Auskunft durch Beis...
 
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Auskunft durch Beistandschaft, dann würde diese gekündigt wie geht es weiter

 
(@master)
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Hallo

sei der Geburt meines Kindes besteht eine Beistandschaft.
Kurze Details:

- Beistandschaft seit 2008
- 2008 Auskunft über Einkommen offen gelegt
- 2010 Auskunft von der Beistandschaft gefordert
- 2017 Auskunft von der Beistandschaft gefordert
6 Tage nach Erhalt des Schreibens über Auskunft, wurden die Dokumente persönlich abgegeben aus dem JG.
14 Tage später erkundigte ich mich erneut beim JG wie der stand der Berechnung ist.
7 weitere Tage später erhielt ich ein Schreiben vom JG das die Beistandschaft von der KM gekündigt wurde.

Ich erhielt den Hinweis das die Berechnung noch mal laufen gewesen war, und durch die Kündigung nicht abgeschlossen werden konnte.
Nun meine frage bis heute ist keiner mehr auf mich zugekommen wegen einer Berechnung.
Zahle derzeit den alten Betrag / Stufe.

Wie ist das den wenn die KM nun auf mich zukommen sollte evtl. mit einem Rechtsanwalt ab wann muss ich meine Einkünfte offen legen?

Diese wurden 2017 bereits offen gelegt jedoch durch die Kündigung nicht fertig berechnet.

VG

Master

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 17.11.2018 19:34
(@egalo)
Nicht wegzudenken Registriert

Trotz Beendigung der Beistandschaft bleiben die Wirkungen deren Tuns bestehen. D.h., es kann ab Monat des Auskunftsbegehrens (mehr) Unterhalt verlangt werden, allerdings rückwirkend max. für 12 Monate, denn alles davor dürfte wegen "Nichtstun" verwirkt sein.

Wenn 2017 ordnungsgemäße Auskunft erteilt wurde, läuft die 2-Jahres-Frist des § 1605 BGB. Also erneut Auskunft erst in 2019 bzw. unter den in § 1605 BGB genannten Voraussetzungen.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.11.2018 12:42
(@master)
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Danke für die Info hast mir geholfen

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.11.2018 22:21