Arbeitslos und KU m...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Arbeitslos und KU mit Titel

Seite 2 / 2
 
(@andreas-intess)
Nicht wegzudenken Registriert

Da hat doch wer das Wort TG geklaut und keiner hat es gemerkt

Andreas

AntwortZitat
Geschrieben : 19.10.2015 23:43
(@stronzus)
Schon was gesagt Registriert

Ja das TG fehlt. Ihr wisst schon was es bedeutet ?
Ja das würde Zeit bringen das stimmt, nur werde ich diesen Verdienst wahrscheinlich nicht mehr haben. Es war bei mir ein Sonderfall dieser Gehaltssprung.
Aufgrund meiner Ausbildung hätte ich ihn nicht erreicht.
Aber egal, wenn ich auch dann nach der langen Zeit, selbst mit ALG 1 nicht annähernd wieder in diese gehaltsecke komme was ist dann mit dem Mehrbedarf für die Schule ? Komme ich von den Kosten wieder runter ? 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.10.2015 10:55
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

die Idee mit der TG Zeit zu gewinnen ist ja nicht schlecht, ich verstehe aber auch wenn Stronzus schnell wieder reguläre Arbeit haben will. Damit kann er dann nämlich auch planen (hoffe ich).

Von den Kosten der Waldorf-Schule kommst Du höchtens insofern wieder runter als der Beitrag der Eltern sich nach dem Einkommen richtet.
Deshalb wäre es aus meiner Sicht egal ob TG oder nicht, Du hast kein Geld für die Privatschule. So ist das eben im Moment.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 20.10.2015 11:11
 Mux
(@mux)
Registriert

Hm, TG? Was heißt das?

AntwortZitat
Geschrieben : 20.10.2015 11:32
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Transfergesellschaft

"Die Transfergesellschaft ist ein arbeitsmarktpolitisches Instrument, das (indirekt) in § 110 SGB III (bis 31. März 2012: § 216b SGB III a.F.) definiert ist. Transfergesellschaften verfolgen den Zweck, konkret von Arbeitslosigkeit bedrohten Mitarbeitern eines Betriebes im Rahmen einer maximal einjährig befristeten Beschäftigung neue Beschäftigungsverhältnisse zu vermitteln. Sie haben ausschließlich das Ziel, die betreuten Beschäftigten so schnell wie möglich wieder in neue Beschäftigungsverhältnisse zu vermitteln. Der Wechsel in eine Transfergesellschaft ist für die von Arbeitslosigkeit bedrohten Beschäftigten freiwillig. Transfergesellschaften werden über ein gesetzlich definiertes Verfahren in enger Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit installiert."

(Quelle: Wikipedia)

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 20.10.2015 12:47
Seite 2 / 2