Hallo an die Forumsaktiven!
Da es bisher nie grössere Probleme gab habe ich überwiegend mit gelesen.
Jetzt habe ich zwei Fragen. Meine Tochter wird im März 18.
Jetzt ein Schreiben vom Jugendamt nur Anteilig den Unterhalt März zu zahlen. Ich dachte immer es würde der volle Monat fällig? Egal an welchem Tag die Volljährigkeit eintritt.
Weiter steht in dem Schreiben es besteht ein unbefristeter Titel. Ich habe seid viele Jahren keinen Kontakt zu meiner Tochter. Wie ist euer Rat. Soll ich gegen meine Tochter Klagen wegen Abänderung in Befristet oder Warten was passiert?
Und selbst ohne Titel besteht ab 18 ja Unterhaltsanspruch. Wo ist der Unterschied mit oder Ohne Titulierung??
Vorab vielen Dank für Eure Antworten.
Furby
Hallo,
das JA hat schon recht. Mit dem 18. Geburtstag ändern sich die Spielregeln.
Mit Volljährigkeit sind sowohl Vater als auch Mutter barunterhaltspflichtig und solange das Kind noch bei einem Elternteil wohnt berechnet sich der Unterhaltsanspruch aus dem addierten Einkommen beider und wird dann nach Einkommen gequotelt. Auf den Unterhaltsanspruch wird das volle KG angerechnet. Niemand muss mehr zahlen als er alleine zahlen müsste (und auch in diesem Fall wird das volle KG und nicht nur das halbe abgezogen).
Solange das Kind noch zur Schule geht, bei einem Elternteil wohnt, nicht verheiratet ist und unter 21, ist es privilegiert und damit minderjährigen Kindern gleichgestellt. Danach nicht mehr. Wenn Du nur 1 Kind hast, dann ist das relativ belanglos. Der Unterschied ist dann aber, wenn das Kind nicht mehr privilegiert ist, dann steigt Dein Selbstbehalt auf 1400 Euro.
Du solltest deshalb mit Deiner Tochter und der Mutter Kontakt aufnehmen und darauf hinweisen, dass die Tochter ab Volljährigkeit für ihren Unterhalt selbst verantwortlich ist und ihre Bedürftigkeit nachweisen muss (Schulbescheinung, ...). Sie muss Mutter und Vater zur Einkommensauskunft auffordern damit der Unterhalt berechnet werden kann und der andere anhand der Unterlagen die Richtigkeit prüfen kann. Außerdem sollte sie eine Bankverbindung angeben damit der Unterhalt überwiesen werden kann.
Der Unterschied zwischen Titel und keinem Titel besteht darin, dass bei einem unbefristeten Titel Du jetzt Unterhalt nach der Altersstufe ab 18 zahlen musst und auch gepfändet werden kannst. Ohne Titel könntest Du darauf warten, dass das Kind aktiv wird. Deshalb musst Du aktiv werden.
Zeigen sich Mutter/Kind nicht kooperativ, dann müsstest Du auf Abänderung des Unterhalts klagen. Abänderung deshalb, weil ja ein Unterhaltsanspruch besteht, die Höhe aber unklar ist.
Ist klar, dass die Mutter leistungsunfähig ist, dann wäre von trotzdem nur der Unterhalt abzüglich vollem KG zu zahlen. Wenn das Kind nicht mehr privilegiert ist (wenn es die allgemeine Schulausbildung beendet hat), dann muss das Kind seine Bedürftigkeit nachweisen, für Nichtstun gibt es keinen Unterhalt, allerdings geben Gerichte gern eine Orientierungsphase von bis zu 6 Monaten.
VG Susi