Hallo :wink:,
also nun hier meine kurze Frage.
Mein Ehemann ist unterhaltspflichtig für 2 Kinder ( 4 und 8 Jahre alt). Er zahlt somit 1x 175€ und 1x 229€ (Berliner Tabelle).
Das Nettoeinkommen meines Mannes beträgt ca. 1300€ und der Selbstbehalt des OLG Dresden beträgt 820€!
Nun meine Frage: Wenn wir nun ein Kind hätten, hätte ja auch dieses Anrecht auf Unterhalt oder nicht?, da wir zusammen leben??
Wäre dies der Fall, würde hier dann ein Mangelfall vorliegen, da dann der Selbstbehalt nicht mehr gewährleistet ist, richtig?
Nun meine Frage, welches Kind würde dann wieviel Geld zustehen?
Werden dann von 1300€ bis zum Selbstbehalt von 820€ die Differenz von 480 € auf die 3 Kinder aufgeteilt???
Meine Frage ist halt, wie sich dies fiananziell auswirken würde, wenn wir ein Kind hätten...kann mir hierzu jemand genaue zahlen nennen?
Vielen lieben Dank schonmal im voraus...skygirl237!!
Wenn wir nun ein Kind hätten, hätte ja auch dieses Anrecht auf Unterhalt oder nicht?, da wir zusammen leben??
Nun meine Frage, welches Kind würde dann wieviel Geld zustehen?
Hallo,
wenn ich mich nicht sehr täusche (man möge mich korrigieren) würde sich an den Zahlungen deines LG an seine Kinder nichts ändern.
Grund: Für die Kinder aus vorherigen Beziehungen ist er barunterhaltspflichtig. Eurem gemeinsamen Kind gegenüber ist er nicht barunterhaltspflichtig, er leistet seinen Unterhalt durch Betreuung, Erziehen und Zusammenleben.
Gruß
Haddock
Hi Skygirl237,
URL des OLG Dresden
23.3. Die nach Abzug des notwendigen Selbstbehaltes des Unterhaltspflichtigen verbleibende Verteilungsmasse ist anteilig auf alle gleichrangigen Unterhaltsberechtigten im Verhältnis der (ggf. um eigene Einkünfte gekürzten) Einsatzbeträge zu verteilen
Ich weiss jetzt nicht ob das schon irgendwie eingeflossen ist: lebt ihr zusammen und bekommt ein Kind, wird bestimmt auch von einer gefestigten Lebensgemeinschaft ausgegangen. D.h. ihm kann/wird wegen Dir ein Haushaltsersparnis angerechnet, wodurch sein Selbstbehalt nochmals sinkt. Du finanzierst damit quasie auch seine Kinder mit (bundesdeutsche Realität) und euch bleibt weniger übrig.
LG oldie
EDIT: Haddock - naja, die 820,- sind sein SB und nicht des 3. Kindes, da müsste sich schon sein SB um den KU des Kindes erhöhen (bei Mangelfall natürlich anteilsmässig).
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Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hi,
also bei uns damals war es noch anders. Männe war mit Ex nicht verheiratet, hatte ein Kind von damals 8 Jahren. Dann wurde ich (Ehefrau) schwanger. Nach der Geburt wurde vom RA Mangelfallberechnung gemacht und zwar für Kind 1, Kind 2 und Ehefrau.
Er ist ja für mich auch unterhaltspflichtig gewesen, also muss auch für die im Haushalt lebenden Unterhaltsgläubiger ein Satz berechnet werden, er kann ja nicht alle vom Selbstbehalt durchfüttern.
Solange Ehefrau nicht arbeitet, kann auch keine Haushaltsersparnis angerechnet werden, denke ich. (Und das tut man ja kurz nach der Geburt selten).
Der Satz für Kind 1 erhöhte sich, als ich anfing zu arbeiten, mich selbst aus der Mangelfallberechnung kickte und meinen Anteil auf beide Kinder verteilte.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
kleiner Widerspruch. Die Kinder sind vorrangig berechtigt. Erst werden sie bedient und anschliessend die nachrangig berechtigte Ehefrau. Reicht die Kohle nicht so muss Ehefrau HartzIV beantragen (oder so). Und vielleicht gibt es dann eine Hausaltsersparnis??
Gruss oldie
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Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hab ich das jetzt falsch in Erinnerung? Kinder und 1. Ehefrau im ersten Rang? Die Ex war ja nur ne Exfreundin.
Und das JA hat über die Mangelfallberechnung des RA nix zu mosern gehabt.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
@LBM - Du hast Recht (Familienunterhalt)
Hab ein bissel gegoogelt und folgendes gefunden: BGH Urt. v. 25.04.2007 XII ZR 189/04
@Skygirl237
Dann sind ja vier gleichrangig Unterhaltsberechtigte, das ist nicht nur ein Mangelfall bei 1300,-, das ist ja 'ne Katastrophe.
Gruss oldie
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Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo,
habt vielen Dank für Eure Feedbacks....auch wenn ich zugegebener Maßen leicht deprimiert bin ;(. Aber nun gut der Kopf wird keinenfalls hängengelassen...ich habe das nun also richtig verstanden, dass er dann für 4 Leutchens unterhaltspflichtig wäre, ja??
Aber ist es möglich sich hier allein die dann gültigen € Beträge zu errechnen, denn ich muss echt sagen, ich war einmal bei uns auf dem Jugendamt und das hat mir restlos gereicht und demnach wollt ich da ne unbedingt nachfragen, so blöd wie die mir damals gekommen sind....! Und das nur weil man eine simple Auskunft wollte....schlimm!
Also wenn mir da noch jemand weiterhelfen würde/könnte?!
Danke schonmal.....skygirl237!
Morgen,
na ich versuche es mal.
Ausschlaggebend ist das bereinigte Netto Deines Mannes. Und hier sind lt. URL vom OLG Dresden einige wenn und abers. Lese Dir mal genau die Punkte 10.1 und 10.2.x durch und schau, was exakt zutrifft. Gemäss Pkt 10.2.1 gilt folgendes:
10.2.1. Bei Vorliegen entsprechender Anhaltspunkte kann eine Pauschale von 5 % des Nettoeinkommens, höchstens aber 150,00 EUR angesetzt werden. übersteigen die berufsbedingten Aufwendungen die Pauschale, so sind sie im Einzelnen darzulegen. Bei beschränkter Leistungsfähigkeit ist mit konkreten Kosten zu rechnen.
Die Einsatzbeträge für die Mangelfallberechnung sind die 135%-Sätze der Regelbeträge (s. 23.2.1 URL Sachsen).
Kind 4J - 252,-
Kind 8J - 306,-
Kind 0J - 252,-
Du - 520,- (s. 23.2.3 und 22.1 URL Sachsen)
Das macht 1330,- (heftig was?).
Vom bereinigten Netto wird erstmal der notwendige SB abgezogen, also 1300-820 = 480 -> Verteilungsmasse. Da das offensichtlich nicht reicht wird jetzt der Prozentsatz ausgerechnet - (100% * 480,-)/1330,- = 36,1%. bzw 0,361.
Mit diesem Satz multiplizierst du die Einsatzbeträge
252,- * 0.361 = 91,- (2x vorhanden)
306,- * 0.361 = 110,-
520,- * 0,361 = 188,-
Wenn Du alles addierst kommen 480,- heraus - Rechnung ok.
Hoffe, das beantwortet Deine Frage. Die Unfreundlichkeit auf JA's gegenüber Unterhaltszahlern ist nicht selten (bei mir dito).
LG oldie
PS: Die URL vom OLG Dresden findest Du im Thema Unterhalt zweiter Thread von oben hier bei vs.
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Vielen lieben Dank für diese wirklich hilfreiche Antwort....!!! :thumbup:
Ja, für den Fall, dass wir mal ein Kind bekämen, würde die Ex meines Mannes somit sicherlich ziemlich genervt sein, da sie dann ja erheblich weniger Geld bekommen würde.
Momentan bekommt sie jat für den Großen 229 € und dann wären es ja nur noch 110€....?!? Denn leider ist sie ziemlich finanziell eingestellt...!
Das nächste dann zu bewältigende Problem wäre somit dann, da der mometante Unterhalt tituliert ist, seine Ex zu einer Neuberechnung zu bewegen, was sicherlich auch nicht so ganz einfach werden würde, eben weil sie dann weniger Geld bekommen würde....und das passt ihr mit großer Wahrscheinlichleit nicht.
Viele liebe Grüße und nochmal herzlichen Dank...skygirl237
Da fällt mir gerade noch ein...wie hoch ist eigentlich der Mindestunterhalt für Kinder?
....bei einer eventuellen Mangelberechnung, wie in unserem Fall. Ab welchem Betrag springt dann die Vorschußkasse ein? Doch nur, wenn der Mindestunterhalt vom Unterhaltspflichtigen nicht gezahlt werden kann oder????
Wobei ich keinen Schimmer habe, wie hoch der ist oder irre ich mich da gänzlich in meiner vorgenannten Annahme????
Mindestunterhalt ist der, womit die Tabelle anfängt (100%-Satz). Bei der BT also Gruppe a) (4J = 186, 8J = 226). Allerdings wird UV max 6 Jahre lang und nur bis zum 12. Lebensjahr des Kindes gezahlt.
Ist der Unterhaltspflichtige nicht leistungsfähig(quasie unverschuldet) so laufen keine Unterhaltsschulden auf.
Gruss oldie
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Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.