Anrechnung Kinderge...
 
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Anrechnung Kindergeld

 
(@gauker1)
Schon was gesagt Registriert

Nettes Hallo an alle! Sicher habe ich hier schon so manches über Kindesunterhalt und der Anrechnung auf Kindergeld gelesen, aber dennoch bin ich etwas verunsichert, weil ich von verschiedenen Seiten verschiedene Aussagen gehört habe.
Jahrelang zahlte ich einen geminderten Kindesunterhalt, da ich zusätzlich noch ein Darlehen meiner geschiedenen und inzwischen wieder verheirateten Exfrau getilgt habe. Um meine persönliche Belastung etwas zu senken beabischtige ich nun, diese Restschuld auf eine längere Laufzeit zu strecken. Frage;
Bei einem Nette von 1950 € und zwei unterhaltsberechtigen Kindern ( 15 und 8 Jahre) kann mir da bitte jemand genaus agen, wie hoch der von mir zahlende KU wäre`?
Recht vielen Dank

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 26.07.2005 10:53
 sky
(@sky)
Registriert

Hi,

nach Düsseldorfer Tabelle und vorausgesetzt, dass es sich bereits um das bereinigte Nettoeinkommen handelt:

Kind 8J. : 317€ - 60€ Anrechnung Kindergeld =257€ Zahlbetrag

Kind 15J.: 373€ - 57€ Anrechnung Kindergeld =316€ Zahlbetrag

Sonst :guckstdu:>Tabellen und Leitlinien<

Gruss
sky

[Editiert am 26/7/2005 von sky]

Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse

AntwortZitat
Geschrieben : 26.07.2005 11:52
(@gauker1)
Schon was gesagt Registriert

Hallo sky ...

... das ist ja mal ne klare Aussage.....! Danke Sky und viele Grüße

Peter

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.07.2005 13:11
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Peter!

Eigentlich darf der KU doch gar nicht durch Abzahlung von Schulden gemindert werden? Oder meinst Du den Unterhalt an Deine Ehefrau?

LG Lausebackesmama

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 26.07.2005 13:42
(@gauker1)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Lausebackesmama,

es ginge da um eine Mangelfallberechnung. Meine geschiedene Frau bekam nach unserer Trennung in einer zweiten Ehe ein weiteres Kind, weshalb sie sich nicht an der gemeinsamen Eheschuld beteiligte. Da ich diese alleine zahlte, bin ich auch nach Mangelfallberechnung unterhalb des Minimums "gerutscht".

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.07.2005 17:03