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Anrechnung Kindesunterhalt auf Sozialleistungen?

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DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

ich finde das Problem durchaus diskussionswürdig.

Durch die Überhangsanrechnung beim Haushaltsvorstand wird unter Umständen an einen nicht (mehr) Unterhaltsberechtigten letztlich doch Unterhalt gezahlt. Nun kann man sich drüber streiten, ob der Überhang aus der Anrechnung des Kindesunterhaltes oder des Kindergeldes resultiert.

Der Staat wird die Anrechnung des Kindergeldes als Argument nehmen und du die Anrechnung des Kindesunterhalts.

Patt-Situation.

Und, du hast kein Klagerecht, weil für dich nur das BGB bzgl. des Kindesunterhaltes zuständig ist und du mit dem SBG-2 nichts zu tun hast.

Wenn du eine Idee hast, diesen Knoten zu lösen, gerne.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 17.03.2010 19:21
(@magnus152)

Hallo DeepThought,

den Knoten kann man schlecht auf "legale Weise" lösen. Allenfalls vielleicht im Wege eines Rechtsmittels gegen die Vollstreckung oder eine Abänderung des Titels. Aber wenn das nicht funktioniert, dann bleibt ja immer noch eine außergerichtliche und vergleichsweise Erledigung der Sache. Entweder das Amt spielt mit, oder es wird eben demnächst einen wertlosen Titel haben. Denn nur der freiwillig zahlende Schuldner ist ein guter Schuldner, oder?

Jedenfalls funktioniert die Pistole auf der Brust bei den Argen bislang noch ganz gut. Die haben schließlich rein gar nichts davon, wenn demnächst noch viel weniger Unterhalt realisierbar wäre. Und das geht mit Schuldnerschutz sehr schnell.

Versteht mich nicht falsch. Es geht mir nicht darum, mich um den KU zu drücken. Ich bin aber weder der Mutter noch dem anderen Kind gegenüber zu irgendwelchen - auch nur rein rechnerischen - Unterhaltsleistungen verpflichtet. Mein Kind wird nach wie vor das bekommen, was es braucht  -und noch ein bisschen mehr. Aber aus meiner Hand.

Grüße

Magnus

AntwortZitat
Geschrieben : 17.03.2010 21:05
(@kosmos25)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo!

Nun kann man sich drüber streiten, ob der Überhang aus der Anrechnung des Kindesunterhaltes oder des Kindergeldes resultiert.

Darüber braucht man nicht streiten, da es im SGB II geregelt ist, dass das KG angerechnet wird. Das Kind müsste schon sehr viel EK haben, das dieses angerechnet werden würde.

... und warum soll das KG nicht angerechnet werden, es wird ja auch vom Staat als Steuervergünstigung vorab gezahlt?

Wenn der Bedarf des Kindes aus Barunterhaltszahlung und anteiligen KG gedeckt ist (was sehr selten der Fall ist), warum sollte dann das anteilige KG nicht angerechnet werden?

Kindergeld ist wie oben erwähnt kein "Geld der oder für die Kinder", sondern eine Steuervergünstigung für den "Aufwand" welchen man durch Kinder hat.

Grüße,
kosmos

P.S. .... und ich habe auch schon jemanden dabei geholfen, dass die Arge die 30 Euro Pauschale vom überschüssigen KG abzieht, obwohl der Bescheid schon rechtskräftig war (war aber auch rechtswidrig) und es wurde für über 2 Jahre 30 Euro monatlich nachbezahlt. Vergessen haben sie natürlich 4% Zinsen, welche dann nach Beanstandung auch noch nachbezahlt wurden.

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Geschrieben : 18.03.2010 03:47
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@ Kosmos:  :thumbup: dem schließe ich mich an.

LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 18.03.2010 08:59
(@magnus152)

Hallo!

Darüber braucht man nicht streiten, da es im SGB II geregelt ist, dass das KG angerechnet wird. Das Kind müsste schon sehr viel EK haben, das dieses angerechnet werden würde.

... und warum soll das KG nicht angerechnet werden, es wird ja auch vom Staat als Steuervergünstigung vorab gezahlt?

Wenn der Bedarf des Kindes aus Barunterhaltszahlung und anteiligen KG gedeckt ist (was sehr selten der Fall ist), warum sollte dann das anteilige KG nicht angerechnet werden?

Kindergeld ist wie oben erwähnt kein "Geld der oder für die Kinder", sondern eine Steuervergünstigung für den "Aufwand" welchen man durch Kinder hat.

Ich bin aber weder der Mutter noch dem anderen Kind gegenüber zu irgendwelchen - AUCH NUR REIN RECHNERISCHEN - Unterhaltsleistungen verpflichtet. Mein Kind wird nach wie vor das bekommen, was es braucht  -und noch ein bisschen mehr. Aber aus meiner Hand.

Für mich spielt es überhaupt keine Rolle, ob Kindergeld oder Unterhalt als Einkommen gewertet wird. Tatsache bleibt, dass der Staat seine Verpflichtung einfach auf mich abwälzen will.

Mein Geld für mein Kind, und nicht für die Mutter, die den  **tsts - ID 6** trotz Vollzeitbetreuung uund zweier gesunder Hände nicht hochkriegt.

Grüße

Magnus

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Geschrieben : 18.03.2010 13:57
(@kosmos25)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Magnus!

Tatsache bleibt, dass der Staat seine Verpflichtung einfach auf mich abwälzen will.

Bei deiner Berechnung: Bedarf nach SGBII ca. 215 €  (=60 %), da unter 14.

Also Beispielrechnung:

Bedarf: 215 + 166 = 381

Ist: 272 + 184 (92) = 456 (364)

D.h. 75 € würden der Bedarfsgemeinschaft zugerechnet?

Tatsache ist, das du das volle Kindergeld, welches dir aber nicht voll zu steht und auch rechtlich nicht dem Kind zu steht als deine Zahlung ansiehst!

Wenn du nur das halbe KG anrechnest, siehst du, das kein Anteil von "deinen Zahlungen" bei der KM angerechnet wird - sondern die KM mit ihren halben KG-Anteil noch den Rest des sozialrechtlichen Bedarf des Kindes decken muss. Im Moment (225 Mindest-KU) werden sogar 156 Euro vom KG fällig um den Bedarf des Kindes sicherzustellen.

Grüße,
kosmos

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Geschrieben : 18.03.2010 14:19
(@magnus152)

Hallo Kosmos,

ich habe es bereits mehrfach gesagt: Es interessiert mich nicht, welche Zahlung konkret als Einkommen gewertet wird. Tatsache ist, dass ein größerer Teil des von mir gezahlten Unterhalts nicht meinem Kind, sondern mit mir nicht verwandten Personen zugute kommt.

Was würdest du denn sagen, wenn deine Gemeinde plötzlich auf den Gedanken käme, dich an den H4-Kosten deiner direkten Nachbarn zu beteiligen?

Grüße

Magnus

AntwortZitat
Geschrieben : 18.03.2010 18:36
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi magnus

Tatsache ist, dass ein größerer Teil des von mir gezahlten Unterhalts nicht meinem Kind, sondern mit mir nicht verwandten Personen zugute kommt.

Von Deinen 225€ bzw bald 272€ gezahlten Mindst-KU geht nicht ein Cent an eine andere Person, da der Bedarf des Kindes selbst lt. Arge höher ist.

ich habe es bereits mehrfach gesagt: Es interessiert mich nicht, welche Zahlung konkret als Einkommen gewertet wird.

Das sollte es aber, wenn Du darüber diskutieren tust. Und diese von Dir gezahlten € sind nun mal das EK des Kindes, welches Dich aber nicht interessiert. So kannst Du aber die weitergehnden Ausführungen nicht verstehen.

Du kannst aber auch weiterhin

Jetzt habe ich mit Freunden über den Sprung wegen der neuen Alterstufe geredet und da sagte ein Freund, dass die ca. 60 € mehr im Monat auf die Sozialleistungen der Mutter angerechnet würden?

so verfahren und Deinen Freunden zuhören, wenn das für Dich einfacher ist. Ein bischen Mitdenken ist doch nicht zuviel verlangt?

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.03.2010 23:13
(@magnus152)

Leute, Leute,

zahlt ihr nur schön. Ich tue, was ich für richtig halte.

Wer auf die Allgemeinheit verweist, statt selbst zu löhnen, ist halt ein Schmarotzer, gell?

Wie gesagt, zahlt ihr schön von eurem hohen Ross.

Tschüss

Magnus

AntwortZitat
Geschrieben : 18.03.2010 23:32
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Whow! Was für eine qualitativ hochwertige Art, sich auseinanderzusetzen!

Wenn wir zu blöd sind, Dich zu verstehen, dann formuliere doch mal mit einfachen Worten, wo DU meinst, dass Dein KU die Bedarfsgemeinschaft sponsort. Umgekehrt haben Dir ja schon mehrere Leute vorgerechnet, dass er das nicht tut.

LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 18.03.2010 23:38




Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Da war ich wohl zu spät..  :puzz:

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 18.03.2010 23:39
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

:geschlossen:

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 18.03.2010 23:39
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