Hallo alle mit einander,,
So langsam kommt Frust bei mir auf
Bei vorab Termin(Gericht) wegen Nachehelichen Unterhalt,will man mir jetzt auf einmal den Wohnvorteil wegnehmen,und damit auch meine Schulden/Hypothek.
OK ich weiß das der Wohnvorteil nur bis zur Scheidung gild,danach nur wenn der Wohnvorteil und die dazu gehörenden Lasten den Mietspiegel überschreiten...
Sorry aber mein Kredit habe ich immer noch,wieso wird er nicht zur Anrechnung genommen.
Die Eigenheimzulage wird voll abgezogen bei mir,,,
Das ganze ist doch mit einander verknüpft,müßte dann nicht wenigstens die Eigenheimzulage herraus gerechnet werden ???
Hoffe das ihr mir Helfen könnt,und auf rege Beteiligung
L.G Scinner
Hallo Scinner,
also sie wie ich das jetzt verstehe sagt das Gericht zu Dir....der Wohnvorteil wird Dir nicht mehr zu Lasten gelegt und die Schulden fürs Haus natürlich auch nicht.
Was doch klar ist. Es entsteht ein "Patt".
Mein Mann hat übrigens auch das Haus übernommen, seine Ex ausbezahlt, die Schulden was noch aufn Haus sind (Schulden vom Hauskauf, nicht Kredit um FRau auszuzahlen!) interessiert beim Unterhalt keine Socke, das fällt nach der Scheidung weg.
Aber der Wohnvorteil wurde meinem Mann trotzdem zu Lasten gelegt, ohne natülich die Schulden zu berücksichtigen.
Sei mal froh, daß man Dir den Wohnvorteil nicht noch als Einkommen anrechnet.
Die Eigenheimzulage ist als Bargeld zu sehen, also häufst Du damit ja Vermögen an, indem Du die Schulden vom Haus abzahlst.
Die Berechnung seh ich so als völlig normal an.
Der Anwalt meines Mannes sagte mal...es ist nicht immer ratsam eine Immobilie zu übernehmen, da die Schulden nach einer Scheidung vom Selbstbehalt zu tragen sind und nix mehr mit EU zu tun haben.
Gruß
Melly
[Editiert am 8/4/2005 von Melly]
Der Anwalt meines Mannes sagte mal...es ist nicht immer ratsam eine Immobilie zu übernehmen, da die Schulden nach einer Scheidung vom Selbstbehalt zu tragen sind und nix mehr mit EU zu tun haben.
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Das gilt aber nicht analog für KU, oder?
Mein Ex hat das Haus übernommen, ich habe ihm meine Hälfte "geschenkt". Er bezahlt weiterhin die Schulden und kann deswegen keinen angemessenen KU bezahlen. Lt. meiner Anwältin gibt es da auch wenig Chancen, da das Haus während der Ehe schon da war. Von wegen Selbstbehalt!
Gruß AJA
Guten Morgen 🙂
vieleicht eins noch,es Spielt vieleicht eine Rolle noch !!!
Das Haus,,,ich bin allein Eigentümer,auch die Schulden sind nur auf meinen Namen,
Mein Kind Lebt bei mir,,,,
Was ich meine ist die Belastung die ja Eheprägend waren und sind liegen auf meiner Seite,das nicht alles angerechnet wird ist mir klar,aber vieleicht kann wenigstens die Eigenheimzulage raus,denn diese beinhaltet doch auch die Kinderzulage!!
L.G Scinner
Moin Scinner,
mit der Eigenheimzulage ist das so eine Sache. Sie kann u.U. als nicht einkommenserhöhend angesehen werden, wenn sie integraler Bestandteil des Tilgungsplanes ist. Es kommt halt immer auf die nachvollziehbare Argumentation vor Gericht an.
Ansonsten kann ich dir das Studium der für dich maßgeblichen unterhaltsrechtlichen Leitlinien empfehlen >hier<.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hilft mir auch nicht weiter,,,, 🙁
Was ich gefunden habe ist D-dorf Tabelle....
"Ist dem verbleibenden Ehegatten ausnahmsweise eine Verwertung(durch Teil-oder Vollvermietung oder Veräußerung) nicht möglich oder nicht zumutbar,wird wie im Trennungsunterhalt nur der angemessene Wohnwert angesetzt."
Und das ist genau das was bei mir ist (Vertragsasache Schenkung des Hauses)
Die frage ist obn und in wie weit man es ansetzten kann,,
Noch dazu hat er ja dann den Wohnvorteil,der mit den Schulden aufgerechnet wird.
Das wird jetzt auch getan. Ebenso wurde inzwischen per Gerichtsurteil entschieden, dass nur die Zinsen, nicht aber die Tilgung relevant sind. Trotzdem ist die Belastung für das viel zu grosse Haus entsprechend auch viel zu hoch. Mein Einwand, er könnte doch das Haus verkaufen und dann eben entsprechend KU bezahlen, wurde jedoch mit dem Wort "eheprägend" abgeschmettert.
Habe mich wohl missverständlich ausgedrückt, sorry.
Trotzdem ärgert es mich. Dieses Haus hat sieben Zimmer und er sitzt dort allein drin, es wächst ihm alles über den Kopf. Trotzdem muss er sich nicht davon trennen, weil es während der Ehe schon war. Während der Ehe haben wir dort aber auch zu fünft gewohnt :mad2: .
Gruß AJA
Ich glaube ich habe mich noch nicht Richtig ausgedrückt
Mein Sohn und ich leben in den Haus,ich habe die Schulden ca.1200,-€
und nichts davon soll angerechnet werden,,,,,????
Das Haus kann ich nicht Vermieten oder Veräusern (Vertragssache) !!!!
Lese Bitte Zitat von meiner letzten Mail
L.G Scinner
Ich habe das schon verstanden, scinner. Ich sprach von MEINEM ehemaligen Haus, nicht von dir. Unsere Fälle sind nicht vergleichbar, da dein Kind bei dir und somit im fraglichen Objekt wohnt. Meine Kinder leben bei mir und damit nicht im Objekt. Bei dir geht es um TU, bei mir um KU.
Rechtlich kenne ich mich da nicht aus, aber
Mein Sohn und ich leben in den Haus,ich habe die Schulden ca.1200,-€
und nichts davon soll angerechnet werden,,,,,????
wieviel müsstest du für ein solches Haus Miete bezahlen? Und warum kannst du es nicht vermieten oder verkaufen, was ist das für ein Vertrag?
Gruß AJA
Es geht um Nachehenlichen Unterhalt,,Ex fordert
so wie es zur Zeit aussieht,wird Ex 950,-€ Verdienen!!
Bei meiner Berechnung die so aussieht !!
1800,-Netto
- 5%
- 800,- Hypothek DAMALS IM TRENNUNGSJAHR ANGERECHNET
- 324,- KU von EX (nur die Berechnung kein Bahres)
- 200,- Betreunungsbonus
macht ca. 380,-€ und davon möchte sie 3/7 haben
ist ja OK,,, 😡 aber bitte ich habe trotzdem die Hyphothek und dazu auch noch die zusätzlichen Nebenkosten.
davon einmal abgesehen die wahrnsinnigen Kosten was ein Kind 15J alles braucht,
Mit dem Vertrag/Haus das ist ein bestandteil Nutz/Nieserrecht meiner Eltern kann nicht Verkaufen
Wenn ich nach der Berechnung vom Trennungsjahr sehe dann sieht alles ganz anders aus,dann würde wenigstens ein Teil aus der Schuld angerechnet werden.Und wie man in der Berechnung Sieht würden 200,-€ eine ganze Menge ausmachen
L.G Scinner