hallo,
nun habe ich Post von dem Anwalt meines EX bekommen. Dieser fordert, wie erwartet, meine Gehaltsbescheinigungen für die Unterhaltsberechnung der großen an, wogegen ja auch nichts einzuwenden ist. jedoch nicht für die letzten 12, sondern ab Oktober 2004 bis einschl. November 2005. das sind 14 Monate zuzüglich 2x Weihnachtsgeld macht 16 Monate. aus diesen 16 Monaten will er dann vermutlich mein durchschnittliches monatliches Netto zur Unterhaltsberechnung heranziehen.
liege ich recht in der Annahme, daß ihm nur die Gehaltsbescheinigungen der letzten 12 Monate zustehen (zzgl. Weihnachtsgeld = 13 Monate) und mehr nicht? Wo kann ich dieses nachlesen?
wäre nett, wenn mir dazu jemand was sagen könnte.
lieben gruß
tortour
Was ich weiß, ist ein Tropfen - was ich nicht weiß, ein Ozean
das sind 14 Monate zuzüglich 2x Weihnachtsgeld macht 16 Monate.
Das ist eine falsche Berechnung von Dir: Das Weihnachstgeld wird auf die 12 Monate des Jahres umgelegt.
Du mußt also aufpassen, daß er Dir nicht das erste Weihnachtsgeld auf drei Monate umlegt (kleiner Berechnungsfehler - kann ja mal passieren...)
liege ich recht in der Annahme, daß ihm nur die Gehaltsbescheinigungen der letzten 12 Monate zustehen (zzgl. Weihnachtsgeld = 13 Monate) und mehr nicht?
Wenn ich mich richtig entsinne, verfällt KU nicht. Solltest Du KU nachzuzahlen haben, wäre sein Ansinnen korrekt.
Will er aber nur den KU für die Zukunft berechnen, brauchst Du nur die Gehaltsbescheinigungen der letzten 12 Monat vorzulegen (bzw. u. U. nicht mal das, wenn Du auf dem Gehaltszettel eine kumulative Jahresgesamtrechnung hast.)
Simon II
[Editiert am 6/12/2005 von Simon II]
Hi,
schick ihm ohne Erklärung oder Kommentar nur Kopien der Gehaltsbescheinigungen der letzten zwölf Monate. Zu mehr bist du nicht verpflichtet.
cya,
elwu
hi,
danke erst einmal. er will den unterhalt für die zukunft berechnen.
es ist kein rechenfehler von mir. von oktober 2004 bis november 2005 macht 14 x gehalt. dazu kommt noch das weihnachtsgeld november 2004 und november 2005, das sind 2 gehälter, insgesamt also 16 monate, die auf 12 monate umgelegt werden sollen.
die jahresrechnung steht ja leider erst mit der dezemberabrechnung drauf, das wäre mir persönlich auch am liebsten, als 12 zettel zu kopieren.
gruß
tortour
Was ich weiß, ist ein Tropfen - was ich nicht weiß, ein Ozean
es ist kein rechenfehler von mir. von oktober 2004 bis november 2005 macht 14 x gehalt. dazu kommt noch das weihnachtsgeld november 2004 und november 2005, das sind 2 gehälter, insgesamt also 16 monate, die auf 12 monate umgelegt werden sollen.
Hat der RA das geschrieben? Das ist einfach Unfug!
Wenn Du ihm aktuell die Kopien fertig machst, dann hast Du ihm die Abrechnungen Dezember 2004 bis November 2005 zuzusenden.
Das bedeutet, daß nur einmal (!!!) das Weihnachtsgeld berücksichtigt wird.
Hast Du keinen Anwalt, der diesen Schwachsinn des gegnerischen Anwaltes stoppt?
Simon II
[Editiert am 6/12/2005 von Simon II]
ja, das hat der Anwalt meines EX geschrieben.
und das das mist ist, dachte ich mir, weil es derselbe anwalt ist, den er bei der scheidung hatte und ich ihm vor 5 jahren schon empfohlen habe den anwalt zu wechseln...
das ganze hier ist ziemlich kompliziert. nicht die unterhaltsberechnung, sondern die zusammenhänge. Lohn, krankengeld, nun ausgesteuert und will wieder weniger zahlen. das für die große neu berechnet werden muß, ist klar, weil 18, aber für den kleinen will er auch. dabei ist noch gar nicht sicher, ob die beantragte erwerbsunfähigkeitsrente auch durchgeht, wie er sich das erhofft....
tortour
[Editiert am 6/12/2005 von tortour]
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