Guten Morgen,
nach monatelangem Hin und Her über die Anwälte steht bald die Verhandlung bezüglich U an.
Kurz geschildert: die KM denkt nicht ans Arbeiten gehen, Kind wird 4 Jahre alt, zahle einen mit ihr freiwillig ausgehandelten Betrag. Der reicht nun nicht. Sie klagt, will fast das Doppelte...
Ich lese oft, daß sich wegen des neuen U-Rechts die KM einen fiktiven Betrag anrechen lassen muss, da sie in dem Alter halbtabs arbeiten gehen könnte.
Wie wird das gesehen ? Entspricht es der aktuellen Praxis vor Gerichten ?
Danke, Max
Hallo Max,
das hängt wohl vor allem davon ab, wie Dein zuständiges Gericht mit der neuen U-Regelung umgeht. Es gibt Gerichte, die auch bei noch älteren Kindern den KM eine Erwerbstätigkeit nicht zumutet, andere sehen das wieder anders.
Großer Mist, also. Vielleicht schreibst Du mal, welches FamG/OLG zustänidig ist. Vielleicht gibt es da Leute mit Erfahrungen hier.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
es wäre das Amtsgericht Ottweiler, Saarland. Entsprechend später das OLG Saarbrücken.
Es kommt auch auf die Taktik an. Vergleich oder Urteil. Man liest viel mit älteren Ehezeiten (bei mir 2 Jahre), die ohne zu zögern eine Begrenzung erhalten.
Ich werde einen Vergleich schon gar nicht und ein Urteil ohne Begrenzung nicht akzeptieren. Hoffe, daß ein mögliches OLG dann die neue U-Reform berücksichtigen würde. Mein Anwalt meint auch, daß der Richter froh ist wenn es zum Vergleich kommt, weil er in einem Urteil über mehrere Seiten dies begründen muss und dabei die Reform schon berücksichtigen muss.
*grr* Eine falsche Taste, ganzer Text weg :crash:
Moin noch mal,
an einem Vergleich ist vor allem Dein Anwalt interessiert, denn der verdient daran mehr. Einem Vergleich solltest Du nie und in Ausnahmefällen nur dann zustimmen, wenn der perfekt für Dich ausfällt, bspw. "EU in gleicher Höhe wie bisher bis Dez. 09, dann Wegfall. Nur so einen Vergleich wird Deine Ex sicher nicht unterschreiben. Also vergiss es. Außerdem hast Du dann keine Chance diesen aufzukündigen bzw. vors OLG zu gehen.
Ich meine mal gehört zu haben, dass es dann eine Chance gibt, den EU loszuwerden, wenn die Zahlungsdauer gleich der Ehedauer ist bzw. schon länger.
Frage ist aber auch: Wie sehen die Betreuungsmöglichkeiten für das Kind aus? Wohnt sie ländlich, wo die Kita von 8-12 geöffnet ist? Dann ist auch für einen arbeitswilligen Elternteil arbeiten quasi unmöglich. Oder inwieweit könntest Du Dich einbringen?
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
danke, ich denke dann weiß ich, daß ein vergleich eher nur im ausnahmefall ratsam ist. so dachte ich es mir auch schon