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ARGE- Rechtswahrungsanzeige, Mahnung

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(@tools)
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Hallo zusammen 🙂

@ elwu
Alles klar, werde das so schreiben, wie du es siehst. Das Schreiben soll sicherlich an das Gericht gehen.
Aber verrate mir, was für eine Strategie steht dahinter?

Der Anwalt macht die Klage von der Bewilligung der PKH abhängig. Macht es da nicht auch Sinn gegen die Bewilligung vorzugehen?
Ein Beispiel wäre da die Berechnung des bereinigten Einkommen nach aktuellen Zahlen.

Noch eine Frage Elwu...
Ist der Schriftsatzaustausch noch als Geplänkel zu sehen? Oder ist mit meiner Stellungnahme das PKH Verfahren vor dem Abschluß?

@ Uli

Wie sieht es denn aus, wenn ihr für die Zeit nach der Scheidung fiktives Einkommen unterstellt wird. Damit wird sie doch einem sich selbstversorgendem Arbeitnehmer gleichgestellt. Wäre das ein Durchbruch in der Unterhaltskette?

Gruß und Danke für euren Einsatz !!!

Tools


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Themenstarter Geschrieben : 07.08.2009 02:29
(@tools)
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Morgen,

ich bin noch über einen Satz gestolpert:

In der weiteren Berechnung wird aber kein KU berechnet. Gut, wird dem Kind duch die Ausbildung auch nicht zustehen.

Aber : Der gegnerische Anwalt kann in Sachen Unterhalt nicht KM und Kind vertreten, da es ein Interessenkonflikt darstellt.

Wird nun in der Klage nur noch die KM vertreten?

Tina

Moin Tina

Demselben Gedanken hing ich im ersten Anschreiben von dem Anwalt nach, indem er beide vertritt und Unterhalt für die Ex und für das Kind forderte. Da ist dasselbe Problem mit dem Interessenkonflikt. Zumal er da auch von einem privilegiertem Kind ausgegangen ist, das es aber nicht mehr war.

Gruß
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Themenstarter Geschrieben : 07.08.2009 02:34
(@tools)
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Hallo zusammen !

Boaaaaaaaah, habt Dank, Elwu und wie sie alle hier heißen!  🙂

Heute kam Post vom Familiengericht, mit folgendem Inhalt....

Der Antrag der Antragstellerin auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird zurückgewiesen.

*hüpf, sing, freuuuuuu*

Gründe:
Die beabsichtigte Rechtsverfolgung hat keine hinreichende Aussicht auf Erfolg.
Die Antragstellerin begehrt die Zahlung von Unterhalt wegen krankheitsbedingter Erwerbsunfähigkeit, also Unterhalt nach § 1572 BGB.
Danach steht einem geschiedenen Ehegatten gegen den anderen ein UInterhaltsanspruch zum Zeitpunkt der Scheidung, der Beendigung der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes, der Beendigung einer Ausbildung oder bei Wegfall eines Unterhaltsanspruchs wegen Erwerbslosigkeit eine Erwerbstätigkeit infolge einer Erkrankung nicht erwartet werden kann.

Die Antragstellerin hat dem Vortrag des Antragsgegners, zum Zeitpunkt der Scheidung habe eine die Erbwerbsfähigkeit beeinträchtigende Erkrankung nicht vorgelegen, nicht widersprochen, sie auch zu den möglichen anderen Einsatzzeitpunkten keinen Vortrag erbracht. Der Umstand, dass der Antragsgegner, auf dem zum Getrenntlebensunterhalt (also nur bis zur Rechtskraft der Scheidung geltenden) Unterhaltstitel auch nach der im Jahr 2006 rechtskräftig ausgesprochenen Scheidung Zahlungen erbracht hat, stellt für sich genommen keinen hinreichenden Vortrag dazu dar, das die erwerbsfähigkeitsbeeinträchtigende Krankheit zu einem der maßgebenden Zeitpunkte vorgelegen haben könnte.

Ende....

Soooo, was hat mich jetzt weiter zu erwarten? Exchen ist Bezieherin von H4 Leistungen. Wird der Anwalt das jetzt weiter durchziehen und sofortige Beschwerde einreichen, oder ist ihm das Kostenrisiko zu groß?

Wie lange muß ich jetzt noch im eigenen Saft schwitzen?

Liebe Grüße und vielen Dank für  Eure Hilfe !!!

Tools


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Themenstarter Geschrieben : 16.09.2009 21:03
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Na gratuliere!

PKH Versagung wegen mangelnder Erfolgsaussicht ist doch zumindest ein Fünfer im Lotto!

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.09.2009 21:13
 elwu
(@elwu)

Soooo, was hat mich jetzt weiter zu erwarten? Exchen ist Bezieherin von H4 Leistungen. Wird der Anwalt das jetzt weiter durchziehen und sofortige Beschwerde einreichen, oder ist ihm das Kostenrisiko zu groß?

Hallo,

freut mich dass das so gut läuft. Und dafür, dass du uns hier Feedback gibst, das ist nämlich leider sehr selten - von vielen Leuten, die hier (gewöhnlich sehr guten) Rat erhalten, hört man nie wieder was. Das ist natürlich nicht hilfreich, unsere Kompetenzen auszubauen, und gutes Benehmen ist es auch nicht...

Du musst und sollst gar nicht schwitzen, weil du keinerlei Einfluss darauf hast, ob und wenn ja was und wann die Gegenseite unternimmt. Gegen den PKH-Bescheid bei dieser Begründung Beschwerde einzulegen wäre ein hoffnungsloses Unterfangen, so dumm sollte der RA nicht sein. Das Gericht gibt der Sache keine Chance, und das wird sich auch nicht ändern. Und die ARGE hat auch nix zu wollen, da das Gericht einen Unterhaltsanspruch verneint.

Ich rate dir, die Sache erst mal komplett beiseite zu legen. Sowohl physisch mit lochen, abheften und wegräumen der Unterlagen, und vor allem was das Kino in deinem Kopf betrifft. Da bist an sich du der Regisseur, aber wenn du laufend überlegst was denn da kommen könnte, ist es die Gegenseite. Und das darfst du nicht zulassen. Also ad acta legen, und sofern von der Gegenseite oder der ARGE was eintrudelt, melde dich hier wieder mit dem genauen Wortlaut, anonymisiert natürlich.

/elwu


AntwortZitat
Geschrieben : 16.09.2009 21:58
(@tools)
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Hallo,

nachdem jetzt jede Menge Wasser den Rhein runter ist, die Gegenseite nach der PKH Ablehnung den Schwanz eingezogen hat, möchte ich mich für die Hilfe bei Euch allen bedanken !

Ich habe wochenlang Blut und Wasser geschwitzt, dabei war es so leicht, durch einfaches Bestreiten der Beweise, die Gegenseite auszuhebeln.

Ich wünsche allen noch ein schönes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr!

Gruß Tools


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.12.2009 04:06
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