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Aufenthaltsbestimmungsrecht

 
(@sebastian76)
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Meine Ex-Frau ist damals 100km entfernt in ihre Heimat gezogen. Sie ist dann auch mehrfach innerhalb des Kreises mit den Kinder umgezogen.
Jetzt wollte sie zu ihrer ON/OFF Beziehung 220km in die entgegengesetzte Richtung ziehen.  Das wären jetzt 150 km von mir, also 50km mehr als vorher.
Ich konnte diese ganze umzieherei nie für gut befinden und jetzt sollten die Kinder wieder irgendwo raus gerissen werden.

Kann ich nicht auf das Aufenthaltsbestimmungsrecht pochen?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 27.05.2019 20:04
(@mj1977)
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Kann ich nicht auf das Aufenthaltsbestimmungsrecht pochen?

Und was willst damit erreichen? Seit wann getrennt? Wie sieht der Umgang aus? Ich glaube einfach nicht, dass Du mit dem ABR Erfolg haben könntest, wenn die Ex "nur" 50 KM weiter wegzieht als bisher. Schön ist es die Kids natürlich nicht wenn sie wieder umziehen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.05.2019 23:25
(@pausbanderi)
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Was willst Du da pochen? Du kannst sagen „Ich will mitreden“, dann antwortet sie „Mir doch egal“ und Du bist genauso weit wie vorher.

Kannst natürlich vor Gericht gehen. Die Chancen sollten so gegen 0% tendieren, daß Du Erfolg hast. Da muss man leider realistisch sein.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.05.2019 23:36
(@sebastian76)
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steht so im Internet bzw. Rechtsanwalt....

2. Einverständnis bei Umzug erforderlich

Sollte also beispielsweise die Mutter, bei der das Kind lebt, wegen eines neuen Partners oder einer neuen Arbeitsstelle einen Umzug planen, ist es notwendig, dass sie dies mit dem Vater des Kindes bespricht und dessen Zustimmung einholt.

Ein Umzug gehört nicht zu den Entscheidungen, welche die Mutter allein treffen kann. Zieht die Mutter dennoch ohne das Einverständnis des Vaters um, macht sie sich sogar der Kindesentziehung („Entziehung Minderjähriger“) schuldig und muss mit hohen Strafen rechnen.

Hat nun der Vater das Gefühl, dass durch den geplanten Umzug seine Beziehung zu dem Kind gefährdet ist oder sein Sorgerecht oder auch seine Besuchsmöglichkeiten behindert werden, kann er die Erlaubnis für den Umzug verweigern. Besteht die Mutter dann trotzdem auf den Umzug, kann sie dies gerichtlich entscheiden lassen.

Dort könnte sie versuchen, das alleinige Sorgerecht zu erstreiten, mit dem sie dann gleichzeitig auch über den Aufenthaltsort des Kindes entscheiden kann. Im Normalfall aber werden beide Eltern vor dem Familiengericht um das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht streiten, also nur um einen Teil des Sorgerechts. Alle anderen Rechte und Pflichten des Sorgerechts bleiben dann unangetastet. Das Familiengericht wird dann versuchen, mit Blick auf das Kindeswohl zu entscheiden.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.05.2019 18:55
(@mj1977)
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Im Internet steht viel.

In der Theorie stimmt das, aber die Praxis sieht leider etwas anders aus. In der Praxis sieht das so aus, das meine Ex ohne Erlaubnis Junior aus der elterlichen Wohnung abmelden konnte und das obwohl das EWA informiert war.

Nochmal seit wann getrennt? Wie sieht der Umgang aus?

Ich bin wirklich kein Experte, denke aber dass je nachdem wie lange die Trennung her ist Du diesen Umzug nicht wirklich verhindern kannst. Du kannst natürlich versuchen aufs ABR zu klagen, sehe jedoch nicht wirklich einen Hebel wo Du ansetzen könntest.

Kannst Du den die Betreuung der Kinder übernehmen?

AntwortZitat
Geschrieben : 29.05.2019 20:52
(@sebastian76)
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Sind seit 2014 getrennt.2015 geschieden. Ist 2015 in ihre Heimat gezogen. Von da ist sie weiter 5x mal Umgezogen in ihrem Kreis(sorry, pack ich mir an den Kopf). Momentan wohnt sie wieder in ihrem Elternhaus.
Irgendwann hatte sie den Tick zu ihrem Freund zu ziehen, was sich irgendwann zerschlagen hat. Dann wollte sie wegen den Kinder wieder zurück in meine Ecke ziehen. Dann jezt doch wieder zu ihrem naja "Freund"
Sorry, man hört doch schon die Unselbstständigkeit raus. Und dann zieht sie da hin und irgendwann platzt die Bombe? Und das unter lasten der Kinder.

Der große hat schon arge Problem und leidet noch unter der Trennung. Hatte den kleinen erst noch kürzlich 5 Wochen bei mir, da sie in einer Rhea war. Er würde am liebsten zu mir, dann denkt er aber wieder an seine Freunde in seinem jetzigen Lebensmittelpunkt. Habe auch schon darüber nachgedacht es zu managen. Mag jetzt egoistisch klingen, man hat sich echt eben an das alleine sein gewöhnt und ich weis nicht ob ich das hin bekomme mit der Arbeit usw.

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Themenstarter Geschrieben : 30.05.2019 13:24
(@pausbanderi)
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Kannst Du den die Betreuung der Kinder übernehmen?

Die Frage kannst Du Dir doch schenken, wenn man liest, daß die Kindsmutter ja offenbar seit längerem schon die Sorge für die Kinder innehat. Ein Vater mit Umgang möchte die Kinder zu sich holen und das alleinige ABR, weil er die Umzieherei der KM nicht gut heisst, da erübrigt sich doch jeder Kommentar...!

Das einzig Interessante ist die Frage, ob die ständige Umzieherei für die Kinder gut ist, oder derart gravierend schlecht, daß konkreter Handlungsbedarf besteht. Und mal ehrlich, solange eine Mutter mit ihren Kindern nicht ständig zwischen einer Drogenkommune, geschlossener Psychiatrie und Pädophilenwohnhein pendelt, wird da nix draus werden.

Aber vielleicht bekommt man ja Details zu hören, lieber Sebastian?

OH, ich sehe gerade, daß er zwischenzeitlich geantwortet hat...

Wie ist denn die KM so gegenüber einem Wohnen bei Dir eingestellt? Schlage doch mal vor, die Kinder vorübergehend zu Dir zu nehmen, bis sich das mit ihrem Macker stabilisiert hat. DAS wäre ein echter Fuß in der Tür. Wie alt sind die Kinder überhaupt?

AntwortZitat
Geschrieben : 30.05.2019 13:27
(@sebastian76)
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War doch nur ne Frage von ihr, ob ich es übernehmen kann! Lass gut sein 😉

Nein alles gut, sie ist eine gute Mutter. Nur manchmal etwas naiv und verwöhnt.

Da wir ja über 110 km auseinander wohnen, ist mal vorübergehend nicht so einfach. Die beiden sind 9 und 14.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.05.2019 13:59