Hallo,
ich habe einen Sohn, der jetzt bald 13 wird, bei mir lebt und für den ich bis zum 12. Lebensjahr UVG erhalten habe.
Die Mutter kann keinen Unterhalt zahlen, da sie Hartz IV bezieht.
So viel ich weiss arbeitet sie noch so bei ihrem Opa im Geschäft, was sie da erhält oder zugesteckt bekommt, weiss ich nicht.
Auch arbeitet sie stundenweise in der Mittagsbetreuung (Schule), jedoch bezieht sie so viel ich weiss kein Geld hierfür,
da getestet wird, ob sie wieder arbeiten kann (hatte bzw hat psychische Probleme, früher Magersucht, nimmt auch viele
Tabeletten usw.)
Jetzt habe ich die Frage, ob es möglich ist, dass sie sich im Jugendamt einen Titel geben lässt, dass sie Unterhalt bezahlen will, bzw bezahlt und dafür aufstockenden Unterhalt bekommen kann.
Ich wusste nicht, dass so etwas überhaupt gibt, jedoch erhält meine Freundin für ihre Tochter vollen Unterhalt, der Vater arbeitet, aber verdient recht wenig knapp 1100.
Zuerst meinten sie, dass er sich noch einen Nebenjob suchen sollte, das wollte er nicht und holte sich eben einen Titel beim Jugendamt und jetzt bekommt er vom Arbeitsamt, da er nicht auf seinen Selbstbehalt kommen würde den Rest als aufstockenden Unterhalt.
Hat jemand von Euch damit Erfahrungen? Und ist dies auch bei einem Hartz IV Empfänger möglich, oder muss man dazu arbeiten?
Danke für Ihre Antorten.
Grüsse
Michael
Hallo,
im Prinzip ja, ABER, die Fälle, die ich aus dem Forum kennen sind immer so gelagert, dass der KV schon mal leistungsfähig war als der Titel erstellt wurde und erst durch spätere Umstände ein Mangelfall auftrat, der dann durch Aufstockung solange geregelt wurde bis die verminderte Leistungsfähigkeit gerichtlich geklärt war.
Im Fall Deiner Frau wäre die Erstellung des Titels mutwillig, da klar ist, dass sie nicht leistungsfähig ist. In diesem Fall kann die ARGE die Zahlung verweigern.
VG Susi
Also einfach mal eine Unterhaltsverpflichtung im Jugendamt beurkunden zu lassen, um vom Job-Center Aufstockung bewilligt zu bekommen, so einfach geht das nicht.
Wie beurteilt denn der Vater die Arbeitsfähigkeit der Mutter? Liegen ihm dazu irgendwelche Atteste vor? Und warum wurde bisher keine Beistandschaft eingerichtet, haben die Leute vom Unterhaltsvorschuss im Jugendamt das nicht empfohlen?
Auch Mütter unterliegen der gesteigerten Erwerbsobliegenheit, haben also alle erdenklichen Bemühungen zu unternehmen, um den Mindestunterhalt minderjähriger Kinder sicherzustellen. Natürlich muss ihr Gesundheitszustand das zulassen. Das wäre nun im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit zu überprüfen. Die kostengünstigste Methode für den Vater ist die Einrichtung einer Beistandschaft im Jugendamt. Die haben sich dann allumfassend darum zu kümmern, bis hin zur gerichtlichen Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs. Allerdings sollte die Tätigkeit der Beistandschaft noch mehr als sonst kontrolliert werden, denn gegen Mütter gehen sie erfahrungsgemäß nicht so vor wie gegen Väter...
Hinsichtlich ihres Gesundheitszustands werden der Mutter "Gefälligkeitsatteste" wenig helfen. Es wird wohl ein Amtsarzt begutachten müssen.
Wie beurteilt denn der Vater die Arbeitsfähigkeit der Mutter? Liegen ihm dazu irgendwelche Atteste vor? Und warum wurde bisher keine Beistandschaft eingerichtet, haben die Leute vom Unterhaltsvorschuss im Jugendamt das nicht empfohlen?
Also der Vater (ich) beurteile die Arbeitsfähigkeit der Mutter so, dass sie echt Probleme hat und auch wegen ihrer Vorgeschichte sehr oft krank ist, hat auch mehrere Ausbildungen begonnen und nie beendet, meist aus gesundheitlichen Gründen (oft krank)
Von Attesten weiss ich nix.
Von einer Beistandschaft hat mir weiter keiner etwas gesagt. Was ist das genau?
Die kostengünstigste Methode für den Vater ist die Einrichtung einer Beistandschaft im Jugendamt. Die haben sich dann allumfassend darum zu kümmern, bis hin zur gerichtlichen Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs.
Warum kostengünstigste, kostet mir das etwas?
Ich muss dazu sagen, dass ich seit seinem 12. Geburtstag im August außer Kindergeld nix erhalte.
Zu verlieren habe ich und wohl auch die Mutter ja nix...
Es würde im Endeffekt ja nur dem Kinde zugute kommen.
Hallo Michael,
Von einer Beistandschaft hat mir weiter keiner etwas gesagt. Was ist das genau?
Warum kostengünstigste, kostet mir das etwas?
Wenn man eine Beistandschaft beim Jugendamt einrichten lässt, dann kümmert sich das Jugendamt um die Unterhaltsansprüche des Kindes gegen den Unterhaltspflichtigen; hier also um die Unterhaltsansprüche gegen die Mutter. Ob das Jugendamt aber viel ausrichten wird bei einer gesundheitlich angeschlagenen Hartz-IV-Mutter, das sei mal dahingestellt.
Mit "kostengünstigste Methode" ist gemeint, dass es dich nichts kostet; die deutlich kostenintensivere Methode wäre die Beauftragung eines Anwalts zur Durchsetzung der Unterhaltsansprüche.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.