Einen wunderschönen guten Morgen wünsche ich euch allen,
ich wende mich betreffend einer ganz sicherlich komplizierten Unterhaltsfrage an euch, in der Hoffnung etwas „input“ bzw. gute fundierte Argumentationsgrundlagen für ein in nächster Zeit anstehendes Gespräch erhalten zu können.
Ausgangslage ist Folgende:
Ich bin seit dreieinhalb Jahren mit meinem Mann in zweiter Ehe verheiratet. Mein Mann hat vier Söhne aus erster Ehe. Der älteste Sohn, mittlerweile 19 Jahre alt und in Ausbildung, lebt seit April letzten Jahres in unserem Haushalt. Der zweitälteste Sohn wird im Oktober 18 Jahre alt und ist seit zwei Jahren in Ausbildung. Die beiden jüngsten Söhne (15 Jahre alt, Zwillinge) haben die Schule im Juli beendet. Einer der jüngsten beginnt im September mit der Ausbildung, der andere jüngste beginnt vor der Lehre mit einem Berufsgrundschuljahr, auch im September. Die Söhne „zwei bis vier“ leben bei der Mutter.
Ich selbst habe eine Tochter, mittlerweile 20 Jahre alt. Meine Tochter lebt ebenfalls in unserem Haushalt, und wird im September ihr Studium (auswärtig) beginnen, leistet aber bis zum 31.08. noch den Bundesfreiwilligendienst (also mit eigenem Einkommen ab).
Im Juni letzten Jahres wurde nach zwei Jahren eine erneute Unterhaltsberechnung durch das Jobcenter durchgeführt, da die erste Frau meines Mannes zu diesem Zeitpunkt noch Leistungen vom Jobcenter erhielt.
Berechnet wurde damals der Unterhalt für die drei im Haushalt der Mutter lebenden Söhne (damals alle minderjährig) Da das Einkommen meines Mannes eine Mangelfallberechnung ergab, wurde ein fiktiver Ehegattenunterhaltanspruch meines Mannes mir gegenüber in die Unterhaltsberechnung mit eingerechnet. Sowohl mein bei uns lebender Stiefsohn als auch meine Tochter wurden bei der Berechnung nicht angerechnet, da damals beide über 18 Jahre alt waren und aufgrund eigenen Einkommens (Ausbildung, BFD) nicht mehr „privilegiert“ anzuerkennen waren.
Ein Widerspruch gegen diesen Bescheid war ausdrücklich ausgeschlossen, es hätte umgehend Klage vor Gericht eingereicht werden müssen. Das konnten wir uns einfach nicht leisten.
Ein Titel besteht allerdings auch nicht. Zwar hätte mein Mann beim Jugendamt beurkunden „sollen“, da sich das Jugendamt aber geweigert hat einen zeitlich begrenzten Titel zu beurkunden (unsere Gründe dafür erläutere ich nachgehend) fand eben keine Beurkundung statt.
Ab September 2012 ändert sich meines Erachtens nach die Berechnungsgrundlage ganz ausserordentlich:
1.Meine Tochter beginnt auswärtig ein Studium zum Wintersemester 12/13 (01.09.) verfügt über kein eigenes Einkommen mehr.
Neben der Miete für das WG-Zimmer fallen auch noch mtl. Studiengebühren an, da der Studiengang meiner Tochter nur an drei staatlich anerkannten, aber privaten Hochschulen in Deutschland angeboten wird. Aufgrund meiner und der Einkommenssituation ihres Vaters erhält meine Tochter kein Bafög. Somit bin ich meiner Tochter (und das gerne !) unterhaltspflichtig.
2.Einer der beiden jüngsten Söhne (15) beginnt ab dem 01.09. eine Ausbildung mit eigenem Einkommen.
3.Der zweitälteste Sohn wird im Oktober 18 Jahre alt und befindet sich seit zwei Jahren in Ausbildung mit eigenem Einkommen.
4.Somit verbleibt der zweite der jüngsten Söhne(auch 15) aufgrund des Besuches des Berufsgrundschuljahres ohne eigenes Einkommen.
Aufgrund der o.a. wesentlichen Änderung der Berechnungsgrundlagen wurde der ersten Frau meines Mannes angeboten, uns zusammen zu setzen und gemeinsam eine möglichst einvernehmliche für alle Seiten tragbare Lösung zu vereinbaren. Die erste Reaktion ihrerseits war „eine Neuberechnung durch das Jobcenter durchführen zu lassen“. Wie das mangels fehlender Leistung an sie durch das Jobcenter funktionieren soll, wollte sie erst nicht so recht einsehen, aber nun ist sie zu einem Gespräch bereit.
Unser Vorschlag an sie wäre: Das Nettoeinkommen meines Mannes abzüglich 5% berufsbedingter Aufwendungen unter Berücksichtigung eines Eigenbehalts von 1.100,00 € für meinen Mann, da der älteste Sohn in Ausbildung ist und bei uns wohnt. Dies würde eine Minderung von 200,00 € mtl. für die erste Frau bedeuten, was in etwa meinem fiktiven Ehegattenunterhalt entspricht und bisher der Unterhaltszahlung meines Mannes hinzugerechnet wurde.
Für mich ist das eine wirklich gerechte Lösung. Zumal die erste Frau nun zwei Söhne mit Eigenverdienst im Haushalt hat, und durch eine kleine Abgabe von jeweils 100,00 € von beiden Söhnen den „Ausfall“ gut verkraften könnte. Kindergeld erhält sie weiterhin für alle drei Söhne.
Ich befürchte jedoch, die erste Frau wird aufgrund der bisherigen Berechnungen durch das Jobcenter nicht so recht einsehen wollen, warum „auf einmal“ mein Gehalt für die Unterhaltsberechnung nicht mehr relevant sein sollte.
Von daher meine Frage, wie schätzt ihr die Sachlage ein? Ist unser Vorschlag nachvollziehbar, sachlich begründet?
Vielen herzlichen Dank schon im Voraus für mögliche Antworten.
Liebe Grüße, B.
Moin.
Ohne Angaben zum Einkommen lässt sich kaum etwas sinnvolles zum angemessenen Unterhalt sagen.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin amitica,
in Ergänzung zu Beppo:
Ich befürchte jedoch, die erste Frau wird aufgrund der bisherigen Berechnungen durch das Jobcenter nicht so recht einsehen wollen, warum „auf einmal“ mein Gehalt für die Unterhaltsberechnung nicht mehr relevant sein sollte.
Von daher meine Frage, wie schätzt ihr die Sachlage ein? Ist unser Vorschlag nachvollziehbar, sachlich begründet?
in solchen Fragen geht es meist weniger um "sachlich zutreffende Begründungen", sondern um "steht mir zu". Warum denkst Du, dass die Ex Deines Mannes freiwillig auf Geld verzichten würde, nur um Dich zu entlasten? Oder anders herum gefragt: Würdest Du selbst auf Einkommensbestandteile verzichten, um Deinen Arbeitgeber zu entlasten - oder nicht doch auf Deinen Arbeitsvertrag verweisen, in dem Dein Monatsgehalt schriftlich vermerkt ist?
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo Brille und Beppo,
vielen Dank für Eure Anfragen bzw. dass ihr euch meiner Thematik angenommen habt.
Ich möchte mich vorab für meine verspätete Antwort entschuldigen. Ich bin heute erst wieder vom Taubertal-Festival zurück gekommen, und war daher einige Tage nicht online.
Ich und das Auto :rofl2: sind frisch gewaschen, und auch geistig wieder anwesend.
Nein, ich denke nicht dass die erste Frau meines Mannes "einfach" so auf "lieb gewonnene" Einkommensbestandteile verzichten wird.
Mein Mann verdient 1.450,00 € netto (festes mtl. Bruttogehalt) (Steuerklasse 4). Er bekommt weder Weihnachts- noch Urlaubsgeld. Mit hinzurechnen müsste man wohl noch die Erstattung aus der Steuererklärung. Für 2011 waren das 600,00 €.
Ich such jetzt gerade nach den "richtigen" Worten. Es ist wohl irgendwie sehr negativ angekommen, ich möchte keinesfalls der ersten Frau, wie soll ich es sagen, die finanzielle Grundlage entziehen....
Aber ich muss jetzt einfach auch mal ein bisschen auf meine Tochter schauen, und genau das möchte ich gerne auch berücksichtigt haben. Vermutlich befinde ich mich betreffend meiner Vorstellungen im " Märchenland" , von daher auch meine Rückfrage hier.
Vielen Dank und herzliche Grüße, Birgirt
Moin
Woher kommen die 600€ Steuererstattung für ihn allein? Sind da Bestandteile drin, welche unterhaltsrechtlich nicht berücksichtigt/beachtet werden, also nicht abzugsfähig bei der Bereinigung sind?
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Moin
Woher kommen die 600 Steuererstattung für ihn allein? Sind da Bestandteile drin, welche unterhaltsrechtlich nicht berücksichtigt/beachtet werden, also nicht abzugsfähig bei der Bereinigung sind?
Gruss oldie
Hallo Oldie,
die Steuererstattung für das Jahr 2011 in Höhe von 600,00 € ist der gesamte Betrag für die gemeinschaftlich abgegebene Einkommensteuererklärung. Hier wurde keine getrennte Veranlangung beantragt. Ich wüsste jetzt auch nicht, wie ich hier rausdröseln sollte, welcher Anteil des Erstattungsbetrages quasi auf meinen Mann entfällt.
Wir hatten keine "aussergewöhnlichen" Ansätze. Beide haben wir nur Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit. Mein Mann blieb unter dem Werbungskostenpauschbetrag, ich hatte ein paar mehr Werbungskosten. Ich denke die Erstattung ist größtenteils dahingehend geschuldet, dass im Jahr 2011 der älteste Sohn meines Mannes zu uns zog, und der steuerliche Kinderfreibetrag mehr ergab als das ausbezahlte Kindergeld, bzw. die 50% davon. Er wurde im Jahr 2011 18 Jahre alt, von daher gab es hier noch eine günstigere Berechnung.
Durch die Steuerklassenwahl 4/4 macht sich bei der zu berechnenden Einkommensteuer dann auch noch die Splittingtabelle bemerkbar. Von daher kam der Erstattungsbetrag zu stande.
Es macht jetzt zwar keinen Sinn mehr, aber bei der damaligen Berechnung des Unterhalts durch das Jobcenter wurde der Steuererstattungsbetrag für das Jahr 2010 komplett meinem Einkommen zugerechnet. Ich habe damals Stunden damit verbracht, die Berechnung nachvollziehen zu können. Habe mir sogar die 4-Wochen Testversion des Berechnungsprogrammes von C.H. Beck runter geladen. Ich bin verzweifelt, und habe aufgegeben. Eigentlich hätten meine mtl. Schuldentilgungsbeträge mit angerechnet werden müssen. Das wurde lapidar von einer "Zwischendurch-Sachbearbeiterin" abgebügelt, von wegen "ich hätte aufgrund meiner Unterhaltspflicht keine Verbindlichkeiten aufnehmen dürfen". Freut mich, wenn einem das Auto abkachelt darf man anscheinend kein gebrauchtes mehr kaufen sondern nur noch Rad fahren.
Aber Schluss jetzt mit der Vergangenheit, bringt ja nichts mehr.
Was ich jedenfalls bei der Unterhaltsberechnung durch das Jobcenter "verstanden" habe, war das sowohl meinem Mann als auch mir bei der Gegenrechnung immer 1.100,00 € Selbstbehalt bleiben mussten.
Von daher war mein Ansatz für das Gespräch folgender: Nettoeinkommen meines Mannes 1.450,00 € zzgl. hälftiger Steuererstattung 2011 = 300,00 / 12 = 25,00 € mtl. Gesamtnettoeinkommen mtl. wäre also 1.475,00 €. Davon Abzug 5% berufsbedingte Aufwendungen = 73,75 €. Verbleiben 1.401,25 €. Davon Selbsthalt 1.100,00 € ergibt mtl. Kindesunterhalt in Höhe von 301.25 €. Gerundet 300,00 €.
Gegenrechnung für mich: Ab September 2012 stehen meiner Tochter min. 670,00 € Unterhalt, da auswärtig untergebracht und in Ausbildung, zu.
Die mtl. Studiegebühren betragen 260,00 €, Miete incl. NK 210,00 €. Die mtl. Studiengebühren müssten eigentlich dem Unterhaltsanspruch hinzugerechnet werden.
Die Einkommensverhältnisse meines Exmannes kenne ich nicht. Von ihrem Vater erhält meine Tochter 300,00 € mtl. Von mir bekommt meine Tochter ab September 426,00 € mtl. Unterhalt überwiesen. (370,00 € zuzüglich halbe Studiengebühren 130,00 und halbe Miete 110,00 € abzüglich Kindergeld 184,00 €)
Meine Tochter hat somit 726,00 € und muss davon mtl. 470,00 € für das Studium und die Miete bezahlen. Sie hat noch 256,00 € zum Leben und muss sich einen Nebenjob suchen anders geht es nicht, Bafög gibt es keins.
Das wären jetzt also quasi meine Ansätze für das Gespräch und eben meine Argumente dafür, dass mein Einkommen künftig nicht mehr bei der Berechnung des Kindesunterhalts an die Kinder meines Mannes einberechnet wird.
Lieben Dank für deine Aufmerksamkeit.
Schönen Gruß, Birgit
Hallo !
"Ein Widerspruch gegen diesen Bescheid war ausdrücklich ausgeschlossen, es hätte umgehend Klage vor Gericht eingereicht werden müssen. Das konnten wir uns einfach nicht leisten."
Nun - da seid ihr dem Jobcenter schlichtweg auf dem Leim gegangen, das versuchen die nämlich immer gerne.
Ganz logisch war kein Widerspruch möglich - denn es war gar kein Bescheid. Das Jobcenter hat keinerlei Befugniss irgendwelche Unterhaltsbeträge festzusetzen. Es kann lediglich kund tun wieviel es denn gerne hätte - und das zahlt man dann, oder aber auch nicht.
In letzterem Fall ist es am Jobcenter zu klagen - und nicht am potentiell UH-Pflichtigen.
Ja, die Jobcenter wie auch diverse Jugendämter stellen das gerne anders dar, das ändert aber nichts an der Rechtslage.
Nachdem es zudem offensichtlich keinen Titel gibt könnt ihr einfach die Zahlungen auf den Betrag anpassen das sich nach eure Rechnung ergibt.
Das Jobcenter wird dann schon rückfragen wenn es da einwände hat.
Gruß
Habakuk
Hallo,
mit ist nicht ganz klar warum Deine Tochter einen pauschalen Betrag von 300,- € von Deinem Mann akzeptiert. Wenn Du seine Einkommenssituation nicht kennst, dann sollte Deine Tochter auch Ihne danach fragen, schließlich ist sie 18 Jahre alt und beide Eltern müssen Unterhalt zahlen, vielleicht muss er ja mehr als 300 ,- € zahlen. So könntest Du Dein Buget auch entlasten.
Lg Flieder
Hallo !
"Ein Widerspruch gegen diesen Bescheid war ausdrücklich ausgeschlossen, es hätte umgehend Klage vor Gericht eingereicht werden müssen. Das konnten wir uns einfach nicht leisten."
Nun - da seid ihr dem Jobcenter schlichtweg auf dem Leim gegangen, das versuchen die nämlich immer gerne.
Ganz logisch war kein Widerspruch möglich - denn es war gar kein Bescheid. Das Jobcenter hat keinerlei Befugniss irgendwelche Unterhaltsbeträge festzusetzen. Es kann lediglich kund tun wieviel es denn gerne hätte - und das zahlt man dann, oder aber auch nicht.
In letzterem Fall ist es am Jobcenter zu klagen - und nicht am potentiell UH-Pflichtigen.Ja, die Jobcenter wie auch diverse Jugendämter stellen das gerne anders dar, das ändert aber nichts an der Rechtslage.
Nachdem es zudem offensichtlich keinen Titel gibt könnt ihr einfach die Zahlungen auf den Betrag anpassen das sich nach eure Rechnung ergibt.
Das Jobcenter wird dann schon rückfragen wenn es da einwände hat.Gruß
Habakuk
Servus Habakuk,
mittlerweile wissen wir (also mein Mann und ich) das auch. Wir haben uns drei Jahre lang extrem einschüchtern lassen, die ersten zwei Jahre sogar mit anwaltlicher Unterstützung. Das alles hat viel Geld und noch viel mehr Nerven und Lebenszeit gekostet. Ich möchte hier nicht jammern, den jedem welcher hier eine Anfrage stellt geht es mindestens genauso.
Ich kann die Wochenenden gar nicht mehr aufzählen, an welchen wir am Freitag den Briefkasten nicht mehr ausgeleert haben, um wenigstens ein "stressfreies" Wochenende zu haben.
Irgendwann muss man aufgeben, um wenigstens noch irgendwie leben zu können. Letztendlich hat das ganze Geldgedöns nur den Anwälten Geld in die Kasse gespült, das Miteinander als Eltern und Stiefeltern hat darunter gelitten, und alles ging nur noch um Geld, es fand nur noch Kommunikation über Behörden oder Anwälte statt. DAS kann es nicht sein. Wir haben miteinander fünf Kinder, wer sich nur noch über Anwälte unterhält hat den Erziehungsauftrag wohl nicht richtig verstanden.
Genau aus diesem Grunde ist es mir und meinem Mann so wichtig, ein sachlich fundiertes Gespräch mit der Exfrau meines Mannes zu führen. Wir wollen auf gar keinen Fall mehr dieses Anwalts- und Behörden- Gedöns.
Ich wollte mit meiner Anfrage einfach nur hinterfragen, ob unsere Berechnung evtl. nicht rechtlich in Ordnung ist.
Ich möchte die Exfrau weder übervorteilen, noch uns einen Vorteil herausschlagen. Es soll einfach nur "gut" für beide Seiten sein.
Hallo,
mit ist nicht ganz klar warum Deine Tochter einen pauschalen Betrag von 300,- von Deinem Mann akzeptiert. Wenn Du seine Einkommenssituation nicht kennst, dann sollte Deine Tochter auch Ihne danach fragen, schließlich ist sie 18 Jahre alt und beide Eltern müssen Unterhalt zahlen, vielleicht muss er ja mehr als 300 ,- zahlen. So könntest Du Dein Buget auch entlasten.Lg Flieder
Liebe Flieder,
als meine Tochter vor zwei Jahren volljährig wurde, habe ich sowohl mit meiner Tochter als auch mit meinem Ex-Mann dahingehend ein Gespräch geführt, dass der Kindesunterhalt ab sofort auf das Konto meiner Tochter eingeht.
Ich werde meiner Tochter ganz sicherlich nicht einreden, dass sie evtl. mehr Unterhalt bekommen könnte. Das ist ausschließlich Angelegenheit meiner Tochter.
Falls meine Tochter das mit ihrem Vater besprechen möchte, ist es ihre Angelegenheit. Ich mische mich prinzipiell nicht in deren Angelegenheiten ein.
Egal wie gut oder "angeblich" nicht gut ich es meinen wollte oder würde, es würde mir immer nur negativ ausgelegt werden.
DAvon lasse ich wirklich die Finger.
Nachdem ich mir nun annähernd fast jede Unterhaltsfrage hier im Forum durchgelesen habe, gehe ich davon aus, dass der Selbstbehalt von 1.100€ für meinen Mann in Ordnung ist, da die Exfrau seit drei Jahren "nicht leistungsfähig" ist. Ansonsten wären es wohl 950,00 €
Vielen, vielen lieben Dank für Eure Antworten.
Schöne Grüße, Birgit
Hallo Birgit,
wunderlich für mich ist, wie du darauf kommst, dass Du dich einmischen sollst. Ich habe lediglich vorgeschlagen, dass Deine Tochter bei ihrem Vater nachfragen sollte, wenn sie denn will. Das würde, in der Konsequenz eben auch Dein Budget entlasten.
In Anbetracht der Situation bzw. Deines Begehrens war es Dir ja besonders wichtig die finanzielle Situation Deiner Tochter zu verbessern, das wäre zumindest ein Versuch. Entscheiden muss sicherlich Deine Tochter und nicht Du.
LG Flieder
Hallo Birgit,
wunderlich für mich ist, wie du darauf kommst, dass Du dich einmischen sollst. Ich habe lediglich vorgeschlagen, dass Deine Tochter bei ihrem Vater nachfragen sollte, wenn sie denn will. Das würde, in der Konsequenz eben auch Dein Budget entlasten.
In Anbetracht der Situation bzw. Deines Begehrens war es Dir ja besonders wichtig die finanzielle Situation Deiner Tochter zu verbessern, das wäre zumindest ein Versuch. Entscheiden muss sicherlich Deine Tochter und nicht Du.LG Flieder
Hallo Flieder,
ich glaube, ich bin eine ganz fürchterliche "Forenbeitragsschreiberin". Entweder geraten meine Beiträge viel zu ausführlich und zu lange, und ich komme über ellen lange Umwege irgendwann mal auf den Punkt, oder ich drücke mich missverständlich aus, obwohl meine Gedanken und Beweggründe eigentlich ganz andere wären.
Mein Mann und ich erleben und leben glaube ich beide Seiten der "Patchworkmedaille". Mein Mann hat vier eigene Kinder, und drei welche jedes zweite WE und teilweise in den Ferien bei uns sind bzw. waren , und ist unterhaltspflichtig. Ich habe eine eigene Tochter, welche bei uns lebt und einen Vater hat welcher Unterhalt bezahlt, und lange Zeit ebenfalls jedes zweite WE und teilweise in den Ferien bei ihrem Vater war.
Die Kinder werden über die Jahre hinweg älter, und entwickeln eigene Interessen und kommen ab einem gewissem Alter eben einfach nicht mehr automatisch jedes WE. Ab einem gewissen Alter mögen die Kids einfach lieber Party am WE mit Freunden machen, und haben halt einfach nicht mehr soviel Bock jedes WE beim Paps zu hocken.
Das tut weh. Ich habe das bei meinem Mann erlebt. Natürlich tat es ihm weh, dass der zweitälteste nur noch sporadisch wenn überhaupt mal schnell auf einen Sonntag vorbei kommt. Aber so gehen die Dinge halt einfach. Mein Mann freut sich mittlerweile schon lange über jeden Sonntag wenn der zweitälteste vorbei kommt.
Bei meinem Exmann war das ganz anders. Es wurde meiner Tochter ganz ausserordentlich negativ ausgelegt, dass sie ab einem gewissen Alter (18) einfach nicht mehr jedes zweite WE bei ihm verbringen wollte. Umso schneller war sie in der Mühle "nur Geld haben" wollen, und sich nicht regelmäßig blicken lassen.
Mein Exmann verbindet seine finanziellen Verpflichtungen mit gewissen Auflagen, dafür kann er im Prinzip nichts, seine Eltern haben es ihm vorgelebt. Wer Geld haben will, muss sich das "verdienen". Meine Tochter verdient sich in seinen Augen gar nichts. Sie sollte Architektur studieren, und vergeudet nun ihr "Talent" mit einem vollkommen nutzlosen Kunsttherapiestudium. Damit verdient man nichts, und malt halt so ein bisschen deppert in der Gegend rum. Das Studium ist für ihn "nichts wert".
Als unsere Tochter die Aufnahmeprüfung bestanden hatte, war seine einzige Frage "mit welchem" Notendurchschnitt. Ich kann die Tränen meiner Tochter nicht mehr zählen, und es hat viel Aufbauarbeit benötigt, sie in diesem Schritt zu bestärken denn ich bin absolut davon überzeut, dass dieser Studiengang ihr sehr gut liegt.
Aus diesem Grunde habe ich meine Tochter nicht ein einziges Mal gefragt, ob sich ihr Papa nicht evtl. finanziell höher beteiligen könnte. Es viel ihr schon schwer genug, ihm zu "beichten" nicht Architektur studieren zu wollen und weiterhin um die dreihundert Euro Unterhalt zu bitten.
Er hat sich nach Wochen mehr oder weniger widerwillig dazu bereit erklärt. Dabei wollen wir es belassen.
LG, Birgit
Moin A.
ich glaube, ich bin eine ganz fürchterliche "Forenbeitragsschreiberin". Entweder geraten meine Beiträge viel zu ausführlich und zu lange, und ich komme über ellen lange Umwege irgendwann mal auf den Punkt, oder ich drücke mich missverständlich aus, obwohl meine Gedanken und Beweggründe eigentlich ganz andere wären.
Das finde ich nun so gar nicht!!
das was Du in Deinem letzten Beitrag detailliert und nachvollziehbar ausführst, konnten die Leser hier nicht wissen. Aber ein wenig erahnen schon, wer die vorstehenden Beiträge aufmerksam gelesen hat: Und ich finde es sehr gut, wenn eben nicht der letzte Cent der U-Zahlungen optimiert wird! Viel wichtiger ist doch, dass man grs damit leben kann - und das meine ich sowohl materiell als eben auch gefühlsmäßig. Nicht immer ist alles gerecht, aber der Frieden, den man mit einer Situation macht, ist eben auch was Wert! Ich glaube, ihr habt viel gelernt aus der Patchwork-Situation. Da können sich einige KMs und KVs hier und wahrsch noch viel mehr der hier nicht angemeldeten "das-steht-mir-doch-zu-Exen" und "KU-Drückeberger" eine Scheibe von abschneiden.
Gruss und ein schönes, hochsommerliches WE, Toto
Moin Birgit,
Nachdem ich mir nun annähernd fast jede Unterhaltsfrage hier im Forum durchgelesen habe, gehe ich davon aus, dass der Selbstbehalt von 1.100€ für meinen Mann in Ordnung ist, da die Exfrau seit drei Jahren "nicht leistungsfähig" ist. Ansonsten wären es wohl 950,00 EUR
Nun ja, ich versuche mal aufzudröseln (im Gegensatz zu Toto finde ich Deine Beiträge in der Tat etwas ausführlich, aber das mag - kleiner Insider - am Namen liegen, sorry :redhead:) ...
... soweit ich verstanden habe, geht es um den Unterhalt für die bei der Ex Deines Mannes lebenden Kinder.
Dein Mann ist grundsätzlich vier Kindern gegenüber unterhaltspflichtig, diese sind in der Rangfolge allerdings unterschiedlich einzustufen.
Die Minderjährigen stehen ggü. dem Volljährigen im höheren Rang, d.h. der Volljährige (und ab Oktober der zweitälteste) spielt für die Ermittlung der UH-Pflichten für die Minderjährigen eine untergeordnete Rolle (da nicht mehr in allgemeiner Schulausbildung). Das Einkommen der Ex Deines Mannes spielt keine Rolle, ebenso wenig der Bedarf Deiner Tochter. Dein Exmann tut noch weniger zur Sache.
Gegenüber Minderjährigen gilt der Notwendige Selbstbehalt von 950 EUR (die 1.150 EUR gegenüber Volljährigen).
Da Du leistungsfähig bist, stünden die Chancen für eine weitere Selbstbehaltsabsenkung nicht schlecht (Vorteile aufgrund Zusammenlebens).
Da der Zweitälteste ab Oktober 18 ist, lasse ich auch den außen vor.
Der Mindest-Bedarf der Zwillinge beläuft sich auf je 334 EUR (unter Berücksichtigung Kindergeld). Dabei wird für den einen die Ausbildungsvergütung ab September anteilig zur Bedarfsdeckung herangezogen.
Nehmen wir eine hypothetische Ausbildungsvergütung von 600 EUR, dann wäre sein Bedarf 129 EUR (334 - (600-90)/2).
Dieses ergäbe einen Gesamt-Bedarf von 334 + 129 = 463 EUR.
Demgegenüber steht eine Verteilmasse Deines Mannes von 450 EUR (bei 1.400 EUR bereinigtes Netto).
Diese müsste analog der Bedarfe auf beide verteilt werden ...
Etwas ausführlich (kann ich auch), aber ich hoffe verständlich und korrekt (ansonsten bitte Korrektur).
Gruß
United
Hi United,
bei der Absenkung des SB muß aber berücksichtigt werden, dass sie als Ehefrau inzwischen ihrer eigenen Tochter zu Unterhalt verpflichtet ist und ob sie aufgrund dieser Tatsache überhaupt noch ihrem Ehemann ggü. sozusagen Unterhaltspflichtig ist.
Wobei ich da wieder einen der üblichen Fallstricke sehe.
Ihre Tochter ist volljährig und im Studium. Was nichts anderes bedeutet als dass sie im Rang hinter dem Ehemann steht.
Ergo würde politisch korrekt der SB abgeseknt werden können, ich die Presche muß ja die Ehefrau springen, die dann für ihre eigene Tochter nichts mehr übrig hat. Was eigentlich nichts anderes bedeutet, dass hier der berechtigte Unterhaltsanspruch eines Kindes in Ausbildung mit Füßen getreten würde, damit andere Kinder den vollständigen Untehalt bekommen, obwohl sie gar nicht miteinander verwandt sind.
BAFÖG gibts dann auch wieder nicht, weil die Eltern auf dem Papier zuviel verdienen. Als Patchworkfamilie sollte man wohl besser nicht heiraten und das zusammenziehen so gestalten, dass es "pro forma" 2 abgeschlossene getrennte Wohnungen gibt
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo Ihr Lieben,
vielen herzlichen Dank für Eure Antworten, danke fürs Lesen und für die Zeit dafür.
Ich habe jetzt ein paar Tage gebraucht, um mich zu sortieren und sachlich wieder auf die Bahn zu bringen.
Das Gespräch hat leider nicht den gewünschten Effekt gehabt. Egal in welcher Richtung. Weder monitär noch sachlich.
Aber das war leider auch nicht anders zu erwarten.
Ich war, nebenbei bemerkt, bei keinem einzigen Gespräch mit anwesend. Ich wollte das bewußt nicht, es kommt nicht gut an, wenn die "neue" Frau
meint hier irgendwie mitmischen zu wollen.
Es ist so wie es ist, das Jugendamt wird nun die neue Unterhaltsberechnung durchführen. Wenn ich United`s Berechnung folge, dürften das 450,00 € sein.
Mein Mann wird also, bis die Neuberechnung durch das Jugendamt erfolgt 450,00 € ab 09/12 überweisen.
Es ist mir so schwer in mein Herz gefahren, dass die Exfrau meines Mannes meinte, sie sehe es überhaupt nicht ein dass meine Tochter nun studiere und ihre vier Kinder dafür "blechen" müssten.
Ich bin seit annähernd vier Jahren mit meinem Einkommen ebenfalls für die Kinder, welche ich wirklich total lieb habe, meines Mannes unterhaltspflichtig. Ich hab mich wirklich niemals aus meiner Verantwortung gestohlen, und wenn es nun einmal um meine Tochter geht, zählt diese nichts mehr.
Aber so ist halt anscheinend.
Herzliche Grüße, Birgit
:thumbup:
Hallo Ihr Lieben, da bin ich wieder :reihenfolge:
Es hat eine ganz schön lange Zeit gedauert, bis endlich wieder die alte B. zur alten Form zurück fand 🙂
Erstens geht es mir wirklich wieder besser, ich hatte damals extrem viel Stress in der Arbeit und wenig Zeit und noch weniger Muse mich eingehend mit der Materie auseinander setzen zu wollen.
Aber nun der Reihe nach.
Ein bisschen rum gerechnet habe ich ja dann doch noch. Mein Mann hat ein bereinigtes Einkommen von 1.425,07 € incl. Einkommensteuererstattung und abzüglich 5% berufsbedingter Aufwendungen.
Also Düsseldorfer Tabelle bis 1.500,00 € . Der Selbstbehalt meines Mannes wäre also 950,00 €.
Ich hab viel rum telefoniert, u.a. mit unserer "alten" Anwältin. Ehebedingter Vorteil aufgrund meiner Unterhaltsverpflichtung gegenüber meiner Tochter und meiner ehebedingten Schulden (alle samt Anschaffungen für die Familie!, alles dokumentiert und sachlich begründet) gleich null.
Da die Exfrau gar niemals nicht auch nur einen müden Cent Unterhalt für den Stiefsohn bezahlt hat, eine Stufe hoch mit dem Selbstbehalt = 1.050,00 €.
Unterhalt pro Monat = 375,07 Cent. Bezahlt mein Mann seit 09/12.
Exchen hat sich einen Anwalt geholt, und Rechtskostenbeihilfe beantragt. Wir wissen ja alle dem deutschen Muttervieh wird immer gerne auf Staatskosten geholfen. Sorry, aber das musste sein.
Die Pfeiffe von RA war und ist bis heute nícht dazu in der Lage seine "Mandantin" darauf hinzuweisen dass nicht nur mein Mann und ich unsere Einkommensnachweise beibringen müssen, sondern seine "Mandantin" ebenfalls. U.a. auch die Ausbildungsverträge und Gehaltsabrechnungen der in Ausbildung befindlichen Söhne.
Wir haben keinen Anwalt, und brauchen auch keinen. Im Hintergrund berät uns unsere damalige Anwältin für ein kleines Geld, alle Schreiben gehen von "uns" aus.
Somit eiert der Flachpinsel von Ratte der Ex mit "hochhimmeljauchzenden" Forderung für Exchen welche jeder Substanz entbehren brieflich in der Gegend rum, ich wir lachen uns eins.
Wie gesagt, es gibt keinen Titel!!! Und ich bin heute noch froh meinem Mann geraten zu haben, niemals utopische Forderungen titulieren zu lassen.
So schreibt sich Rättchen wund mit einem Brief nach dem anderen, denn eines ist klar: Rausrücken tun wir nicht mehr, dann müssen die beiden Liebchen schon Klage vor Gericht einreichen. Tja, warum das bis heute nicht geschehen ist, wird für immer deren Geheimnis bleiben.
Ich hab mir sagen lassen, der zuständige Richter steht überhaupt nicht auf die klassische Rollenverteilung von wegen: Nur weibliche Unterhaltsberechtigte bekommen Geld. Es soll auch mal vorkommen, dass es Richtern gar nicht gut einfährt, dass sich weibliche Unterhaltspflichtige so mir nichts dir nichts vor der Unterhaltspflicht drücken.
Wie gesagt, hab ich mal so gehört :rofl2:
Ich saß heute mit meinem Mann beim Rauchen (ja ich gebs zu.... ) auf dem Balkon, und er fragte mich: Bist du eigentlich böse auf mich? Wegen dem ganzen Unterhaltsstress mal wieder (heute war mal wieder ein Briefchen von unserer Seite aus fällig, zwei Stunden Arbeit)
Meine Antwort war: Wir sind jetzt seit fünf Jahren ein Paar, davon über drei Jahre verheiratet. Ich liebe meinen Mann, seine vier Söhne so sehr dass mir mein Herz weh tut. Niemals wird ein Rättchen oder gar das Exchen es schaffen, meine Liebe für meine Mann oder gar seine Söhne in Frage stellen zu können.
UND, ich liebe meine Tochter, absolut bedingungslos. Mein Mann ebenso.
Ich sehe also absolut gelassen den neuerlichen substanslosen Briefchen von RA entgegen. Sobald es was Neues zu berichten gibt, melde ich mich wieder. 😉
Ach übrigens, ich hab mir schon wieder zwei Karten fürs Taubertal Festival 2013 gekauft, zäffigs 🙂 ich kanns halt nicht lassen.
Liebe Grüße! B.
Moin Birgit,
Da die Exfrau gar niemals nicht auch nur einen müden Cent Unterhalt für den Stiefsohn bezahlt hat, eine Stufe hoch mit dem Selbstbehalt = 1.050,00 €.
Wie kommt Ihr darauf, dass hier eine Hochstufung des Selbstbehalts erfolgt ?
Das ist zwar theoretisch denkbar, ein Selbstläufer ist das aber nicht ...
Die (theoretische) UH-Pflicht der Ex Deines Mannes gegenüber Stiefsohn ist getrennt von der UH-Pflicht gegenüber den bei der Mutter lebenden Minderjährigen zu sehen.
Insofern halte ich dieses für irrelevant:
Es soll auch mal vorkommen, dass es Richtern gar nicht gut einfährt, dass sich weibliche Unterhaltspflichtige so mir nichts dir nichts vor der Unterhaltspflicht drücken.
Besten Gruß
United
Moin Moin an alle,
ja United, es könnte unter Umständen der Fall sein, dass "man" als Frau über mittlerweile fast fünf Jahre hinweg finanziell sich einen runter rödelt um den "Famlienbetrieb" am Laufen zu lassen.
Es soll auch mal vorgekommen sein, dass sich angebliche Ehegatten gerne genau auf dieser Hängematte ausruhen, die Mutti macht dat schonn.
Die Mutti hat sich nach dem wieder jeden Freitag Anwaltsschreiben im Briefkasten eingehen, aus dem Familienbetrieb ausgeklingt, sprich ich habe die fristlose Kündigung- Scheidung eingereicht.
Ich habe nach fünf Jahren weder mehr das Geld, noch die Energie mich diesem Anwaltgsgedöns welches mittelbar in meinen Geldbeutel greift, auszusetzen.
Mein "Mann" zieht es vor sich sich in der wunderbaren "world of warcraft" Welt zu vertiefen. Soll er mal machen.
Ich stehe seit meinem 17 Lebenjahr in Lohn und Brot und habe mich mit selbst bezahlten, Geld teilweise berufsgeleitend, von der Steuerfachgehilfin zur Bilanzbuchhalterin bis zur Steuerfachwirtin weiter entwicklet, und bin nun mit 42 Jahren Leitung der Rechnungwesenabteilung.
Frau B. hat Soll mit Haben verglichen, und sich dazu entschlossen ihr Leben lieber alleine zu verbringen, und meine Energie und vor allen Dingen mein sauer selbstverdientes Geld ganz sicherlich lieber ins Studium meiner Tochter zu investieren, als ständig für vier Stiefsöhne monitär gerade zu stehen.
Mein "Mann" hat es zur Kenntnis genommen, und hockt wie jeden Abend stundenlang vorm Pc im WOW.
Schönen Tag noch, B.
Frau B. hat Soll mit Haben verglichen, und sich dazu entschlossen ihr Leben lieber alleine zu verbringen, und meine Energie und vor allen Dingen mein sauer selbstverdientes Geld ganz sicherlich lieber ins Studium meiner Tochter zu investieren, als ständig für vier Stiefsöhne monitär gerade zu stehen.
Das tut mir leid. ich wünsche viel Kraft
A life lived in fear is a life half lived