Hallo Zusammen!
Erst einmal schön,hier zu sein und so viele Beiträge lesen zu können. Beim Thema Unterhaltsrecht, Umgangsrecht etc. blickt man ja heute nicht mehr durch und ist ohne Hilfe eigentlich "verloren". 😡
Ich bin kein Vater, sondern die "Neue" eines Vaters. Mein Freund und ich (nicht verheiratet) leben seit fast 8 Jahren zusammen, er hat einen nun 10 Jährigen Sohn, den er auch regelmässig sieht (gemeinsames Sorgerecht) und sich kümmert. Nun habe ich einige Fragen, auch im Hinblick darauf, dass wir im kommenden Jahr endlich mal heiraten wollen und ein gemeinsames Kind haben möchten. :thumbup:
Ich würde mich sehr freuen, wenn ich zu meinen Anfragen schnelle und kompetente (da bin ich mir sicher) Rückmeldung bekommen würde, ich sage schonmal herzlichen Dank im Voraus !!! Nun, liebe Community, zu meinen Fragen:
1. Wie alle zwei Jahre wieder flatterte uns gestern ein Schreiben des Jugendamts mit der Bitte um die Angabe der aktuellen Einkommenssituation meines Freundes ins Haus. Hierzu habe ich nun folgende Fragen
a) Muss ich Angaben über meine Person und meine Einkommensverhältnisse machen (da wir, wie gesagt, nicht verheiratet sind)
b) Wir haben uns vor 1 1/2 Jahren ein Eigenheim gekauft (wir sind beide Eigentümer und auch im Grundbuch eingetragen). Muss mein Lebensgefährte daher nun bei den Wohnverhältnissen Eigenheim angeben und entstehen dadurch Nachteile? Das Eigenheim ist natürlich noch nicht abbezahlt, und die Belastungen und Nebenkosten sind höher als zuvor in der Mietwohnung (z.B. durch die Ratenhöhe und die Belastungen wg. diversen Versicherungen)
c) Was kann er unter "außergewöhnliche Belastungen" geltend machen? Bisher haben wir angegeben Benzinkosten (da er täglich einen Fahrtweg zur Arbeit von fast 80 km hat), zudem Prozesskostenhilfe auf Grund seiner Scheidung von vor 6 Jahren und die Private Altersvorsorge (Riester9). Gibt es sonst noch etwas, das geltend gemacht werden kann?
2. Wir planen, wie oben bereits geschildert, im kommenden Jahr zu heiraten. Entstehen uns (speziell mir) dadurch irgendwelche Nachteile? Ich verdiene Netto derzeit ca. doppelt so viel wie mein Freund. Dementsprechend werden wir die Steuerklassen natürlich so ändern lassen, dass ich die bessere, und er die schlechtere Steuerklasse erhält. Dadurch hat er ein geringeres Netto, ich jedoch ein höheres.
a) Kann seine Ex-Frau in diesem Fall eine Neuberechnung verlangen, die dann ggf. auf Grund meines höheren Verdienstes zu Ihren Gunsten ausfällt?
b) Und wäre ich nach der Hochzeit dem Jugendamt gegenüber dann zu Auskunft verpflichtet ?
c) Wie ist der Sachverhalt, wenn wir Kinder haben? Da ich mehr verdiene wird mein Freund die Elternzeit nehmen, und dadurch verdient er entsprechend nochmals weniger. Reduziert sich dadurch der Kindesunterhalt für seinen Sohn?
d) Liegt der Selbstbehalt bei meinem Freund trotz Heirat und mein höheres Einkommen nachher auch noch bei 900 Euro/monatlich?
Ein letztes Thema noch:
Der Sohn meines Freundes ist inzwischen 10 Jahre alt. Wie lange ist mein Freund ihm gegenüber zu Unterhalt verpflichtet? (Es gibt keine Titulierung von
Unterhalt beim Jugendamt, dementsprechend wurde auch kein Zeitraum fix vereinbart. In den Scheidungsunterlagen und Urteilen kann ich keinen Zeitraum ersehen).
Sicherlich sind etliche meiner Fragen in anderen Beiträgen bereits beantwortet, da das Forum jedoch so groß ist bitte ich jetzt schonmal um entschuldigung, wenn die Beantwortung bereits an anderen Stellen zu finden ist.
Ich danke ganz ganz herzlich im Voraus für Antworten und Hilfe !! Danke !
Hallo kitty,
a) Muss ich Angaben über meine Person und meine Einkommensverhältnisse machen (da wir, wie gesagt, nicht verheiratet sind)
Da ihr nicht verheiratet seid sehe ich da keine Notwendigkeit.
b) Wir haben uns vor 1 1/2 Jahren ein Eigenheim gekauft (wir sind beide Eigentümer und auch im Grundbuch eingetragen). Muss mein Lebensgefährte daher nun bei den Wohnverhältnissen Eigenheim angeben und entstehen dadurch Nachteile? Das Eigenheim ist natürlich noch nicht abbezahlt, und die Belastungen und Nebenkosten sind höher als zuvor in der Mietwohnung (z.B. durch die Ratenhöhe und die Belastungen wg. diversen Versicherungen)
Ja er muß angeben. das er ein halbes Eigenheim besitzt. Dafür darf er aber auch die Belastungen angeben.
c) Was kann er unter "außergewöhnliche Belastungen" geltend machen? Bisher haben wir angegeben Benzinkosten (da er täglich einen Fahrtweg zur Arbeit von fast 80 km hat), zudem Prozesskostenhilfe auf Grund seiner Scheidung von vor 6 Jahren und die Private Altersvorsorge (Riester9). Gibt es sonst noch etwas, das geltend gemacht werden kann?
Mir fällt auf Anhieb nichts ein. Außer er würde noch einen ehebedingten Kredit tilgen.
2. Wir planen, wie oben bereits geschildert, im kommenden Jahr zu heiraten. Entstehen uns (speziell mir) dadurch irgendwelche Nachteile? Ich verdiene Netto derzeit ca. doppelt so viel wie mein Freund. Dementsprechend werden wir die Steuerklassen natürlich so ändern lassen, dass ich die bessere, und er die schlechtere Steuerklasse erhält. Dadurch hat er ein geringeres Netto, ich jedoch ein höheres.
Der Splittingvorteil der Ehe ist für die Berechnung des KU einzusetzen. Die Wahl der Steuerklassen ist euch überlassen, allerdings darf daruch kein geringerer KU zustnde kommen. Es wird für ihn also mit der für den KU günstigsten Steuerklasse gerechnet.
a) Kann seine Ex-Frau in diesem Fall eine Neuberechnung verlangen, die dann ggf. auf Grund meines höheren Verdienstes zu Ihren Gunsten ausfällt?
Wenn durch die Heirat eine Erhöhung des KU, da eine höhere Stufe der DDT erreicht werden würde kann sie das verlangen.
b) Und wäre ich nach der Hochzeit dem Jugendamt gegenüber dann zu Auskunft verpflichtet ?
Nein. Außer du willst selsbt als Unterhaltsberechtigt ggü. dem Ehemann anerkannt werden.
c) Wie ist der Sachverhalt, wenn wir Kinder haben? Da ich mehr verdiene wird mein Freund die Elternzeit nehmen, und dadurch verdient er entsprechend nochmals weniger. Reduziert sich dadurch der Kindesunterhalt für seinen Sohn?
Wenn er die Elternzeit nimmt, wird er weiterhin KU nach dem bisherigen Gehalt zahlen müssen. Das einzige was eine evtl. Reduzierung nach sich zieht ist das er später auch eurem Kind zu KU verpflichtet ist. Allerdings erst nach der Elternzeit. Denn während dieser Zeit leistet er Betreuungsunterhalt und du Barunterhalt.
d) Liegt der Selbstbehalt bei meinem Freund trotz Heirat und mein höheres Einkommen nachher auch noch bei 900 Euro/monatlich?
Wenn es um den KU ja. Sollte er allerdings Mangefall sein, also nicht den Mindestunterhalt zahlen können, kann ihm eine Haushaltersparnis zugerechnet werden (da ist aber dann egal ob verheiratet oder nicht) und sein SB um bis zu 25% abgesenkt werden.
Ein letztes Thema noch:
Der Sohn meines Freundes ist inzwischen 10 Jahre alt. Wie lange ist mein Freund ihm gegenüber zu Unterhalt verpflichtet? (Es gibt keine Titulierung von
Unterhalt beim Jugendamt, dementsprechend wurde auch kein Zeitraum fix vereinbart. In den Scheidungsunterlagen und Urteilen kann ich keinen Zeitraum ersehen).
Grundsätzlich bis zur Beendigung der Ausbildung. Ab 18 sind aber beide Elternteile in der Barunterhaltspflicht. Je nach Werdegang, Lehre, aufbauendes Studium oder so kann das durchaus bis etwa 27 gehen.
Laut Sozailgesetz sind Eltern aber u.U. auch ein Leben lang zu Verwandtenunterhalt verpflichtet.
Gruß Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hi
Tina hat fast alles gesagt, ich gehe noch etwas detailierter auf die "aussergewöhnlichen Belastungen" ein.
Beim Eigenheim, da ihr beide Eigentümer seit, kann er auch nur die Hälfte der Belastungen geltend machen. Falls ihr eine anderweitige Quote habt eintragen lassen dann dementsprechend. Die Zinsen aus dem Darlehen sind dem Wohnvorteil gegenzurechnen. Die Tilgung hingegen zählt auch als priv. Altersvorsorge, zusammen mit der Riester. Diese können bis zu 4% seines Bruttoeinkommens geltend gemacht werden. Beim Arbeitsweg zählen die Kilometer, nicht der Spritverbrauch seines 8-Liter-Hubraum-Rolls-Royce. Eventuell kann es passieren, dass ihm die Nutzung des ÖPNV vorgehalten wird. Schon mal Agrumente suchen, warum ein PKW genommen werden muss.
Wenn ihr ein Kind bekommt bist Du in (mindestens) den ersten 3 Jahre (ausser, wenn er Elternzeit nimmt) ebenfalls berechtigt, Deine Nachteile als Anspruch geltend zu machen. Das würde sich auf die Differenz zu Deinem vorherigem Einkommen beziehen. Wichtig dabei ist hauptsächlich, dass es einen weiteren Bedürftigen gibt, den es zu mitzuzählen gilt. Denn dann dürfte auch eine Haushaltsersparnis schwierig zu agrumentieren sein.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Moin
Zu C.
Auch ein betreutes Kind ist ein Zählkind.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Nachdem das Jugendamt vor einigen Woche um Zusendung meiner Einkommensnachweise zwecks Prüfung und ggf. Neuberechnung
des Unterhalts für meinen Sohn bat (die Unterlagen habe ich zügig zurück gesandt) heute der Schock: Ich soll künftig mehr als 3x soviel Unterhalt
zahlen wie zuvor.
Wenn ich mehr verdienen würde als vor zwei Jahren wäre dies verständlich, aber: Dem ist nicht so. Mein Einkommen liegt auf dem gleichen
Niveau wie bisher, ich habe die gleichen Ausgaben (sogar, durch private Altersvorsorge) noch höher. Wie kann es also sein, dass ich nun plötzlich
den dreifachen Betrag zahlen soll? Die Berechnung des JA ist für mich überhaupt nicht schlüssig.
Das JA droht mir auch folgendes : Entweder lasse ich den neuen Betrag tituliere und zahle diesen auch, oder das JA geht davon aus, dass ich die ermittelte Höhe nicht anerkenne (was ich nicht tue), dann droht ein Antrag auf Festsetzung beim Amtsgericht.
Was also tun? Wenn ich nun Anfrage, warum der Unterhalt drei mal so hoch ist wie bisher und um konkretere Berechnung bitte wird mir wieder vorgeworfen, nicht zahlungswillig zu sein (obwohl dies noch nie der Fall war). Ich weiß nicht, was ich tun soll..einen Anwalt kann ich mir nicht leisten.
Ist es denn berechtigt vom JA, einfach den 3fachen Betrag zu fordern, obwohl das Amtsgericht bei der Scheidung damals einen geringeren Betrag festgelegt hat und mein Einkommen sich nicht verbesser hat? Was, wenn ich nicht titulieren lassen?
Danke für Eure Hilfe !!!
Hallo!
Danke für Eure Antworten und Entschuldigung, dass ich mich erst jetzt bedanke..ich habe im Moment so viel um die Ohren, und
das Thema Unterhalt etc. belastet mich sehr. Der Bescheid des JA ist inzwischen da...es soll 3x soviel gezahlt werden wie bisher 😡
Was also tun?
Hallo,
stell' den Schreib anonymisiert hier ein, sonst können wir dir nicht helfen. Und auf welcher Basis hast du bisher gezahlt, war das auch eine Berechnung vom JA? Am besten auch hier eisntellen.
/elwu
Hallo
Erst einmal tief durchatmen und den Schock verdauen. JA ist gleichzusetzen mit Abzocker oder ähnlichem Gesindel. Nicht alles was die wollen ist gerechtfertigt. Und in diesem Fall scheinen ja ein paar ziemlich üble Gesellen am Werk zu sein. Wenn ich lese das auf nachfrage wegen der Berechnung einfach mal gesagt wird du seiest Zahlungsunwillig ist schon Hardcore. :knockout: Was hier wichtig ist sind deine Daten und Zahlen damit wir sehen können was Sache ist. Auf jeden Fall kann es nicht sein das sich bei gleichem Gehalt die Zahlungen verdreifachen.
Mfg