Aufstellung der Unt...
 
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Aufstellung der Unterhaltszeiträume

 
 sedu
(@sedu)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Forum,

Ich habe 2005 einen Unterhaltstitel vom Jugendamt erhalten und zahle auch seitdem den Unterhalt.

Nun haben ich 2008 geheiratet und ein zweites Kind.

Ende Januar habe ich der KM (nach Aufforderung) aus der ersten Beziehung meine letzten 12 Einkommensnachweise ausgehändigt.
Die KM wollte den Unterhalt für meine 11 jährige Tochter neuberechnen lassen.

Heute präsentiert sie mir eine Ausdruck " Aufstellung der Unterhaltszeiträume " ab 2005 bis einschl. 02/2010.
In der Auflistung für 2010 steht, 95 % Mindestunterhalt 2.Altersstufe (=364 €), abzgl.anrechb.Kindergeld 92 € = mtl. Betrag 254 €
Nun soll ich nach Ihrer Aussage 254 € anstatt wie bisher 231 € zahlen.

Ich dachte eigentlich dass ich einen neuen Titel mit neuer Unterhaltsberechnung vom Jugendamt bekomme!?

VG
sedu

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 26.02.2010 22:37
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo sedu,

Ich dachte eigentlich dass ich einen neuen Titel mit neuer Unterhaltsberechnung vom Jugendamt bekomme!?

Bevor du zu sehr darauf pochst, dass das Jugendamt rechnet, sei gewarnt: Der aktuelle Mindest(!)unterhalt für ein elfjähriges Kind beträgt 272 Euro, also sogar noch mehr als das, was die KM fordert. Ab dem 12. Geburtstag beträgt der Mindestunterhalt dann übrigens 334 Euro ...

Daher solltest du (gerne mit unserer Hilfe) erst mal ausrechnen, wie fair oder unfair dieser Vorschlag mit den 254 Euro ist. Je nach deinen finanziellen Verhältnissen könnte es nämlich durchaus noch teurer werden, wenn das Jugendamt erst mal seine Finger im Spiel hat.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.02.2010 03:34
 sedu
(@sedu)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Malachit,

das Jugendamt hat doch gerechnet, dafür habe mir der KM die 12 Einkommensnachweise (inkl.Heiratsurkunde und Geburtsurkunde d.zweiten Kindes) doch ausgehändigt.

Der aktuelle Unterhalt ist ein 1/4 meines Nettolohnes, so viel verdiene ich auch nicht, dass ich den vollen Satz
zahlen kann.

Die KU sagt, dass ich einfach die 231 € weiterzahlen soll und Ihr den Rest geben soll. Ich finde die ganze Sache doch etwas
merkwürdig und gehe davon aus, dass ich einen richtigen Bescheid vom Jugendamt erhalte.

Oder bin ich im Irrtum?

VG
sedu

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.02.2010 09:16
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo sedu,

Ich finde die ganze Sache doch etwas merkwürdig

Und ich finde die Sache sehr merkwürdig.

Was ich bislang verstanden habe: Du zahltest bislang 231 Euro Unterhalt für Kind 1 und das ist ungefähr ein Viertel deines Netto-Einkommens, d.h. dein Netto-Einkommen beträgt nicht einmal tausend Euro? Nun, nach der reinen Lehre muss für dich ein Selbstbehalt von 900 Euro übrig bleiben, demzufolge stünden nicht einmal hundert Euro für Kindesunterhalt zur Verfügung - und dieser Betrag muss dann auch noch rechnerisch auf die zwei Kinder verteilt werden!

Ich denke, jetzt müssen wir zwei Dinge unterscheiden.

Erstens, die Unterhaltpflicht, die sich nach derzeitiger Rechtslage aus deinem derzeitigen Einkommen und deiner derzeitigen Familiensituation ergibt. Wie gerade skizziert, dürften da für das erste Kind allenfalls fünfzig Euro Unterhalt bei herumkommen. Für die 231 Euro / 254 Euro jedenfalls müsste das Jugendamt schon weitergehende Begründungen liefern: Zum Beispiel, dass du "unzulässigerweise" die Lohnsteuerklasse V gewählt hast, damit deine Frau die Lohnsteuerklasse III nehmen kann. Oder, dass man dir wegen deiner Frau eine Haushaltsersparnis vom Selbstbehalt abzieht (was allerdings doppelt frech wäre, nämlich zwar das jüngere Kind zu "vergessen" aber wegen der Haushaltsgemeinschaft mit dessen Mutter den Selbstbehalt zu kürzen). Oder, indem man dir unterstellt, du könntest auch mehr verdienen, wenn du nur wolltest ("fiktives Einkommen" durch zusätzlichen Nebenjob oder durch Berufswechsel). Wie auch immer - aus deinem Einkommen allein lässt sich kein Unterhalt von 231 Euro ableiten, da müsste das JA schon eine zusätzliche Begründung liefern. Diese Berechnung und diese Begründung des Jugendamtes hätte ich gerne, als frag' bei den Burschen nach, ob sie dir das bitteschön schriftlich geben, und stell' den Text anonymisiert hier ein; dann können wir das ggf. auseinanderpflücken. Das heißt, falls es so eine Neuberechnung überhaupt gibt, und damit sind wir beim zweiten Punkt:

Zweitens, die Unterhaltspflicht, die sich nach entsprechender Umrechnung aus deinem alten Titel ergibt. Möglicherweise stammen die 231 Euro / 254 Euro hierher. Auch in dem Fall brauchst du die Berechnung des Jugendamtes, damit du das selbst überprüfen kannst. Aber sogar wenn der so errechnete Unterhalt rechnerisch stimmt, ist es wahrscheinlich so, dass dieser alte Titel dich zu Zahlungen in einer Höhe zwingt, die inzwischen nicht mehr gerechtfertigt ist. So lange der Titel existiert, musst du allerdings in dieser Höhe zahlen. In diesem Fall müsstest du, wenn KM und Jugendamt auf dem alten Titel beharren, erst mal um eine Neuberechnung und Neufestsetzung des Unterhalts aufgrund deiner tatsächlichen Verhältnisse bitten (siehe oben, Ergebnis kannst du zur Kontrolle gerne hier einstellen) - und wenn die sich weigern, eine Abänderungsklage beim Familiengericht einreichen.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.02.2010 16:12
 sedu
(@sedu)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

ich dachte das der Ablauf wäre, KM erhält Einkommensnachweise, Jugendamt berechnet und schickt dem Unterhaltszahler einen Bescheid!

Einige Fragen sind mir noch nicht ganz klar:

Wieso berechnet das Jugendamt den Unterhalte nicht (wissen KM und Jugendamt, dass ich zuviel bezahle)?

Kann ich nun zum Jugendamt gehen und um Neuberechnung und Neufestsetzung des Unterhalts aufgrund meiner tatsächlichen
Verhältnisse bitten (die KM war ja schon da und hatte alle Dokument)?

Was ist mit der Differenz zum tatsächlichen Unterhalt, geht das Jugendamt dann in Vorleistung und holt sich das Geld später von mir wieder?

VG
sedu

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.02.2010 18:24
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo sedu,

ich dachte das der Ablauf wäre, KM erhält Einkommensnachweise, Jugendamt berechnet und schickt dem Unterhaltszahler einen Bescheid!

Im Prinzip gibt es da zwei Varianten.

Erste Variante: Die KM richtet beim JA eine Beistandschaft ein, d.h. das JA wird der offizielle Vertreter des Kindes in Unterhaltsfragen. In diesem Fall wird dir das JA schriftlich eine Berechnung schicken, aus der hervorgeht, wie viel Unterhalt du zu bezahlen hast. Diese Berechnung kann richtig sein, oder auch falsch (und wenn sie falsch ist, dann kann das absichtlich oder versehentlich passiert sein). Dies ist offenbar die Variante, die du erwartet hast, aber so scheint es nicht zu sein.

Zweite Variante: Die KM lässt sich beim JA nur beraten. Dann schickt das JA dir erst mal nichts, sondern händigt der KM die Berechnung aus oder teilt ihr mündlich mit, wie hoch der Unterhalt sein sollte. Anschließend wendet sich die KM an dich und behauptet, das JA hätte gesagt, du sollst so-und-so-viel Euro zahlen. Diese Behauptung kann wahr sein, oder auch gelogen. Die zugrundeliegende Berechnung kann nach wie vor richtig sein, oder auch falsch.

Bei dir scheint es die zweite Variante zu sein, aber egal, in beiden Fällen gilt: Vertrauen ist gut. Kontrolle ist unabdingbar. Bevor du also irgendwelche Zahlungen erhöhst, soll man dir gefälligst eine entsprechende Berechnung vorlegen, die du dann auch selber nachprüfen (oder nachprüfen lassen) kannst.

Wieso berechnet das Jugendamt den Unterhalte nicht (wissen KM und Jugendamt, dass ich zuviel bezahle)?

Die KM hat aus naheliegenden Gründen kein Interesse daran zu "wissen", dass du zu viel bezahlst. Das JA vertritt die Interessen des Kindes, nicht deine Interessen, die werden sich also auch nicht unbedingt von selber rühren. Du wirst also gegenüber KM und JA schon selbst für deine Rechte kämpfen müssen. Wir hier können dir dabei mit Information helfen, allerdings auch nicht mehr als das.

Was ist mit der Differenz zum tatsächlichen Unterhalt, geht das Jugendamt dann in Vorleistung und holt sich das Geld später von mir wieder?

Im Prinzip gibt es etwas namens "Unterhaltsvorschuss": Wenn ein KV nicht zahlt, dann zahlt das JA so einen Unterhaltsvorschuss an die KM. Anschließend wird das JA versuchen, dieses Geld beim KV einzutreiben, ggf. laufen da dann Schulden auf - nur wenn das JA offiziell feststellt, dass der KV zwar leistungswillig, aber nicht leistungsfähig ist, laufen keine Schulden auf, in diesem speziellen Fall wird aus dem Unterhaltsvorschuss gewissermaßen eine Unterhaltsersatzleistung. Aber Achtung: Der Unterhaltsvorschuss ist deutlich niedriger als der Mindestunterhalt (ja, hast schon richtig gelesen, wenn der Staat zahlen muss und nicht der KV, braucht das Kind plötzlich nur noch halb so viel zu essen ...), und außerdem zahlt das JA den Unterhaltsvorschuss maximal sechs Jahre lang und maximal bis zum 12. Geburtstag des Kindes. Da deine Tochter bereits 11 Jahre ist, kommt Unterhaltsvorschuss daher allenfalls noch für ein paar Monate in Frage.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.02.2010 20:15
 sedu
(@sedu)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Malachit,

Ich werde der KM mitteilen, dass ich eine genaue Berechnung vom JA will und meine Unterhaltszahlung (ohne Erhöhung) wie bisher weiter leiste.
Dann warte ich ab was passiert.

Danke für deine Information.

VG
sedu

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.02.2010 09:22