbedarf). Auf die Abbuchungsnachweise reagierte KV nicht, Abschlussrechnung wird jetzt gesondert gestellt. Ich bin nahezu versucht jetzt den anteiligen Betrag zu fordern. Was meint ihr?
Gute Nacht
Sternchen :schilddanke:
Moin Sternchen,
Geht jetzt das Ganze doch wieder vor Gericht oder wird das JA direkt die Auskünfte von Arbeitgeber und Finanzamt einholen?
Die weitere Vorgehensweise liegt in den Händen des JA.
Bin nicht ganz sicher, ob das JA einen direkten Auskunftsanspruch (bei UH-Angelegenheiten) gegenüber Arbeitgeber und/oder Finanzamt hat (tendiere aber eher zu "nein", es sei denn Unterhaltsvorschuss wird geleistet).
Lt. JA wäre dies Sonderbedarf, gebeten hatte ich lediglich um die hälftige Übernahme (wie Mehrbedarf).
Wann hast Du ihn nachweislich darüber informiert (und zu einer Beteiligung aufgefordert) ?
Wenn´s rückwirkend war, wird´s schwierig.
Gruß
United
Hallo United,
für die Info wie es weitergeht, werde ich die direkte Sachbearbeiterin fragen sobald sie aus ihrem Urlaub zurück ist.
Der KV hat ja ständigen Kontakt und war so auch über die mangelnden Leistungen informiert. Außerdem sollte zuerst eine Schülerin aus den höheren Klassen Nachhilfe geben, jedoch wurde irgendwie kein Termin gefunden. Somit zog ich die Notbremse, wählte ein Studio (wg. Rechnungserstellung) und teilte die Kosten mit Zeitraum vorab dem KV mit. Wie üblich, keine Reaktion von ihm... Die Abbuchungsnachweise erhielt der KV sofort, mit der zweiten bat ich um hälftige Überweisung, die letzte (Dritte) mit Gesamtrechnung kommt Ende des Monats.
Leider war dies für die letzte Klassenarbeit zu spät und so kam es zur Nachprüfung. Falls die tägliche Nachhilfe über 3 Wochen nicht ausgereicht hätte, hätten die letzten 3 Wochen bei seinem Vater stattgefunden. Am ersten Prüfungstag wünschte er seinem Sohn noch viel Glück, am zweiten erfragte er das Ergebnis.
LG
Sternchen
Hallo zusammen,
endlich ist die Sachbearbeiterin zurück und die Auskunft des KV ist sogar fristgerecht eingereicht worden. Die Kollegin hat sich hier vertan. Ich habe selbst die Belege gesichtet und die Zahlbeträge sind korrekt. Warum dies überhaupt über eine Beistandschaft gehen musste, verstehe ich bis heute nicht :crash: ! Letztendlich habe ich Kopien aller Unterlagen genauso wie über einen Anwalt. Wie schon oben beschrieben, hat der KV es selbst so gewollt.
So, die letzte Abrechnung für die Nachhilfe erfolgt Ende d. Monats. Mal schauen, ob es mal "unbürokratisch" geht 😉 .
Danke für eure Hilfe
Sternchen