Moin Moin,
mein Sohn, jetzt 14 Jahre alt, hat Ende November 2008 das bis dahin durch gerichtlichen Vergleich ausgehandelte Wechselmodell im 14 Tage Rhythmus beendet und ist zu mir gezogen.
Aufgrund der von (H)exe veranlassten gerichtlichen Überprüfung des ABR, die mit der "normalen" Empfehlung der Gutachterin endete, habe ich einen Vergleich angeregt, dem das Gericht zugestimmt hat. Das Kind lebt nun seit Mitte Juni bei der KM.
Über Anwalt hatte ich Mindest-KU von 291 EUR von Ihr verlangt, den Anspruch aber nicht weiter verfolgt. Nun kommt (H)exe mit ihrer KU-Forderung von 314 EUR, will aber nicht die gegenseitigen Ansprüche auf KU aufrechnen. Ihre RA droht mit einstweiliger Anordnung.
Zum Verständnis: Dez 2008 bis Mai 2009 KU für mich gegenüber Juli bis Dezember für (H)exe. Die 138 EURonen Unterschied kann sie gern haben. Nur hab ich dann bis Dezember Ruhe, denn eines steht fest: Meinen KU sehe ich sonst mit Sicherheit nicht. Selbst "Klingelbeutelgeld" -super Ausdruck für die kleinen Beträge unter 10 E fordert (H) exe immer wieder mal ein.
Hat die Aufrechnung in einem gerichtlichen Verfahren Bestand?
Was kann ich sonst tun, meinen KU nicht einfach aufzugeben. Die RA wird sich kaum auf den Deal einlassen, oder?
Sonnige Grüße
Kl LG
Moin,
aus eigener Erfahrung: Du wirst KU zahlen müssen und deinen KU-Anspruch kannst du abschreiben. Als Grund wird aufgeführt werden, dass, da das Kind nun bei Mutter lebt, der Anspruchsgrund und Klagegegenstand entfallen ist.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Moin,
in Ergänzung zu DeepThought: Möglicherweise würdest Du auch zu hören bekommen, dass Du ja auch ohne den KU der armen Mutter ausgekommen bist. Beweis: Du hast den Anspruch nicht ernsthaft weiterverfolgt.
Im übrigen glaube ich mich zu erinnern, dass es bei KU ein Aufrechnungsverbot gibt, auch und gerade gegen andere Unterhaltsansprüche. Was Dich natürlich nicht hindern soll, es trotzdem zu versuchen, indem Du diese Aufrechnung einfach vornimmst.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin,
nur weil ich eine Forderung nicht weiter verfolge, um keinen Streit auf Kosten der Allgemeinheit -PKH- auszutragen, wird sie doch noch nicht wertlos. Und ob ich ohne das Geld ausgekommen bin oder nicht ist doch im Ergebnis eine ziemlich subjektiv zu entscheidende Frage. Wer weiß schon, auf was ich alles verzichtet habe.
Danke für die Hinweise.
Kleiner LG
Moin kleiner LG,
es geht im Familienrecht nicht um "Vernunft" oder "Logik" oder das, was Du in der Vergangenheit geleistet oder worauf Du verzichtet hast - wenn Du diese Massstäbe anlegst, kannst Du mit Mann und Maus untergehen.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo
Nicht du, sondern das Kind hat den Anspruch auf KU. Das Kind ist jetzt bei der KM und somit auch der Anspruch auf KU. Das du verzichten mustest, steht auf einem anderen Blatt und wird niemanden interessieren ( ich bekomme für meine zwei Jungs nicht einen Cent ). Deep hat versucht dir klar zu machen, das der Klagegrund schlicht nicht mehr vorhanden ist, da das Kind, welches den Anspruch hat, jetzt bei der KM ist. In deinem Verständnis, sind Schulden der KM für KU dir gegenüber aufgelaufen und das ist nicht richtig, da sie gegenüber dem Kind aufgelaufen sind, welches sich jetzt bei der KM befindet.
Ich fürchte, das kannst du abschreiben.
LG Jemmy
Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World
Moin Moin,
vielen Dank für die Hinweise, auch wenn sie für mich nicht so positiv aussehen. Berichte dann bei Gelegenheit, wie es ausgegangen ist.
Wie ist das, wenn KU nicht gezahlt wird, ist das strafbar? Habe mal so etwas gehört. Demnach sollte ich da nicht lange fackeln und zahlen, bevor ich noch ein Strafverfahren an den Hals kriege.
Moin,
ja, es gibt diesen Straftatbestand, welcher in >§ 170 StGB< geregelt ist. Gibt es über den KU noch einen alten Titel? Dieser, und nur dieser, wäre dann zu bedienen.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo,
danke "Deep Thought", das sind aber schon recht hohe Hürden mit Gefährdung und so.
Neuester Clou der RA ist, sie will einen Verzugsschaden geltend machen und mir diesen in Rechnung stellen.
Was ist das denn für ne Nummer? Geht das auch im FamRecht. Aus dem Zivilrecht ist es mir bekannt. Nur dann müsste das ja auch umgekehrt gelten, wenn ich meinen RA beauftrage. Obwohl es doch der Anspruch des Kindes ist. Das verstehe wer will.
Was kann ich sinnvollweise tun?
Kleiner LG
Moin,
das sind aber schon recht hohe Hürden mit Gefährdung und so.
überhaupt nicht. Es ist ja nicht von "Lebensgefahr" die Rede, sondern von
(1) Wer sich einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entzieht, so daß der Lebensbedarf des Unterhaltsberechtigten gefährdet ist oder ohne die Hilfe anderer gefährdet wäre, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Der Lebensbedarf ist automatisch dann gefährdet, wenn beim Betreuungselternteil Ebbe im Portemonnaie ist. Dazu genügt schon eine einzige ausbleibende UH-Zahlung.
Neuester Clou der RA ist, sie will einen Verzugsschaden geltend machen und mir diesen in Rechnung stellen.
Was ist das denn für ne Nummer? Geht das auch im FamRecht. Aus dem Zivilrecht ist es mir bekannt.
vermutlich sollen zusätzlich zum Unterhalt Dispo-Zinsen fürs Giro-Konto geltend gemacht werden; das können leicht noch einmal 10-12 Prozent der ausstehenden Unterhaltssumme sein.
Nur dann müsste das ja auch umgekehrt gelten, wenn ich meinen RA beauftrage. Obwohl es doch der Anspruch des Kindes ist. Das verstehe wer will.
Nein, es geht nicht (mehr), weil das unterhaltsberechtige Kind nicht mehr bei Dir lebt.
Was kann ich sinnvollweise tun?
Den UH-Betrag des Titels ab dem Monat bezahlen, in dem Sohnemann wieder zur Mutter gezogen ist.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin Moin,
danke für die ausführliche Antwort.
Zur Info und Klarstellung: Es gibt noch keinen Titel auf den sich die KM berufen könnte, den soll ich erst erstellen lassen. Dank einiger Hinweise hier im Forum, Altersbegrenzung, kriege ich das mit dem JA wohl auch ohne Anwalt hin.
Mit Verzugsschaden sind anscheinend die Kosten der RA für die Beauftragung zur "Eintreibung" des KU gemeint.
Ich berichte, wenn ich mich entschieden habe, wie ich weiter mache.
Kleiner LG