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Anwalt fordert mehr Unterhalt - wie am besten reagieren?

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(@horschti)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Zusammen,

der Anwalt der Ex hat mir einen netten Brief geschrieben. Im Kern geht es um folgendes:

1.) Er stellt fest, dass die Unterhaltsurkunden aus dem Jahr 2007 erhebliche Abweichungen zu den gegenwärtigen Unterhaltssätzen aufweisen.
2.) Ich werde augefordert, ab sofort für den Großen (13 Jahre) 334€ und für die beiden Kleinen (9 und 11 Jahre) je 272€ zu zahlen.
3.) Er macht ein wenig "Du, Du" wegen der pünktlichen (exakt auf den Tag) Überweisung des Unterhaltes.
4.) Mir wird der Hinweis gegeben, mich entsprechend meiner Einkommensverhältnisse an Kosten für Klassenfahrten und Zahnspangen beteiligen zu
    müssen.
5.) Ich soll bis zum 30.04.2011 meine Einkommensbelege der letzten 12 Monate eineichen.

Dazu habe ich folgende Erläuterungen und Fragestellungen:

zu 1.)

Die Jungs waren damals 9, 7 und 5 Jahre alt. Ich habe 2007 bei einer Verteilungsmasse von 660,00€ statische Unterhaltstitel in der Summe von 633,00€ beurkunden lassen (2x228€ und 1x177€). Das war 2007 der Mindestunterhalt für die Drei.

Meine Einkünfte haben sich seit dem nicht verändert.

Monatsgehalt: 1600,-€ netto (Vollzeit)
Gratifikation:  1300,-€ netto im Dezember (mit der jährlichen Belehrung, dass sich aus der Zahlung kein Rechtsanspruch ergibt)

2008 bin ich erneut Vater mit meiner jetzigen Lebensgefährtin geworden (wieder ein Junge :)).
Wir hatten hier im Forum ja schon die Diskusion über Kinder leisten können oder nicht. Um der Sache den Wind aus den Segeln zu nehmen - er war nicht geplant (und das bitte nicht als Entschuldigung auffassen) aber wir sind froh, dass wir diesen kleinen Sonnenschein jeden Morgen strahlend aus seinem Bettchen holen dürfen.

Auf jedem Fall sollte Nr. 4 auch ein anteiliger Betrag aus meiner gegenwärtigen Verteilungsmasse zustehen, oder?

zu 2.)

Wie gehe ich nun mit der Forderung des Anwaltes um, ab sofort in der Summe 878 € zahlen zu sollen? - Fordern kann er viel, oder?

Ich bin natürlich grundsätzlich daran interessiert, korrekten Unterhalt im Rahmen meiner finanziellen Möglichkeiten zu leisten, aber der geforderte Betrag übersteigt diese offensichtlich recht deutlich.

Ich werde mich darauf selbstverständlich nicht einlassen. Soll ich ihm das schriftlich erklären und wie mache ich das am schlausten? Was wird er wohl dann tun?

zu 3.)

Ich habe so bezahlt, wie das Gehalt eingetrudelt ist. Zugegeben - ich habe hin und wieder mal ´ne Woche Verspätung gehabt. Eine unnötige Provokation von mir - sehe ich ein. Ich gelobe Besserung :wink:.

zu 4.)

Das mit den Klassenfahrten ist ja auch hier im Forum Geschmackssache. Ich habe auf die Forderung der KM, mich hälftig zu beteiligen, damals erklärt, dass wir uns zusammensetzten können, um mit Hilfe unserer Gehaltsnachweise und unter Berücksichtigung des bereits von mir geleisteten Unterhaltes, des meinem 4. Sohn zustehenden Betrages und meines Selbstbehaltes meine Zuzahlung für die Klassenfahrten zu berechnen. Das wollte sie seiner Zeit nicht. Keine Ahnung warum ...

Das Thema Zuzahlung für Zahnspangen war bislang gar nicht auf dem Tisch. Ich weis auch nicht, was das jetzt soll. Der Große ist durch, das Geld sollte sie schon lange wieder haben, da die Behandlung erfolgreich war. Immerhin liegt der Erfolg ja auch maßgeblich beim betreuenden Elternteil.

zu 5.)

Ich habe keinen Bock, dem Anwalt meinen Einkommensnachweise zukommenzu lassen. Ich würde viel lieber, den Unterhalt erneut beim Jugendamt titulieren lassen - und zwar wieder statisch. Kann ich dazu gezwungen werden, dies außerhalb des Jugendamtes machen zu lassen?

Es hat vor dem Schreiben des Anwaltes weder mündlich noch schriftlich eine Aufforderung meiner Ex gegeben, den Unterhalt neu berechnen zu lassen. Hätte sie mir die Chance geben müssen, mich beim JA selber um neue Titel zu bemühen?

Zum Schluss noch so viel: Es trifft mit meiner Ex keinen Armen. Sie verdient mehr als ich. multipliziert man den Unterhalt mal zwei und addiert das Kindergeld dazu, dann kommen stattliche 1800 - 1900 € zusammen. Das sollte für drei Kinder doch wohl reichen oder? Siehe nochmals mein Gehalt im Vergleich dazu.

Kann mir jemand von Euch ein wenig auf die Sprünge helfen.

Grüße vom horschti

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 14.04.2011 23:18
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin Horschti.

Wenn deine letzte Auskunft mehr als 2 Jahre her ist, kommst n-du da nicht drum rum.
Hat auch keinen Sinn da Mätzchen zu machen.

Und dass du jetzt 4 Kinder hast, musst du ihm natürlich auch schreiben.
Wenn du danach und mit mit 4 Kindern nicht mehr bezahlen musst, brauchst du weder einen neuen Titel zu erstellen, noch mehr zu bezahlen.

Danach muss dann der RA wieder aktiv werden und, wenn überhaupt, mehr Unterhalt fordern und das begründen. Das kannst du in Ruhe abwarten und dann hier wieder nachfragen.

Wenn du selbst den KU neu berechnen und ggf. senken willst, müsstest du aber den umgekehrten Weg beschreiten und deine Ex zu freiwilliger Unterhaltssenkung auffordern und ggf. verklagen.

Da du aber Mangelfall bist, gibt es keinerlei Spielraum für Mehr- und Sonderbedarf.

Außer, du siehst es ein und zahlst freiwillig.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.04.2011 23:30
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

In Ergänzung:
Wenn der RA Deine Einkommenssituation und einen weiteren UH-Berechtigten sieht wäre er gut beraten, anschliessend zu schweigen. Die 660€, die Du derzeit zahlst, wären dann vermutlich in Frage gestellt, und zwar in Richtung nach unten.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.04.2011 23:39
(@horschti)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin Beppo und Oldi,

danke für eure Antworten - ich sehe, wir verstehen uns.

Was mich noch immer so ein wenig stutzig macht, ist die Reihenfolge im Anwaltsschreiben.
Er fordert mich zu Anfang dazu auf, den vollen Mindestunterhalt zu zahlen und fordert erst am Ende - fast zusammenhangslos und ohne Erklärung wozu - die Einkommensnachweise.

Will der mich mürbe machen, oder ist er nur schlecht durch die KM informiert.

Was soll ich nun machen? Erkläre ich ihm schriftlich, dass ich der Zahlungsaufforderung nicht nachkommen werde, so lange keinen schlüssige Neuberechnung vorliegt? Oder gehe ich darauf gar nicht ein und schicke ihm nur die Gehaltsnachweise und die Geburtsurkunde vom Lütten?
Tatsächlich sind ja nur die Titel vollstreckbar und nicht die Forderungen von irgend einem dahergelaufenen RA, zumal noch nicht mal auf einer exakten Berechnung basierend.

Da könnte ja jeder kommen. Kostet mich der Spaß eigentlich etwas? Ich hoffe doch nicht - oder wie war das noch mal mit dem Bezahlen der Musik und der Bestellung selbiger ...

Kleines Randthema noch. Ich bekomme zur Deckung meiner Kosten als Übungsleiter (Nachwuchsfußball) eine Aufwandsentschädigung (130€ monatlich) vom Verein. Mein Anwalt (u.a. Familienrecht), der zugleich Vereinspräsi ist, meint, dass dies nicht mit zum Einkommen zählt. Es würde sich um die Entschädigung eines finanziellen Aufwandes handeln (vor allem Fahrt-, Telefon- und Ausrüstungskosten), die im Übrigen auch bis 1800 € im Jahr steuerfrei ist.
Wie seht ihr das?

Und am Ende: Wie hoch ist eigentlich gegenwärtig mein Selbstbehalt im Mangelfall? Ich weis, ich könnte googlen, aber ihr wisst es doch auswendig, oder? :redhead:

Danke. Gruß Horschti

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.04.2011 00:36
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Oder gehe ich darauf gar nicht ein und schicke ihm nur die Gehaltsnachweise und die Geburtsurkunde vom Lütten?

Hört sich gut an, genau so würde ich reagieren.

Kleines Randthema noch. Ich bekomme zur Deckung meiner Kosten als Übungsleiter (Nachwuchsfußball) eine Aufwandsentschädigung (130€ monatlich) vom Verein. Mein Anwalt (u.a. Familienrecht), der zugleich Vereinspräsi ist, meint, dass dies nicht mit zum Einkommen zählt. Es würde sich um die Entschädigung eines finanziellen Aufwandes handeln (vor allem Fahrt-, Telefon- und Ausrüstungskosten), die im Übrigen auch bis 1800 € im Jahr steuerfrei ist.
Wie seht ihr das?

M.E. im Mangelfall potentiell problematisch. Du musst vermutlich Deinen tatsächlichen Aufwand belegen.

Dein SB beträgt 950€. Eventuell könnte Dir eine Haushaltsersparnis unterstellt werden und Deine LG Einkommensauskunft bzw. eine eidesstattl. Versicherung über ihr Einkommen geben müssen. Oder ist sie gar selber UH-berechtigt? Schwierig zu sagen, wie sich das entwickelt. Im Gegenzug: hast Du Kosten für den Umgang und/bzw. anderweitige, abzugsfähige Aufwendungen? Das kann richtig kompliziert werden. Aber darüber brauchst Du erst nachdenken, wenn der RA sich wieder meldet.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.04.2011 00:48
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Warum der RA das so macht spielt keine Rolle.
Zerbrich dir darüber nicht den Kopf.
Schon um ihm nicht genau den Gefallen zu tun.
Vermutlich nur um seine Forderung geltend zu machen.

Du schickst ihm den Einkommensnachweis und den Hinweis auf dein weiteres Kind.
Dass du nicht gedenkst, mehr zu bezahlen, wird er schon selber merken.

Sofern du der ersten berechtigten Aufforderung nachkommst, kostet es dich nichts, wobei auch Aufforderungen deiner Ex mit zählen.

Wenn du deren Aufforderungen ignoriert hast, kann der RA sich an dich wenden.

Gerade im Mangelfall könnte dir die Entschädigung als Einkommen aufgeladen werden, sofern du nicht entsprechende Aufwände nachweisen kannst.

Dein SB liegt bei 950,-

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.04.2011 00:50
(@horschti)
Nicht wegzudenken Registriert

Eventuell könnte Dir eine Haushaltsersparnis unterstellt werden und Deine LG Einkommensauskunft bzw. eine eidesstattl. Versicherung über ihr Einkommen geben müssen.

Sorry, dass ich jetz schon drüber nachdenke - Was heißt Haushaltsersparnis? Sie ist nicht UH-Berechtigt und verdient etwas mehr als ich, dem nächst viel mehr ...
Allerdings miete wir ja auch wegen der Umgänge mit meinen drei Großen eine Vierzimmerwohnung. Ein Zimmer mehr, als wir eigentlich bräuchten ...

Ich dachte bislang, dass das Einkommen meiner LG keinen Einfluß auf den KU hat. Dann ja doch ... um wieviel könnte denn mein Selbstbehalt schrumpfen.

Eine schlüssige Aufwandsberechnung würde sich schon erstellen lassen. Andererseits war ich darauf nicht so richtig vorbereitet und habe auch keine lückenlosen Nachweise geführt. Wenn ich ab sofort nicht mehr als Übungsleiter tätig wäre, würde es trotzdem rückwirkend zählen? Von alleine gebe ich das so und so nicht an. Ex weis aber davon - noch aus Ehezeiten ...

Alles ganz schön verflixt.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.04.2011 01:23
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Was heißt Haushaltsersparnis?

Heißt, dass Deine Kosten für die Wohnung und Lebensmittel usw. geringer sind, weil auch Deine LG an den Kosten beteiligt ist.
Du sparst Dir also damit Geld.

Deshalb könnte ein Gericht Deine SB von 950.- Euro unterschreiten.

Gruß, Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 15.04.2011 09:44
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Ich dachte bislang, dass das Einkommen meiner LG keinen Einfluß auf den KU hat. Dann ja doch ... um wieviel könnte denn mein Selbstbehalt schrumpfen.

Richtig. Allerdings hat sich unsere Richterschaft hier was feines ausgedacht, was staengler bereits gesagt hat. Je nach OLG wird einfach der SB zw 20-25% abgesenkt, je nach Gutdünken. Das würde bei Dir eventuell was zw. 190-285€ weniger SB sein bzw. mehr an Verteilungsmasse.

Nur, was ist bei Dir konkret mit Umgangskosten (dazu gehört auch das Vorhalten von Räumlichkeiten) und berufsbedingten Aufwendungen oder gar priv. Altersvorsorge? Doch, bevor Panik ausbricht,  warte erst mal die Reaktion des gegn. RA ab. Bis dahin ist alles ungewiss.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.04.2011 16:29
 elwu
(@elwu)

Alles ganz schön verflixt.

Hallo,

jetzt mach' dir doch keinen Kopf um ungelegte Eier. Die Übungsleiterentschädigung würde ich gar nicht angeben. Sondern einen Einzeiler als Anschreiben, dazu in Kopie die letzten 12 Gehaltsnachweise und eine Geburtsurkunde von deinem jüngsten, und gut ist es erstmal-. In Ruhe abwarten, ob und wenn ja was denn da kömmt, dann damit wieder hier melden. Und eh klar: keinesfalls mehr zahlen als beurkundet.

/elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 15.04.2011 16:48




(@horschti)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin,

danke für eure Ausführungen. Keine Angst, ich lasse mich vorerst nicht verrückt machen.

Habe jetzt alle Nachweise beisammen (was ich beim Suchen noch so alles gefunden habe ... mann, mann, mann  :))

Zusammen komme ich auf 1752,84 € monatlich (habe bei LSt.-Kl. 1 auf die Steuererklärungen seit 2008 verzichtet - kann mir da ´nen Strick draus gedreht werden? Dürfte nicht viel bei rum kommen ...)

d.h. bei SB von 950,00€ sollten 802,84€ zu verteilen sein.

Ergibt auf die Mindestunterhalte von

  334,00€ => 243,77€
  272,00€ => 198,52€
  269,00€ => 196,33€ (für den 3. gibt es immerhin 6,00€ mehr Kindergeld)
------------------------------
  875,00€ => 638,62€ wären jetzt fällig an Stelle der bislang 633,00€

  225,00€ => 164,22€ wären dann für meinen Lütten übrig
------------------------------
1100,00€ => 802,84€
=================

Liege ich damit im Wesentlichen richtig? Wenn der gegnerische Anwalt auch in der Größenordnung ankommt, kann ich dann zum JA gehen und wieder entsprechende Titel (statisch und befristet - auf die Befristung hatte ich seiner Zeit leider nicht geachtet) ausfertigen lassen?

Meint ihr, er bekommt das gleiche wie ich raus, oder bin ich da zu blauäugig? Was denkt ihr?

Gruß Horschti

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.04.2011 19:35
(@emilian)
Rege dabei Registriert

Hallo Horschti,

(habe bei LSt.-Kl. 1 auf die Steuererklärungen seit 2008 verzichtet - kann mir da ´nen Strick draus gedreht werden? Dürfte nicht viel bei rum kommen ...)

Einen Strick würde ich es nicht nennen, aber die Gegenseite kann natürlich - zu Recht - darauf bestehen, dass deine letzte Steuererstattung in die Berechnung einbezogen werden kann, wenn du keine aktuellere vorlegen kannst.

Meint ihr, er bekommt das gleiche wie ich raus, oder bin ich da zu blauäugig? Was denkt ihr?

Ich behaupte mal pauschal: Gegnerische Anwälte bekommen nie das Gleiche raus wie man selbst. Oder hat hier irgendwer schon mal eine andere Erfahrung gemacht?

Gruß

Kurt

AntwortZitat
Geschrieben : 22.04.2011 11:28
(@dantes_79)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

Noch als Ergänzung:
- Gerne willst Du Dich an nachweisbar plötzlich entstehenden Kosten wie Klassenfahrten beteiligen, der Rest ist ja mit dem KU abgedeckt, zur korrekten Quotelung benötigst Du jedoch die letzten 12 Gehaltsnachweise seiner Mandantin.
- Ist schon komisch, dass ungewollte Schwangerschaften bei Frauen häufig mit einem Kindswunsch einher gehen. Scheint so, als hätte die Pille eine sehr hohe Versagensquote in solchen Fällen, hab sowas schon mehrfach gehört. Müsste man echt mal statistisch erfassen :wink:.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.04.2011 14:06
(@horschti)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin,

ich hoffe ihr hattet schöne Ostertage.

@dantes_79

... zur korrekten Quotelung benötigst Du jedoch die letzten 12 Gehaltsnachweise seiner Mandantin...

... genau die werde ich in dem Fall, dass zu diesem Thema anwaltlich ernst gemacht werden sollte, auch anfordern - natürlich schriftlich, mit Fristsetzung
(ich denke da so an 14 Monate ... vielleicht auch 14 Jahre...) ... Würde mich allerdings auch so ein bischen interessieren, was da so auf dem Zettelchen steht ... Na dann vielleicht doch keine Frist setzen ... 😉

- Ist schon komisch, dass ungewollte Schwangerschaften bei Frauen häufig mit einem Kindswunsch einher gehen. Scheint so, als hätte die Pille eine sehr hohe Versagensquote in solchen Fällen, hab sowas schon mehrfach gehört. Müsste man echt mal statistisch erfassen :wink:.

Häääh??? Verstehe ich nicht ... muß ich?  :kapiernicht:

@ all

Könnte ich bitte noch ein feedback zu meinen österlichen Rechenübungen und Fragestellungen bezüglich evtl. Titelerstellungen beim JA bekommen?
Würde ich mich sehr drüber freuen.

Danke im Voraus und Gruß

Horschti

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.04.2011 22:46
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Für mich sieht das plausibel aus.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.04.2011 22:58
(@horschti)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin zusammen,

pünktlich, um mir das Wochenende zu versauen, hat mir der Anwalt nun das Ergebnis seiner dreisten Rechenkünste per Post zu Verfügung gestellt.

Also die Addition meines Jahreseinkommens hat er noch hinbekommen... 😉
... doch dann wird er, wie erwartet, ausverschämt:

"Uns ist bekannt, dass Sie als Trainer geringfügige Nebeneinkünfte (richtig wäre ... eine nicht unterhaltsrelevante monatliche Aufwandsentschädigung ...[Anmerkung von Horschti]) beziehen. Es ist weiter bekannt, dass sie mit ihrer Partnerin einen gemeinsamen Haushalt führen und somit ersparte Haushaltskosten zu berücksichtigen sind. Nach dem OLG Rostock darf der Selbstbehalt bis zu 20% reduziert werden. Ich habe ohne Anerkennung einer Rechtspflicht den Selbstbehalt um 15% von 950,00€ auf 807,50€ reduziert."

Der Rest ist dann wieder die bekannte Verhältnisrechnung. Er fordert mich in der Folge auf, die bestehenden Titel beim JA abändern zu lassen. Abgesehen von der inakzeptabelen Höhe, der einzige Lichtblick im Schreiben - ich soll keine dynamischen Titel ausfertigen lassen.

Im Weiteren berechnet er dann den Unterhalt, der ab 1.11. fällig wäre. Ende Nov. wird der Mittelgroße 12. Das wären dann in der Summe noch mal 10€ mehr. Gibt es da eigentlich einen Stichtag? Z.B. wenn er bis zum 16. Geburtstag hätte, müsste man ab Nov. mehr bezahlen, wenn danach, erst ab Dez.?

Was würdet ihr mir in dieser Situation raten?

Gruß vom Horschti, der kein Bock hat, den Lebensweg seiner EX zu Pflastern und damit noch seine eigene LG zu belasten.

P.S. Mir ist gerade ziemlich schlecht, aber das Abendbrot war zu lecker, um es in der WC-Schüssel zu versenken. 😡

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.05.2011 22:59
 elwu
(@elwu)

Es ist weiter bekannt, dass sie mit ihrer Partnerin einen gemeinsamen Haushalt führen und somit ersparte Haushaltskosten zu berücksichtigen sind.

Nur wenn sie nicht arbeitet. Arbeitet sie?

Im Weiteren berechnet er dann den Unterhalt, der ab 1.11. fällig wäre. Ende Nov. wird der Mittelgroße 12. Das wären dann in der Summe noch mal 10€ mehr. Gibt es da eigentlich einen Stichtag?

Ja, den 1ten des Monats, in den der Geburtstag fällt. Wenn der Bub also am 30. November 12 wird, musst du zum 1. November den Unterhalt der nächst höheren Stufe zahlen.

/elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 08.05.2011 01:29
(@horschti)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo elwu,

Nur wenn sie nicht arbeitet. Arbeitet sie?

Ja, sie arbeitet voll. So richtig verstehe ich diesen Haushaltsersparnisquatsch nicht. Was verbirgt sich dahinter. Praktisch kann ich nicht erkennen, wie ich dadurch sparen könnte.

Ich gebe das ganze Gedöns nächste Woche mal zu meinem Anwalt. Mal sehen, was der meint.

Gute Nacht

Horschti

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.05.2011 02:30
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Horschti,

So richtig verstehe ich diesen Haushaltsersparnisquatsch nicht. Was verbirgt sich dahinter. Praktisch kann ich nicht erkennen, wie ich dadurch sparen könnte.

Nun, du sollst durch diesen Quatsch ja auch nichts sparen - im Gegenteil, du sollst dein Geld in Form von erhöhten Unterhaltszahlungen verlieren ...

Die Argumentation geht so: Zwei einzelne Haushalte kosten mehr als ein gemeinsamer Haushalt zweier Personen. Da du mit einer Partnerin zusammenlebst, hast du folglich weniger Kosten, als wenn du alleine leben würdest - dieses "weniger Kosten" nennen unsere Justizverbrecher nun "Haushaltsersparnis". Und weil du ja weniger Kosten hast, kannst du das so gesparte Geld selbstverständlich gleich in Form von erhöhten Unterhaltszahlungen abliefern. Effektiv bedeutet dies, dass deine neue Partnerin Kinder querfinanziert, mit denen sie nun wirklich nichts zu tun hat.

Yep, so ungefähr haben die UnterhaltsmaximiererInnen in Politik und Justiz sich das gedacht ;-(

Im übrigen versteht es sich von selbst, dass unsere femiverseuchte Rattenrepublik keine Haushaltsersparnis vorsieht, wenn diese sich auf der anderen Seite der Unterhaltskette befindet. Nach den Gesetzen des gesunden Menschenverstandes müsste es schließlich zu einer vergleichbaren Haushaltsersparnis kommen, sobald die KM mit einem neuen Partner zusammenlebt; diese Haushaltsersparnis müsste man dann doch, analog zum Fall einer Haushaltsersparnis auf Seiten des KV, in ersten Linie den Kindern gutschreiben, womit deren Bedarf zu einem gewissen Teil bereits gedeckt wäre, und das wiederum müsste sich dann in Form eines entsprechend reduzierten Kindesunterhaltes niederschlagen - nicht wahr? Aber nichts dergleichen ist vorgesehen. Vermutlich friert eher die Hölle ein, als dass das deutsche Familienrecht wenigstens auf beiden Seiten in gleicher Art und Weise verrückt wäre. Geschweige denn, dass unser Familienrecht mal den gesunden Menschenverstand berücksichtigen würde ...

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.05.2011 03:22
 elwu
(@elwu)

Ja, sie arbeitet voll.

Hallo,

in den Leitlinien des OLG Rostock finde ich nichts von den behaupteten 20%. Unter Punkt 21.5 wird da nur allgemein von einer möglichen Kürzung des SB geschrieben. Die Strategie sollte daher vielleicht sein, eine Kürzung abzulehnen weil ihr so wenig Geld habt, dass deine Frau trotz eines kleinen Kindes schon wieder Vollzeit arbeiten muss.

/elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 08.05.2011 11:35




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