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Anrechnung Kindesunterhalt auf Sozialleistungen?

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(@magnus152)

Hallo!

Ich habe eine Frage zum Unterhaltsrecht und wäre wirklich froh, wenn mir da jemand Auskunft zu geben könnte. Vielen Dank schonmal für´s Lesen.

Also: Meine Ex-Freundin hat zwei Kinder. Eine Tochter aus früherer Beziehung. Sie ist knapp 15 und der Vater zahlt wohl den Mindestunterhalt, so viel ich weiß.
Unser gemeinsames Kind wird im April 6 Jahre alt und ich zahle ebenfalls den Mindestunterhalt unter Anrechung des hälftigen Kindergeldes.

Jetzt habe ich mit Freunden über den Sprung wegen der neuen Alterstufe geredet und da sagte ein Freund, dass die ca. 60 € mehr im Monat auf die Sozialleistungen der Mutter angerechnet würden?

Die Mutter bezog bis vor einem halben Jahr noch Hartz4, jetzt macht sie eine Weiterbildung im pädagogogischen Bereich. BAFöG wird sie nicht bekommen, da sie weit über 30 ist. Aber eine Förderung wird sie definitiv bekommen. Ich weiß halt nicht genau, wie sie sich derzeit - neben dem Unterhalt - finanziert. Gehe aber von irgendwelchen Sozialleistungen aus.

Ist es dann tatsächlich so, dass der Unterhalt für mein Kind dazu führt, dass der Mutter die Leistungen gekürzt werden, sodass das Mehr an Geld gar nicht meinem Kind zugute kommen wird, sondern quasi indirekt Unterhalt für die Mutter darstellt?

Vielen Dank für hoffentlich aufschlußreiche Antworten!

Grüße

Magnus

Zitat
Geschrieben : 15.03.2010 13:09
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Magnus,

Ist es dann tatsächlich so, dass der Unterhalt für mein Kind dazu führt, dass der Mutter die Leistungen gekürzt werden

Bei Hartz IV kann das durchaus passieren. Im Fall deiner Ex müsstest du jetzt aber erst mal wissen, welche Art von Leistungen sie denn nun tatsächlich beantragt hat, sonst ist das hier reine Kaffeesatzleserei.

sodass das Mehr an Geld gar nicht meinem Kind zugute kommen wird, sondern quasi indirekt Unterhalt für die Mutter darstellt?

Hm, eigentlich nicht einmal das. Deine Unterhaltszahlungen helfen in so einem Fall streng genommen weder der Mutter noch dem Kind, sondern dienen allein zur Entlastung der maroden Staatskasse. Irgendwoher muss ja das Geld kommen, das für die Rettung der systemrelevanten Banken gebraucht wird ...

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.03.2010 13:30
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Hm, eigentlich nicht einmal das. Deine Unterhaltszahlungen helfen in so einem Fall streng genommen weder der Mutter noch dem Kind, sondern dienen allein zur Entlastung der maroden Staatskasse. Irgendwoher muss ja das Geld kommen, das für die Rettung der systemrelevanten Banken gebraucht wird ...

da muss ich jetzt mal ein bisschen einhaken: Leider hat sich vielerorts eingebürgert, dass Maximalförderung durch öffentliche Kassen als Grundrecht gesehen wird und jeder finanzielle Beitrag, der aus eigener Arbeit oder durch Unterhaltsleistungen kommt, ohne das Gesamtergebnis zu verbessern, deshalb als überflüssig ("...ich bin doch nicht blöd...") betrachtet wird, weil er den Leistungsanspruch schmälert.

Ein Bekannter von mir, der beruflich mit Umschulungs- und Weiterbildungsmassnahmen befasst ist, mit denen Langzeitarbeitslose wieder in Lohn und Brot kommen sollen, kann aus diesem Grund vor allem einen Satz nicht mehr hören: "Wieviel darf ich eigentlich zu meinem H4/ALG dazuverdienen?" Denn seine Antwort "so viel Sie wollen!" führt bei den Fragestellern nur zu verständnislosem Kopfschütteln.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.03.2010 13:39
(@magnus152)

Hallo und danke für die Antworten.

Also die Mutter sprach vor langer Zeit auch mal von Meister-BAFöG. Gibt es denn die Möglichkeit zur Weiterbildung unter offiziellem H4?

Grüße

Magnus

AntwortZitat
Geschrieben : 15.03.2010 14:04
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Servus magnus152,

Gibt es denn die Möglichkeit zur Weiterbildung unter offiziellem H4?

Ich denke, die gibt es.
Ich habe z.B. einen Fachwirt bei der IHK gemacht und Meister-BAFÖG dafür erhalten. Das hatte nichts mit einer Berufstätigkeit oder dergleichen zu tun. Lediglich der Lehrgang war derart gestaltet, dass er auf diese Weise förderfähig war.

Gruß, Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 15.03.2010 14:12
(@magnus152)

Hallo staengler,

also kann man solche Weiterbildungen machen und bezieht trotzdem H4? Das würde dann bedeuten, dass der Unterhalt dem Staat zugute kommt?

Magnus

AntwortZitat
Geschrieben : 15.03.2010 18:28
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi magnus

Lies Dir mal >>das hier<< durch - vielleicht hilft es. KG (Anteil des Betreuungselternteils) wird anders behandelt als das EK des Kindes. Zu unterscheiden ist die Bedarfsgemeinschaft von der Haushaltsgemeinschaft.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.03.2010 18:38
(@magnus152)

Hallo oldie,

danke für den Link. Wenn ich es richtig verstanden habe, geht es da aber um "überschüssiges" Kindergeld, weil das Kind schon genug Unterhalt bekommt.

Bei mir liegt es ja so, dass das Kind nur den Mindestunterhalt und Kindergeld bekommt. Da dürfte wohl nichts "Überschüssiges" dabei sein.

Grüße

Magnus

AntwortZitat
Geschrieben : 15.03.2010 19:06
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

das lässt sich von hier nicht beurteilen. Der Bedarf des Kindes ist der Regelbetrag plus die anteiligen Kosten der Unterkunft. Diesem Betrag wird die Summe aus Kindesunterhalt und Kindergeld gegenübergestellt und ein ggf. sich ergebender Überhang dem Bedarf des Haushaltsvorstands angerechnet.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 15.03.2010 19:17
(@magnus152)

Hallo,

ich hab gerade von der Mutter erfahren, dass sie wieder ALG2 beziehen wird. Wie sieht denn ein Mietanteil (500 € warm) von meinem Kind aus? Er bewohnt eines von drei Zimmern. Glatt 1/3, also 166 €?

Kindergeld 184 € und Unterhalt 272 €.

Bedarf nach SGBII ca. 215 €  (=60 %), da unter 14.

Also Beispielrechnung:

Bedarf: 215 + 166 = 381

Ist: 272 + 184 = 456

D.h. 75 € würden der Bedarfsgemeinschaft zugerechnet?

Ich könnte also 215 € (den reinen SGB-Bedarf) KU zahlen, ohne dass sich das Einkommen der Familie verringert, richtig?

Grüße

Magnus

AntwortZitat
Geschrieben : 17.03.2010 14:34




(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Ich könnte also 215 € (den reinen SGB-Bedarf) KU zahlen, ohne dass sich das Einkommen der Familie verringert, richtig?

ich verweise noch einmal auf mein Posting #2 weiter oben, denn so stimmt Deine Rechnung nicht: Deine Unterhaltspflicht bemisst sich ausschliesslich nach Deinem Einkommen und dem Alter des Kindes, aber nicht danach, ob Deine Ex aufgrund Deiner UH-Zahlung dann möglicherweise weniger aus dem Steuertopf bekommt und sich dadurch am Haushaltseinkommen gar nichts ändert.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.03.2010 14:56
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi magnus

Hast Du Dir auch mal komplett durchgelesen, was in dem von mir angegeben Link drinne steht? Ist der Bedarf des Kindes laut SGB-Sätzen gedeckt, ist es kein Mitglied der Bedarfsgemeinschaft und kann lediglich als Mitglied der Haushaltsgemeinschaft betrachtet werden. Hierbei beträgt der "Freibetrag" das doppelte der Regelleistung (RL) von derzeit 359€ + anteilige Wohn-und Heizkosten, ebenfalls doppelt. Lediglich das anteilige KG wird anders behandelt. Dies kann abzgl. 30€ Versicherungspauschale der Bedarfsgemeinschaft (Betreuungselternteil) zugerechnet werden. Das wären max. 184€/2 - 30€ = 62€.

Das Sozialgeld beträgt 60% der RL = 215€ für ein bis 6 Jahre altes Kind, ist es zw. 7 und 13 Jahre alt 70% der RL = 251€. Nicht nur der KU steigt also, sondern auch der Bedarf lt. SGB.
Wie die Wohn- und Heizkosten anteilig berechnet werden weiss ich nicht. Zu Deiner Variante fallen mir noch zwei weitere spontan ein:
2. der Mehranteil ggü. einer einzelnen Person
3. Anwendung des Prozentsatzes (siehe RL) auf die Wohn- und Heizkosten einer Einzelperson.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.03.2010 15:36
(@magnus152)

@ Martin,

ich kann deine Bedenken schon verstehen, aber nicht ICH beantrage ALG2, sondern meine Ex, die zudem ein weiteres Kind hat. Beiden gegenüber bin ich nicht unterhaltspflichtig. Die oben beispielhaft berechneten 75 € würden aber zu 2/3 für Menschen gezahlt werden, die mir gegenüber keinerlei Ansprüche haben und mit denen ich keine Bedarfsgemeinschaft bilde.

Klar versucht der Staat das. Aber das heißt ja nicht, dass es nicht Mittel und Wege gibt, dem Staat das Maul zu stopfen. Friss oder stirb, eben. Wenn ich Geld kacken könnte, dann wäre es mir egal. So aber nicht, und schon gar nicht vor dem Hintergrund früherer Erfahrungen mit diesem Staat, dem ich nur das gebe, was ihm zusteht. Und bei diesem Geld meine ich eben ganz konkret, dass es ihm nicht zusteht.
Und wahrscheinlich wird das Bundesverfassungs- oder Sonstwasgericht auch genau das in ein paar Jahren ausurteilen.

Ich habe gerade noch über eine nicht ganz billige Anschaffung für mein Kind mit der Mutter gesprochen. Ich tue da gerne (neben dem, was ich eh noch alles außer der Reihe bezahle) etwas dazu, damit mein Kind was davon hat. Zweckgebunden eben. Die Mutter allein wird es ohne dem nicht anschaffen. So kommt es wenigstens meinem Kind zugute. Und nicht der qualmenden Mutter, die einen in etwa so großen Betrag mtl. für Kippen ausgibt.

@ oldie

Stimmt, die 30 € Versicherung habe ich vergessen - so wie die Argen ja wohl auch gerne... In der Beispielsrechnung wären es also 45 €, die beim ALG2 weniger ausgezahlt und direkt von mir an die meinetwegen Haushaltsgemeinschaft fließen.

Grüße

Magnus

AntwortZitat
Geschrieben : 17.03.2010 16:00
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Klar versucht der Staat das. Aber das heißt ja nicht, dass es nicht Mittel und Wege gibt, dem Staat das Maul zu stopfen. Friss oder stirb, eben. Wenn ich Geld kacken könnte, dann wäre es mir egal. So aber nicht, und schon gar nicht vor dem Hintergrund früherer Erfahrungen mit diesem Staat, dem ich nur das gebe, was ihm zusteht. Und bei diesem Geld meine ich eben ganz konkret, dass es ihm nicht zusteht.

da ist der Denkfehler schon wieder: Kindesunterhalt ist nicht für den Staat, sondern ganz konkret für Dein Kind gedacht. Deshalb liegt es auch nicht in Deinem Ermessen, die Höhe zu bestimmen nach dem Motto "den maximalen Rest soll sich meine Ex mal ruhig vom Staat holen, weil ich den sowieso nicht leiden kann!"

Ich habe gerade noch über eine nicht ganz billige Anschaffung für mein Kind mit der Mutter gesprochen. Ich tue da gerne (neben dem, was ich eh noch alles außer der Reihe bezahle) etwas dazu, damit mein Kind was davon hat. Zweckgebunden eben. Die Mutter allein wird es ohne dem nicht anschaffen. So kommt es wenigstens meinem Kind zugute. Und nicht der qualmenden Mutter, die einen in etwa so großen Betrag mtl. für Kippen ausgibt.

das ist eine freiwillige Entscheidung, die auf die Unterhaltshöhe keine Auswirkungen hat. Es zeigt höchstens, dass auf Deiner Seite genug Geld da ist.

Just my 2 cents
Martin
(der keine Lust dazu hat, mit seinen Steuern in Unterhaltsverpflichtungen von Mitbürgern einzutreten, die diesen Staat einerseits nicht leiden können - aber gleichzeitig keine Probleme haben, staatliche Maximalförderung für eine Art "Grundrecht" zu halten)

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.03.2010 16:13
(@magnus152)

Hallo Martin,

ich weiß echt nicht, was du für ein Problem hast?

Kindesunterhalt ist nicht für den Staat, sondern ganz konkret für Dein Kind

Richtig! Da sind wir uns ja einig.

Und nun dein Denkfehler:

mit seinen Steuern in Unterhaltsverpflichtungen von Mitbürgern einzutreten, die diesen Staat einerseits nicht leiden können - aber gleichzeitig keine Probleme haben, staatliche Maximalförderung für eine Art "Grundrecht" zu halten

1. Ich habe weder eine Unterhaltsverpflichtung der Mutter noch dem fremden Kind gegenüber.

2. kann man sich über "Maximalförderung" bei ALG2 durchaus streiten

3. ist es nicht MEIN GRUNDRECHT, denn ich lebe nicht von ALG2

4. ist es ja wohl auch nicht das Recht des Staates, mit meinem Geld DIREKT mir fremde Menschen zu finanzieren (und du glaubst gar nicht, wie fremd mir diese Menschen geworden sind  :wink:)

5. wirst du mir zustimmen, wenn es plötzlich heißt, wir nehmen jetzt mal alle Mieter eines Gebäudes als BG oder HG und gucken dann mal, wer an wen was zahlt und wie die Gemeinde am Feinsten raus ist, das so auch nicht geht, oder?

Nix für ungut, aber Unterhaltspflichten unter fremden Menschen (mal abgesehen von dem Unterhalt für ledige Mütter) kenne ich nicht, die gibt es auch nicht, und das ist auch nicht anständig.

Grüße

Magnus

AntwortZitat
Geschrieben : 17.03.2010 17:08
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin magnus,

ich glaube nicht, dass das Verständnisproblem auf meiner Seite liegt. Fakt ist: Du bist einem Kind zum Unterhalt verpflichtet. Dessen Höhe hat a.) mit Deinem Einkommen und b.) mit dem Alter dieses einen Kindes zu tun - aus die Maus. Auch die Höhe Deiner Lohn- oder Einkommensteuer oder Deiner Sozialversicherungsbeiträge bemisst sich nicht nach Deiner Identifikation mit dem deutschen Staat, sondern ausschliesslich nach Deinem Einkommen.

Ob Deine Ex von Deinen Unterhaltszahlungen Zigaretten für sich oder Lebensmittel für ihr zweites Kind kauft, welche anderen Personen in ihrer Wohnung leben, ob sie mit Geld umgehen kann oder ob sie noch aus anderen Töpfen Geld bekommt, ist dagegen nicht Deine Baustelle; das muss Deine Ex mit den zuständigen Behörden verkaspern, die vorab Deine Unterhaltszahlungen vom Bedarf der Bedarfsgemeinschaft abziehen. Deshalb verstehe ich nicht, warum Du Dir fortlaufend Gedanken darüber machst.

Just my 2 cents
Martin

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AntwortZitat
Geschrieben : 17.03.2010 17:17
(@magnus152)

@ Martin

Ich weiß nicht, wie ich weiter zu deinem Verständnis beitragen könnte. Ich denke, die meisten sonst tun es sehr gut.

Grüße

Magnus

AntwortZitat
Geschrieben : 17.03.2010 17:39
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich denke die Diskussion ist müßig.

In wieweit sich jemand über dieses, durchaus fragwürdige, Konstrukt ärgert, ist jedem selbst überlassen.

Es ist aber sicher sinnvoll, dem daraus entstehenden materiellen Schaden, nicht noch einen seelischen hinzuzufügen.

Ändern würde das an dem System jedenfalls nichts.

Der Herr gebe mir die Kraft Dinge zu ändern, die zu sind und die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen die...

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.03.2010 17:46
(@magnus152)

Hallo Beppo,

müßig finde ich das eigentlich nicht. Ich denke, niemand will für jemanden, mit dem er nix zu schaffen hat, einfach mal mtl. nen Fuffi hinlegen, oder? Warum fragt die Arge nicht ihre Eltern, Geschwister oder was weiß ich? Ich jedenfalls schulde ihr und dem anderen Kind keinen Unterhalt. Hätte ich durch die Zahlung wenigstens irgendeinen Vorteil bei dem Verhalten der KM, dann würde ich es mir ja sogar überlegen, dieses miese Spiel des Staates mitzuspielen. Aber so eben nicht.

Grüße

Magnus

AntwortZitat
Geschrieben : 17.03.2010 18:26
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Dass dich das stört verstehe ich ja und Brille sicher auch nur was bringt es, das mit uns zu diskutieren?

Da das aber weder den gesellschaftlichen, noch deinen persönlichen Missstand ändert ändert ist es eben doch müssig.

Wir könnten dann auch über das schlechte Wetter diskutieren, ohne dass es sich dadurch ändert oder du weniger nass wirst.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.03.2010 18:30




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