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(@firefly1978)
Schon was gesagt Registriert

Hallöchen zusammen,

vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen  🙂 .. ansonsten muss ich in den sauren Apfel beissen und mal beim Jugendamt anrufen  😉

es geht um einen guten Freund von mir. In seiner Ausbildung musste er keinen Unterhalt zahlen, hat ihm auch das Jugendamt bescheinigt, da er zu wenig verdient hat. Nun flatterte ihm am Freitag ein Brief ins Haus, dass er knapp 14000 Euro nachzahlen sollte. Ist das ok so oder fallen die Unterhaltszahlung komplett unter den Tisch während der Ausbildung und er hat einfach nur einen neuen übermotivierten Sachbearbeiter?

Vielen lieben Dank für eure Mühe

Liebe Grüße

Sonja

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 24.08.2009 20:12
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Sonja,

das sind ein wenig zu wenig Infos.

hat er zu irgendeinem Zeitpunkt einen Titel unterschrieben oder sich sonstwie ggü. dem JA zu Unterhaltszahlungen verpflichtet? Wenn ja, in welcher Höhe?

Bekam das Kind Unterhaltsvorschuß? Wenn ja in welcher Höhe? Wie lange?

Hat das JA ihm den Unterhalt nur gestundet oder wurde seine Leistungsunfähigkeit festgestellt? Gibt es darüber einen Schriftverkehr?

oder fallen die Unterhaltszahlung komplett unter den Tisch während der Ausbildung

Nur wenn er leistungsunfähig ist und dies auch festgestellt wurde. Also wenn er wengier als 900€ ber. Netto hatte.

Tina

Ergänzung: Wie alt ist das Kind? Für welchen Zeitraum wurde nun gefordert? In welcher monatlichen Höhe?

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 24.08.2009 20:18
(@bronze)
Registriert

Moin,
ich nehme mal an, dass er jetzt den Unterhaltsvorschuss für das Kind in Rechnung gestellt bekommt. Weshalb sollten die Unterhaltszahlungen komplett unter den Tisch fallen?
Gruß
Till

Kriegt nichts! Hat nur seine verfluchte Schuldigkeit getan!
(Friedrich der Große 1712 - 1786)

AntwortZitat
Geschrieben : 24.08.2009 20:19
(@firefly1978)
Schon was gesagt Registriert

Du s... habe mal eine frage ist sehr wichtig. Wo ich in der ausbiuldung war wurde ich ja mit dem Unterhalt gegenüber mein Kind zurückgesetzt also die laufenden Beträge wurden Wortwörtlich auf 0,00€ herabgestufft für den zeitrau vom 1999 - mitte 2003. Sag mal muss ich dann dennoch auch wenn ich schriftlich habe vom jugendamt den unterhalt zurückzahlen obwohl dadrin steht das ich herrabgestuft worden bin, weil ich in der Zeit nicht zahlungsfähig gewesen worden bin was auchfestgestellt worden bin.???

Frage nur deshalb weil ich freitag ein brief bekommen habe wo drin steht ich soll den zeitraum zurückzahlen

<<<< das sind die Infos, die ich bisher habe...

*Realnamen entfernt - auch wenn es der eigene ist. ;-)*

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.08.2009 20:23
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Firefly1978

Wichtig ist einzig und allein, ob es ein Schriftstück (Unterhaltstitel) gibt, wo er eigenhändig seinen Namen runtergeschrieben hat. Darauf kommt es an.

@bronze
UHV ist nicht zurückzuzahlen, wenn es keinen Titel darüber gab und es an Leistungfähigkeit gefehlt hat.

Gruss oldie

Edit: Falls es einen Titel gibt ist wichtig zu erfahren, welcher Zahlbetrag (diesmal mit Amtssiegel und Unterschrift) drinne steht.

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.08.2009 20:27
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ja was denn nun?  😡

s geht um einen guten Freund von mir. In seiner Ausbildung musste er keinen Unterhalt zahlen

Wo ich in der ausbiuldung war wurde ich ja mit dem Unterhalt gegenüber mein Kind zurückgesetzt also die laufenden Beträge wurden Wortwörtlich auf 0,00€ herabgestufft für den zeitrau vom 1999 - mitte 2003

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 24.08.2009 20:30
(@firefly1978)
Schon was gesagt Registriert

ja Habe damals einen titel unterschrieben dass es mein kind ist. Die höhe wurde bemessen nach meinem gehalt.

ja v.... bekam Unterhaltsvorschuss und das 6 Jahre lang in höhe von ca glaub das lag bei 121 euro pro monat.

und ich wurde, in der zeit wo der unterhaltsvorschuss angefangen hat bis ende als Leistungsunfähig erklärt, das habe ich auch mehrmals schriftlich bekommen.

Der Zeitraum läuft von März 1999 bis Juli 2003

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.08.2009 20:33
(@firefly1978)
Schon was gesagt Registriert

sorry hatte da wohl was falsch verstanden weil ich das aus dem Kopf getippt hatte  :redhead:

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.08.2009 20:37
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich glaube wir müssen mal ein wenig ausholen.

Vielleicht machst du dir die Mühe, mal die obigen Fragen zu beantworten.

Und zusätzlich:

vom 1999 - mitte 2003

Das sind 4 Jahre. Warum wurden aber 6 jahre UVS gezahlt? Das kann ja nicht nur mit deiner Ausbildung zusammenhängen. Welche Gründe gab es dann außerdem dafür?

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 24.08.2009 20:37
(@firefly1978)
Schon was gesagt Registriert

ihr Lieben, ich glaub ich hab mir das alles zu einfach mit der Klärung vorgestellt  :redhead: ....ich hol mir einfach mal meinen Freund dazu, damit das hier alles net so konfus aussieht.... es tut mir leid, dass ich Verwirrung gestiftet habt....

ich danke euch allen für eure Mühe... und wünsche euch einen schönen Abend

ganz liebe Grüße

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.08.2009 20:47




(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Jepp, und dann bitte klar trennen zw. ER, ICH und WIR. Das ist es, was irritiert.  😉
Und bitte die Papiere vom/zum JA am besten dazunehmen - falls noch mehr Fragen kommen.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.08.2009 20:53
(@firefly1978)
Schon was gesagt Registriert

😉 versprochen ... ich danke euch auf jeden Fall nochmal

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.08.2009 21:07