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Aufwandsentschädigung als Einkommen, Unterhaltsminderung wegen Ferienaufenthalte

 
(@horschti)
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Hallo,

weiß jemand, ob Aufwandsentschädigungen z.B. für Übungsleitertätigkeiten bei der Berechnung des Kindesunterhaltes mit zum Einkommen gerechnet werden? Werden evtl. erst Beträge oberhalb des steuerlichen Freibtrages relevant?

Im konkreten Fall erhalte ich monatlich pauschal 130,- € von meinem Sportverein für meine Tätigkeit als Übungsleiter. Diese verbrauche ich natürlich vor allem für meine Fahrtkosten bzw. Telefonkosten etc.,

Wer kann mich hierzu beruhigen?

Nächste Frage:

Bin von meiner Frau geschieden, da sie nach 16 Jahren Partnerschaft bzw. auch Ehe gemerkt hat, dass sie sich beim anderen Geschlecht wohler fühlt. Kann passieren, Trennung logisch weil nicht meine Sportart. Haben zusammen 3 Söhne - weiterhin mein großer Lebensinhalt. Für die Zahl ich gerne (633,-€), hab ich vorher ja auch gemacht. Für meine Ex zahle ich nichts, da sie voll arbeitet und ich eh nicht genug verdiene.
Die Jungs sind alle 14 Tage am WE bei mir und an drei Ferienwochen + ca. 5 Tage zu Weihnachten = ca. 75 Tage.
Ist es sehr vermessen,zu Fragen, ob sie mir mit dem Unterhalt engegenkonmmen kann? Gib es da irgend welche Richtlinien?
Ich will nicht an meinen Kindern sparen, kann mir die ganze Sache aber leider nicht mehr ganz leisten. Lebe mittlerweile in einer neuen Partneschaft und habe nun einen weiteren Sohn (aus Versehen, aber trotzdem schön!). Bei der Bitte, den Unterhalt beim Jugendamt neu berechnen zu lassen, war sie recht hartleibig und eine Abänderungsklage würde keine signifikante Änderung der Höhe ergeben, somit also außer Verfahrenskosten nichts einbringen.
So lebe wir also während der aktuell noch andauernden Elternzeit meiner Partnerin dramatisch unter dem Exestensminimum - da sind die Ferienaufenthalte schon kaum noch zu blocken. Sie ausfallen zu lassen kann und will ich den Jungs und mir jedoch nicht antun! Schon doof, oder?

Sagt mal was? Bitte?  ;(


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 28.01.2009 13:14
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Horschti,

bei den Umgangskosten entgegen kommen, muss sie dir in keinster Weise.

Selbst wenn sie zu 49% bei dir sind und zu 51% bei musst du ihr trotzdem vollen Unterhalt bezahlen und darfst keinen Cent abziehen. Das hat der BGH in seiner grenzenlosen Weisheit so beschlossen.
Ihre Hartleibigkeit wird also von Justitia honoriert und gebilligt.

Aber habt ihr denn nach der Geburt eures Sohnes den Unterhalt neu berechnet? Du hast ja jetzt 2 Unterhaltsberechtigte mehr auf der Uhr.
Außerdem könnte dein SB unterschritten sein.
Lass doch mal Zahlen sehen.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.01.2009 15:54
(@horschti)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Beppo,

danke für Dein Interesse. Nochmal kurz zu den Rahmenbedingungen:
Sie hat mich verlassen und wohnt nun zusammen mit ihrer Lebensgefährtin in meinem ehemaligen Haus.
Sie arbeitet voll als Krankenschwester (komisch, als wir noch zusammen waren, konnte sie nur halbtags :wink:!!), verdient mehr als ich.
Scheidung ist durch, Hausanteil an die andere verkauft => habe daraus keine Schulden mehr und konnte  mir ´nen Gebrauchtwagen für 6 Personen (der alte war 17 Jahre, den Platz brauche ich) leisten -der Rest muss bis zum Ende der Elternzeit reichen. Die andere arbeitet auch voll - denen geht es gut!, mir nicht! 😡

Ich hab ca. 1600,- € netto + 13. Gehalt + 250,- € Urlaubsgeld + die besagten 130,- € Aufwandsentschädigung vom Sport.
Für die Jungs gibt es Unterhaltstitel vom Jugendamt (nicht dynamisch) in der Summe über 633,- € (11, 9 und 7 Jahre), weiterhin bezahle ich ihren Vereinsbeitrag von ca. 30,- €.
Wir haben ´ne 4-Raum-Wohnung (wegen der Jungs) für 680,00 € (warm).

Meine Lebensgefährtin bekommt stattliche 370,- € Elterngeld + 35,- € Wohngeld + Kindergeld. Für Kinderzuschlag haben wir zu wenig Einkommen => so ist sie dabei Hartz IV zu beantragen.

Kannst Du damit was anfangen?

Gruß Horschti


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.01.2009 16:32
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Horschti,

Deine Klage ist menschlich verständlich - aber juristisch irrelevant. Wer die Kids hat, bekommt den Unterhalt 12 Mal pro Jahr in vollem Umfang und ohne Abzüge. So einfach ist das und gilt natürlich auch für Ferienaufenthalte & Co. Schliesslich muss Muddi in dieser Zeit ja weiter Miete und alle sonstigen laufenden Kosten bezahlen. Wie Du Dir die Beherbergung und Verköstigung Deiner Kinder während der Umgangszeiten leistest, ist Dein Problem; angeblich sind diese Kosten im anteiligen Kindergeld enthalten, das Du als KU-Zahler abziehen darfst.

Weshalb die Ehe gescheitert ist oder was der/die neue Partner/in verdient, spielt dabei keine Rolle. Erst wenn einer (oder mehrere) Deiner Söhne seinen Lebensmittelpunkt in Deinen Haushalt verlagern würde, käme Bewegung in die Unterhaltsfrage.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.01.2009 17:02
(@horschti)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Martin,

danke, auch wenn mir das im allgemeinen schon alles klar ist. Wäre nur interessant gewesen, ob man zum Thema Umgangskosten ein Argument finden würde, wo einem die Ex entgegenkommen könnte. Will dem nächst auch zum Thema Umgang ein paar Fragen in den Raum stellen.

Wichtig für mich ist aber auch die Frage mit der Aufwandsentschädigung! Möchte schon gerne weniger Unterhalt zahlen, also nach Möglichkeit neu festsetzen lassen.
Mein Ex sagt, dass auch mein Übungsleitergeld mit reinzählt. Das wäre blöd.

Wie bitter es ist, wenn man sieht, dass mann der mit der Arschkarte ist (vor allem wenn man nichts dafür kann,der Tritt, den man ins Kreuz bekommen hat, immer noch brennt) und die Ex mit ihrer Ische mal eben 5 Sterne Wellnes-WE machen kann, brauche ich wohl keinem hier erklären.

Gruß Horschti


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.01.2009 18:04
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Horschti,

de facto zählt auch die Aufwandsentschädigung zum unterhaltspflichtigen Einkommen (strenggenommen sogar Einkünfte aus Schwarzarbeit, aber die werden vor Gericht eher nicht verhandelt). Wenn Deine Ex diese Aufwandsentschädigung allerdings tatsächlich ins Spiel bringen würde, würde ich an Deiner Stelle auch die Kosten gegenrechnen, die damit entschädigt werden; nach Deiner Darstellung sind das ja vor allem Fahrkosten.

In keinem Fall musst Du in vorauseilender Resignation immer gleich das Portemonnaie öffnen, wenn Deine Ex "Pieps!" sagt. Auch Anwälte können fordern, was sie wollen - nur ein Gerichtsurteil würde hier Fakten schaffen. Und das dürfte Deine Ex sich gut überlegen, weil sie zum einen wohl keine PKH bekäme und sich das Ganze zum anderen auch finanziell kaum lohnen dürfte. Es ist schon schwierig, für so einen Pipifax überhaupt einen streitlustigen Anwalt zu finden.

Also: Mach Dir mal keine allzugrossen Sorgen über Dinge, die noch nicht einmal eingetreten sind. Und reg Dich auch nicht über Wellness-Urlaube der Ex auf; das ist nicht mehr Deine Baustelle.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.01.2009 18:19
(@galaxy878)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi horschti,

ich kann dir mal sagen, wie bei mir mit der Übungsleiteraufwandentschädigung umgegangen wurde. Ich erhielt diese neben einer Vollzeittätigkeit. Bei Teilzeit müsste das Ganze sicher anders bewertet werden. Das Ganze ging nicht vor Gericht, wurde aber von der gegnerischen Anwältin so akzeptiert bzw. vorgeschlagen:

Grundsätzlich zählt die Aufwandsentschädigung zum Einkommen.
In der Zeit, als ich nicht den Mindestkindsunterhalt zahlen konnte (Mangelfall), wurde die ÜL-Zahlung zu 100% angerechnet.

Als ich den KU ganz normal nach DDT bezahlen konnte, wurde die ÜL-Zahlung zu 1/3 angerechnet.

Jetzt lebt Sohni (12Jahre) bei mir - die ÜL-Zahlung findet keine Berücksichtigung, da überobligatorisch.

In jedem der 3 Fälle konnten ich die "berufsbedingten" Aufwendungen gegenrechnen.

Grüße
galaxy


AntwortZitat
Geschrieben : 28.01.2009 18:33
(@horschti)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo galaxy,

das ist insgesamt doch recht ernüchternt. Hatte bislang von meinem Anwalt eine andere Auskunft. Allerdings hatte der mir kostenlos Tipps gegeben (spiele mit ihm zusammen Fußball). Er hatte mit meinem Gehalt + Gratifikationen berechnet, ob sich eine Abänderungsklage für mich lohnt. Sein Ergebnis war nein. Ich hatte vorher meine Frau ja gebeten, eine neu Berechnung vom Jugendamt durchführen zu lassen. Nachdem sie sich darüber schön aufgeplustert hatte (sie empfand es als Frechheit) hatte ich ihr mit besagter Klage gedroht. Ließ sie nach Beratung durch ihrer Anwältin ziemlich kalt.
Fazit: Kann ich nur hoffen, dass sie sich Unsicher wird und nicht neu berechnen lässt, wenn die Jungs älter werden?

Hierzu noch einmal ein paar Fragen:

Wie läuf das Pozedere ab, wenn sie neu festsetzen lassen will?
Wie kann ich ihr das erschweren, wenn ich dabei noch weiter draufzahlen müsste?

Damit ich hier nicht ins falsche Licht gerate - ich bin grundsätzlich gerne bereit zu zahlen was ich kann. Nur geht es bei mir nun langsam ans Eingemachte und den Jungs geht es finanziell gut. Dass das vierte klein Kerlchen dafür zurück stecken muß, tut mir aber in der Sele weh, und ist alles andere als gerecht!

Gruß an alle


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.01.2009 10:06
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich hatte vorher meine Frau ja gebeten, eine neu Berechnung vom Jugendamt durchführen zu lassen

Wieso, sie gebeten?

Du musst doch den Unterhalt neu festsetzen lassen, nachdem da nun mehr Berechtigte sind.

Du kannst (nicht musst) zum JA gehen und dort den Unterhalt neu berechnen lassen, nach deinen Vorstellungen und sie bitten, deine Frau zur Akzeptanz zu überreden und den alten Titel raus zu rücken.
Geht auch direkt oder über ihren Anwalt.
Wenn das nicht hilft, musst du zum Gericht und die Änderung einklagen.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.01.2009 10:15
(@horschti)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Beppo,

kannst du mit meinen Zahlen (weiter oben) was anfangen?

Nach meiner Meinung kommt es zu einer Mangelberechnung. Am Ende kommt dabei raus, dass ich theoretisch nicht zu viel bezahle. Gründe hierfür:

- Meine Frau hatte vor 2 Jahren noch so etwas wie ein Gewissen, und zwar ein schlechtes mir gegenüber. So hat sie 
  zugestimmt, die Gratifikationen nicht mit ins Gehalt einzurechnen. Dem JA wars egal, da meine Verteilungsmasse
  für alle drei gereicht hat.
- Durch die die Mangelberechnung sinkt mein Selbstbehalt auf 900,- €
- Hierdurch steigt meine Verteilungsmasse soweit an, dass die anteilige Summe für die 3 im Prinzip mit dem jetzigen
  Betrag ca. übereinstimmt. Wenn sie nun auch noch versuchen an das ÜL-Geld zu gehen, Steigt die Verteilungsmasse
  weiter.

Zusätzlich war der jüngste von den dreien damals noch keine 6 Jahre alt, der älteste wird dies Jahr 12 und die Höhe des KU ist allgemein gestiegen. Vor Gericht würde meine Abänderungsklage vermutlich garnicht angenommen werden!
Und wenn ja, besteht die Gefahr, dass die Sache nach hinten losgeht und ich den ganzen Quatsch auch noch bezahlen muß.

Interessant ist doch die Frage, wie ich reagieren sollte, falls sie auf die Idee kommt, neu berechnen zu lassen, wenn der Große 12 wird?
Ich befürchte, nämlich, dass ich dann evtk. noch mehr blechen muß.

Gruß Horschti


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.01.2009 15:59




(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Zu Deiner Aufwandsentschädigung vom Sportverein bin ich der Meinung, dass sie so gehandhabt wird wie Spesen etc.. Dabei sind vorab die direkt damit entstandenen Kosten abzuziehen, der verbleibende Rest wird 1/3 bis 1/2 zum EK gezählt. Im Mangelfall kann es durchaus geschehen, dass der gesamte Rest auf das EK geschlagen wird (Der KU-Verpflichtete hat alles zu unternehmen, um den Mindest-UH zu gewährleisten. Eine Nebentätigkeit zählt dazu.).

Ansatz zur Rechnung:

[(1600  +   (130 - Aufwand)/2)   x 12   + 13.Gehalt + 250]  / 12 - Bereinigung - priv. Altersvorsorge = UH-relevantes EK

Dann wird geschaut wo Du landest und wie es verteilt wird.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.01.2009 16:36
(@horschti)
Nicht wegzudenken Registriert

Selber hi und danke,

was meinst du mit Bereinigung? Lohnsteuer und Sozialabgaben? - Das von mir angegeben Gehalt + Weihnachtsgeld ist schon netto, einzig das Urlaubsgeld ist brutto, kann man aber mit ca. 150,- € netto ansetzen. Hälfte vom Rest der Aufwandsentschädignug sind ca. 25,- €

Komme dann auf ´ne Verteilungsmasse von ca. 1740,- € - 900,€ SB = 840,- €. Brauchen tue ich für alle 4 glaub ich 960,- €

Mist, es kommt einfach nichts gescheites bei raus. Wir kriechen auf dem Zahnfleisch und beantragen Hartz IV und die anderen machen sich mit knapp 4000,- €/Monat mit meinen Kindern in meinem alten Haus ´nen Bunten.  :knockout:

Egal, Augen zu und duch - ist der Jackpot schon geknackt. 😉


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.01.2009 17:13
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Nochmal Hi  😉

Bereinigung bedeutet arbeitsbedingte Mehraufwendungen zu berücksichtigen. Je nach OLG wird das modifiziert gehandhabt: teilweise 5% pauschal, teilweise mit Nachweis. Im Mangelfall wird häufig auf den Nachweis verwiesen. Sag also mal Deinen OLG-Bezirk.
Private Altersvorsorge wäre z.B. Riester, einige LV's, Wohneigentum etc.

Allein die berufs. Aufwendungen wären bei Dir mit schlapp 90€ zu berücksichtigen.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.01.2009 17:24
(@horschti)
Nicht wegzudenken Registriert

OLG Rostock, Riester o.ä. hab ich nicht, arbeitsbedingte Mehraufwendungen nachweisen wird schwer - was fällt den alles darunter?

Würde mich freuen, wenn du mal ´ne ca, Rechnung für mich aufmachen könntest. Daten stehen irgendwo oben, der Allerjüngste ist knapp 7 Monate.

Gruß Horschti


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.01.2009 17:52
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Die arbeitsbedingten Aufwendungen sin in etwa das, was das Fiamt auch anerkennt.
Insbesondere bei deiner Aufwandsentsädigung musst du angeben, welcher Aufwand dir entsteht,  z.B. fahrtkosten.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.01.2009 18:05
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Das, was Dir verbleibt, lläuft - da Mangelfallrechnung - immer wieder darauf hinaus, wie Deine Aufwendungen sowohl für die Arbeit (Fahrtkosten, Arbeitskleidung, Reinigung der Arbeitskleidung ...) als auch bei der Aufwandsentschädigung für den Sportverein bemessen werden.
D.h. SB von 900€ + anerkannte Aufwendungen + event. etwas vom Sportverein (OLG Rostock sagt bei Spesen 1/3  also ca. 43€ EK - verbleiben ca. 86€ bei Dir). Doch im Mangelfall ist alles möglich.

Es macht einfach keinen Sinn hier was zu berechnen. Eine Prognose ist nicht möglich.

Beim Mindest-KU sind es übrigens seit diesem Jahr etwas höhere Werte
Kind 0..5 Jahre 199€
Kind 3..11Jahre 240€

Für den min. Gesamt-KU komme ich da auf 919€, und nicht 860€. Bei einer Neufestsetzung wird dieser höhere KU natürlich erst einmal als Ausgangsbasis genommen. Alles andere klärt dann das Gericht in seiner unendlichen Weisheit.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.01.2009 18:31
(@horschti)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin oldie,

danke für deine Infos (natürlich auch an all die anderen). Zusammenfassend stelle ich also fest:

1.) Es macht wohl keinen Sinn, den Unterhalt neu berechnen zu lassen, da sich nichts signifikant ändern wird.
2.) Vermutlich wird auch meine Ex die Finger davon lassen, da die Möglichkeit besteht, dass es nach hinten los geht.
3.) Auf jeden Fall sollte ich mich darum kümmern, detailiert meinen Aufwand für die Übungsleitertätigkeit zu führen -
    so das möglichst alles verbraucht wird :wink:.
4.) Werde mir regelmäßig Quittungen für neue Arbeitsklamotten u.s.w von Bekannten geben lassen (müßte ich die
      Sachen vor Gericht auch vorzeigen? :)) damit auch zum Thema Arbeitsaufwendung etwas zu Buche steht.

Trotzdem interssiert mich, wie meien Frau vorgehen könnte um eine Neufestsetzung zu erwirken und wie ich die Vorgang im Zweifelsfall topedieren kann.
Habe in einem anderen Forum etwas gelesen über die Absetzung von "Naturalunterhalt" für meine Lebensgafährtin. Habt ihr davon schon gehört? Wenn ja - kommt das für mich auch in Frage und wie muß ich das machen?

Gruß und danke für eure  Geduld

Horschti


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.01.2009 11:10