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Aufteilung der KitaKosten, Offenlegung des Einkommens

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(@barthel)
Schon was gesagt Registriert

Liebe Gemeinde,
ich grüsse Euch herzlich,

ich wurde nach einem One-Night-Stand Vater einer Mädchens, das inzwischen vier Jahre alt ist.
Wir haben keinen Kontakt, uns trennen etwa 300 km. Mit der Mutter habe ich mich regelmäßig vor Gericht getroffen... und mir fast immer eine blutige Nase geholt (und ordentlich geblecht - in erster Linie für die Mutter und die RA).

Die Mutter will im Herbst die Kleine  in eine private Kita schicken. Diese ist in etwa dreimal so teuer wie die aktuelle staatliche (deren Kosten ich bislang freiwillig komplett trage).
KM fordert, dass ich weiterhin die gesamten Kosten trage. Ich habe der KM nun angeboten 80% der KITA kosten zu übernehmen (das entspricht in etwa der Quotierung unserer Einkommen (welche Elemente rein- und rausgerechnet werden, weiss ich natürlich nicht im Detail, die Größenordnung kommt aber hin) , wobei ich ihr Einkommen aus den Unterhaltsstreitigkeiten kenne, sie meines aber nur ahnt).

Sie droht mir nun , Ihren Anwalt einzuschalten, wenn ich nicht die gesamten Kosten trage oder mein Einkommen offen lege.

Ich weiß nicht, was mir noch alles droht, wenn ich mein Einkommen offen lege, weswegen ich zögere (insbesondere nachdem sie das 80-20 Angebot ausgeschlagen hat). Der Einkommensunterschied ist natürlich schon gewaltig.

Für Euren Rat wäre ich dankbar.

Viele Grüsse

Barthel

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 30.06.2019 16:45
(@maxmustermann1234)
Registriert

Sie ist bei Mehrbedarf in der Beweislast, dass dieser notwendig und angemessen ist. Bei einer privaten KiTa ist das erstmal nicht anzunehmen, denn es gibt auch günstigere Angebote. Fordere Sie auf dir darzulegen, warum sie keine staatliche Einrichtung in Anspruch nimmt, die unter Kibiz fällt. Unterbreite ihr das Angebot den Mehrbedarf nach gewuoteltem Einkommen zu übernehmen. An deiner Stelle würde ich es drauf ankommen lassen, die private KiTa wird nicht billig sein.

Ach ja, dein Einkommen wirst du offenlegen müssen.

Du bist wohl ein Beispiel für einen Mann, der einen ONS gefunden hat, der einen **tsts - ID 37** und Zahlesel gesucht hat. Verhütung bei ONS ist nicht nur aufgrund von Krankheiten wichtig.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.06.2019 17:03
(@barthel)
Schon was gesagt Registriert

Danke.
Sie wird behaupten, dass die staatliche Kita die erweiterten Betreuungszeiten nicht leisten kann , die sie braucht, um im Herbst wieder voll arbeiten zu gehen (behauptet sie schon seit anderthalb Jahren, obwohl die Kita auf der Website schreibt, dass sie Früh- und Spätdienste anbietet. Ich habe keine Zweifel , dass die Kita ihr irgendwas in der Art bescheinigt, wenn sie darum bittet).

Was wäre in deinem Verständnis "Mehrbedarf"? die gesamten KitaKosten oder nur der Teil, der über die Kosten der staatlichen Kita hinausgeht?

Vielen Dank

Barthel

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.06.2019 17:19
(@celine)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

ich verstehe nicht ganz: Du zahlst doch auch Kindesunterhalt und der ist einkommensabhängig. Wieso hast Du dann Dein Einkommen nicht offenlegen müssen? Oder habt Ihr Euch beim KU auf einen Pauschalbetrag geeinigt? Oder zahlst Du einfach den maximalen Tabellenunterhalt?

AntwortZitat
Geschrieben : 30.06.2019 17:52
(@barthel)
Schon was gesagt Registriert

@Celine,
ich bezahle einfach die höchste Stufe der DüDo Tabelle.
Ich erkläre mich für"unbegrenzt leistungsfähig" oder so und damit ist Offenlegung von Details überflüssig.
Liebe Grüsse ,
Barthel

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.06.2019 18:09
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

ich bezahle einfach die höchste Stufe der DüDo Tabelle.

Damit dürfte sich der Grund gefunden sein, warum sie Dich ausgesucht hat ... ich würde mal sagen "dumm gelaufen!".

Ich erkläre mich für"unbegrenzt leistungsfähig" oder so und damit ist Offenlegung von Details überflüssig.

Damit hast Du alle notwendigen Kosten zu tragen.

Kurze Frage vorweg; hast Du das gSR?

Ansonsten bleibt es bei der Darlegung der Notwendigkeit eines anderen KiGa. Auch wenn Sie der Meinung ist, dass sie erweiterte Betreuungszeiten benötigt, da sie wieder arbeiten gehen muss, dann ist dieser Mehraufwand gerade nicht der pädagogisch notwendigen Betreuung geschuldet, sondern ihrem persönlichem Verhältnis und damit zu ihren Lasten.

Grundsätzlich mein Rat, Du solltest Dir zügigst eine Strategie für die nächsten 20 Jahre zurecht legen, denn wenn Du jetzt nicht anfängst die Grenzen aufzuzeigen, dann wird dieses Spielchen immer so weitergehen.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.06.2019 18:52
(@barthel)
Schon was gesagt Registriert

Sie hat mir von Anfang an das anteilige Sorgerecht verweigert (mit freundlicher Unterstützung des Jugendamtes).

Es wird für sie recht leicht sein, bei der staatlichen Kita eine Beleg zu bekommen, dass eine 9- oder 10-stündige Betreuung nicht gewährleistet werden kann (begrenzte Plätzezahl, Ausfälle bei den Betreuern). Mehr braucht es doch nicht.

Danke für deinen Ratschlag zur Strategie für die nächsten 20 Jahre - meine Gegenwehr wurde ohne Ausnahme von den Gerichten zerschmettert. Die Familienrichterinnen können Männer mit Kohle noch weniger leiden als Männer per se.
VG
Barthel

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.06.2019 19:12
(@celine)
Nicht wegzudenken Registriert

Das geht Dir als Frau ganz genauso vor Gericht, wenn man deutlich mehr verdient als die Richter selbst. Unsere Gesellschaft ist eine Neidgesellschaft, in der Besserverdienede grundsätzlich erst einmal suspekt sind.

Die ganze Sache ist jetzt (vom finanziellen Aspekt aus gesehen) einfach eine Abwägungssache: Du hast letztendlich tatsächlich nur die Möglichkeiten, dass Du es streitig werden lässt, wobei Dein Gehalt offengelegt wird, oder Du gibst nach.

Ein Aspekt ist sicher, wie weit Dein Einkommen über der Bemessungsgrenze liegt. Je höher, desto besser ist es, die Offenlegung zu vermeiden.

Abgesehen vom finanziellen Aspekt halte ich es durchaus für positiv, wenn das Kind auf eine private Kita geht. Du tust Eurer Tochter damit etwas Gutes.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.06.2019 19:36
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

abzüglich des Essengeld ist die Kita immer Mehrbedarf und wäre gequotelt nach Einkommen der Eltern zusätzlich zum KU zu zahlen.

Zwar gibt es für den Fall, dass Unterhalt nach der höchsten Stufe der DDT gezahlt wird, eine besondere Darlegungspflicht, dass der Mehrbedarf kein Luxus ist. Luxus muss nicht bezahlt werden.
Zwar könntest Du argumentieren, dass die private Kita Luxus ist und Du aber trotzdem 80% bezahlen würdest, die Chancen stehen aber nicht schlecht, dass die KM die Kosten durchbekommt, wenn Du Dein Einkommen nicht offenlegst.

Bei der Kita sehe ich wenig Chancen für Dich. Trotzdem macht es Sinn bei weiteren Kostenpunkten nachzufragen, einfach weil "Luxus" eben doch kein Mehrbedarf ist.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 30.06.2019 19:40
(@barthel)
Schon was gesagt Registriert

Ein Aspekt ist sicher, wie weit Dein Einkommen über der Bemessungsgrenze liegt. Je höher, desto besser ist es, die Offenlegung zu vermeiden.

Hier liegt der Hase im Pfeffer, liebe Celine: Welche (vermutlich für mich negativen) Konsequenzen könnte die Offenlegung haben?

PS: ich liege offensichtlich deutlich über der Bemessungsgrenze.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.06.2019 19:49




(@barthel)
Schon was gesagt Registriert

Trotzdem macht es Sinn bei weiteren Kostenpunkten nachzufragen, einfach weil "Luxus" eben doch kein Mehrbedarf ist.

Danke, Susi.
Welche "Kostenpunkte"meinst du? Es geht doch nur um die Kita-Betreuungskosten (ohne Verpflegung) , das sind 280 Euro im Monat.

Vielen Dank im Voraus

Barthel

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Themenstarter Geschrieben : 30.06.2019 19:55
(@celine)
Nicht wegzudenken Registriert

Jenseits der DDT ist halt das meiste Verhandlungssache, d.h. die Richter haben mehr Spielraum zu entscheiden, was für das Kind ein angemessener Lebensstandard ist.

Das geht vom schulischen Auslandsjahr über teure Hobbys, Internat etc.

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Geschrieben : 30.06.2019 20:01
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

ist die Büchse der Pandora namens Mehrbedarf / Sonderbedarf erst einmal geöffnet, dann finden sich viele Dinge, die man erst einmal streitig stellen kann. Wenn die KM dann mithilfe von VKH prozessieren kann, dann wirst du irgendwann alles genervt akzeptieren.

Die Frage, die man mal stellen könnte, wäre, wenn du eh schon die höchste Stufe der DT zahlst, ob nicht bereits viele Fälle des Mehrbedarfs abgedeckt sind?

Aber, ohne eine Einkommensauskunft wirst Du niemals einen Haftungsanteil der KM berechnen lassen können.

Zum Sorgerecht. Trenne Dich von dem Gedanken, dass das JA irgendwas zu entscheiden hat. Und zum gSR hat sich der BGH bereits ausdrücklich geäußert. Ich würde dieses beantragen, und notfalls einklagen. Die KM hat keine Gründe.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.06.2019 20:07
(@barthel)
Schon was gesagt Registriert

Jenseits der DDT ist halt das meiste Verhandlungssache, d.h. die Richter haben mehr Spielraum zu entscheiden, was für das Kind ein angemessener Lebensstandard ist.

Das geht vom schulischen Auslandsjahr über teure Hobbys, Internat etc.

Das kann ja noch heiter werden ....

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.06.2019 20:49
(@barthel)
Schon was gesagt Registriert

Die Frage, die man mal stellen könnte, wäre, wenn du eh schon die höchste Stufe der DT zahlst, ob nicht bereits viele Fälle des Mehrbedarfs abgedeckt sind?

Ich glaube, es ist unstrittig, dass der Kita Besuch nicht mit dem Kindesunterhalt abgedeckt ist.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.06.2019 20:52
(@barthel)
Schon was gesagt Registriert

Zum Sorgerecht. Trenne Dich von dem Gedanken, dass das JA irgendwas zu entscheiden hat. Und zum GSR hat sich der BGH bereits ausdrücklich geäußert. Ich würde dieses beantragen, und notfalls einklagen. Die KM hat keine Gründe.

Das JA hat nichts entschieden, aber die KM in der Sorgerechtsfrage beraten. Außerdem hat die Richterin im ersten Unterhaltsprozess ziemlich deutlich gemacht, dass sie mir das GSR nicht gegen den Willen der Mutter geben wird.

VG
Barthel

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Themenstarter Geschrieben : 30.06.2019 20:57
(@inselreif)
Moderator

Na ja, die Richterin hat zum Glück nicht das letzte Wort und das OLG müsste das erst einmal genauso sehen.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.06.2019 22:09
(@mj1977)
Nicht wegzudenken Registriert

Servus, finde die Aussage der Richterin auch etwas gewagt. Sollten keine schwerwiegenden Gründe vorliegen ein gSR zu verweigern (Wille der Mutter ist hier keiner) hätte die nächste Instanz die Verweigerung des gSR wahrscheinlich kassiert.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.06.2019 23:01
(@barthel)
Schon was gesagt Registriert

Na ja, die Richterin hat zum Glück nicht das letzte Wort und das OLG müsste das erst einmal genauso sehen.

Auch der Kammer des OLG sitzt eine RichterIn vor, die kennenzulernen ich bereits das zweifelhafte Vergnügen hatte. Linke (lass den Geldsack bluten) Altfeministin (Männer sind Schweine). Von Gluck kann ich da nichts sehen.... und darüber gibt s ja in diesen Fragen nichts mehr.

Knackpunkt ist, dass ich keinen Umgang mit dem Kind habe. In Richterkreisen stellt man sich offenbar vor , dass man erst eine Probezeit mit mutterdiktiertem Umgang bestehen muss, bevor das GSR gewährt wird. Aber das ist hier eigentlich auch nicht das Thema.

Dennoch Danke für den Gedanken.

Barthel

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.06.2019 23:42
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

weitere Kostenpunkte könnten sich entwickeln, z.B. wenn die Tochter reiten möchte und dafür ein Pferd angeschafft und unterhalten werden muss. Das fällt unter Luxus. Die Frage wäre auch, ob Du wirklich jede Zahnspange zahlen musst.
Aber hier ist letzlich alles eine Einzelfallregelung.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 01.07.2019 00:54




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