hallo
bin neu hier und habe mal eine frage!
Tochter wohnt 300km weit weg, unterhalt wurde immer bezahlt wie es sich gehört
ohne titel!
jetzt bin ich bald arbeitslos ( bin aber wieder verheiratet ) arbeitslosengeld wird so bei der grenze sein vom selbstbehalt. wie oder was muss ich dann für mein kind an unterhalt bezahlen.
bitte um hilfe
Ps: wird das gehalt von neuer frau mitberechnet?
Hallo Broker,
du hast deinen Job hoffentlich nicht selbstverschuldet verloren. Für diesen Fall müsstest du als quasi Strafe den bisherigen KU weiter bezahlen.
Der SB ist bei nicht Erwerbstätigen herabgesetzt. Guck mal hier nach den unterhaltsrechtlichen Leitlinien des für dich zuständigen OLGs. Wenn du nicht weißt, welches das ist, bekommst du das hier raus.
Hierbei kannst du, da du wohl nicht 135 % der DT zahlen können wirst, die Umgangskosten angemessen einfließen lassen (vgl. Urteil des BVerfG hier).
Das Einkommen deiner jetzigen Frau bleibt außen vor. Allerdings kann es passieren, dass du als dann "Hausmann" ein fiktives EInkommen angerechnet bekommst, da du den Haushalt führst. Als nicht Erwerbstätiger hat man ja sooo viel Zeit (Ironie). Zur Steuerersparnis der Zweitehe durch das Ehegattensplitting hat das BVerfG auch jüngst geurteilt (hier). Allerdings wird die Hälfte der Steuererstattung bzgl. KU angerechnet werden.
Da Arbeitslosengeld dem Progressionsvorbehalt unterliegt, also darauf Steuern zu zahlen sind, wäre dieser Einfluss auch noch unterhaltsrelevant.
Grundsätzlich bist du gehalten, intensiv nach Arbeit zu suchen und ggf. einen arbeitlosengeldunschädlichen Nebenjob anzunehmen, damit der KU sicher gestellt ist. Die Intensität der Arbeitssuche wird unterschiedlich gesehen, manche Gerichte verlangen 20 Bewerbungen/Woche, manche "nur" 5.
Du wirst auf Grund der veränderten Einkommenssituation und des damit einhergehenden verringerten Selbstbehaltes eine Neufestsetzung des KU erwirken müssen. Bislang, da kein Titel, konntest du mit deiner Ex wohl ganz gut darüber reden. Versuche das erst einmal. Sollte das nicht klappen, bleibt dir nur der Weg über eine Unterhaltsabänderungsklage.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hello Broker & DeepThought,
soweit mit Sicherheit richtig - lt. Jugendamt ist es aber auch möglich, einen Herabsetzungsantrag des KU zu stellen - dieser ist formlos und kostet keine Gerichts- und Anwaltskosten - wäre also der Fahrplan - erst mit der KM reden, da es ja da in der Hinsicht wenigstens noch klappt, wenn das nicht klappen sollte - beim Jugendamt mal Infos zum Herabsetzungsantrag einholen und diesen stellen - naja und wenn das nicht klappt, dann halt eben die Abänderungsklage.
Ausgehend davon, daß es Dir nun (fast) ähnlich so wie mir geht - mind. 30 Bewerbungen im Monat (1 pro Tag) rausschicken und alles fein säuberlich dokumentieren - egal, ob die Bewerbung per Post, E-Mail oder persönlich war. Es sollte alles gut dokumentiert sein und zusehen, daß Du bald wieder einen Job in der Tasche hast.
Sofern ich mit meinen Ausführungen falsch liegen sollte, werde ich hoffentlich korrigiert von bewanderter Stelle (DeepThought) *g* ;) :)
Zuguterletzt - nicht unterkriegen lassen ... !
Viele Grüsse,
maddddy
Ach, maddddy, du bist echt ok :prost: Schön, dass du hier gelandet bist.
Ist schon richtig was du sagst. Selten jedoch haben die JAs ein Ohr für Unterhaltszahler. Der von dir beschriebene Weg ist so gesehen prima. Hoffen wir, dass Broker es so hinbekommt.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Ola, DeepThought! :)
Der Zufall oder das Schicksal wollte es, daß ich hier mit reinstolpere - hätte ich vielleicht schon vor 3 - 4 Jahren machen sollen, aber damals war ich mehr darauf erpicht nicht meine eigene Geschichte zu lesen und Geschichten von anderen Betroffenen (egal, ob Männlein oder Weiblein) ...
... Broker - nutze auch sonst die Ressourcen, die Dir das Internet bietet - www.arbeitsamt.de ist nur eine JobSuchmaschine, was Du sicherlich eh weisst - einige Anbieter, wie die JobSuchmaschine von evita.de, bieten die Möglichkeit sich im Newsletter einzutragen, der Dir dann Mittwochs und Samstags nach Deinen Suchkriterien die Jobs rausschmeisst, die aufgelaufen sind ... fällt mir noch nebenbei ein ...
Ansonsten .. viel Glück! :)
Greetz,
maddddy
hi broker,
deep und maddddy haben recht.
du bist allerdings auch verpflichtet dich jeden tag zubewerben, egal ob schriftlich, telefonisch oder per internet.
dazu erstellst du dir eine liste die vorlegen kannst.
mel
... und wenn Du nicht weißt, wo Du Dich überall bewerben sollst, kaufst Du Dir am besten eine CD mit Firmenadressen. So kannst Du jeden Tag locker fünf Standardbewerbungen loßlassen. Den Tip habe ich aus irgendeinem Forum.
Uli
Weiss nicht genau wie es beim Arbeitsamt ist, aber beim AMS Österreich kann man eine Onlinebewerbung erstellen und sich per Knopfdruck bei den Firmen bewerben.
Anmeldung geht auch von Deutschland aus ;)
Ist nur als Alternative gedacht, denn bei den Massen, die man an Bewerbungen schreiben soll/muss dürfte Deutschland bald ausgeschöpft sein.
Hier der Link:
http://jobroom.ams.or.at/entry/as_aut_login.htm
Gruss aus Wien
Heiko
Jep, Heiko, das hat good old Germany auch ( https://www.arbeitsagentur.de/ ). Ist ganz frisch, so weit ich weiß.
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Nicht schlecht 😀 , glaub nicht das es die Funktion schon länger in D so gibt. Werden die Bewerbungen da denn auch protokolliert ? Beim AMS geht das nämlich nicht. Wäre ja schon wichtig so eine Funktion. Ansonsten gehen Screenshots ja auch, sind aber bekanntlich umständlicher.
Ihr ArbeitsMarktService 😉
Was mir grad einfällt, ist zwar keine Original tolle Idee, aber wenn alle ! Stränge reissen, könnte ...(editiert von webmaster)...Nach langem Lauf wird auch der Schnellste irgendwann lahm...sodass er neue Kräfte tanken muss.
Übrigens ist bald Weihnachten, da sollte man auch die Zeit haben um zur Besinnung kommen zu können, find ich.
PS.: Im Fall des Openers würde selbstverständlich das Gehalt der neuen Gattin mit eingerechnet werden... oh man, manchmal ist das aber auch ein einziges im Kreis gedrehe..
PPS.:Alle Angaben ohne Gewähr, da sich meine Kenntnis auf Österreich und Deutschland bezieht und ich nicht in dem Sinne voll im Kurs stehe was die Aktualität angeht. Will meinen, es vermischt sich alles ins Nebulöse.
[Editiert am 4/12/2003 von sermon]
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Anm. webmaster: Sorry, Heiko, aber die Passage musste ich rausnehmen. Ich finde den Tip ja genial, für die Öffentlichkeit dann doch aber ungeeignet. Schick das doch als PM an Broker. Danke für dein Verständnis. DeepThought
[Editiert am 4/12/2003 von DeepThought]
hallo
alle Ratschläge mögen richtig sein, aber ich möchte doch auf den massiven Sozialabbau und die Situation der Arbeitslosen hinweisen. Jeden Tag ne Bewerbung ist ja ganz witzig, aber ich wüßte gar nich wo ich sowas alles zur Zeit hinschicken sollte. Nach Durchsicht der Announcen am Samstag kommt immer der große Frust, das nichts aber auch nichts drinsteht. Also ist es doch eine riesige Farce diese Masse an Bewerbungen loszulassen. Klar sie werden gefordert ud man kann wenig gegen solche unsinnigen Forderungen unternehmen.
Aber man kann sich in den örtlichen Arbeitsloseninistiativen organisieren. dies halte ich für wichtig, da gerade die aktuelle Situation der Krise gerade die Scheidungsopfer massiv trifft. Also wäre auch eine aktive Haltung, z.B gegnüber dem A-(rsch)-Amt angebracht. Vor allem kritisch und klagewillig. Wenn man weiss. dass das Amt zur Zeit nichts anderes zu tun hat als in einer sogenannten Verfolgungsbetreuung Gelder zu sparen,, und zwar an den Leistungen für Arbeitslose, kann man da schon auf die Barrikaden gehen. also nicht bluffen lassen, sondern sich aktiv mit der Situation der Arbeitslosigkeit auseinandersetzen. Zur Zeit ist es ziemlich schwer einen neuen job zu finden. Somit muss man sich wohl mit den Praktiken eines Herrn gersters bzw. des örtlichen Amtes auseiandersetzen. vieles ist nachzulesen unter
der internetezeitung jungewelt.de...dort gibt es eine suchmaschine die zu diesem Thema vieles interessantes bietet.