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Anrecnung von Umgangskosten bei hoher Entfernung

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(@tsipouro)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Alle,

ich bin neu hier im Forum und bin aktiv auf der Suche nach den Thema:

Inwiefern kann ich die Umgangskosten geltend machen, bei großer Entfernung.
Mit Sicherheit hat hier schon jemand das Thema gehabt, aber ich fahre gerade zweigleisig. Ich schreibe einmal dieses Thema und nutze die Suchfunktion des Forums.

Die Situation:

Seit ca. 4 Jahren geschieden. 2 Kinder sind in der Ehe entstanden. Heute 7 und 9 Jahre alt.
Es finden meistens 2 Umgänge im Jahr statt, Aufgrund einer Entfernung von 1000 km.
Ich fahre zwei mal im Jahr einfache Fahrt 1000 km um meine Kinder zu sehen. Ich fahre also 4000 km im Jahr, nur für An- und Abreise. Fahrten vorort würde ich ja eh machen, wenn Sie in der Nähe wohnen würden.
Daher meine Frage, inwiefern genau kann ich, wenn überhaupt Umgangskosten geltend machen, bzw wie kann ich das bei der Berechnung des Unterhaltes berücksichtigen.
Der Umgang verursacht ja Kosten für Anreise und Unterkunft etc.

Aktuell kommen wir ohne Anwälte aus und so sollte es auch bleiben.
Meine Erfahrung hat da nur gezeigt, dass es meistens mit Anwalt noch teuerer wird.

Zusätzliche Informationen:
Sie hat die Entfernung geschaffen. Sie sagt, ich soll häufiger den Umgang waren. Ihrer Aussage nach ist es allein mein Problem den Umgang zu organisieren und zu bezahlen. Sie könnte nichts aufwenden. Sie ist nicht bereit die Kinder entgegenzubringen, weil sie in Ihrer neuen Ehe ein neues Kind hat und daher nciht in der Lage ist mi die Kinder z.B. auf die halbe Strecke zu bringen usw. Oder Ich hole SIe ab und sie holt sie zurück.
Begleitetes Fahren mit der Bahn oder Flugzeug lehnt sie ab, weil mein einer Sohn ADS hat. In den Medien steht ihr ausserdem zuiel drin, über Sachen die bei der bahn passieren. (In meinen Augen Bullshit, aber was soll ich machen)

Ihrer Ansicht nach soll ich die Kosten etc. alleine tragen, oder auf den Umgang verzichten. Das sei dann mein Problem.

Ich bin über jeden Tipp dankbar

MfG

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 23.11.2008 18:56
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Tsipouro - Herzlich Willkommen

Seit wann existiert diese Entfernung und was war der Grund?

Lt. Gesetz sind sind sämtliche Umgangskosten im anteiligen KG - bei Dir 2x12x77=1848 Euro pro Jahr enthalten. ... Ja, ich weiss. Daher auch meine einleitende Frage.

Eventuell (manchmal, vielleicht, mit viel Glück) kann bei der Festsetzung von UH-Betrrägen erhöhte Kosten für Umgang berücksichtigt werden. Ebenso gibt es gerichtl. Entscheidungen, wonach sich der betreuende ET an den Umgangskosten zu beteiligen hat. Es gibt sogar Extremfälle, wonach bei willkürlichem Umzug eine ABR- bzw SR-Entziehung stattgefunden hat, alles unter der Prämisse des im weitesten Sinn verweigerten Umgangs.

Anders gesagt: Du bist ein Grenzfall, wo alles sinnlos und alles möglich sein könnte.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.11.2008 20:39
(@tsipouro)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Oldie,

danke für deine Anwort.

Gibt es hier ein Lexikon für die ganzen Abkürzungen?
Was heisst ABR- bzw. SR-Entziehung?

Die Entfernung besteht seit ca. 3-4 Jahren.
Warum sie umgezogen ist, kann ich nicht genau sagen. Von meiner Seite her, weil sie die größte mögliche Entfernung schaffen wollte, so dass ich nicht mehr die Kinder sehe. Was sie mal angedeutet hat. Doch die Kinder wissen ja wer der Vater ist und wollen mehr Kontakt. Dann hat Sie neu geheiratet und hatte ein Problem mit Ihren neuen Schwiegereltern. Meinte das die Krank sind und deshalb soweit wie es geht auch deswegen weg wolten.
100% kann ich das nicht sagen.

Ich wollte eigentlich ins Praxissemester ins Ausland und da hatte Sie den Umzug geplant. Wie ich fragte, wann unser älterer Sohn eingeschult wird, sagte Sie nur, dass er hier am alten WOhnort nicht eingeschult wird, sondern im Bodenseeraum.
Da was mit emienm Praxissemester dazwischen kam ging ich nicht ins Ausland. Hatte per Gericht versucht den Umzug zu verhindern. Was jedoch nicht geklappt hatte.

Wenn ich nach dem Urteil gehe:
http://www.vatersein.de/News-file-article-sid-631.html

Oder:
http://www.vatersein.de/News-file-article-sid-1510.html

Stehen da ganz interessante Dinge drin.
Ich werde auch nochmal das letzte Urteil von der Unterhaltsabänderungsklage durchlesen, was da der Richter geschrieben hat.

Die Situation bringt noch was mit. Einmal Umgang heisst, ca 2000 km Anreise und Abreise, ferienwohnung und dementsprechend Stunden im Auto sitzen etc. ich hab Bahn, Flugzeug und Auto verglichen. Im Endeffekt ist AUto noch das günstigste.

Hast du irgendwo den genauen Gesetztespassus stehen, wo das mit dem Kindergeld und Umgangskosten steht?
Sie hatte mal gefordert das ich 4 mal im Jahr die Tortur auf mich nehmen soll. Dann komme ich allerdings bei weitem nicht aus mit den gerechneten 1848 Euro.
Zumal ich eine neue Lebensbeziehung führe und ich da auch einmal mit Ihr Urlaub haben möchte. Man sieht sich schon wenig genug während der Dienstwoche.

Wie ich schrieb, zur Zeit läuft alles ohne Anwalt.
Auch die Verhandlung über Unterhalt.
Solange Sie da kein Anwalt nimmt, nehme ich keinen Anwalt wegen Umgang.

MfG

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.11.2008 22:15
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Tsipouro,

ich rechne jetzt mal andersrum: 4.000 Kilometer im Jahr fahren auch Väter, die ihre Kinder bei einer Entfernung von 40 Kilometern jedes zweite Wochenende zu sich holen und danach wieder zur Mutter bringen. Das ist überhaupt nichts Besonderes; die Kosten sind - bis auf Ferienwohnung o. ä. - dieselben und durch den Kindergeld-Anteil (siehe Posting von oldie) abgedeckt. Und ob Du eine Ferienwohnung für den Umgang anmietest oder um mit Deinen Kindern Ferien zu machen, spielt kostenmässig auch keine Rolle.

Was die Kosten insgesamt angeht: Mit 77 EUR kann auch der o. a. Umgangsvater keine zwei kompletten Umgangswochenenden mit zwei Kindern finanzieren; dafür muss man tatsächlich zusätzlich "eigenes" Geld anfassen, denn es geht ja nicht nur um Fahrtkosten. Bist Du ein Mangelfall, der jeden Euro umdrehen muss? Andererseits: Mit knapp 2.000 EUR kann man viele tausend Kilometer Auto fahren; es geht ja nur um Zusatzkosten - vor allem Sprit - und nicht um die Fixkosten, die auch entstehen, wenn das Auto in der Garage steht. Und nein: Überlegungen wie "das Auto nutzt sich ab" verbieten sich von allein, wenn es um die Kinder geht...

Zusammenfassend sehe ich wenig Raum, warum bei gerade mal zwei Umgängen pro Jahr (vier wären tatsächlich besser) eine Beteiligung Deiner Ex an den Kosten ausgeurteilt werden sollte. Abgesehen davon, dass eine solche Bitte der Ex nicht unbedingt ein Indiz für den von Dir beschriebenen Umgangsbokott ist...

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.11.2008 22:57
(@tsipouro)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Martin,

als erstes, noch mache ich keinen Boykott was die Umgänge angeht. Bisher in ich zwei mal im Jahr runtergefahren. So wie es eben mit beruf und neuer Lebenspartnerschaft vereinbar war.
Ich weiss nicht ob du den einen Absatz überlesen hast. Ich lebe in einer neuen Lebensbeziehung un möchte auch etwas von meinem Urlaub mit Ihr in Ruhe verbringen und nicht das meine Lebensgefährtin ihren Urlaub für meine Vergangenheit opfert.
Der letzte Umgang war ziemlich stressig.

4 Umgänge wären dann 8000 km. Und bevor sie umgezogen ist, waren es 10 km Fahrt. Mmh, wenn ich richtig rechne, 40 km jedes zweite Wochenende, Hin und zurück ergibt 2080 km. Nur zur Info.

Ich bin aktuell kein Mangelfall, aber in der Vergangenheit wurde ich ziemlich behindert in gewissen dingen.

Den Punkt mit den Fixkosten ist eindeutig falsch. Die 4000 bzw. 8000 km sorgen eindeutig dafür dass ich mir häufiger ein neues Auto kaufen muss. Im Umkehrschluss: Müsste ich nicht diese Entfernung überwinden, weil meine Ex die Entfernung geschaffen hat, würde mein Auto länger halten.
Zusätzlich dazu begebe ich mich in Gefahr wenn ich die Strecke fahre.
Und die Aussage der Kinder wegen zieht nicht. Ich habe nicht die Verantwortung dafür, dass Sie die Entfernung geschaffen hat.

Sorry, aber beim besten willen, ich ziehe aus der gesamten Betrachtung die Emotionen ab. Denn wie in meinem Fall in der Vergangenheit geurteilt wurde hat man auch keine Rücksicht auf meine Gefühle genommen.
Ich suche hier nur Antworten auf sachlicher Basis. Ohne Gefühle.

Wen Sie gewollt hätte das ich die Kinder häufiger sehe, wäre sie nicht an den allerwertesten von Deutschland gezogen. Es ist klar das ich nicht so häufig die Strecke absolvieren kann.

Nur zur Info, Sie hat ein neues leben abgefangen, mit drittem Kind und Mann. Wenn ich ein neue Familie gründe, will ich auch eine angemessene Zeit mit Ihr verbringen.

Zum Schluss, Kinder im Alter von 9 und 7 sollten alt genug sein, um Begleitenden Sevice bei der Bahn oder auf jeden Fall im Flugzeug verwenden zu können. Da kann die AUssage nciht zählen das Sie zu jung sind. Denn das meint die Mutter. Entweder komme ich immer hin oder gar nicht.

Wegen Ferienwohnung anmieten, bei mir zuhause haben wir genügend Platz, sodass die Kinder hier schlafen könnten. Da brache ich nicht extra in Urlaub fahren.

Ich habe gerade eben meine Anwaltsunterlagen noch durchgelesen. Da hat das OLG Schleswig geschrieben, dass Fahrten mit 30 Cent pro Kilometer zu berücksichtigen sind.

MfG

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.11.2008 23:19
(@furbie30)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo

Wenn du nur 2 mal im Jahr zu euren Kindern fährst hast du doch zwischenzeitlich ganz viel zeit für deine neue LG, oder verbringst du deinen ganzen Urlaub dann bei deinen Kindern?

Lg

AntwortZitat
Geschrieben : 23.11.2008 23:33
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Tsipouro,

Umgangskosten anzurechnen ist in D schwierig.

Umgang wird anscheinend von der Justiz als lästiges Übel und entbehrliches Privatvergnügen des Vaters angesehen.

Wenn überhaupt werden die Kosten i.A. erst dann angerechnet, wenn dein SB angekratzt wird.

Der Umgang soll auf keinen Fall zu lasten der Kinder gehen. Das schließt die Mutter mit ein.

Am ehesten geht sowas noch beim EU.
Dennoch sollte man aus meiner Sicht nicht aufhören, eine Beteiligung des betreuenden Elternteiles zu fordern.
Insbesondere wenn dieser die Entfernung geschaffen hat.
Und vor Allem wenn EU gezahlt wird und dafür noch das halbe KG nochmal als Einkommen mit ihr geteilt werden muss.
Dann bleiben nicht mal die 77,-€ sondern nur 44,- € vom KG für Umgang übrig.

Ich gehöre wohl zu den wenigen, denen Umgangskosten beim EU angerechnet wurden:
1. Weil sie hoch sind.
2. Weil sie Eheprägend sind, da ich schon während der Ehe in 400 km Entfernung gearbeitet habe.
Wird von meiner Ex aber wohl noch vor dem OLG diskutiert werden.

Wichtig wäre aber, dass du tatsächlich hohe Kosten durch regelmässige Fahrten hast und nicht haben würdest, wenn du mehr Umgang hättest.
Also erst häufiger fahren, dann Beteiligung fordern.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.11.2008 23:47
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Den Punkt mit den Fixkosten ist eindeutig falsch. Die 4000 bzw. 8000 km sorgen eindeutig dafür dass ich mir häufiger ein neues Auto kaufen muss. Im Umkehrschluss: Müsste ich nicht diese Entfernung überwinden, weil meine Ex die Entfernung geschaffen hat, würde mein Auto länger halten.

Also bei Mietwagen-Tarifen bin ich Profi und kann Dir sagen, dass Du bei so langen Strecken mit Mietwagen normalerweise billiger fährst.

- Tagestarif mit unbegrenzten KM 29€/Tag (www.buchbinder.de)
- Wochentarif mit unbegrenzten KM  23€/Tag (www.sixt.de)
- 31-Tage Tarif mit 140km/tag (4340km/31 Tage) = 13€/Tag (www.avis.de)

jeweils mit Vollkasko. Und in Kombination mit billigen Flugangeboten gehts vielleicht auch noch entspannter und effizienter.Yes, we can.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.11.2008 23:50
(@tsipouro)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Beppo,

ich habe tatsächlcih die hohen kosten. Denn in den letzten 3 Jahren bin ich zwei mal im Jahr runtergefahren. Viermal war als Student einfach nicht drin. Im Gegensatz zum vor dem Studium, (tolles Deutsch), ist es so, das ich austituliert 218 € für beide zahlen musste. Durch das Studium kann ich mehr und bin kein Mangelfall mehr. Das nur am Rande erwähnt.
Auch wenn ich nur zwei mal fahre. Die Kosten sind schon enorm.

Mal andersrum gefragt. Muss ich mich auf dem Weg begeben um die Kinder zu sehen, oder kann ich sagen dass Sie sie in den Flieger setzen soll?!?

Aber wenn das Privatvergnügen ist und die Justiz da nicht mal etwas Vaterfreundliches spricht, bin ich ehrlichgesagt dazu geneigt zu sagen, ich streiche die Umgänge. Sofern die Kosten nicht angemessen  berücksichtigt werden.
Aber das sind noch Gedanken die nicht zu weit reingeholt werden.

Was genau heisst EU?

@pappasorglos,

ich hab zwar auf die schnelle nciht den Link gefunden der die Preise angibt, die Du geschrieben hast, aber ich werde darauf zurückkomen wenn ic das nächste mal die Reise mache.
Kannst du bitte die Links posten?
Ich bin als billigstes bei 280 € gelandet für eine Woche. Plus Sprit liege ich dann bei kanpp 500 €. Das wären immerhin 200 € Ersparnis gegenüber meinem Auto. Das ist schonmal eine feine Sache.

in Bezug auf den Leihwagen, er sollte natürihc Platz haben, so dass die Kinder und etwas Gepäck reinpassen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.11.2008 00:57
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Tsipouro ,

was die Rechnerei betrifft:

Mmh, wenn ich richtig rechne, 40 km jedes zweite Wochenende, Hin und zurück ergibt 2080 km.

Vierzig Kilometer Entfernung heißt: Am Freitag 40 Kilometer hin und 40 Kilometer zurück, um die Kinder von Mama abzuholen. Am Sonntag die gleiche Tour, um die Kinder wieder zu Mama zurück zu bringen. Insgesamt 160 Kilometer je Wochenende; wenn du das an 26 Wochenenden im Jahr machst, sind es 4160 Kilometer. Auf deine 2080 Kilometer komme ich nur dann, wenn du dir am Wohnort der Kinder eine Zweitwohnung oder ein Hotelzimmer nimmst (was auch Geld kostet), oder wenn die Frau Mama dich am Umgangswochenende in ihrem Bettchen schlafen lässt - was ich für eher unwahrscheinlich halte.

Nix für ungut,

Malachit,
der heilfroh ist, dass er seine Kinder mit Bus und U-Bahn holen und bringen kann.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.11.2008 01:28




(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Kannst du bitte die Links posten?
Ich bin als billigstes bei 280 € gelandet für eine Woche.

Naja, muss man immer bisschen suchen. Und in der Wintersaison muss man meist auch die WInterreifen extra bezahlen.

Einfach Reservierungsdaten eingeben in die Buchungssysteme von z.B. einer Woche. Exakt eine Woche, nicht länger.

Meist sind die billigsten Angebote dann zwar "Smart oder ähnlich", z.B. für eine Woche aktuell 159€ bei www.sixt.de oder 184€ bei www.budget.de, aber ab Dezember bist Du z.B. bei www.enterprise.de mit 121€ für Kleinst- und mit 136€ für Kleinwagen dabei, also garantiert 4-Sitzer, und das nennt sich Winterangebot, sollten also eigentlich WInterreifen dabei sein, besser aber nochmal nachfragen.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.11.2008 01:57
(@tsipouro)
Schon was gesagt Registriert

@Furbie30

Wenn du nur 2 mal im Jahr zu euren Kindern fährst hast du doch zwischenzeitlich ganz viel Zeit für deine neue LG, oder verbringst du deinen ganzen Urlaub dann bei deinen Kindern?

Wenn wir hinfahren dann für eine Woche. Würden wir jetzt ein drittes oder viertes mal hin fahren hätten wir definitiv keinen Urlaub mehr zusammen. Meine LG hat nur 5 Wochen Urlaub im Jahr.
Ausserdem ist es so ziemlich dir größte mögliche Entfernung in Deutschland die man fahren kann. und die Anreise ist recht anstrengend.
Wäre meine Ex nicht weggezogen könnte ich sie alle 14 Tage holen. Dann ginge gar kein Urlaub drauf.
Jetzt muss ich das asubaden, dass meine Ex weggezogen ist.
Und das ehrlich gesagt sehe ich nicht ein.

Wenn Sie gewollt hätte dass cih mehr Kontakt pfelge und mehr Umgänge mache, hätte Sie nicht wegziehen sollen.

Beim letzten mal fragte mein älterer Sohn mich, warum ich nur zweimal im Jahr hin fahre.
Klasse Frage, was soll ich dazu sagen. Damit der schwarze Peter nicht bei mir ist, habe ich Ihm gesagt, er soll mal seine Mutter fragen warum Sie denn unbedingt 1000 km weit weg ziehen musste. Ich wollte nicht das Sie weg ziehen.
Und da die Rechtsprechung anscheinend eindeutig Geld vor Kontakt schreibt ist das Thema klar.

ich sehe weitestgehend keine Emotionen mehr darin.

MfG

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.11.2008 03:12
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@ Tsipouro,

bist Du sicher, dass Du schon erwachsen genug bist, um Vater (im Sinne einer absolut verlässlichen Grösse und eines Vorbildes) sein zu können? Oder vor allem: Zu wollen? Weggezogen ist Deine Ex, nicht Deine Kinder. Warum bestrafst Du die Kinder dafür durch Abwesenheit, indem Du Dich aus ihrem Leben stiehlst?

Wenn Du die Abnutzung eines Autos gegen Zeit mit Deinen Kindern rechnest - nun, dann gehst Du am besten möglichst bald zu einem Urologen und lässt eine Vasektomie machen. Ansonsten könnte es tatsächlich passieren, dass auch Deine heutige LG Dich irgendwann mit Euren gemeinsamen Kindern verlässt - und Du noch mehr Autos abnutzen musst, um Deiner Vaterrolle wenigstens zwei Mal im Jahr gerecht zu werden. Natürlich nur, wenn Dir die Kosten dafür ersetzt werden und Dein Jahresurlaub nicht in Gefahr ist...

Verständnislos
M.

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.11.2008 03:32
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Also hier 'ne reine Kosten-Nutzen-Rechnung aufzustellen und zu erwarten, dass irgendwie 'ne Nullsumme rauskommt finde ich schon ein bischen daneben.

Die Problematik für mich als Umgangsvater wäre eher auf der Seite, dass ich bei dem von Dir praktizierten Umgang jedesmal irgendwo in D meine Kinder hätte, mir jedesmal was einfallen lassen müsste und die Kinder gar nicht erleben können, wie ihr Vater lebt und wie es bei ihm zu Hause aussieht. Hast Du schon mal darüber nachgedacht, die Kinder in den Ferien zu Dir zu holen? Es gibt zum Beispiel auch die Möglichkeit, Kinder mit dem >>Zug<< fahren zu lassen. Wenn die KM wirklich für öffteren Umgang ist wird sie Dir hier wahrscheinlich entgegen kommen. Und das Kinder Geld kosten, dass weiss wohl jeder hier.

Aber nochmal Fahrtkosten: Wenn man 30 Cent pro gefahrenen Km ansetzt komme ich locker auf 6000 - sind schon mal 3 Umgänge, oder 2 mit einmal am Wohnort der Kinder und einmal bei Dir. Wo ein Wille ist, da ist auch ein Weg.

Gruss oldie

PS: Ab nächstem Jahr gibt es mehr KG, das sind bei Dir nach meiner Rechnung zusätzliche 400 km.

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.11.2008 10:23
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ausserdem ist es so ziemlich dir größte mögliche Entfernung in Deutschland die man fahren kann. und die Anreise ist recht anstrengend.

Hast Du mal Eigenauto-/Flug-/Mietwagenkombination evaluiert?

Hamburg/München und zurück gibts bei 6 Wochen Vorrausbuchung sowohl bei Lufthansa als auch bei Air-Berlin für ca 100€. Wenn ihr zu zweit reist ist das zumindest nicht viel teurer als die reine Autofahrt, wenn Du alleine reist sogar billiger. Aber bestimmt weniger anstrengend.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.11.2008 10:30
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hast Du mal Eigenauto-/Flug-/Mietwagenkombination evaluiert?

Hat mich jetzt doch mal interessiert, was es kostet, die Kinder auf diese Weise für Ferienaufenthalte zu holen und zu bringen. Annahme: jeweils 200km einfach zum Flughafen an beiden Enden.

Flugtickets: 4*100 = 400,-
Mietwagen Vor Ort, Flughafen-Wochenend-Tarif (z.B. Hertz) 2*80 = 160,-
Treibstoff Vor Ort 4*200km = 800km = 60,-
2*Übernachtung Vor Ort = 2*40 = 80,-
Fahrtkosten zuhause 4*200km = 800km * 25ct/km = 200,-
Flughafen-Parkgebühren = 2*20 = 40,-

Summe = 940 Euro

Wenn Du das 4 mal im Jahr machst hast Du genau so viel Geld ausgegeben wie jemand, der alle 2 Wochen seine Kinder aus 150km einfacher Entfernung holt und bringt:

26  Wochenenden * 150km*4 * 25ct/km = 3900 €

AntwortZitat
Geschrieben : 24.11.2008 12:26
(@Wolkenhimmel)

als erstes, noch mache ich keinen Boykott was die Umgänge angeht. Bisher in ich zwei mal im Jahr runtergefahren. So wie es eben mit beruf und neuer Lebenspartnerschaft vereinbar war.
Ich weiss nicht ob du den einen Absatz überlesen hast. Ich lebe in einer neuen Lebensbeziehung un möchte auch etwas von meinem Urlaub mit Ihr in Ruhe verbringen und nicht das meine Lebensgefährtin ihren Urlaub für meine Vergangenheit opfert.
Der letzte Umgang war ziemlich stressig.

Moin Tsipouro,

wenn man sich als Frau auf einen Mann mit Vergangenheit - und Kindern - einlässt, dann muss man (frau) einfach wissen, dass das nicht ohne "Nachteile" vonstatten geht.

Ich werde im nächsten Jahr, genauso wie in diesem, keinen Urlaub mit meinen LG alleine machen können, weil er in der Zeit, die er hat seinen Sohn sieht. Das ist zwar schmerzhaft für mich, muss aber sein.
Und wenn mir mein neuer Partner Stress machen würde, weil ich Zeit mit meinet Tochter verbringe, dann wäre er wohl nicht der Richtige.

Insofern finde ich Deine Einstellung mehr als befremdlich.

VG WH

AntwortZitat
Geschrieben : 24.11.2008 12:54
(@tsipouro)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Oldie,

Es gibt zum Beispiel auch die Möglichkeit, Kinder mit dem >>Zug<< fahren zu lassen.

Danke das du das schreibst. Das habe ich auch schon mehrfach vorgehabt. Ebenso mit den Flieger bringen. Aber erzähl mir bitte wie ich die Ex dazu bekomme das mitzumachen.
Meine Ex will das nicht, weil mein älterer Sohn ADS hat und sie keinem Begleiter das an tun möchte. Ausserdem findet Sie die Kinder mit 9 und7 zu jung dafür.

Liebend gerne möchte ich die Kinder mit der bahn oder Flieger zu mir holen. Gibt es eine Möglichkeit meine Ex dazu zu zwingen?
in meiner letzten Wohnung hatte ich ein Zimmer vollständig eingerichtet, sodass meine Kinder zu Besuch kommen können und mehrere tage schlafen könnten. Nur was solls wen Sie seit 2 Jahren nciht zu mir gekommen sind.

Wo ein Wille ist, ist auch ein weg. Richtig. ich möchte hier ja auch nur um Rat fragen. Und Informationen erhalten, wie andere mit solchen Siuationen umgehen, bzw. umgegangen sind.

Nehme ich die Cousine meiner LG, Sie ist auch geschieden. Sie wohnt bei Hamburg, er in Nürnberg. Sie bringt die gemeinsamen kinder runter, trotz Kleinkind aus zweiter Ehe, und er bringt Sie nach dem Umgang wieder zurück. Was meienr Meinung nach ein Vorbildliches Verhalten ist. Dher wollt eich einfach nur wissn, wie hier einige Ihre Erfahrung gemacht haben.

@Wolkenhimel,
ich gebe Dir bedingt recht. Ich wiederhole mich. Ich wollte sachliche Aussagen haben und keine emotionalen.
Was das befremdliche angeht. Es kommt immer auf die Situation an was gewesen ist. Und irgendwann kommt man an einen Punkt wo man sich fragen muss was einem wichtig ist.

Und wenn hier alle der Meinung sind, dass es allein mein Problem ist ob ich die Kinder sehe oder nicht, mag das so sein. Aber dann ist es genauso verwerflich das meine Ex absichtlich die größte Entfernung geschaffen hat, damit ich dei Kinder nicht sehe.
Anscheinend nehmen hier alle das Verhalten der Ex vollständig in Schutz.

@pappasorglos
ich habe vor 2 JAhren die Wege der Bahn / Flug / Auto verglichen. Das billigste zu dem Zeitpunkt war das Auto. Allerdings auch das anstrengenste. Ich werde für den nächsten Umgang alevarianten nochmal durchplanen. Zusätzlich die vierte, ich bezahl die Tikets und Sie kommen zu mir.

@brille007
Total überflüssiger und absolut nicht hilfreicher Kommentar. Hört sich nach einem ebenfalls gefrusteten Vater an, der anderen nur das gleiche gönnt.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.11.2008 19:09
(@zauberlehrling)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo!

Bisher wurde nur Auto und Flug betrachtet! Leider steht nirgens von wo nach wo!? Was ist mit der guten alten Bahn?
BahnCard 100 kostet 3500€ als Abo 3200€ im Jahr! http://www.bahn.de/p/view/preise/bahncard/bahncard100.shtml

Vorteile: Bis zu vier eigene Kinder unter 15 Jahren fahren kostenlos mit

Heute 7 und 9 Jahre alt.

Ich würde die Kinder einfach in den Ferien holen! Ein Tag runter und ein Tag wieder rauf!

Würde ich mir mal überlegen!

Gruß

Zauberlehrling

AntwortZitat
Geschrieben : 24.11.2008 19:14
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Tsipouro,

ich kann deinen Unmut ja verstehen aber verwechsle bitte nicht die Schilderung der rechtlichen und faktischen Lage mit der persöhnlichen Meinung des Boten.

Niemand hier findet den Umstand, dass deine Ex 1.000 Km zwischen dich und deine Kinder gebracht hat und dir beim Umgang ne lange Nase zeigen kann.

Wir gehen hier nur davon aus, das du hier nicht unser Mitgefühl suchst (das hast du dennoch) sondern Rat in Anbetracht der Fakten.
Den hast du bekommen.
Wenn Teile dieser Ratschläge auch deine eigene Sicht der Dinge betreffen, so nimm das bitte nicht als persönlichen Angriff.
Auch nicht wenn es vielleicht ein wenig so klingt

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.11.2008 19:22




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