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Anlage U

 
(@juergen2312)
Schon was gesagt Registriert

Hallo ,
Habe da noch einmal eine Frage zur Anlage U. Da ich zur
Zeit noch versuche die Angelegenheit mit einem Anwalt zu
regeln habe ich sonst keine Ansprechpartner und frage deshalb
hier.
Folgende Daten sind gegeben.
Wir leben seit Juli getrennt zur Zeit noch in einem Haus
meine Frau hat aber bereits Wohnraum angemietet.
Da ich ja zum 1.1.05 in Steuerklasse 1 wechseln muß wollt
ich hier mal fragen ob es sich lohnt den Freibetrag
eintragen zu lassen.
Frau bekommt zur Zeit 930 Euro Unterhalt das sind 3/7
meine Einkommens. Jetzt wollte ich meine Frau dazu
bewegen die Anlage U zu unterschreiben damit ich die
930 Euro als Freibetrag auf der Lohnsteuerklasse
eintragen lassen kann. Meine Frau hat selber keine weiteren
Einkünfte und wird wohl auch die nächste Zeit nicht
arbeiten gehen.

gruß
Jürgen

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 01.12.2004 23:47
(@Melly)

Hallo Jürgen,

generell ist die Unterhaltsempfängerin dazu verpflichtet die Anlage U zu unterschreiben.
Oft wird das aber am Ende des Jahres gemacht, da sich ja immer was ändern kann.

Denk bitte dran, daß Deine Frau dann auch eine Steuererklärung abgeben muß und sollte sie dann für den Unterhalt auch noch Steuern zahlen müssen, mußt Du diese ersetzen.
Oft gehen Frauen auch noch zum Steuerberater, den darfst auch noch zahlen, da die Anlage U dafür verantwortlich ist*seufz

Bedenke auch, daß der unterhalt ab 1 Januar geringer werden könnte, da Du dann in Steuerklasse 1 kommst und weniger Netto hast! Unbedingt beachten!

Naja seit Mitte des Jahres getrennt, da sollte doch im nächsten Jahr mal die Scheidung anstehen.
Sollten keine Kinder vorhanden sein und die Frau gesund und munter sein, wird sie auch aufgefordert, eine Arbeit aufzunehmen.
also wäre da mal Land in Sicht.
Sie muß sich dann bemühen, ansonsten wird ihr ein fiktives Einkommen angerechnet.
Bummeln ist da nicht, da wird sie eine auf die Mütze bekommen.
Sodele soviel zur Frage.
Gruß
Melly

AntwortZitat
Geschrieben : 02.12.2004 00:05
 ML
(@_ml_)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo Jürgen,

mein Freund hatte es so geregelt. Seine Exfrau hat die Anlage unterschrieben, was freiwillig ist. Mein Freund hat Steuer am Ende zurückbekommen, seine Exfrau musste die Steuer nachbezahlen.
Mein Freund hat ihr den Differenzbetrag bezahlt, so dass aber für ihn immer noch mehr übrig war. Es ist wichtig, sich vorher zu einigen.

Herzliche Grüße

ML

AntwortZitat
Geschrieben : 02.12.2004 09:17
(@delphin)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,
also das Unterschreiben ist PFLICHT sogar EINKLAGBARES RECHT...ein Vorteil für den Unterhaltszahlenden selbst wenn er eine eventuelle Nachzahlung für die EX machen muss liegt er damit immer noch günstiger als wenn er den Unterhalt nicht absetzt.

Gruss Delphin

EINE/R ALLEIN kann ein WIR NICHT ZUSAMMENHALTEN

AntwortZitat
Geschrieben : 02.12.2004 09:52
(@juergen2312)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,
erstmal Danke für die schnellen Antworten.
Leider sehe ich so schnell noch kein Land , da meine
Frau ende 40 ist und auch noch massive psychiche
Problemme hat, übrigen der Grund der Trennung.
Ich glaube leider nicht das Sie so schnell Arbeit findet.
Zu meinem Glück sind die Kinder schon über 18. Eins ist
zwar noch in der Ausbildung aber sie sind kein
zusätzliches Problemm bei der Scheidung.
Jetzt noch mal zu meiner ursprünglichen Frage.

Fall1: Ich wechsel zum 1.1.05 in Steuerklasse1 bekomme
dann ca. 300 Euro weniger ohne Freibetrag . Von diesem
neuen Netto wird dann der Unterhalt für meine Frau
berechnet. Diesen neuen Unterhalts Betrag lasse ich dann
in meine Steuerkarte eintragen und erhalte wieder mehr
Geld erhöht sich dann auch wieder der Unterhaltsbetrag ?

oder

Fall2:Ich wechsel zum 1.1.05 in Steuerklasse1 und lasse
den Unterhaltsbetrag den ich jetzt zahle eintragen . Dann
ist mein Netto durch das Realsplitting nach meinen
Berechnungen eigentlich wieder genauso hoch wie in Klasse 3.

wer kann mir helfen
gruß
Jürgen

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.12.2004 22:31