Hallo zusammen,
ich bin neu hier und würde mich über die eine oder andere Hilfestellung sehr freuen.
Zu meiner Situation:
Verheiratet seit 2000, 2 Kinder 4 und 8 Jahre alt, werden nach Tj bei der KM bleiben, bisher ist alles friedlich und einvernehmlich geregelt.
Beruflich bei mir (41): Fester Job, ca. 70.000 Euro netto Brutto p.a., Vollzeit
Beruflich bei KM (36): Fester Job in Bank seit damaliger Ausbildung, ca 25.000 Euro netto Brutto p.a., Teilzeit ca 55 % (4 Tage)
KM hatte mE keine Nachteile durch Ehe oder Kindererziehung im Job. Hat vor den Kindern Vollzeit gearbeitet. Ich habe Sie motiviert den Bankfachwirt (vor Kindern) zu machen, wegen der besserern Qualifikation.
Kinder gehen zur Schule oder in die KITA. Die Betreuungsmöglichkeiten sind m.E. gut gegeben. Der Große ( 8 ) geht vor der Schule und nach der Schule in eine Betreuungsstelle der AWO. Die Kleine (4) in die Kita und wird auch 6 Stunden betreut. Eine Ausdehnung der Zeiten ist möglich. Zur Not wären Omas und Opas (beidseitig) in der Nähe.
Zu meinem Anliegen:
Stelle mir nun die Frage, ob ich nach der Scheidung grundsätzlich (Aufstockungs-)Unterhalt für die KM zahlen muß? Der KU steht natürlich außer Frage. Müßte Sie nicht allein für sich sorgen und zur Not Ihre Arbeitszeit aufstocken? Ob das in Banken aktuell so einfach ist, weiß ich leider nicht. Zumind. dürfte Sie mit dem jetzigen Gehalt und dem KU auf rund 1.800 Euro monatlich auf dem Konto kommen.
Lese ich das neue Unterhaltsrecht positiv, dann meine ich nein. Aber das kommt mir trügerisch vor.
Habt Ihr hier Erfahrungen oder Kenntnisse.
Freue mich über Fragen und Anregungen.
Viele Grüße aus der Heide
Banane
Hallo Banane,
zunächst mal herzlich willkommen bei Vatersein.de.
Was ein Richter in seiner unermesslichen Weisheit (Synonym für Selbstgefälligkeit) am Ende ausurteilen würde kann, spätestens seit letzten Unterhaltsrechtsverwurschtelung niemand mehr vorhersagen.
Vor allem weil das Unterhaltsrecht keinerlei geschriebenen Gesetzen folgt, sondern ausschließlich den ideologischen Blähungen der Justiz.
Was du tun kannst, ist Argumente für deinen Standpunkt zu sammeln und dabei wollen wir dir gerne helfen.
Zunächst mal eine Rückfrage: Meinst du wirklich Netto?
Wenn ja, wieso bleiben deiner Frau von 25.000,- p.A. inkl. des KU nur 1.800,- p.M. übrig?
Dein bester Freund ist auf jeden Fall der momentane 55% Job deiner Frau. Mehr wird ihr kein Richter zumuten und wenn du Pech hast, "verliert" sie diesen Job ganz oder in Teilen.
Ggf. musst du auch anteilig für die Betreuungskosten aufkommen.
Dennoch vermute ich, dass du nicht ganz um den Aufstockungsunterhalt rum kommen wirst, aber das ist nur Spökenkiekerei.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Stelle mir nun die Frage, ob ich nach der Scheidung grundsätzlich (Aufstockungs-)Unterhalt für die KM zahlen muß?
Da müssen wir erstmal die Begriffe klären: "Aufstockend" im Sinne des http://dejure.org/gesetze/BGB/1573.html meint aufstockend zu den "ehelichen Lebensverhältnissen". Bei Dir wird nicht klar, ob Du aufstockend zum Vollzeitjob meinst.
Die Antwort ist in jedem Fall, man weiss es nicht. Zwar steht's geschrieben in http://dejure.org/gesetze/BGB/1578b.html, aber eigentlich steht da ja nichts geschrieben (dafür gibt's die Joker Un-/Billigkeit).
Bisschen zum einlesen natürlich das BGH-Machwerk vom letzten Sommer:
http://www.vatersein.de/News-file-article-sid-1551.html
Aber letztlich kann Dir zur Zeit da keiner was genaues sagen. Aber nach meiner Überschlagsrechnung wär'st Du bei der Differenzmethode mit ca 1000€ dabei, bei der Anrechnungsmethode mit ca 1500€, also hat sich die Diskussion fast schon erledigt.
Hallo Beppo,
Danke für den Tipp.
Ich habe mich bei beiden Gehältern (auch bei meinem) vertan. Es sind beides Brutto-Gehälter.
Hab ich ne Chance, den Startbeitrag zu korriieren? Weißt Du das?
Danke und Gruß
Banane
Hab ich ne Chance, den Startbeitrag zu korriieren?
Du nicht aber ich. 😉
Erledigt!
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Ich habe mich bei beiden Gehältern (auch bei meinem) vertan. Es sind beides Brutto-Gehälter
Die Aussage bleibt aber. Kommen dann ca 400€ raus bei Halbteilung (=3/7-Teilung um genau zu sein), und 700€ für die Differenz zu ihrem Vollzeitjob. Da kannst Du auch nichts dran drehen, mit 55% bei 2 Kindern in dem Alter kommt sie durch.
Stelle mir nun die Frage, ob ich nach der Scheidung grundsätzlich (Aufstockungs-)Unterhalt für die KM zahlen muß?
Hallo,
da wirst du nicht drumrumkommen. Sinnvoll wäre es zur Kostenreduzierung, mit ihr eine außergerichtliche Einigung über Höhe und Dauer des Betreuungsunterhalts zu erzielen. Dazu solltest du ihr eine realistische Verhandlungsbasis nennen. Zur Berechnung die Änderungen der Steuerklassen berücksichtigen. Bei dir wird das die I/1, bei ihr II/1.
/elwu
Hallo Banane,
hat deine Noch Frau sich schon zu dem Thema geäußert. Vielleicht gehört sie ja auch zu der kleinen Gruppe die sagt ´von dir will ich nichts mehr´.
Ich würde auf jeden Fall mit der Forderung ins Rennen gehen das sie ´nur´ den KU bekommt. Kommt aber auf deine Ex, den Richter und deinen Anwalt an ob du damit durchkommst.
Gruß
Bart