ARGE will meine Ver...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

ARGE will meine Vermögensverhältnisse prüfen

Seite 2 / 4
 
(@baeri22)
Rege dabei Registriert

Hallo Deep,

das werde ich genau so machen, das mit den verschiedenen Konten der KM hatte ich noch gar nicht so gesehen. Ob das so ist weiß ich wirklich nicht werde aber alles so wegsenden wie von dir empfohlen. Sowie sich was tut werde ich mich melden. Werde mich jedenfalls von denen nicht über den Tisch ziehen lassen.
Wünsche Dir und allen aber zunächst mal einen schönen Rest Sonntag... 🙂

VG


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.08.2009 22:30
(@baeri22)
Rege dabei Registriert

:exclam:So jetzt hat die ARGE wiederholt geantwortet.

Zitat: "Ich nehme Bezug auf Ihr Schreiben vom 15.08.2009, Die augestockten Unterhaltszahlungen sind hier nachträglich berücksichtigt worden. Die Bedarfe des Kindes sind allerdings nach wie vor nicht vollständig gedeckt.

Entgegegen Ihrer Auffassung kann die Angelegenheit indes nicht abgeschlossen werden. Der Anspruch auf Kindesunterhalt besteht unbestritten. Da das von Ihnen zitierte Urteil bereits aus dem Jahre 2002 stammt, besteht der mit Rechtswahrungsanzeige vom 15.07.2009 geltend gemachte Auskunftsanspruch zweifelsohne.

Auch Ihre Ausführungen im Zusammenhang mit dem Unterhaltsanspruch der Kindesmutter sind inhaltlich nicht nachvollziehbar. Unabhängig von der Frage, inwieweit das Alter des gemeinsamen Kindes eine etwaige Erwerbsobliegenheit der Mutter (fiktiv) zu berücksichtigen ist, besteht grundsätzlich ein Unterhaltsanspruch gemäß § 1615l BGB und damit korrespondierend auch ein Auskunftsanspruch, die - sofern entsprechende Leistungen erbracht werden- gemäß § 33 SGB 2 auf den leistungsträger übergehen.

Ich habe Sie daher nochmals aufzufordern, mir den mit dem o.og. Schreiben übermittelten Fragebogen zur Prüfung der Unterhaltspflicht ausgefüllt, unterzeichnet
und mit den erbetenen Einkommens-und Vermögensunterlagen versehen zurückzusenden."

Bis 19.09.2009 habe ich nun Zeit.

PS: Sonst sieht sich die Arge gezwungen gerichtlich Auskunftspflicht geltend zu machen.

Ich fühl mich jetzt echt mies, so ein Mist, zahle den in der Altersgruppe auch oben angegebenen mindet Kindesunterhalt (240€) und jetzt haben die noch nicht genug. Ich zahle doch nach nun mehr 8 Jahren nicht auf einmal noch Unterhalt für eine Frau mit der ich nicht mal verheiratet war und zusammengelebt habe. Meldet euch mal vielleicht habt Ihr noch konstruktiven Rat! Bis 18.09.2009 schaffe ich das eh nicht da ich morgenin den Urlaub will...

Beste Grüße

an euch.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.09.2009 18:25
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Baeri22

Ruhig.
Die Arge sagt:

besteht grundsätzlich ein Unterhaltsanspruch gemäß § 1615l BGB und damit korrespondierend auch ein Auskunftsanspruch,...

dagegen im BGB §1615l

(2) Soweit die Mutter einer Erwerbstätigkeit nicht nachgeht, weil sie infolge der Schwangerschaft oder einer durch die Schwangerschaft oder die Entbindung verursachten Krankheit dazu außerstande ist, ist der Vater verpflichtet, ihr über die in Absatz 1 Satz 1 bezeichnete Zeit hinaus Unterhalt zu gewähren. Das Gleiche gilt, soweit von der Mutter wegen der Pflege oder Erziehung des Kindes eine Erwerbstätigkeit nicht erwartet werden kann. Die Unterhaltspflicht beginnt frühestens vier Monate vor der Geburt und besteht für mindestens drei Jahre nach der Geburt. Sie verlängert sich, solange und soweit dies der Billigkeit entspricht. Dabei sind insbesondere die Belange des Kindes und die bestehenden Möglichkeiten der Kinderbetreuung zu berücksichtigen.

Mindestens (BGB) steht hier für grundsätzlich (Worte der Arge) - alles andere ist eine Einzelfallentscheidung, welche ein Gericht zu treffen hat. Die Arge sagt das 1. Mal die Unwahrheit.

Der Anspruch auf Kindesunterhalt besteht unbestritten. Da das von Ihnen zitierte Urteil bereits aus dem Jahre 2002 stammt, besteht der mit Rechtswahrungsanzeige vom 15.07.2009 geltend gemachte Auskunftsanspruch zweifelsohne.

Nein. Die Arge kommt erst zum Zuge, wenn sie Leistungen für das Kind aufbringt. Da das Sozialgeld für das Kind lediglich 211€ beträgt, die Kosten der Arge (für das Kind)  für die Wohnung + Heizung max. 84€ ausmachen, ist über Deinen geleisteten KU von 240€ + KG von 164€ der Bedarf des Kindes von 295€ ggü. 404€ Einkommen (KU + KG) mehr als gedeckt. Das Kind ist somit nicht Teil der Bedarfsgemeinschaft. Dies ist die zweite Unwahrheit.

Die von mir genannten Beträge für die Regelleistungen (Werte aus berlin) habe ich dem wiki entnommen: http://de.wikipedia.org/wiki/ALG2

Gruss oldie

Und sie wissen das bestimmt


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.09.2009 18:47
 elwu
(@elwu)

Hallo,

keine Panik! Die ARGE hat gar nichts in Sachen Unterhaltshöhe festzusetzen. Und es besteht kein Rechtsanspruch der ARGE dass du deren grotesken Katalog ausfüllst, und das wissen die auch. Die wissen aber nicht, dass du auch das nun weisst. Jetzt machst du Kopien deiner letzten 12 Gehaltsmitteilungen und der Verträge zu relevanten Abzugspositionen (private Rentenversicherung, Kreditraten, Lebensversicherungen usw.), dazu auch noch 5% berufsbedingte Aufwengungen, setzt das in eine selbsterstellte Liste, und sendest das am 17. 9. an die ARGE. Begleitschreiben

----
Sehr geehrter Herr Sowieso,

anbei meine Einkommensauskunft.  

Mit freundlichem Gruß

Baeri 22
----

und informierst uns dann, was die ARGE als nächstes schreibt.

/elwu


AntwortZitat
Geschrieben : 01.09.2009 18:53
(@baeri22)
Rege dabei Registriert

Danke Oldie, es geht auch nur darum das die ARGE jetzt wieder mit solchen Briefen zudem mit Rechtschreibfehlern hoch 3 hier ankommt. Zudem wurde das Datum zur Fristsetzung auf den 18.08.2009 gesetzt so das allein da schon ein  Formfehler einhergeht.

Was kann man jetzt tun, sollte ich überhaupt was tun, oder einfach den Kindesuntehalt zahlen und nichts mehr tun, wenn das Gericht eingeschaltet wird sollte ich doch meiner Pflicht nachgekommen sein und was nach 8 Jahren die Kindesmutter macht, die bis dato ohne Unterhalt ausgekommen ist und vorher auch ALG 2 Leistungen bezogen hat kann mir doch völlig egal sein. Denn wie Oldie richtig sagr stehen für das kind 404,00 mtl. zur Verfügung und das sollte auch genügen.

Viellicht kann mir Deep Thought, Oldie oder wer anders auch noch bei einem Antwortschreiben auf diesen Brief zur Seite stehen. Die Versuchen es doch nit allen Mitteln diese Ämter!!

Danke schon im voraus, und sorry wegen meines Unmutes 😉


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.09.2009 19:01
(@baeri22)
Rege dabei Registriert

Danke Elwu, ja das man den Katalog nicht ausfüllen mus wußte ich ja. Aber ich wollte eher gar nichts offenlegen. Hatte echt Hoffnungen das ich drum herum komme.

Hm...  :yltype:


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.09.2009 19:05
 elwu
(@elwu)

Danke Elwu, ja das man den Katalog nicht ausfüllen mus wußte ich ja. Aber ich wollte eher gar nichts offenlegen. Hatte echt Hoffnungen das ich drum herum komme.

Hallo,

das Problem ist der grundsätzliche Anspruch auf Auskunft, den hat in dieser Konstellation tatsächlich die ARGE. Und eine Klage auf Auskunfteserteilung wird man immer verlieren, Ausnahmen dürften wenn überhaupt dann in homöopathischen Fallzahlen existieren. Es geht also darum, die Auskunftserteilung so lange wie möglich hinauszuzögern, denn das Kind wird jeden Monat einen Monat älter... und zweitens, die Auskunft optimal zu erteilen, optimal für einen selbst, nicht für die ARGE 🙂

/elwu


AntwortZitat
Geschrieben : 01.09.2009 19:15
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

das Problem ist der grundsätzliche Anspruch auf Auskunft, den hat in dieser Konstellation tatsächlich die ARGE.

Warum? Wegen Kind oder KM?

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.09.2009 19:18
 elwu
(@elwu)

Warum? Wegen Kind oder KM?

Hallo,

§ 60 Abs. 2 SGB II. Ich würde es jedenfalls nicht auf die Klage ankommen lassen. Du?

/elwu


AntwortZitat
Geschrieben : 01.09.2009 19:31
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ja - verstanden. Doch genau hier ist ja der Knackpunkt.
§60 Abs.2 SGB II

(2) Wer jemandem, der eine Leistung nach diesem Buch beantragt hat oder bezieht, zu Leistungen verpflichtet ist, die geeignet sind, Leistungen nach diesem Buch auszuschließen oder zu mindern, oder wer für ihn Guthaben führt oder Vermögensgegenstände verwahrt, hat der Agentur für Arbeit auf Verlangen hierüber sowie über damit im Zusammenhang stehendes Einkommen oder Vermögen Auskunft zu erteilen, soweit es zur Durchführung der Aufgaben nach diesem Buch erforderlich ist. § 21 Abs. 3 Satz 4 des Zehnten Buches gilt entsprechend. Für die Feststellung einer Unterhaltsverpflichtung ist § 1605 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs anzuwenden.

Hier würde (mit Bezug auf Abs.1 dieses § die Auskunft über den geleisteten KU zzgl. KG) ausreichen zu überprüfen, ob der Bedarf des Kindes nach Sozialgesetzgebung gedeckt ist. Und dann kommt dieses Buch erst gar nicht zur Anwendung.

Nichtsdestotrotz gibt es §33 Abs.2 letzte zwei Sätze:

Der Übergang ist auch ausgeschlossen, soweit der Unterhaltsanspruch durch laufende Zahlung erfüllt wird. Der Anspruch geht nur über, soweit das Einkommen und Vermögen der unterhaltsverpflichteten Person das nach den §§ 11 und 12 zu berücksichtigende Einkommen und Vermögen übersteigt.

Und ja - ich gebe (erstmal) auf. 😉 Der letzte Satz ist ja 'ne Blanko-Vollmacht und zeigt mal wieder die Unsinnigkeit deutscher Gesetzgebung/-formulierung. Dennoch steht dem entgegen, dass der ganze §33 darauf basiert (siehe Abs.1), dass es sich überhaupt um einen Empfänger (EDIT: das Kind ist gemeint) von Sozialleistungen bereits handelt.

Grus oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.09.2009 19:45




(@baeri22)
Rege dabei Registriert

Dann geht es also doch um die gesamte Bedarfsgemeinschaft oder wie jetzt? Die  Mittel für das Kind sind zwar gedeckt aber die KM bezieht eben Leistungen die ich auch noch decken soll? Also sollte das so sein werde ich dagegen klagen... Sie würde auch ohne Kind ALG2 beziehen. Dann hätte die ARGE auch niemanden der für Sie zahlt. Was wollen die also Prüfen... Falls ich mehr zahlen kann, Bsp. Düsseldorfer Tabelle hochgestuft ungefähr 20 euro mtl. mehr dann erhält das die KM oder wie verstehe ich das. Und die ARGE hat 20 euro weniger Kosten für die KM. Was soll das denn bitte!! 😡


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.09.2009 19:58
 elwu
(@elwu)

Was soll das denn bitte!! 😡

Hallo,

noch mal: nur die Ruhe. Mach' was ich dir oben geschrieben habe, und melde dich zu gegebener Zeit wieder mit der Antwort der ARGE:

/elwu


AntwortZitat
Geschrieben : 01.09.2009 20:11
(@baeri22)
Rege dabei Registriert

Ruhig bin  ich ja. Nur finde ich es ausverschämt.

Nach den ersten Versuchen hier dachte ich echt das ich denen nichts preisgeben muß, normalerweise müssen sie mich ja eh nochmal anmahnen ehe sie klage einreichen. und solange zögere ich das raus. Ich habe jetzt fast 8 jahre keine Auskunft geben müssen. Und nun auf einmal wollen Sie was haben. Die KM bezieht schon immer ALG2 Leistungen. Sie ist nur umgezogen und jetzt kommen Sie mir so. Gab sonst gar keine Probleme!!

Kopien der letzten Lohnzahlungen, mache das ganze Jahr 2008, ohne Angabe von Arbeitgeber und meiner Kontonummer. Mal sehen was die dann noch wollen.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.09.2009 20:20
(@baeri22)
Rege dabei Registriert

Und danke für eure Info´s im Moment.

Zur Not Kontaktiere ich noch einen Anwalt. Auch wenn das wieder Geld kostet.

PS: Danke erstmal, sollte jemand mir noch einen anderen Weg sagen können nur zu...

Viele Grüße :thumbup:


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.09.2009 20:33
 elwu
(@elwu)

Ruhig bin  ich ja. Nur finde ich es ausverschämt.

Kopien der letzten Lohnzahlungen, mache das ganze Jahr 2008

Hallo,

1) deinem Unmut kannst du am 27. September in der Wahlkabine Ausdruck verleihen. Die diversen Gesetze in diesem Komplex sind übrigens primär zu verantworten von den Herren Schröder, Clement, Müntefering, Scholz sowie natürlich der Frau Zypries. Das wird jetzt aber Off Topic, daher bitte ggf. an passender Stelle weiterdiskutieren *g*

2) das musst du schon korrekt machen. Nämlich die letzten zwölf Monate, also September 2008 bis August 2009

/elwu


AntwortZitat
Geschrieben : 01.09.2009 20:39
(@baeri22)
Rege dabei Registriert

Ja will ja nicht ins Gefängnis, aber wie gesagt Unterhalt nach nunmehr acht Jahren an die KM zahle ich nicht. Da gibt es ja auch noch den "Treu und Glauben" auf den man sich berufen kann. Sie ist bisher ohne klargekommen und das ändert auch die ARGE nicht! :thumbup:

Danke Ewlu


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.09.2009 20:55
(@baeri22)
Rege dabei Registriert

Macht es Sinn Sparverträge mit anzugeben, Bausparvertrag und so weiter, da laufen ja zinsen auf die wieder als Einkommen gesehen werden können.... Das ist alles ein Mist!!


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.09.2009 21:59
(@ralfk)
Zeigt sich öfters Registriert

Moin zusammen,

Sparverträge,Bausparsachen und genaue Kontoauszüge-zum Beispiel für die letzten Wochen oder so,wie die ARGE das gerne mal wünscht-würde ich niemals geben. Was die dadurch dann wissen-das wissen sie dann von Dir.

Ich lese aufmerksam alles mit was hier geschrieben wird,habe momentan ähnliche Sorgen mit der ARGE. Möchte mal dafür danken das es hier so gute fachkundige Antworten gibt.

LG..........Ralf


AntwortZitat
Geschrieben : 02.09.2009 10:55
(@baeri22)
Rege dabei Registriert

Moin Ralf,
ich bin nur darüber entsetzt das jetzt auf einmal nach 8 Jahren, das Kind wird nächste Woche 8, nun aufeinmal mein Einkommen geprüft wird. Und dieser §1615l erwähnt wird. Aber nach meinen Recherchen ist es rechtlich kaum durchsetzbar das die KM nun aufeinmal in dem Alter Untehalt erhalten darf. Das Kind ist in einer Ganztagsschule so das die Betreuung gegeben ist.

Ja das Forum ist sehr gut, man findet Rat, Unterstützung und sieht das es auch noch andere gibt denen das Leben auch schwer gemacht wird.

Grüße 😉


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.09.2009 11:04
(@ralfk)
Zeigt sich öfters Registriert

Hi Baeri,

Die ARGE hat eben ihre eigenen Gesetze....sie legen Grenzen niedrig,erkennen nichts an,und zahlen wenig und sanktionieren und machen gerne Forderungsbetreibung. Und entsprechend Drohbriefe schreiben.Ich erspar mir jeden weiteren Kommentar:-)

ich denke mal das auch die KM alles versuchen wird,um finanziell sicher dazustehen. Letztendlich muss auch sie genug haben zum Leben. Und das Kind ist ja auch noch da. Wo sie versucht Geld herzubekommen um Leben zu können ist ihre Sache. In dem Fall eben über den Weg der ARGE. An deiner Stelle würde ich einfach die letzten Lohnabrechnungen abgeben und deine Belastungen,Fahrten zur Arbeit,usw. angeben.
Dann hast Du etwas gemacht und deren sowieso unersättliche Gier befriedigt. Und dann würde ich da den Schlußpunkt setzen. Dann solltest Du dein Netto bereinigen für dich und schauen wo dein Selbstsbehalt gegenüber ihr liegt. Ob Du letztendlich etwas zahlen musst......ich würds drauf ankommen lassen. Wer sich nicht wehrt hat schon verloren. Falls sie klagen,stell Prozeßkostenhilfeantrag und die Entscheidung--im Rahmen des Neuen Unterhaltgesetzes--fällt sowieso vorm Amtsgericht. Da kann die ARGE fordern,was sie will............
Die ARGE hat eben ihre eigenen Gesetze....sie legen Grenzen niedrig,erkennen nichts an,und zahlen und sanktionieren und machen gerne Forderungsbetreibung.

LG...Ralf


AntwortZitat
Geschrieben : 02.09.2009 17:19




Seite 2 / 4