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Antrag aud Titeländerung (an wen stellen, Pfändungsschutzklage?)

 
 jony
(@jony)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Leutz!

Ich habe hier einen Antrag auf Abänderung des Titels für KU geschrieben, den ich beim JA einreichen wollte. JA hat die Urkunde damals ungünstig formuliert und mich dazu noch belogen hat.
Aber nach Durchlesen einiger Forum-Beiträge zu dem Thema zweifele ich jetzt an wen ich diesen Antrag denn nun richten muss. Viele schreiben an KM und wenn nicht dann zum Gericht gehen. Aber KM hat damit nichts zu tun. Vielleicht kann man sich Gerichtskosten sparen und sich direkt an den Verursacher des Übels wenden - an das JA? Jedenfalls hat die KM sofort nach der Trennung Beistandschaft beim JA beantragt, wenn das etwas bedeutet.

Noch eine Frage: Ich habe hier gelesen, dass eine Pfändungsschutzklage im vorwege auch immer dann sinnvoll ist, wenn Abänderungsklage eingereicht wird mit dem Ziel künftig weniger als tituliert zu zahlen. Hat das wirklich einen Sinn Pfändungsschutzklage beim Gericht  zu beantragen noch vor Einreichen dieses Abänderungsantrages?

Hier ist der Text meines Antrages, wenn es jemanden interessiert. Was denkt ihr darüber ? (Tut mir sorry wegen sovielen Buchstaben):

"Antrag auf Abänderung des Titels zum Kindesunterhalt

Sehr geehrte ...?

Hier sind die Gründe für die Abänderung:

1. Ich wurde von der Urkundsperson des Jugendamtes ... irregeführt, indem er behauptete, dass unter dem Begriff "Netto-Einkommen" (s. Rückseite der Unterhaltsurkunde), welches als Basis für die Berechnung des Kinderunterhaltes dient, nur mein Netto-Lohn und nicht das von allen zu berücksichtigenden Aufwendungen bereinigte Gesamteinkommen gemeint ist (siehe dazu noch Erläuterungen im Punkt 4). Ich habe dann hingewiesen, dass mein durchschnittlicher Netto-Lohn nicht 1901 € wie auf der Urkunde, sondern etwas mehr ist. Er sagte es spiele keine Rolle, es gehe nur um die Einkommensgruppe nach der Düsseldorfer Tabelle und ich liege in der Gruppe die zwischen 1901€ und 2300€ monatlich verdient. Da mein Netto-Lohn tatsächlich in diesem Bereich liegt, habe ich die Unterhaltsverpflichtung unterschrieben.

2. Anfangs wollte ich aber den Termin verschieben, bis die Höhe meines Netto-Einkommens (und damit meinte ich das gesamte unterhaltsrechtlich relevante und bereinigte! Einkommen) von der zuständigen Bearbeiterin des Jugendamtes Frau... berechnet ist, aber ich wurde dann getäuscht (siehe Punkt 1) und regelrecht gedrängt den Titel zu unterschreiben mit den Worten wie "Sie verdienen sowieso mehr als 1900 Euro!" und "Ihnen wurde der Termin für heute angesetzt. Warum können Sie das nicht hier und jetzt unterschreiben?! Warum vertrauen Sie uns nicht?".

3. Es hat keiner mir gesagt, dass ich das Recht habe einzelne Formulierungen zu ändern oder zu vervollständigen. Man sagte mir das wäre eine Standardprozedur bzw. ein Standard-Vordruck. Mir wurde keine Möglichkeit angeboten eine Kopie der Urkunde mitzunehmen, um in Ruhe zu überlegen, selbst zu recherchieren oder bei einem Rechtsanwalt zu fragen, was ich da eigentlich unterschreibe und ob die Formulierungen des Jugendamtes rechtlich in Ordnung sind. Zum Beispiel ist die Urkunde zeitlich unbegrenzt, aber sie sollte eigentlich nur bis zur Volljährigkeit meiner Tochter gelten.
Soll ich meine Tochter auch dann unterhalten wenn ich schon 60 und sie 29 Jahre alt sein wird? Nach dieser Urkunde ja! Und ich dachte schon Kinder wären die beste Altersvorsorge.

4. Die für die Berechnung der Höhe der Unterhaltsleistungen zuständige Sachbearbeiterin Frau ... schrieb in ihrem Brief vom .... "...Außerdem sind noch die anrechenbaren erhöhten Werbungskosten und die auf die Pendlerpauschale entfallende Steuererstattung (für die Berechnung des anzurechnenden Einkommens) zu ermitteln". Somit hat man dem Titel ein willkürliches Netto-Einkommen zugrunde gelegt, obwohl wie oben schon erwähnt zu dem Zeitpunkt der urkundlichen Anerkennung (also ein Tag vor dem erwähnten Brief von Frau ...) die genaue Höhe meines zu berücksichtigten bereinigten! Netto-Einkommens nicht feststand! Vielleicht gerade deswegen wollte man nicht warten und hat mich mit Worten "Sie verdienen sowieso mehr!" gedrängt, weil eine genaue Berechnung das Gegenteil beweisen konnte.

5. Alle Berechnungen der Sachbearbeiterin Frau .... waren am Ende sowieso falsch (z.B. blieben meine Aufwendungen für private Altersvorsorge unberücksichtigt und keiner hat danach gefragt oder mir erklärt was überhaupt berücksichtigt werden kann).
Mein Einkommen in den letzten 12 Monaten vor der Trennung war nicht gerade beispielhaft für die kommenden Jahre, da es höher war als das, was ich voraussichtlich zukünftig verdienen werde. Ausserordentlich hohe Steuererstattung in 2007 wegen höher gesetztem Steuersatz bezogen auf das gesamte Jahreseinkommen (weil ich ein halbes Jahr viel weiniger verdiente); Bankenkrise und damit verbundene kleinere Zinssätze für Sparkonten und dabei der drastische Verfall meines Vermögens durch BaföG- und Unterhaltsrückzahlungen und somit viel kleinere künftige Zinseinnahmen; dazu noch verzichtete unsere Geschäftsleitung auf Lohnerhöhungen bei allen Mitarbeitern wegen schlechter Wirtschaftslage in nächster Zukunft. Das sind nur einige der zu erwartenden Faktoren, was mein Einkommen betrifft. Aber auch dieses für die Zukunft keinesfalls etwas sagende Einkommen liegt nach meinen Berechnungen bei durchschnittlich ca. 1745 € im Monat und nicht bei 1901€,  wenn man es nach den Unterhaltsrichtlinien richtig bereinigt, damit mir überhaupt etwas zum Leben und zur Motivation Vollzeit zu arbeiten bleibt!
Damit musste ich damals nicht in die Einkommensgruppe 3 der Düsseldorfer Tabelle sondern in die Einkommensgruppe 2 eingestuft werden.

Meine Unterschrift unter dieser Unterhaltsverpflichtung wurde durch unlaute Methoden wie Nötigung, Irreführung und Informationsvorenthaltung erzwungen und ist deswegen ungültig! Ich fordere hiermit die Abänderung des Titels insoweit, dass die Prozentsätze des jeweiligen Mindestunterhaltes entsprechend der Einkommensgruppe 2 der Düsseldorfer Tabelle nach unten korrigiert werden und eine zeitliche Begrenzung des Titels bis zum 18. Geburtstag meines Kindes eingeführt wird.

Für eventuelle Rückfragen, insbesondere bezüglich meiner Berechnung des zu berücksichtigenden Netto-Einkommens, stehe ich jederzeit zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen"

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 09.07.2009 20:15
(@kosmos25)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo!

.... und hast die Düsseldorfer Tabelle auch mal weitergelesen, oder in den Leitlinien Punkt 11?

Bei einer größeren/ geringeren Anzahl Unterhaltsberechtigter können Ab- oder Zuschläge durch Einstufung in niedrigere/höhere Gruppen angemessen sein. Anmerkung 6 ist zu beachten. Zur Deckung des notwendigen Mindestbedarfs aller Beteiligten - einschließlich des Ehegatten –  ist gegebenenfalls eine Herabstufung bis in die unterste Tabellengruppe vorzunehmen. Reicht das verfügbare Einkommen auch dann nicht aus, setzt sich der Vorrang der Kinder im Sinne von Anm. 5 Abs. 1 durch. Gegebenenfalls erfolgt zwischen den erstrangigen Unterhaltsberechtigten eine Mangelberechnung nach Abschnitt C.

Grüße,
kosmos

AntwortZitat
Geschrieben : 09.07.2009 20:27
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo jony,

die vielen Buchstaben kannst du zu 100% einsparen.
Das JA wird einen einmal erstellten Titel niemals nach unten absenken.Egal wie schrill sie dich besch*ssen haben.

Mit sowas kannst du nur zum Gericht.
Und selbst da wird es schwierig, denn das Privileg, "ungünstige" Verträge nachträglich als einseitig und unwirksam verwerfen zu lassen haben nur Mütter. Väter dürfen sich beliebig über den Tisch ziehen lassen. Das ist immer sozial und sittlich einwandfrei.
Frauen gelten vor Gericht als unzurechnungsfähig und müssen deswegen geschützt werden.
Männer sind dagegen immer für alles selbst verantwortlich.

Da du das ja total freiwillig und im Vollbesitz deiner geistigen Kräfte und ohne jegliche Beeinflussung unterschrieben hast, wird ein Gericht dich vermutlich auch abweisen.

Es sei denn es wäre nach der Titelzeichnung eine maßgebliche Änderung eingetreten, die 1. nicht von dir schuldhaft zu verantworten ist und 2. nicht geringfügig ist, also eine Senkung um mindestens 10% rechtfertigt.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.07.2009 20:33
(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo jony,

wenn deine Tochter deine einzige Unterhaltsberechtigte ist, könnten die dich sogar 2 Stufen hochstufen also auf Stufe 4, wenn ich mich nicht irre.

Du schreibst es hätte dir keiner gesagt, bzw. du wurdest getäuscht, aber ich bitte dich: wenn du in den Laden gehst um einen Fernseher zu kaufen, und vollgelabert wirst vom Verkäuer, wie toll das Angebot wäre, und ob er dir nicht vertrauen würde, zeigst du ihm ja auch einen Vogel und gehst. Vor allem, wenn du vorher noch nie gehört hast, wieviel so ein fernseher im Durchschnitt kostet. Dann machst du ja auch erstmal vor der Unterschrift Preisvergleiche. Die tante vom JA hättest du auch stehen lassen können, mit den Worten, genau, ich vertraue ihnen nicht. ich melde mich wieder - Tschüß  😉

Ich denke, du solltest es abhaken, die ca. 30 € monatlich (so ungefähr?!) kommen deiner Tochter zugute, und gut ist. Wenn sie 18 ist, forderst du die Urkunde zurück, bzw, lässt es neu berechnen...

ligr ginnie

Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

AntwortZitat
Geschrieben : 09.07.2009 20:54
 jony
(@jony)
Schon was gesagt Registriert

Danke an alle!

Ihr habt mich richtig disillusioniert. Dann werde ich das wohl lassen. Danke trotzdem!

Ich wollte meine Tochter nicht um 30 € oder so benachteiligen. Es ging mir vor allem darum, dass JA mein relevantes Netto-Einkommen richtig berechnet. Die kennen ihre eigene Vorschriften nicht!
Jetzt wurde ich von der ARGE angeschrieben, dass ich der KM, deren Interessen sie vertretten,  768 € BU neben 242 KU, die ich schon zahle, zahlen soll. Das hat die Frau im JA ausgerechnet. Wenn ich das, die Miete, Strom, Handy, Telefon, Internet und Versicherungen bezahle, dann bleiben mir weniger als 300 Euro zum Leben. Und dafür bin ich jeden Werktag fast 10 Stunden unterwegs oder bei der Arbeit?
Nach meiner Berechnung muss ich aber nur 503 € BU zahlen, weil bei den Steuererstattungen dürfen NUR die Vorteile berücksichtigt werden, die unterhaltsrechtlich zu berücksichtigen sind (also solche aus Punkt 10 der Unterhaltsrichtlinien). Vergleicht mal dazu Punkt 1.7. In meinem Fall sind es nur Werbungskosten und Vorsorgeaufwendungen. Alles andere wie Steuerberatungskosten, Fortbildungskosten, Unterhaltskosten für Haushaltsangehörige (meine Tochter und die KM, als wir noch zusammenlebten) und außergewöhnliche Belastungen verschiedener Art, all das was Finanzamt berücksichtigte, aber was unterhaltsrechtlich unrelevant ist, sollte vom Einkommen bereinigt werden. Dann hat JA 5% von meinem Netto-Lohn und nicht vom Netto-Einkommen für berufsbedingte Aufwendungen abgezogen. (Sie machen es dort wie es ihnen am besten passt: Mal Lohn mal Einkommen als Berechnungsgrundlage,.Hauptsache Ergebniss stimmt.) Dann hat sie 4% vom Brutto-Einkommen für Altersvorsorge auch nicht berücksichtigt.
Alles in allem wollte ich ereichen, dass alles einheitlich ist und sowohl KU als auch BU gemäß ihren eigenen Vorschriften berechnet werden und auf dem selben Einkommen basieren.
Auch wenn der Titel geändert und ich 30 € weniger KU zahlen würde, müsste ich sowieso 30 € mehr BU zahlen. Ich wollte nicht, dass jetzt ARGE sagt "Freundchen, du hast doch unterschrieben, dass dein "durchschnittliches Netto-Einkommen bei 1900 Euro liegt"". Die bei ARGE und die JA sollen wissen, noch bevor sie das behaupten, dass ich weiß, dass sie mich bei JA belogen haben. Und die Tatsache, dass ich vielleicht doch in die höhere Einkommensgruppe gehöre, weil ich nur 1 KInd habe, ändert nichts daran, dass sie mich beschiessen haben. Vielleicht schreibe ich doch einen offenen Brief an JA mit Kopie für ARGE, aber jetzt ohne jegliche Titeländerungs-Forderungen. Ich weiß aber nicht, ob es was bringt.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.07.2009 22:31
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Die kennen ihre eigene Vorschriften nicht!

Die einzige Regel an die sich das JA gebunden fühlt, lautet: "Je mehr Unterhalt desto besser. Egal wie"
Und das die Arge die Interessen der KM vertreten ist natürlich auch ne plumpe Lüge.
Gewöhne dich dran, deren Aussagen grundsätzlich in Zweifel zu ziehen.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.07.2009 22:38
(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Sorry, es ist so viel Text, vielleicht habe ich es überlesen, wie alt ist deine Tochter?

ligr ginnie

Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

AntwortZitat
Geschrieben : 09.07.2009 23:00
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Morgen Ginnie,

die Tochter ist 2 Jahre alt.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 10.07.2009 08:56