Hallo zusammen,
vorweg freu ich mich dieses Forum gefunden zu haben und bitte mir Fehler im umgang mir diesem Nachzusehen.
Ich bin seit einem Jahr Vater einer Tochter. Diese lebt bei der Mutter. Die Mutter bekam monatlichen Unterhalt von der Arge in Höhe von 534,-EUR im April und 519,-EUR von Mai bis August usw.
Ich habe seit der Geburt Unterhalt für meine Tochter in Höhe von 223,- EUR gezahlt. Das ich auch für die KM Unterhltspflichtig bin war uns beiden nicht klar.
Die Arge hat von mir eine Auskunft über meine Einkommens und Vermögensverhältnisse verlangt und bekommen.
Nun verlangt die Arge den von ihr geleisteten Unterhalt in Höhe von 2348,68 EUR von mir auf grundlage einer 6 seitigen Berechnung zurück.
Mein Einkommen berägt 1718,56 EUR netto im Monat sowie einmal im Jahr 75% eines Monatsgehalts Sondervergütung. Ich besitzte kein Vermögen.
Da mein Arbeitsvertrag befristet ist, läuft er zum 12.09. aus. Dann bin ich arbeitslos und bekomme Arbeitslosengeld.
Nun Meine Fragen:
Wie kann ich die Berechnug der Arge nachprüfen?
Wie wird der Unterhalt berechnet wenn ich Arbeitslosengeld erhalte und ich mit der Arge eine Ratenzahlung für die Rückzahlung des Unterhalts vereinbare?
Schonmal im voraus vielen Dank für Eure Antworten
Fridolin
Herzlich Willkommen Fridolin50
Wann wurdest Du von der Arge aufgefordert Auskunft über Dein EK zu geben?
Hast Du bei Auskunftserteilung angegeben, ob/dass Du berufsbedingte Aussagen hast oder priv. Altersvorsorge betreibst?
Der KU für das Kind müsste wahrscheinlich 228€ betragen - ausgehend von einem bereinigten Netto zw. 1500-1900€.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo oldie,
mit Schreiben vom 29.04.2009 wurde ich aufgefordert mein Einkommmen darzulegen.
Ich muss zu meiner Schande gestehen daß ich nicht mehr genau weiß was ich damals angegeben habe ausser meinen Einkommensnachweisen.
Die Arge hat laut Berechnung ein Einkommen von 1965,22EUR angenommen und dann -98,26 EUR pauschal für berufsbedingte Aufwendungen, sowie 4% des gesamtjahresbruttos -133,68 EUR für Altersvorsorge abgezogen, so daß ein unterhaltsrechtliches Einkommen von 1733,00 überig bleibt.
Zum Kindes Unterhalt berechnet die Arge:
Aus dem Einkommen vom Vater von 1733,00 EUR
ergibt sich nach Düsseldofer Tabelle Stand 09 Gruppe 2 1501 -1900, BKB: 1000, Abschlag/Zuschlag -1 Gruppe1 -1500 BKB:900
Tabellenunterhalt DT1/1 281,00 EUR
abzüglich Kindergeld -82,00 EUR
_____________
199.00 EUR sind meine Unterhaltspflicht für meine Tochter
Kann ich die ganze Berechnug nicht irgendwie hier hochladen?
LG
Fridolin
Hallo nochmal,
ich hab die Berechnung mit Texterkennung eingescannt und die Namen durch "K KM KV" ersetzt. Das ist die Berechnung für April. Ab Mai hat die KM ein eigenes Einkommen von 244,22 EUR dadurch ändert sich ihr Unterhalt auf 519,00 EUR
Leider kommt die Formatierung bei solchen Aktionen etwas durcheinander. Sorry ich hoffe man kanns trotzdem noch lesen
Grüße
Fridolin
April 2009
Version: 6.1.a6-W Ausdruck: 11.08.2009,17:00
Berechnung des Unterhalts
in Sachen KM
Grunddaten
Berechnungsstichtag 01. 04.2009
Name der Variante I: C:ProgrammeWinFamVarianten
STUT0901.VUO c
gültig im Bezirk des 0LG Stuttgart,
erster Gültigkeitstag 01.01. 2009, wie vom Verlag ausgeliefert Name der Variante II: C:ProgrammeWinFamVarianten WEST0901.VUZ
gültig in den alten Bundesländern und Berlin (West), erster Gültigkeitstag 01. 01. 2009
Namen der nur unterhaltspflichtigen Partner KV
Namen der (auch) unterhaltsberechtigten Partner KM
Namen des Kindes/der Kinder
K, geb. 28. 08. 2008, 0 Jahre alt
Unterhaltsberechtigt
KM
K ist ein Kind von KM Einkommen von KM ...... 0,00 EUR
Unterhaltspflichtig
KV
K ist ein Kind von KV
Verpflichtung gegenüber KM Der Unterhalts Anspruch beruht auf § 16151 BGB.
Bedarf/früheres Einkommen . . ............................................ 812,27 EUR
Einkommen von KV
Einkommen von KV ." . . ......................................................... 1965,22 EUR
abzüglich pauschaler berufsbedingter Aufwendungen............... .-98,26 EUR
Schulden, Belastungen
Altersvorsorge 4% des Gesamtjahresbruttos 133,68EUR
Schulden, Belastungen ..................................................... -133,68EUR
unterhaltsrechtliches Einkommen ............................................................ 1733,00EUR
Kinder
K, 0 Jahre
K lebt bei KM
KM erfüllt die Unterhaltspflicht durch Pflege und Erziehung.
- 1 -
KM erhält das Kindergeld von ...................................................164,00 EUR
Unterhaltspflichten
Unterhalts pflichten von KV
aus dem Einkommen von KV in Höhe von ........................................1733,00 EUR
ergibt sich
,
Kindesunterhalt nach der Düsseldorfef'Tabelle, Stand 09
Gruppe 2: 1501-1900, BKB: 1000, Abschlag/Zuschlag-1 >Gruppe 1:...................... -1500,
BKB: 900
gegenüber K Tabellenunterhalt DT 1/1 ............................. 281,00 EUR
abzüglich Kindergeld . ..................................................................-82,00 EUR
__________
..................................199,OO EUR
Unterhaltspflichten von KM
gegenüber K
KM erfüllt die Unterhaltspflicht durch Pflege Und Erziehung.
Gatten/PartnerunterhaIt
KM betreut ein Kind von KV und ist im Rang gern. § 1609 Nr.2 BGB berechtigt.
Unterhaltsansprüche gegen KV
KM
Bedarf .................................................................... 812,27 EUR
Unterhalt.................................................................... 812,27 EUR
Jedoch ist dabei der Halbteilungsgrundsatz verletzt.
Berechnung des Bedarfs nach Additionsmethode
Einkommen von KV ............................... 1.733,00 EUR
abzüglich Kindesunterhalt..................................... -199,00 EUR
bleibt ........................................................ 1534,00 EUR
abzüglich Erwerbsbonus -1534* 10% == .,
Das Resteinkommen ist geringer als das Erwerbseinkommen und daher für die Berechnung des Bonus maßgebend.
Gesamtbedarf ........................................................ 1381,00 EUR
Einzelbedarf 1381 / 2 = .......................................... 691,00 EUR
Unterhalt von KM
Unterhalt........................................................................ 691,00 EUR
-2-
Prüfung der Leistungsfähigkeit
KV
KV bleibt 1733 - 199 - 691 = ........................................... 843,00 EUR
Das ist weniger als der eheangemessene Selbstbehalt von........ 1000,00 EUR
das Defizit beträgt: 1000 - 843 = .............................................. 157,00 EUR
Unterhalt von Partnern nach § 1609 Nr.2 BGB...................... 691,00 EUR
Verfügbar ist: 691 – 157............................................................... 534.00 EUR
Die Mangelquote beträgt: 534/691 * 100 = ....................... 77,279%
KM erhält nun: 691 * 77,279% = ........................................... 534,00 EUR
KV bleIbt 843 + 157 = ............................................................. 1000,00EUR
Verteilungsergebnis
KV............................................................................... 1000,00 EUR
KM.............................................................................. 616,00 EUR
davon Kindergeld ..............................82,00 EUR
K................................................................................ 281,00 EUR
davon Kindergeld .............................82,00 EUR
_________________
insgesamt .................................................................... 1897,00 EUR
Zahlungspflichten
KV zahlt an
KM ........................................................................... 534,00 EUR
K............................................................................... 199,00 EUR
_______________
733,00 EUR
Das Ergebnis beruht auf anerkannten Grundsätzen der Unterhaltsberechnung, welche die unbestimmten Rechtsbegriffe des Unterhaltsrechts ausfüllen. Es entbindet den Rechtsanwender nicht von der Verpflichtung, seine Angemessenheit im konkreten Einzelfall zu prüfen.
- 3 -
Und Schon den ersten Fehler gemacht :redhead:
Eine bitte an die Mods:
Im Titel bitte das a von Unterhalt einfügen
DANKE
Hallo Fridolin,
keine Werbungskosten? Fahrten zur Arbeit, etc... schau mal in deiner letzten Steuererklärung nach.
Gruß,
Michael
Hallo Michael,
selbstverständlich, ca. 400 EUR im Jahr für ÖPNV ansonsten den entsprechenden pauschal Betrag. Ist das anrechnungsfähig?
Deshalb meine Frage, ist die Berechnug Korrekt, und wenn nicht,kann ich Wiederspruch einlegen?
Das reicht nicht. Das ist in den 5%, die pauschal abgezogen wurden.
Moin Fridolin,
aus welchem Bundesland kommst du? Es gibt Leitlinien mit einem Selbstbehalt gegenüber einem Erwachsenen mit 1000 und 1100 Euro.
eskima
Moin Eskima,
ich wohn in Baden-Württemberg
Welche Bundesländer haben denn Leitlinien mit einem Selbstbehalt von 1100 EUR?
Fridolin
Moin Fridolin,
sorry, ich hab da was verwechselt. Gegenüber einem ExPartner ist der SB immer 1000, während er gegenüber einem volljährigen Kind auch 1100 sein kann.
eskima
Hi Fridolin,
die Berechnung ist computer-generiert und sehr aufgeblasen, aber letzlich steht da ja auch nur drin:
Netto - 5% WK-Pauschale - 4% AV-Pauschale - KU - 1000 = BU
Und soweit ist das ja im Prinzip korrekt.
Nicht korrekt (zu Deinen Ungunsten) ist, dass sie den KU-Zahlbetrag abgezogen haben:
Ganz Süddeutschland ist zwar vom Deutschen Juristinnen Bund erobert. Ganz Süddeutschland? Nein, ein kleines Oberlandesgericht in Stuttgart verteidigt das Recht, und deswegen haben die Süddeutschen Leitlinien diese kleine Fussnote mit "Stuttgart" und "Tabellenbetrag":
http://www.vatersein.de/News-file-article-sid-1467.html
Zu Deinen Gunsten kommt aber hinzu, dass Du den BU teilweise (bis 400€) von der Steuer absetzen kannst (§33a EStG), und das haben sie in DeinNetto nicht eingepreist. Das nützt Dir allerings auch nichts mehr, wenn Du arbeitslos bist.
Hi pappasorglos,
Du meinst das sie 199,-EUR statt 223,- EUR berechnet haben?
OK hab ich verstanden.
Aber was ist der BU? (Hab leider kein Abkürzungsregister im Forum gefunden.)
Auf jeden Fall Danke fürs Anschauen 🙂
Damit ist meine 1. Frage beantwortet.
Nun zur 2. Frage:
Wie wird der Unterhalt berechnet wenn ich Arbeitslosengeld erhalte und ich mit der Arge eine Ratenzahlung für die Rückzahlung des Unterhalts vereinbare?
laut Onlinerechner werden das Arbeitslosengeld
ca.............................................. 1224,30 EUR
KU............................................ -199,00 EUR
Rückzahlung Betreungsunterhatlsvorschuss
Rate a 25,00 EUR -25,00 EUR
____________
1000,30 EUR
Blieben mir 1000,30 EUR Selbstbehalt zum Leben und Betreungsunterhatl kann ich nicht leisten.
Oder geht der Betreungsunterhatl vor und ich kann meine Schulden nicht tilgen. Muss ich dann Zinsen zahlen?
Naja geht um 25,00 EUR im Monat.
OK weiter
Ich zahle ca 540,00 EUR Warmmiete für eine 64 m2 3 Zimmerwohnung.
Das ist deutlich mehr als die vorgesehenen 360,00 EUR
In deinem Link hab ich folgenden Absatz dazu gefunden:
21.5.2 Wird konkret eine erhebliche und nach den Umständen nicht vermeidbare Überschreitung der in den einzelnen Selbstbehalten enthaltenen angeführten Wohnkosten dargelegt, erhöht sich der Selbstbehalt. Wird die Wohnung von mehreren Personen genutzt, ist der Wohnkostenanteil des Pflichtigen festzustellen. Bei Erwachsenen geschieht die Aufteilung in der Regel nach Köpfen. Kinder sind vorab mit einem Anteil von 20 % ihres Anspruchs auf Barunterhalt zu berücksichtigen. Besteht für den Verpflichteten ein Anspruch auf Wohngeld, ist dieser wohnkostenmindernd zu berücksichtigen (vgl. Nr. 2.3).
Ich könnte also ein Zimmer für 180,00 EUR warm untervermieten ohne das daß als Einkommen angerechnet wird?
Zum Schluss noch das Problem "Erwerbsobliegenheiten"
Ich hab einen Beruf von dem es im Umkreis von meinem Wohnort ca 20 Stellen gibt davon 10 bei meinem alten Arbeitgeber der meinen Vertrag nicht verlängert hat. Das heist ich werde in meinem Beruf voraussichtlich kurzfristig keinen neuen Job in Kindsnähe bekommen. Das ist für meine Arbeitagentur auch erstmal kein Problem es gibt überlegungen in Richtung Fortbildung etc. Aber wie reagiert die ARGE die den Betreungsunterhalt für die KM zahlt. Klagen die sofort? Oder sprechen die sich untereinander ab? Oder wie läuft sowas?
Ihr seht viele Fragen, für eure Antworten im voraus schon mal viele Dank
Fridolin
Servus,
nun hab ich meinen Bewilligungsbescheid vom Arbeitsamt mit 1340,40 EUR.
Und die ARGE hat natürlich auch gleich Angerufen und neu berechnet. Sie hat 62,13 als Belastungen für Altersvorsorge anerkannt. Es bleiben 1278,00 EUR
also soll ich zahlen:
199.- KU und
79,- BU macht zusammen 278,-
Ich konnte aber noch eine Ratenzahlung von 25,- EUR im Monat zur Tilgung meines Unterhaltsrückstandes von 2437,68 EUR vereinbaren. Dieser wird von der Unterhaltszahlung abgezogen so daß der BU nur 54,- EUR beträgt.
Nun meine Frage:
Liegt es im freien Ermessen der ARGE wie hoch dieser Tilgungsbetrag ist, oder geht die Tilgung als Altschuld eigentlich vor dem BU? :question:
Des weiteren ist dem Bescheid der ARGE eine Stundungsvereinbarung beigefügt in der ich die Schuld von 2437,68 anerkennen soll,
in der Ratenzahlung vereinbart wird,
ich auf die Einrede der Verjährung verzichte,
und Punkt 8
"Kommt der Schuldner den Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung nicht nach oder Verschlechtern sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Schuldners wesentlich, so kann der Gläubiger diese Vereinbarung jederzeit widerrufen mit der Folge, dass die gesamte Restforderung sofort zur Zahlung fällig wird."
Ist eine derartige Klausel üblich? Muss ich das Unterschreiben? :gunman:
Danke für eure Antworten
Frido
Hi Fridolin
Liegt es im freien Ermessen der ARGE wie hoch dieser Tilgungsbetrag ist, oder geht die Tilgung als Altschuld eigentlich vor dem BU? question
Laufender UH geht vor Tilgung von Schulden, egal welcher Art.
"Kommt der Schuldner den Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung nicht nach oder Verschlechtern sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Schuldners wesentlich, so kann der Gläubiger diese Vereinbarung jederzeit widerrufen mit der Folge, dass die gesamte Restforderung sofort zur Zahlung fällig wird."
Hier wird versucht Dich in die Enge zu treiben. Eine solche privatrechtliche Einigung - nichts weiter ist das zw. Arge und Dir - hat sich an die Gesetze zu halten. D.h. sobald sie gegen Gesetze verstösst ist ein ein solcher Vertrag/Einigung hinfällig. Ohne entsprechende Klausel sogar im Ganzen.
Der Abschnitt "dass die gesamte Restforderung sofort zur Zahlung fällig wird." ist gar eine Drohung, welche so pauschal den Tatbestand der Erpressung erfüllen könnte.
Mein Rat: nicht unterschreiben.
Abgesehen vom laufenden UH kann Dir eine Tilgung von Schulden lediglich im Rahmen Deines Pfändungsfreibetrages zugemutet werden. Meine Meinung.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo Fridolin,
ich kann Dir nur aus Erfahrung sagen, dass die Berechnungen der Arge in der Regel fehlerhaft sind und das es grundsätzlich Möglichkeiten gibt mit einem Einspruch neue Berechnungen zu erwirken, in denen dann auch eigene Ausgaben berücksichtigt werden. Ich habe damit einen Fachanwalt für Familienrecht beauftragt, da ich ehrlich gesagt, damit überfordert war, durch diesen ganzen Paragraphendungel durchzublicken. Hat sich auf jeden Fall gerechnet! Nur so als Tip!
Wünsche Dir viel Erfolg!
EriksonB
Hallo oldie,
Zitat
Laufender UH geht vor Tilgung von Schulden, egal welcher Art.
Dann ist die Tilgung von 25,- EUR die ja vom BU abgezogen wird also ein entgegenkommen der ARGE?
Ich überlege ob ich den Punkt 8 aus der Stundungsvereinbarung einfach streiche und sie dann Unterschrieben zurück sende.
@EriksonB,
Danke für deine guten Wünsche.
Ich möchte mir gerne den Durchblick erarbeiten und hoffe auf Hilfe in diesem Forum. Anwälte sind teuer! Wenn ich das Problem verstanden und eingerenzt habe kann ich mir immer noch einen Rechtsbeistand suchen.
Ich suche gerade die Berechnungsgrundlagen für die gewährung eines Beratungsscheins.
Die Unterhaltsforderungen der KM werden mir sicherlich die nächsten 20 Jahre erhalten bleiben. Schon deshalb lohnt sich die Erarbeitung der Thematik.
Grüße aus Stuttgart
Frido