So meine Frau hat mir mitgeteilt das sie mich nicht mehr liebt ;(
Sie möchte aber mit mir weiter zusammen leben, in so einer art WG.Als Grund nannte sie mir die Kinder, und wir können weiter in unserem Traumhaus leben.Und vorallem brauche ich dann keinen Unterhalt zu zahlen das währe finanziell besser für mich...
So nun die Fragen:
Ist der Unterhalt wirklich so hoch?
Wie kann ich etwa überschlagen?
Was bleibt mir mindestens?
Was spielt Kindergeld,Erziehungsgeld,und ihr einkommen für eine rolle?
Bitte leicht verständlich 🙂 bin ein völliger Noob in der beziehung.
Danke erst mal.
Der Hund bleibt dir im Sturme treu,der Mensch nicht mal im Winde!
Hallo Roadrunner!
Deine Fragestellung ist sehr allgemeingültig. Ich kann also auch nur allgemeingültige Aussagen machen.
Wenn sie die Betreuung der Kinder übernimmt (ist der Regelfall), dann hat sie Anspruch auf KU und TU. Die Berechnung kannst du mit der Düsseldorfer Tabelle und den Unterhaltsrechtlichen Leitlinien deines OLG-Bezirkes (hier in den Aufsätzen) nachvollziehen. Macht aber dann alles schriftlich und immer mit Belegen arbeiten. Sowas kann dir sonst später ganz schwer auf die Füße fallen.
Während du zum KU gesetzlich verpflichtet bist, kannst du beim TU für sie auch etwas anderes vereinbaren. Ihr könntet auch einen gegenseitigen Verzicht erklären, notfalls eben auch befristet.
Wie hoch der Unterhalt im einzelnen ist, dass solltest du von einem Anwalt rechnen lassen. Ich habe zwar selbst mit den vielen Richtlinien allein gerechnet, aber jede Kleinigkeit kenne ich bis heute nicht. Offiziell darf dir hier keiner eine Rechnung machen, nur so am Rande...
So viel bis hierher - alles allgemeingültig - wie gesagt!
Gruß
Nico
Der eine wartet, daß die Zeit sich wandelt.
Der andere packt sie kräftig an - Und handelt.
(Dante)
OK
wie ich das sehe bleiben einen mindesten 840? zum leben?
Der Hund bleibt dir im Sturme treu,der Mensch nicht mal im Winde!
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Anm. Admin: Beitrag gelöscht! Hausverbot! Siehe >hier<
[Editiert am 20/6/2005 von DeepThought]
@Ramsch
Und was ist wenn ich nach abzug des Netto Einkommens meiner Frau schon unter den Selbstbehalt falle?
Der Hund bleibt dir im Sturme treu,der Mensch nicht mal im Winde!
Und was ist wenn ich nach abzug des Netto Einkommens meiner Frau schon unter den Selbstbehalt falle?
Das nennt sich dann Mangelfallberechnung. Ist nicht so ganz einfach für den Laien (hab auch noch nicht alles gecheckt), deshalb sollte sowas dann bestenfalls vom Anwalt gerechnet werden.
Gruß
Nico
Der eine wartet, daß die Zeit sich wandelt.
Der andere packt sie kräftig an - Und handelt.
(Dante)
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Anm. Admin: Beitrag gelöscht! Hausverbot! Siehe >hier<
[Editiert am 20/6/2005 von DeepThought]
Hallo Roadrunner,
der Spruch in Deinem Unterschriftsfeld gefällt mir ... an dem ist viel Wahres dran!
Ist zwar OT....aber der Spruch ist nicht ganz komplett 😉
Hier isser ganz:
Das mir der Hund das Liebste sei,
sagst Du oh Mensch sei Sünde,
der Hund bleibt mir im Sturme treu,
der Mensch nichtmal im Winde !!!
LG
Ronja
Danke das hab ich gestern die Ganze Zeit überlegt,und bin einfach nicht mehr drauf gekommen.Naja bin zur zeit etwas "verplant" :knockout:
Und danke noch mal für eure antworten.
MfG Roadrunner
Der Hund bleibt dir im Sturme treu,der Mensch nicht mal im Winde!
Hallo zusammen,
Sorry wenn ich mich zu diesem "alten" Posting nochmal einmische.....
Mir ist da was bei der Antwort von RAMSCH nicht ganz klar:
Also Du kannst Dir so ganz grob selbst ausrechnen, was Du an Kindes- und Ehegattenunterhalt zu bezahlen hast oder hättest. Rechne Dir Dein durchschnittliches Nettoeinkommen aus, in dem Du alle Gehaltszahlungen, also auch Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld und die Steuererstattung, der letzten 12 Monate addierst und dann wieder durch 12 teilst. Das ist der Durchschnitt. Dann siehts Du in der Düsseldorfer Tabelle nach - einen Link dazu fondest Du hier im Forum - und liest ab, was Du bei dem Netto für Deine Kinder monatlich zu bezahlen hast.
Laut meinen Infos (bis heute) ziehe ich von meinem durchschn. Netto doch die 5% für Aufwendungen usw. ab und erhalte dann am Ende das sog. "Bereinigte Netto" und damit sehe ich in der DT nach für den KU ???
Das staatliche Kindergeld ist zwischen Dir und Deiner Frau hälftig zu teilen.
Das gilt doch nur wenn man zusammen lebt, richtig?
Wenn meine Frau die Kinder hat, dann kann ich doch z.B. nur diesen anteiligen Betrag (z.b. 77,-) laut DT Anhang pro Kind abziehen, richtig?
Das, was Du an Kindesunterhalt zu bezahlen hast ziehst Du von Deinem durchschnittlichen Nettoeinkommen ab. Von dem, was danach übrig bleibt ziehst Du 5% für Deine berufsbedingten Aufwendungen ab. Von dem was jetzt übrig bleibt ziehst Du wiederum das Netto ab, was Deine Frau verdient. Wenn sie nix verdient, kannst Du auch nix abziehen. Jetzt hast Du den Differenzbetrag zwischen Deinem Einkommen und der Deiner Frau. Von diesem Differenzbetrag musst Du etwa 40% an Deine Noch-Gattin als Trennungsunterhalt bezahlen.
Wenn ich dann den KU von meinem Netto abziehe, geschieht das dann von dem oben angenommenem "bereinigtem Netto" oder vom durchschn. Netto?
Vielen Dank für die Aufklärung. Versuche gerade die Situation vorab etwas durchzurechnen, da kommt diese Info gerade recht.
Gruss
Moin Creoleon,
ziehe ich von meinem durchschn. Netto doch die 5% für Aufwendungen usw.
Das kommt darauf an, welche unterhaltsrechtlichen Leitlinien für dich maßgeblich sind. Guckst du >hier<.
Wenn meine Frau die Kinder hat, dann kann ich doch z.B. nur diesen anteiligen Betrag (z.b. 77,-) laut DT Anhang pro Kind abziehen, richtig?
Richtig.
Wenn ich dann den KU von meinem Netto abziehe, geschieht das dann von dem oben angenommenem "bereinigtem Netto" oder vom durchschn. Netto?
Vom bereinigten Netto. Das sog. unterhaltsrelevante durchschnittliche Monatsnetto ist die Ausgangsbasis für alle unterhaltsrechtlichen Berechnungen. Beachte: Der KU wird brutto abgezogen, also gem. DT. Gezahlt wird der Betrag gem Anlage A zur DT.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo Roadrunner.
Deinem Alter nach zu urteilen zahlt ihr euer "Traumhaus" noch ab, richtig ?
Falls dem so ist,
so sind die gemeinsamen Schuldbelastungen aus Zins und Tilgung
vom Unterhalts relevanten Einkommen vor Berechnung des KU abzuziehen.
Dasselbe gilt für die (Risiko-)Lebensversicherung (z.B. zur Absicherung eines gemeinsamen Kredites) und auch gemeinsame Versicherungen, Kosten für Kindergarten, usw.
Danach kannst Du Arbeits bedingte Aufwände
(z.B. Hin- und Rückfahrt Arbeitsstätte in km X ca. 0,27€ / km) abziehen.
Dann erst geht es in die Düsseldorfer Tabelle zur Bestimmung des KU.
Hier entscheidet sich erst ob das Kindergeld hälftig berücksichtigt werden darf.
Vor der Berechnung des TU sind 10% als Arbeitsanreiz abzuziehen.
Im Mangelfall wird prozentual in Abhängigkeit der jew. Werte weiter gerechnet.
Dazu findest Du via google viele aktuelle Rechenbeispiele in WWW.
Desweiteren ist natürlich der Vorteil Miet freien Wohnens im TU abzuziehen (Hältige
Miete nach Mietwert).
Vielleicht bleibt dann gar nichts mehr für sie übrig.
So war es zumindest damals bei mir.
Soweit grob die Theorie bei Trennungen
In deinem Fall jedoch ist fraglich ob ihr überhaupt getrennt lebt.
Wäscht, kocht und kauft sie für dich mit ein, so ist das klar zu verneinen und
erst recht wenn ihr in einem Bett schlaft.
Ein sehr ernst gemeinter Rat:
Sollte sie es ernst meinen mit der Trennung werdet ihr euch früher oder später räumlich trennen.
Gehe lieber schnell zum Anwalt und wundere dich nicht wenn der dir raten wird unter keinen Umständen das Haus zu verlassen, sondern sie und die Kids ausziehen zu lassen.
Die Erstberatung kostet nicht viel, kann dir aber eine Menge Ärger ersparen.
Viele Grüsse.
Hallo Roadrunner,
wenn Du mit der WG-Situation nicht zufrieden bist gibt es auch die Möglichkeit, dass die Kinder wechselweise bei beiden Eltern leben (wir machen dies und die Kinder kommen gut damit klar - wichtig ist ein fester Plan, wann die Kinder wo sind). Dann gibt es KEINEN Kindesunterhalt und Kindergeld wird geteilt. Natürlich auch alle Kosten für die Kinder (Versicherungen, Schule, Verein, Krankheit). Essen und Bekleidung jeder selbst.
Ehegatten bzw. Trennungsunterhalt fällt natürlich trotzdem an.
Unterhalt wird mit dem Haus sehr sehr schwierig. Der Wohnwert und die Belastungen auf dem Haus (Zins,Tilgung) spielen auch in den Unterhalt mit rein (wird vom Einkommen abgezogen).
Ich habe dies auch und hier kann wirklich nur ein Fachanwalt :note: für Familienrecht (bloss keinen der das auch "mit macht") helfen. Es lohnt sich, dann gibt es keinen Streit und jedem ist klar wie es geht.
Nehme alles mit (Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate (von beiden), Zinsaufstellungen/Kosten Haus/Darlehen/Beiträge+Versicherungen Kinder) So eine Beratung ist meist ca. mit € 200 anzusetzen.