Hallo,
ich habe da mal wieder ne Frage:
Was hat es eigentlich mit der Anlage U auf sich? Was sind Vor und Nachteile der Anlage U?
Mein Anwalt hat es mir zwar im Groben erklärt, das das mit der Steuer usw zu tun hat aber ich glaube im mom ist mein Kopf echt zu dicht, um die einfachsten Sachen zu kapieren.
Liebe Grüße Taccina
Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?
Hallo Deep,
in der Ersten Hilfe schreiben wir, man sollte sich überlegen, dass Realsplitting anzuwenden. Die "Hammer Leitlinien" schreiben jedoch die Anwendung des Realsplittings zwingend vor!
1.7 Steuererstattungen bzw. Steuernachzahlungen sind grundsätzlich auf das Zahlungsjahr umzulegen. Es besteht die Obliegenheit, mögliche Steuervorteile in Anspruch zunehmen. Dies gilt auch für das Realsplitting; diesbezüglich ist im laufenden Kalenderjahr die Eintragung eines Freibetrages auf der Lohnsteuerkarte aber nur zu veranlassen, wenn die betreffende Belastung auch der Höhe nach feststeht.
LG Uli
Hi Deep, hi Uli
Danke für Eure erkärungsversuche.....aber ehrlich gesagt: Ich versteh nur Bahnhof!
Was muss ich denn jetzt tun? Ja, ja ich schäm mich ja auch schon für meine Frage :redhead:
aber bin doch auch noch Neuling in Sachen Scheidung...hab doch überhaupt keinen Plan... 🙁
Liebe Grüße Taccina
Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?
Hallo Taccina,
die angesprochene Sicht ist die der Unterhaltsverpflichteten - das für dich wichtige steht nicht drin (sind wir einseitig 😀 ?).
Dein Ex unterschreibt dir eine Erklärung zum Nachteilsausgleich. Er gibt den gezahlten TU/EU bei sich an, du ebenso. Mit Abgabe deiner Steuererklärung bittest du das FA, eine Vergleichs-/Alternativberechnung zu machen. Einmal mit und einmal ohne Unterhalt. Wenn du ganz lieb fragst, geben sie mitunter auch eine Nachteilsbestätigung. Solltest du dies alleine können (bzw. ein Programm z.B. Taxman) haben, kannst du das auch alleine machen.
Deinem Ex gibst du die Kopie des Steuerbescheides (er kennt doch eh (fast) alle Zahlen) und bittest um Ausgleich des steuerlichen Nachteils.
DeepThought.
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hi Taccina,
bitte Deinen Ex, sich von seinem Steuerberater ein ANLAGE U - Formular erstellen zu lassen, aus dem hervorgeht, wieviel Unterhalt er Dir im betreffenden Jahr gezahlt hat. Dies hast Du zu prüfen und zu unterschreiben. Er wird das Formular bei seiner Einkommensteuererklärung mit einreichen und für den geleisteten Unterhalt eine Steuererstattung bekommen. Im Gegenzug musst Du Deinen Unterhalt versteuern (wenn er eine bestimmte Höhe übersteigt). Diese Steuer muss Dein Ex Dir erstatten. In aller Regel lohnt sich dies für Deinen Ex, denn seine Erstattung dürfte aufgrund der Progression höher ausfallen, als dass, was Du im Zweifel an Steuer auf den Unterhalt zu zahlen hättest.
LG Uli
Huhu Uli...huhu Deep...
hier ist die Nervensäge wieder. 😛
Also wir lebten bis September von Sozialhilfe, Unterhalt für meinen Sohn, und Kindergeld. Seit September bekomme wir nun EU (477€), KU, Kindergeld, bissi Wohngeld und ein paar € ergänzende Sozialhilfe. (Freitag hab ich aber Vorstellungsgespräch. Um 10 Uhr bitte Daumen drücken). Ich hab doch gar keine Steuern gezahlt...bzw meine Lohnsteuerkarte ist leer.....Muss ich trotzdem ne Steuererklärung machen????
Mein Anwalt fasselte was von: Wenn mein Noch Mann seine Steuererklärung macht und wir das mit Anlage U machen, dann würde ich die hälfte der Steuerrückzahlung von meinem Mann bekommen....
Hab das aber auch nicht richtig verstanden....deshalb bin ich jetzt komplett durcheinander....
Na hoffendlich mach ich nun nix falsch...nit das das noch ärger mit dem Finanzamt gibt...
Liebe Grüße Taccina
Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?
Hallo Taccina,
ähm... jetzt steh' ich etwas aufm Schlauch...
Seit ihr erst dieses Jahr getrennt lebend? Dann hast du die Pflicht, für 2004 der Zusammenveranlagung zuzustimmen. Ein neuestes Urteil des BGH dazu findest du in den Aufsätzen. Ich verstehe allerdings nicht, warum dir von der Erstattung was zustehen sollte, wenn du selbst keine Steuern eingezahlt hast :puzz:
Für den Fall, dass ihr seit letztem Jahr getrennt lebt, ist der TU/EU Einkommen und zu versteuern. Den Nachteil aus der Versteuerung muss dir dein Ex ersetzen (Nachteilsausgleich wie beschrieben). Dadurch partizipierst du allerdings in keinster Weise an seiner Steuererstattung.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
HI Deep,
also ich bin im November letzten Jahres ausgezogen. Unterhalt bezahlt mein Noch Mann aber erst seit September diesen Jahres.
Bekam dann vor 2Monaten einen Brief von seinem Anwalt, das ich die Anlage U Unterschreiben und zurücksenden müsste. Nach kurzer Rücksprache mit meinem Anwalt, meinte dieser, das ich damit noch warten soll.....
Mein Anwalt hat dann wohl nen Brief zurück geschrieben, das ich gar nichts Unterschreibe, bevor der Unterhalt nicht gezahlt wurde.(zu dem Zeitpunkt hatte ich noch nichts bekommen)
Die Unterlagen liegen jetzt alle bei meinem Anwalt und bis jetzt hat sich da noch nichts getan (weder von meinem Anwalt noch vom Anwalt meines Noch Mannes)
Und ich bin mittlerweile soweit, das ich gar nichts mehr Unterschreibe, bevor ich nicht bis ins kleinste Detail weiß worum es sich genau handelt.
Leider ist eine Kommunikation mit meinem Noch Mann absolut nicht möglich. Würde bestimmt vieles einfacher machen, aber wie bei ALLEN anderen Sachen stellt er sich da komplett quer. Nix zu machen.Selbst die kleinste Frage muss ich über den Anwalt stellen lassen....glaub mir, mir hängt das sowas zum Halse raus....
Liebe Grüße Taccina
Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?
Hallo Taccina,
ich würde die Anlage U zum Anfang des kommenden Jahres zurückschicken. Vorher kann er seine Steuer für 2004 eh nicht abgeben. Wer weiß, vielleicht bekommst Du am Ende gar nicht so viel, er er eingetragen hat. Aber auch das wäre nicht schlimm: ein kurzes Schreiben an sein Finanzamt und die Sache ist wieder in Ordnung. In Deiner Situation brachst Du vor der Anlage U sicher keine Angst zu haben.
Uli
Liebe Deep, lieber Uli,
vielen Dank nochmal für Eure Erklärungen!
Und ihr werdet es nicht glauben, jetzt ist auch bei mir der Groschen....ähhmm Cent... gefallen! 😀
Also dieses Beamtendeutsch und diese Paragraphen reiterei ist einfach nix für mich. Bei sowas verlier ich dann den Durchblick....und ich befürchte das werde ich auch niemals lernen :redhead:
Heißt mit andeen Worten auch: Keine sorge, meine nächste Frage kommt bestimmt! 😉
Liebe Grüße Taccina
Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?