Anerkennung des neu...
 
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Anerkennung des neuen Unterhaltes

 
(@knusperkeks)
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hallo ich hoffe hier kann mir jemand helfen....

mein mann hat eine 8jaehrige tochter mit seiner Ex-Freundin.
er hatte damals ein gerichtverfahren wegen dem kindsunterhalt und hat einen dynamischen titel bekommen nachdem er 100% laut duesseldorfer tabelle zahlen muss, was er auch macht.
nun gibt es ja seit diesem jahr aenderungen des unterhaltsrechts und das jugendamt hat ihm in einem brief vor einem halben jahr mitgeteilt wie sich der neue unterhalt zusammensetzt und wurde aufgefordert den neuen unterhalt in urkundlicher form beim jugendamt anzuerkennen.
er haette jetzt termin gehabt, hat ihn verpasst und prompt kam einen tag spaeter ein brief vom jugendamt das jetzt eine klageantrag beim amtsgericht eingereicht wird, da er bis zum heutigen tag diese urkunde nicht unterschrieben hat.
seine bedenken sind dahingehend dass mit der unterschrift er eventuell irgendwelche zugestaendnisse macht oder das jugendamt vielleicht mehr unterhalt von ihm verlangen koennte, oder oder...
gilt sein alter titel dann nicht mehr wenn er das unterschreibt?
ist das normal das er das unterschreiben muss? ich dachte das mit dem dynamischen titel automatisch gesetzliche veraenderungen angepasst werden?!

ich danke euch fuer eure antworten.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 03.09.2008 23:04
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

die Antwort steht >hier<.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 03.09.2008 23:20
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi knusperkeks (Herzlich Willkommen)

Wie lange ist denn das Urteil her - mehr als 2 Jahre? Wurde er um Auskunft über sein Einkommen aufgefordert?

Wenn nicht (nach mind. 2 Jahren seit der Letzten bzw im Rahmen des Gerichtsverfahren) um Auskunft ersucht wurde so ist allein wegen der UH-Reform bei dyn. Titeln eine Neutitulierung nicht notwendig (darf nicht verlangt werden).

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.09.2008 00:34
(@knusperkeks)
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das urteil ist laenger als zwei jahre her und es wurde seitdem keine auskunft ueber das einkommen eingefordert.
bedeutet denn diese beurkundung das es eine neutitulierung ist?
das jugendamt schreibt immer nur das auf beurkundung bestanden wird aus rechtsschutzinteressen und das er mit dieser beurkundung den unterhalt anerkennt...
was in dieser urkunde genau steht weiß er selbst noch nicht, er muss dort persoenlich hin und muss sie auch dort gleich unterschreiben.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.09.2008 10:41
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

was in dieser urkunde genau steht weiß er selbst noch nicht, er muss dort persoenlich hin und muss sie auch dort gleich unterschreiben.

Das ist schonmal falsch. Was in der Urkunde steht bestimmt er. Er soll aufgrund der bisherigen Zahlungen mal nachsehen, welchen Betrag er (reduziert um das halbe KG) nach der aktuellen DDT bezahlen muß. Genau diesen Betrag soll er in den Titel reinschreiben lassen. Dann soll er fordern das der Titel begrenzt wird und mit dem 18. Geburtstag des Kindes endet (sich da auch nichtabspeisen lassen mit irgendwelchen Platitüden). Derzeit noch am besten einen statischen Titel einrichten (also ein Titel ohne Erhöhung oder automatische Anpassung)

Möchte der Ja-MA dies nicht tun entweder den Vorgesetzen verlangen oder gleich mitden Schultern zucken und sagen: Dann werde ich die Urkunde bei einem Notar machen lassen und werde diesen dann der KM aushändigen.

tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 04.09.2008 10:53
(@knusperkeks)
Schon was gesagt Registriert

ich danke dir fuer diese antwort. also ist diese beurkundung eine neutitulierung. ich versteh nicht warum das jugendamt das nicht einfach so sagt sondern so geheimnissvoll tut. kein wunder das man(n) da skeptisch wird. bislang ist er ja immer allem nachgekommen was das jugendamt wollte, schon damit es keine stress mit der kindsmutter geht, es ist ihm halt nur wichtig das seine tochter den unterhalt erhaelt auch wenn ihm der kontakt zur tochter verwehrt wird.
angeblich steht in dieser urkunde der gleiche betrag drin den er jetzt auch zahlt.
bei einem notar kann man auch so eine beurkundung machen?

herje ich seh schon wir wissen eigentlich gar nichts ueber unterhaltsrechten und pflichten....

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.09.2008 11:03
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Der Unterschied zwischen Notar und JA ist nur der, das es beim Notar ein paar Euro kostet, das JA es kostenlos machen muß. Aber eben nur das beurkunden darf, was der Unterhaltspflichtige vorgibt (auch wenn sie es gerne anders darstellen)

Wenn allerdings der alte Betrag wieder drinsteht und der Titel nicht zeitlich begrenzt ist, würde ich nichts neue unterschreiben. Dann ist der alte Titel noch vollumfänglich gültig und es gibt keinen Grund zur Neutitulierung. Ich würde mir da dann den entsprechenden § als Rechtsgrundlage für diese Forderung geben lassen. Eine Klage dürfte da nur schwer durchzubringen sein.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 04.09.2008 11:31
(@knusperkeks)
Schon was gesagt Registriert

sorry hab gerade nochmal nachgeschaut das JA hat geschrieben das laut der urkunde dann wieder 100%  der neuen tabelle gezahlt werden muessen, also nicht gleicher betrag sondern nur gleicher prozentsatz.

aber ich danke trotzdem fuer deine antwort, die hat uns sehr geholfen, jetzt wissen wir zumindest was wir fuer rechte haben.
bin ja froh dieses forum gefunden zu haben, tauchen bestimmt mal wieder fragen bei uns auf.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.09.2008 12:01
(@knusperkeks)
Schon was gesagt Registriert

und da hab ich auch gleich noch eine frage:
wenn das JA einen befristeten titel ablehnt, auch wenn es keine rechtsgrundlage dafuer gibt dann kann ich mir ja den titel beim notar holen. muss da die kindsmutter bzw. das JA unterschreiben? wenn die das ablehnen was dann?
koennen die dann klagen und das gericht einen unbefristeten titel aussprechen?

und noch eine frage, mein mann hat ja seine tochter mit der ex-freundin und wir haben ein gemeinsames kind und ein zweites ist im anmarsch 🙂 wuerde ich nach der entbindung mit zu den unterhaltspflichtigen personen dazu gezaehlt, da ich ja erstmal nicht arbeiten bin?

lg

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.09.2008 22:17
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

wenn das JA einen befristeten titel ablehnt, auch wenn es keine rechtsgrundlage dafuer gibt dann kann ich mir ja den titel beim notar holen.

Ja. Oder zu einem anderen JA gehen. Bundesweit.

muss da die kindsmutter bzw. das JA unterschreiben?

Nein.

wenn die das ablehnen was dann? koennen die dann klagen und das gericht einen unbefristeten titel aussprechen?

Sie kann eine Abänderungsklage einreichen. WIe das Gericht entscheiden wird, ist nicht vorhersagbar.

wuerde ich nach der entbindung mit zu den unterhaltspflichtigen personen dazu gezaehlt, da ich ja erstmal nicht arbeiten bin?

Jep, im zweiten Rang nach den beiden Kindern.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 04.09.2008 22:21