Hallo Zusammen,
zum Jahreswechsel werde ich meinen Arbeitgeber wechseln.
Meine Exfrau hat eine Beistandschaft beim JA.
Aktuell soll der Unterhalt für meine Kinder vom JA neu berechnet werden.
Hierzu musste ich einige Unterlagen einreichen, was ich auch tat.
Mein aktuelle Unterhaltspflicht beruht auf eine bei der Scheidung Ende 2011 erstellten Berechnung.
Für die Neuberechnung musste ich u.a. meine monatlichen Lohnbescheinigungen dem JA einreichen. Inzwischen habe ich eine Gehaltserhöhung bekommen und auserdem 2 Prämienzahlungen, die aber nicht fester bzw. garantierter Bestandteil meines Gehalts sind. Das Jahresbrutto ist dadurch ca 5 TEur höher, als 2011.
Bei meinem neuen Arbeitgeber verdiene ich genauso viel Jahresbrutto, wie in 2011.
Das Jugendamt will nun eine Bescheinigung/Attest, dass mein Arbeitsplatzwechsel wegen psychischer Ursachen stattfand.
Das JA meinte zu mir, dass sie mich zwingen können, durch Nebenjobs die Gehaltsunterschiede aus zu gleichen.
Meine Psychotherapeutin habe ich darauf angesprochen. Sie meinte, es wäre schwierig, ein solches Attest zu schreiben. Es gibt zwar Gründe, aber die würde sie nicht schreiben wegen Datenschutz.
Was kann ich nun tun ?
Hat mir jemand einen Rat?
Moin.
2 Nachfragen:
- Warum wird (wurde?) denn jetzt neuberechnet? Eigentlich bist Du nur alle 2 Jahre zur Auskunft verpflichtet, Ausnahme sind mE nur erhebliche Gehaltsänderungen.
- Hast Du denn mal für Dich ausgerechnet, ob sich bei 5.000€ brutto pa ein Sprung nach der DDT ergibt? Ggf können die Profis hier mal eine Vergleichsrechnung machen.
Gruss, toto
Moin,
warum gibt es einen Gehaltsunterschied, wenn du sagst, das dein Brutto 2012 ähnlich hoch wie das Brutto 2011 ist?
Diese Prämien, seien sie auch nur einmalig, müssten dann verteilt werden, stellen aber definitiv Einnahmen dar und werden in die KU-Berechnung einbezogen.
Worauf bezieht sich dann die Aussage des JA?
Gruss, Fischkopf
Moin.
2 Nachfragen:
- Warum wird (wurde?) denn jetzt neuberechnet? Eigentlich bist Du nur alle 2 Jahre zur Auskunft verpflichtet, Ausnahme sind mE nur erhebliche Gehaltsänderungen.
Ich habe ein weiteres Kind "dazu bekommen" und bin somit für ein weiteres Kind unterhaltspflichtig.
Das JA meinte, mir können sie nicht ausrechnen, wie das nun mit dem Unterhalt aussieht, da müsse schon eine Mutter eines unterhaltsberechtigten Kindes kommen, der würden sie es dann ausrechnen. Also ist meine Ex da hin.
- Hast Du denn mal für Dich ausgerechnet, ob sich bei 5.000€ brutto pa ein Sprung nach der DDT ergibt? Ggf können die Profis hier mal eine Vergleichsrechnung machen.
Gruss, toto
Das Problem, was ich habe ist, dass ich in 2012 etwas mehr (ca 5000 EUR BRUTTO) verdient habe, (Prämienzahlungen etc.), als in 2011 und dass ich in 2013 und folgende wieder das gleiche, wie in 2011 verdiene.
Die Unterlagen habe ich dem JA gegeben (die letzten 12 Gehaltsbescheide) und dem JA dabei mitgeteilt, dass ich in 2013 wieder die selbe Einkommensituation, wie in 2011 habe, weil 2012 "aus der Reihe fiel".
Wenn jetzt also meine Unterhaltspflicht anhand der 12 eingereichten Gehaltsbescheinigungen bezahlt werden muss, ich aber tatsächlich in 2013 weniger verdiene, würde ich ja zuviel bezahlen müssen, oder ?
Moin,
warum gibt es einen Gehaltsunterschied, wenn du sagst, das dein Brutto 2012 ähnlich hoch wie das Brutto 2011 ist?
Diese Prämien, seien sie auch nur einmalig, müssten dann verteilt werden, stellen aber definitiv Einnahmen dar und werden in die KU-Berechnung einbezogen.
Worauf bezieht sich dann die Aussage des JA?
Gruss, Fischkopf
Die Aussage des JA bezieht sich darauf, dass ich zum 01.01.2013 meinen Arbeitgeber wechsel und da das gleiche, wie in 2011 verdiene.
Moin maiemi,
Die Aussage des JA bezieht sich darauf, dass ich zum 01.01.2013 meinen Arbeitgeber wechsel und da das gleiche, wie in 2011 verdiene.
Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung, auf den Cent genau nur soviel zu bezahlen wie in der Düsseldorfer Tabelle steht. Allerdings gibt es die Vorgabe, dass Unterhaltspflichtige ihr Einkommen nicht mutwillig reduzieren dürfen.
Wie gross wird der Unterschied zwischen 2012 und 2013 denn sein? Kommst Du durch Unterhaltszahlungen auf der Basis von 2012 in existentielle Nöte? Vielleicht stellst Du mal ein paar Zahlen hier ein; möglicherweise lohnt es sich ja gar nicht, deswegen ein Riesenfass aufzumachen; der Unterschied zwischen zwei Unterhaltsstufen bewegt sich in der Grössenordnung von ca. 20 EUR pro Kind und Monat.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo brille007
auf Grund meiner Unterhaltssituation lebe ich aktuell vom "Mindestbehalt".
Nun bin ich anstelle bisher 3 für 4 Kinder unterhaltsverpflichtet.
Das ist der Grund, warum ich den Unterhalt neu berechnen lassen wollte.
Um mir einen Anwalt dazu zu sparen, dachte ich, dass die Exfrau (es gibt 2 davon), mit der ich eine relativ gute Basis habe, zum JA geht, um eine Neuberechnung anhand der neuen Fakten vornehmen zu lassen.
Hierzu musste sie eine Beistandschaft einrichten lassen. (sagte das JA zu mir).
Bisher wurde der Unterhalt für mich auf Grund meines Jahresverdienstes 2011 entrichtet.
Bei der Berechnung kam damals heraus, dass eine Mangelsituation besteht, sodass ich den damal noch geforderten Ehegattenunterhalt für Exfrau 2 (68 EUR /Monat) nicht zahlen konnte, ohne unter den Mindestbehalt zu kommen. Ich zahle aktuell Unterhalt für 3 Kinder (2x 12 Jahre, 1x 3 Jahre) und Mehrbedarf (Kindergartenbeitrag für das jüngste Kind, aktuell 289 EUR /Monat)
In 2012 verdiente ich außerordentliche Beträge (Prämien), die ich in und ab 2013 nicht mehr verdiene, weil ich auf Grund persönlcher Gründe den Arbeitgeber zum 01.01.2013 wechsel.
Bei meinem neuen Arbeitgeber verdiene ich das gleiche, wie in 2011.
Der Unterschied zwischen 2012 und 2013 wird gegen 5000 EUR brutto im Jahr liegen.
Die Zahlungsbelege, die ich für die Neuberechnung einreichen musste, weisen diesen Mehrbetrag gegenüber dem Jahr 2011 aus.
Meine Befürchtung ist, dass ich nun eine Berechnung bekomme, die sich auf den höheren Betrag bezieht, obwohl ich in und ab 2013 wieder das selbe verdiene, wie in 2011.
Wobei mir das JA mitteilte, dass es mindestens 10 (!) Monate dauern würde, bis die Berechnung vor liegen würde.
Das wiederum würde bedeuten, dass eine Berechnung auf veralteten Daten stattfinden würde, denn ab 01.01.2013 habe ich kein "schwankendes" Einkommen mehr, sondern ein "stabiles".
Im Jahr 2011 hatte ich 54 TEUR Jahresbrutto, in 2012 werden es etwa 59 TEUR sein und in bzw. ab 2013 wieder 54 TEUR.
Moin maiemi,
spiel mal ein bisschen mit einem Rechner wie >>>DIESEM<<< herum.
Bei grober Eingabe Deiner Zahlen komme ich im einen Fall auf ein Monatsnetto von ca. 2.660 und im zweiten auf ca. 2.860 EUR.
Die 5. Stufe der Düsseldorfer Tabelle beginnt bei 2.700 EUR. Auch im zweiten Fall sollte man mit Fahrtkosten zur Arbeit, privater Altersvorsorge etc. darunter kommen, so dass sich auch bei der Berechnung der Einkünfte auf der Basis der 2012er Zahlen möglicherweise gar kein anderer UH-Betrag ergibt.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Danke, brille007.
Was mache ich denn nun mit der verlangten Bescheinigung ?
Mit meiner Psychotherapeutin habe ich bereits darüber gesprochen, aber sie weiss nicht so recht, was sie da reinschreiben muss, vor allem, ohne ins Detail gehen zu müssen...
Weiss hier jemand Rat, bzw. hat schon jemand hier so eine Bescheinigung / Attest gebraucht ?
Moin maiemi,
Was mache ich denn nun mit der verlangten Bescheinigung ?
erst einmal gar nichts - warum prüfst Du nicht zunächst einmal (siehe mein gestriges Posting), ob sich für 2012 überhaupt eine UH-Erhöhung ergibt?
Mit meiner Psychotherapeutin habe ich bereits darüber gesprochen, aber sie weiss nicht so recht, was sie da reinschreiben muss, vor allem, ohne ins Detail gehen zu müssen...
naja, das ist das Problem "wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass". Ohne diese Details wirst Du niemanden von der mit einer Einkommensverringerung einhergehenden Notwendigkeit eines Arbeitsplatzwechsels überzeugen können. Auch in einer ganz gewöhnlichen Krankmeldung kann nicht stehen "Herr Müller ist krank und kann nicht arbeiten, aber wir sagen nicht, was er hat".
Aber wie gesagt: Möglicherweise kannst Du Dir diesen ganzen Aufriss ja auch sparen. Fang einfach mal vorn an und nicht hinten
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
das mache ich. manchmal sehe ich den Wald vor lauter Bäumen nicht....
Danke nochmals...
Fang einfach mal vorn an und nicht hinten
Genau.
Z.B. indem du nächstes Mal hier nachfragst, bevor du ausgerechnet vor dem JA zum ungünstigsten Zeitpunkt deine Hosen runter lässt.
Ohne jede Notwendigkeit.
Jetzt nutzen die das gegen dich aus.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Genau.
Z.B. indem du nächstes Mal hier nachfragst, bevor du ausgerechnet vor dem JA zum ungünstigsten Zeitpunkt deine Hosen runter lässt.
Ohne jede Notwendigkeit.
Jetzt nutzen die das gegen dich aus.
naja, ich habe ja bisher immer meine Pflichten erfüllt und nicht vor,das zu ändern. Meine Sorge ist nur, dass ich Unterhalt auf Grund von falschen, weil veralteten Zahlen entrichten mus. Dazu kam dann noch der Wechsel des Arbeitgebers.
Zumindest konnte ich mit der Frau vom JA reden und sie hat mir auch gesagt, dass ich die aktuellen Zahlen nachreichen kann, weil es bis zu 10 Monate dauert, bis die Berechnung vorliegen würde, weil die dort auch auf Grund einer Gesetzesänderung im Unterhaltsrecht so viel Arbeit haben.
Sie sagte mir auch, dass sie den Kontakt zu mir gesucht hat (mich angerufen hat), weil sie "auch die andere Seite hören wollte".
Scheinbar wurde der Sachverhalt so dargestellt, dass der Eindruck entstehen könnte, ich wolle mich meiner Unterhaltspflichten entziehen.
Zumindest habe ich nicht das Gefühl, dass "gegen mich" gearbeitet wird. Die Frau macht ja auch nur ihre Arbeit....
Dass es einiges von meiner Seite aus zu beachten gibt, erfahre ich immer erst, wenn ich meine Fragen hier im Forum oder auch an aderer Stelle anbringe. Einen Anwalt kann ich mir nicht leisten, außerdem haben meine Exfrau und ich 2 1/2 Jahre "erbittert um jeden Cent" gestritten. Alleine der dafür von mir benötigte Anwalt hat meine letzten Ersparnisse bekommen.....
Moin
Was sind denn das überhaupt für welche Prämien? Sind sie berufstypisch und jährlich vom Prinzip her üblich? Oder sind es über mehrere Jahre gesehen eher absolut einmalige Zahlungen? Hiervon abhängig ist der Zeitraum, in welchem sie dem Jahreseinkommen zugeschlagen werden.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Durch meinen Arbeitgeberwechsel (und damit anderer Tätigkeit) fallen die Prämien nicht mehr an.
In 2012 habe ich (im Vertrieb beschäftigt) meine Ziele übererfüllt und dafür gab es eine Prämie.
Zukünftig bin ich nicht mehr im Vertrieb, sondern in administrativer Tätigkeit und das bei einem neuen Arbeitgeber.
Dort habe ich ein Festgehalt.