Ausbruch aus intakt...
 
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Ausbruch aus intakter Ehe - TU und EU kürzen?

 
(@merrow)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo ihr Lieben,

nachdem dieses Thema schon in einem anderen Topic angesprochen wurde möchte ich gerne mal nachfragen, wie sich der o.g. Sachverhalt in der Praxis darstellt.

Bei meinem LG war der Grund für die Trennung, dass seine Exe ihn ständig betrogen hat.
Mit dem letzten Mann ist sie auch immer noch zusammen. Es gibt einige Leute die davon wussten und nachdem auch seine Ehe dadurch in die Brüche gegangen ist denke ich nicht, dass man das nicht irgendwie "nachweisen" könnte. Allerdings weiß ich gar nicht so genau, was das für ein Nachweis sein könnte.

Aber die Frage.. wie kann man denn sowas durchkriegen?

Hat damit schon jemand Erfahrungen gemacht?

Wenn ja.. in welchem Verhältnis steht der Aufwand zur Klage auf Abänderung bzw Streichung des TU oder EU und dem Betrag den man tatsächlich zahlen würde? Wir haben eben schon Bedenken, ob sich das nicht sehr negativ auf den Umgang auswirken kann, weil sie schon davon ausgeht, dass sie jetzt genug für ihr Leben gearbeitet hat und er eben Pech hat..

Ich bin für jeden Rat dankbar.

Merrow

Zweifle nicht an dem, der Dir sagt er hat Angst. Aber hab Angst vor dem, der Dir sagt, er kennt keine Zweifel. (Erich Fried)

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 14.03.2006 19:38
(@monjawi)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo.
Ich hab die Sache mit " Ausbruch aus intakter Ehe " schon in nemanderen Topic angesprochen und unfaßbarer WEise verwechseln das viele mit " Schuldprinzip" - das es nicht mehr gibt.
Bei uns wird das vomRA gerade gemacht.
Zeugen zählen , ANgaben der Ex , eigene Beobachtungen, gerne auch Aussagen von bereits wieder abgelegten Verflossenen der Ex.
Uns wurde gesagt, wenn das durchkommt,ist der Anspruch auf EU komplett verwirkt und das Prinzip der Pflicht zur Selbsterhaltung tritt ein.
Daher lohnt es schon.
Was den Umgang angeht. Tja ,das ist es halt , worauf so viele Exen abzielen : mach , was ich will , dann darfst Du das Kind sehen.Nö,beim Geld hört die " Freundschaft" wirklich auf.
Ich finde ,gerade um Unterhaltsjägerinnen zu stopen,ist es den VErsuch wert ( abgesehen vom vielen Geld, das man dann nicht zahlenmuss)
Oder??? 😛
Monja

AntwortZitat
Geschrieben : 14.03.2006 20:06
 AJA
(@aja)
Registriert

Hi Merrow,

Bei meinem LG war der Grund für die Trennung, dass seine Exe ihn ständig betrogen hat.

Ich dachte, das "Schuldprinzip" sei abgeschafft?

Gruß AJA

AntwortZitat
Geschrieben : 14.03.2006 20:06
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey

Na hofffentlich müssen dann die Ex-Männer die ihre Frauen betrogen haben, auch dann doppelt wenigstens für die Ex zahlen..

:knockout:

Dat Schuldprinzip gibt es auch nicht mehr..

Es gibt da glaub ich zwar noch einen gewissen Grund womit man den EU verwirken kann..aber sicherlich nicht duch fremdgehen und einen neuen Partner der Ex-Frau..

Gruß
Jens

AntwortZitat
Geschrieben : 14.03.2006 20:33
 Uli
(@Uli)

Es gibt da glaub ich zwar noch einen gewissen Grund womit man den EU verwirken kann..aber sicherlich nicht duch fremdgehen und einen neuen Partner der Ex-Frau..

... und so lange Kinder zu versorgen sind, wird eh nicht unter den Mindestunterhalt gegangen, weil sonst die Kids für das Fehlverhalten des Betreuungselternteils einstehen müssten. Und wer kann schon KU + EU zusammen in mehr als voller Höhe zahlen?!

Uli

AntwortZitat
Geschrieben : 14.03.2006 21:09
(@schmusepapa)
Registriert

Hallo Merrow,

vieles davon wusste ich zwar schon vorher, aber >hier< kannst du es schwarz auf grau nachlesen. Ein paar Auszüge gefällig?

Wird ein Kind dem Ehemann untergeschoben und der außereheliche Geschlechtsverkehr zugestanden, dann geht die Rechtsprechung davon aus, dass er subjektiv hätte annehmen dürfen/müssen, das Kind stamme ohnedies nicht von ihm ab, so dass die Nr. 6 nicht mehr greife. Muss eine Unterhaltsberechtigte auf Grund einer außerehelichen Beziehung damit rechnen, dass ihr Kind nicht von ihrem Ehemann abstammt, und lässt sie ihn "jahrelang geflissentlich in diesem Glauben", so wird ihm das Kind unterschoben; unerheblich ist, ob die außereheliche Beziehung ausdrücklich geleugnet wird, sofern der Ehemann nur keinen Anlass hatte, an seiner Vaterschaft zu zweifeln, weil die Ehefrau das Kind in jeder Hinsicht als gemeinsames Kind behandelt. Mangels bedingtem Vorsatz, das Kind dem Ehemann unterzuschieben, kommt es aus diesem Grund nicht zu einer Unterhaltsverwirkung.

Ohne Worte. "Kuckuckskind", setzt dem Mann nur Hörner auf, er darf dann zahlen.

Die Verwirkung des Unterhalts durch die Aufnahme einer außerehelichen Beziehung setzt voraus, dass es sich nicht lediglich um einen einmaligen Treuebruch handelt, sondern um ein nachhaltiges, auf Dauer angelegtes intimes Verhältnis; die Aufnahme einer vorübergehenden Beziehung führt nur dann zur Unterhaltsverwirkung, wenn die Ehe bisher intakt war, weil es sonst an der Einseitigkeit des Fehlverhaltens mangelt

Nun, was ist denn eine "intakte Ehe"?

Freilich stellt sich die Frage nach der Überzeugungskraft des Ausschlusskriteriums "Ausbruch aus bisher intakter Ehe", denn wenn das "Fremdgehen" von solch weitgehender Tragweite ist, dass der Unterhalt verwirkt werden kann, wie soll es denn in einer "intakten" Beziehung denkbar sein?

Ach so, "Fremdgehen" hat also immer einen Grund. In einer intakten Ehe geht man(n)/frau nicht fremd, also wenn einer fremdgeht, dann ist die Ehe sowieso nicht mehr intakt.

In einem Fall vermochte die Beendigung eines mehrjährigen Verhältnisses mit einem gemeinsamen Freund vor der Trennung an der Verwirkung auch dann nichts zu ändern, wenn diese Beziehung erst nach der Trennung wieder aufgenommen wurde, zumal in einem solchen mit der Ehe parallel laufendem Verhältnis ein die Verwirkung rechtfertigender Bruch mit der ehelichen Solidarität erblickt wurde.

Also Fremdgehen mit einem guten gemeinsamen Freund ist ein Ausschlusskriterium. Naja, vielleicht ein Lichtblick. Ist doch aber wohl eher der Ausnahmefall.

Schwer mit den Kindesbelangen vereinbar ist die Auffassung, wonach der Unterhalt unter bedarfsdeckender Berücksichtigung des Kindergeldes auf das "äußerste Existenzminimum" begrenzt wird.

Also (wie Uli bereits geschrieben hat): Wenn Kinder da sind, gibt es eh den Mindestunterhalt. Auch wenn es "Kuckuckskinder" sind.

@Merrow, auch wenn das jetzt vielleicht drastisch klingt: Selbst wenn die "Ex" deines LG jede Woche nen anderen hat, ist das kein Grund zur Unterhaltsverwirkung.

Einen hab ich noch:

Das zeigt sich etwa am Beispiel eines Falles, in welchem die unterhaltsberechtigte Mutter sexuelle Kindesmisshandlung unrichtigerweise behauptet hatte und eine Unterhaltskürzung nur in Betracht gekommen wäre, soweit Pflege und Erziehung des Kindes trotzdem gesichert geblieben wären.

...ja, ansonsten hätte ja unter Umständen der Staat zahlen müssen.

Auch wenn es unlogisch, ungerecht und hart erscheinen mag: Das ist die Realität. Ein Ehepartner (meist der Mann) ist das Sozialamt des anderen.

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 14.03.2006 23:54
(@haddock)
Nicht wegzudenken Registriert

Die Verwirkung von Unterhaltsansprüchen ist im BGB §1579 geregelt!
http://dejure.org/gesetze/BGB/1579.html

Da steht nix von wegen Fremdgehen - nur was von schwerem Fehlverhalten - und die Def. dessen ist deeeeehhhnbar!!

Liest sich zwar schön, wird aber kaum angewendet. Grund: Es handelt sich um Familien-Recht und nicht um Strafrecht - da nützen Zeugen nix - wenn sie nicht gehört werden - und gehört werden muß nicht.

Ausbruch aus intakter Ehe und Schuldprinzip - alles Quatsch.

Mit Hilfe eines Anwaltes lässt sich vielleicht mit dem Argument exzessiven Fremdgehens eine Verwirkungsfeststellung anstreben - aber das ist sowas von unvorhersehbar, wie dann geurteilt wird.

@monjawi:
sei mal nicht so schnell mit deinen Ratschlägen -( bezieht sich auch auf andere Threads). Erscheint mir teilweise etwas vorschnell. (Übrigens: Kindesunterhalt muß auch bei 50/50 geleistet werden (als Betreuungsunterhalt), sogar die Barunterhaltspflicht einen ET endet bei großem Einkommensunterschied nicht mit 50/50!)

Nochmal zum Thema Fremdgehen und Verwirkung:
Wenn ein Partner fremdgegangen ist, ist das noch lang kein Verwirkungstatbestand - da rollen unsere RichterInnen nur mit den Augen - schließlich ist die arme unterdrückte Eherfrau ja von dem Unhold-Täter-Mann durch fehlende Kommunikation geradezu zwingend in die Arme eines verständnisvolleren Mannes getrieben worden. Und wenn es mehrere waren, dann dient das dem Wohlbefinden der Frau, und damit verhält sie sich obendrein sehr verantwortlich im Sinne der Ehe - da sich ja gut drauf ist, und ihr Ehemann davon partizipiert!

Na denn
gute Nacht

haddock

[Editiert am 14/3/2006 von haddock]

AntwortZitat
Geschrieben : 15.03.2006 00:01
(@schmusepapa)
Registriert

Hallo Merrow,

Nachsatz: Sollte die "Ex" deines LG mit ihrem neuen Freund mehr als 2 Jahre zusammenleben (eheähnliche Gemeinschaft), sind die Chancen, den Unterhalt zu reduzieren, nicht schlecht. Nur muss das gerichtsverwertbar bewiesen werden. Hält sie es länger bei einem Mann aus, dann habt ihr vielleicht über diese Schiene eine Chance. Daher jetzt schon protokollieren, sollte sie mit ihm bereits zusammenleben.

Für so etwas braucht man halt viel Geduld...

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 15.03.2006 00:05
(@merrow)
Nicht wegzudenken Registriert

Vielen lieben Dank für eure Beiträge.

Hab mich sehr über eure Infos gefreut!!

Mein LG und ich hatten das Thema eigentlich auch schon durch, weil wir ähnliche Punkte wie ihr genannt habt auch überdacht haben.. zum Beispiel was eben eine intakte Ehe bedeuten soll.
Wir dachten ja auch, dass nach "Schuldprinzip" nichts mehr zu machen wäre, ich würde aber durch einen Beitrag von Monja darauf aufmerksam und in Verzweiflung hält man sich ja bekanntermaßen an so ziemlich jedem Strohhalm fest.

Es macht eben sehr wütend und traurig, wenn man sich solche Aktionen ansehen muss und am eigenen Leben den Verzicht zu spüren bekommt.
Momentan wird es im deutschen Staat eben noch belohnt, wenn man seinen Partner nach Strich und Faden betrügt und hintergeht.

Ich denke, wir werden zu der Angelegenheit erstmal nichts aufrollen und werden vielmehr darauf achten, ob sie dauerhaft mit ihrem neuen Partner zusammenlebt.
Es ist ja leider auch immer so, dass man in einer Sache nicht nur gewinnen kann und wir wollen auf keinen Fall, dass der Umgang und vor allem auch der Kleine darunter zu leiden hat.
Es war aber wichtig für uns eure Meinungen und Erfahrungen dazu zu hören.

Was hier abläuft ist wirklich mehr als traurig. Ich hoffe wir und auch ihr bekommen es trotzdem so hin, dass die beteiligten Kinder möglichst frei und glücklich aufwachsen können.

Ich versuchs dann selber auch mal mit Zuversicht 😉

Euch allen

:heartpump: lichen Dank. Ihr wart mir eine große Hilfe!!

Alles Liebe
Merrow

Zweifle nicht an dem, der Dir sagt er hat Angst. Aber hab Angst vor dem, der Dir sagt, er kennt keine Zweifel. (Erich Fried)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.03.2006 12:04
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Merrow,

man kann ein und dasselbe aus verschiedenen Blickwinkeln sehen - die berühmte Frage "Ist das Glas nun halb voll oder halb leer?".

Sieh das Ganze doch einfach mal positiv: Hätte die Ex Deines LG sich nicht so verhalten, würde diese Ehe vielleicht noch bestehen und Du wärst nie mit ihm zusammengekommen. Wäre das besser für Dich?

Also schaut, dass Ihr den Umgang mit den Kids gebacken bekommt und hofft ansonsten, dass die Dame sich dauerhaft einem neuen Partner zuwendet - dann habt ihr sie unterhaltstechnisch in zwei bis drei Jahren aus dem Kreuz.

Grüssles aus'm Wilden Süden
Martin

[Editiert am 15/3/2006 von brille007]

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.03.2006 14:14




(@merrow)
Nicht wegzudenken Registriert

Lieber Martin,

mit der Sinnfrage von Trennungen und den positiven Aspekten für uns im Hier und Jetzt hab ich mich auch schon länger befasst.

Vor allem weil ich bevor ich mit meinem LG zusammen war eigentlich fest davon überzeugt war, dass ich nie mit einem Mann zusammen sein könnte, der so wichtige Phasen schon ohne mich erlebt hat. Das ist zwar manchmal immer noch schwierig, aber uns beiden ist es unsere Beziehung wert an solch negativen Emotionen zu arbeiten und das Schöne hervorzuheben.

Danach kann man die Geschehnisse eben nicht mehr ändern und in "seinem Alter" ist es auch nicht ungewöhnlich bereits ein Kind zu haben.
Sie ist bereits seit einem Jahr mit ihrem neuen Partner zusammen.. aber gemeinsam wohnen.. das ist nur momentan der Fall, angeblich auch vorübergehend.

Ich bin dankbar für das was ich habe, er auch und wir tun was wir können. Der Kleine fühlt sich bei uns sehr wohl und bekundet das auch ständig. Das ist denke ich das Wichtigste. Wenn ich sehe wie glücklich das meinen LG macht bin ich es auch.

Danke für Deine Zeilen!

Grüsse auch ausm Süden 😉
Merrow

Zweifle nicht an dem, der Dir sagt er hat Angst. Aber hab Angst vor dem, der Dir sagt, er kennt keine Zweifel. (Erich Fried)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.03.2006 14:23