Möchte mich erstmal bedanken, für die Beiträge die geschrieben wurden.
Wie gesagt die ARGE will, da die Kindesmutter sicherlich HARTZ VI beantragt hat, den KU den ich zahle neu berechnen.
Sind die dazu berechtigt? Das muss doch über das Jugendamt laufen, oder?
Die wollen ja alles Wissen. Also Einkommen und so ist mir ja noch klar aber müssen/dürfen die denn erfahren was ich an Sparguthaben habe?
Mal angenommen ich gebe da 5000,00 Euro an. Was werden die daraus Schlussfolgern?
Oder muss ich da gar nichts angeben? Sind doch wahrscheinlich Standardschriftstücke???
Was würdet ihr tun?
Vielen Dank
Hallo Papi80,
also ich bin das "Gegenstück" von Dir.
Ich habe Hartz IV beantragt und wurde dazu verdonnert, meinen Ex auf unterhalt zu verklagen... Der Grund ist ja klar: Die ARGE will sparen und solange jemand da ist, der zahlen kann, wird der herangezogen, damit die ARGE ihr Geld behalten kann.
Normalerweise müßte es ausreichen, wenn Du Deine Lohnabrechnung einreichst und den letzten Steuerbescheid.
Da Du kein Hartz IV für Dich beantragst, geht denen Deine Ersparnisse nichts an!
Liebe Grüße Taccina
Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?
Sach mal, ganz ehrlich, du willst uns veräppeln, gelle.Was ist an diesem Beitrag neu im Vergleich zu >diesem<?
Künftig werden deine Beiträge kommentarlos gelöscht, so du dieses Spiel weiterspielst. Wir haben auch noch andere Dinge zu tun, als mit dem Besen hinter dir herzufegen.
DeepThought
*beitraggeschlossen*
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!