Hallo, ich habe vor ein paar tagen nette Post von der AREGE bekommen. Dort fordert man von mir, das ich über meine Einkommensverhältnisse, Auskunft erteile um den Unterhalt für meine Ex-Frau und dem Kind geltend machen könnte. Nach Absprache mit meiner Anwältin bin ich nicht zur Auskunft verpflichtet, da ich seit fast 2 Jahren keinen Unterhalt mehr für die Ex zahle. daraufhin bekam ich erneiut Post in dem man sich für den Irrtum entschuldigt und erneut mir die Forderung stellt Auskunft zu erteilen, weil man den Kindesunterhalt einfordern will. Ich habe der Sachbearbeiterin geschildert das ich seit der Scheidung meiner Unterhaltspflicht immer nachgekommen bin und solange ich eine Arbeit habe, dem auch weiter folge leisten werde. Nun bombardiert mich die ARGE mit Schreiben und unter Androhung der Rechtsabteilung, das ich verpflichtet bin alles offen zu legen um den Kindesunterhalt selbst zu bestimmen/errechnen zu lassen.
Das sei meine Pflicht und dem habe ich nach zukommen. Man hat mir eine letztmalige Frist gesetzt mich zu melden bzw. meine Daten offen zulegen. hat jemand Erfahrung mit so einer Angelegenheit? Wenn ja bin für alle Hinweise und mir zustehenden Möglichkeiten dankbar.
Die Suchfunktion wird dir helfen.
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Lege die zahlungsnachweise bei, vielleicht kassiert die LG Leistungen ohne Unterhalt als Einkommen anzugeben?
Das ist aber strafbar 😡 oder die wollen einfach abgleichen, ob die Angaben der Ex stimmen....Ist zwar link, aber macht weniger Probleme, als die Fiskus zu bemühen...
Normalerweise verlangt die Arge vom Leistungsempfänger die Unterhaltstitel oder UVorschussbescheid als Nachweis. Fehlt der nachweis, gehen die erst an den Unterhaltspflichtigen - du musst das so sehen, will man Kind gutes Leben bieten, zahlt man KU, eventuell BU, damit Kind erst gar nicht auf die staatsleistungen zugreifen muss.
Kann man das nicht - muss die Unterhaltshöhe nachgewiesen werden - oder warum soll dein Nachbar für dein Kind zahlen? Bist du zahlungsunfähig- auch das muss belegt werden - alles andre wie Argumente -"die Ex kriegt je alles ins Allerwertestes geschoben und lebt in Saus und braus" - ist assozial und geht nicht - auch die Ex muss die staatliche Leistung erst erstreiten, eventuell sogar gerichtlich! Und 207 € /M für ein 6J-Kind ist wirklich nichts! (davon wurd Kindergeld als Einkommen abgezogen! Das Kind bekommt also ca. läppische 10 € im Monat zum Leben vom Staat dazu, wenn Papa nicht zahlt! Auch Unterhalt wird als Einkommen eingesetzt und damit wird manchmal auch die Mami ernährt als betreungsperson, da diese kein BU erhält :mad:)
Also echt, wenn ich das hier so lese... ich habe immer vollzeit gearbeitet und Kinder betreut und musste zum Amt, da kommt mir mein selbstbehalt derzeit wie ... nicht viel, aber sehr viel mehr als ich je übrig hatte.
du musst das so sehen, will man Kind gutes Leben bieten, zahlt man KU, eventuell BU, damit Kind erst gar nicht auf die staatsleistungen zugreifen muss.
Aber sonst auf dem Wege der Besserung?
alles andre wie Argumente ... ist assozial und geht nicht -
Du solltest dir die Definition für "asozial" mal zu Gemüte führen.
auch die Ex muss die staatliche Leistung erst erstreiten, eventuell sogar gerichtlich!
Ja und?
Das Kind bekommt also ca. läppische 10 € im Monat zum Leben vom Staat dazu, wenn Papa nicht zahlt!
Quatsch. Unterhaltsvorschuss ist dir ein Begriff?
Also echt, wenn ich das hier so lese...
Nun, als Verantwortlicher kann ich im Rahmen meiner Fürsorgepflicht nur sagen: Dann lies nicht.
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Moin,
Ich habe der Sachbearbeiterin geschildert das ich seit der Scheidung meiner Unterhaltspflicht immer nachgekommen bin und solange ich eine Arbeit habe, dem auch weiter folge leisten werde.
Das ist relativ sinnfrei, der berühmte Sack Reis, der irgendwo umfällt, kommt hier ins Spiel, an dem die Sachbearbeiterin u.U. mehr interessiert ist.
Nun bombardiert mich die ARGE mit Schreiben und unter Androhung der Rechtsabteilung, das ich verpflichtet bin alles offen zu legen um den Kindesunterhalt selbst zu bestimmen/errechnen zu lassen.
Ja, das tun die recht gerne. Ich spiel mit meinem Sachberarbeiter derzeit auch lustiges Briefe-Ping-Pong. Die Frage ist, wer als Erster die Nerven verliert.
Das sei meine Pflicht und dem habe ich nach zukommen.
Prinzipiell ist das richtig. Es besteht Auskunftspflicht, wenn Leistungen an Unterhaltsberechtigte gezahlt werden, die Ansprüche übergeleitet wurden und Du rechtskräftig
in Verzug gesetzt wurdest. Aber nur dann!
Man hat mir eine letztmalige Frist gesetzt mich zu melden bzw. meine Daten offen zulegen.
Meine erste letztmalige Frist war der 30.Juni 2009, die letzte letztmalige Frist war der 21.07.2010. :puzz:
Hängt aber wohl von den Sachbearbeitern ab.
Tipp: Schau Dir die Schreiben der ARGE genau an. Wer ist als Unterhaltsberechtigter genannt bzw. bezgl. wem wurdest Du in Verzug gesetzt?
Nach Deiner Schilderung dürfte es nur noch das Kind sein. Krieg raus, was von der ARGE für wen für welchen Zeitraum gezahlt wurde.
Wenn Du Unterhalt zahlst kann es nämlich sein, dass Dein Kind durch seine Einkünfte (Unterhalt + Kindergeld) aus der Bedarfsgemeinschaft
rausfällt, d.h. Bedarf ist gedeckt, keine Leistungen der ARGE ans Kind, keine Überleitung, also keine Auskunftspflicht.
In meinem Fall ist mal von dem Unterhalt für die KM, mal vom Kind, mal von beiden die Rede. Mal wird moniert, ich zahle zu wenig Kindesunterhalt
und sie wollen diesen korrekt berechnen. Das geht lustig durcheinander.
Soweit erst mal.
LG,
Mux