Alttitel - Neutitel...
 
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Alttitel - Neutitelierung??

 
(@telekraft)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,
pünktlich, um mir das Wochenende zu versauen, bekam ich heute Post vom JA.  😡

Ich solle bis zum 14.12 bei einem Notar/Amtsgericht o. JA mit Ausweis aufkreuzen und laut Regelverordnung mich 'Neutitulieren' lassen.
Dieses soll ich dem JA, der Mutter und dem Kind zukommen lassen. Dies würde nichts kosten und der Zahlbetrag des monatl. Unterhalts bliebe gleich.

Das ist doch wieder irgentwas um noch mehr Kohle aus mir raus zu quetschen?!

Muss ich jetzt schon wieder Geld, für meinen Anwalt, in die Hand nehmen, oder ist das alles Rechtens?

Danke schonmal im Vorraus

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 30.11.2012 20:23
(@Inselreif)

laut Regelverordnung

schreiben die wirklich etwas von Regelbetragsverordnung? Die gibt es seit 01.01.2008 nicht mehr  :puzz: Das könnte man denen höflich mitteilen.
Gab es denn schon einen Titel? Vielleicht kannst Du uns das Schreiben abtippern, damit wir klarer sehen?

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 30.11.2012 20:37
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.

Wenn es bisher keinen Titel ist die Forderung berechtigt.
Die Aussage, dass du das beim JA oder Notar machen lassen kannst.
Beim JA kost es nix, beim Notar wenig (ca. 20,-€)
Beim JA musst du aufpassen, dass du inhaltlich nicht über den Tisch gezogen wirst und beim Notar beim Preis.

Und wenn du uns ein paar Fakten über dein Einkommen und das Alter des Kindes gibst, erzählen wir dir was drin stehen soll.
Dann brauchst du auch keinen RA.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.11.2012 20:40
(@telekraft)
Schon was gesagt Registriert

(...) teile ich mit, dass der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 14.4.12 - AZ.: XII ZR 66/10 entschieden hat, dass die bisher erfolgte Umrechnung der Unterhaltstitel, die vor dem 1.1.08 erstellt wurden (sog. Alttitel), von der Regelbetragsverordnung zum jetzt geltenden Mindestunterhalt in anderer Form erfolgen muss.

Da bei ihrem Kind ein solcher 'Alttiel' besteht und ein Unterhaltsschuldner generell 100% des Mindestunterhalts schuldet, bitten wir um Neutitulierung ihrer Unterhaltsverpflichtung.

Sie werden gebeten bis 14.12.12 bei einem Amtsgericht, Notar oder Jugendamt (die Beurkundung bei einem Jugendamt ist gebührenfrei) unter Vorlage Ihres Personalausweis..blabla
1. sich zu verpflichten, an das Kind zu Händen des jeweiligen gesetzlichen Vertreters für die Geltendmachung von Unterhlatsansprüchen, den Mindestunterhalt (gemäß §1612a BGB) als Vomhundertsatz, monatlich im Vorraus zu zahlen und nachfolgende, nach dem Lebensalter gestaffelte, Unterhaltsverpflichtung anzuerkennen und sich gleichzeitig wegen dieser Verpflichtung der sofortigen Zwangsvollstreckung zu unterwerfen.
(...)

2. zu veranlassen, dass uns eine vollstreckbare Ausfertigung sowie je eine beglaubigte Abschrift f. dieMutter, das Kind, zu Händen seines jeweiligen gesetzlichen Vetreters, übersand wird.

Zu berücksichtigen ist, dass die Urkunde des Jugendamtes vom 7.12.2005 abgeändert wird.

Der Zahlbetrag f. den Monatlichen Unterhalt bleibt weiterhin gleich.

blablabla mit freundlichen Grüßen...
________________________________________________-

Ich will das erstens, nicht anerkennen, zweitens habe ich die Anschrift der Mutter nicht.
Zum Jugendamt fahren, unnötig nen halben Tag Urlaub nehmen wird mir bestimmt auch nicht angerechnet... ich hab schon wieder eine Krawatte, dass glaubt mir kein Mensch.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.11.2012 20:51
(@telekraft)
Schon was gesagt Registriert

Moin.

Wenn es bisher keinen Titel ist die Forderung berechtigt.
Die Aussage, dass du das beim JA oder Notar machen lassen kannst.
Beim JA kost es nix, beim Notar wenig (ca. 20,-€)
Beim JA musst du aufpassen, dass du inhaltlich nicht über den Tisch gezogen wirst und beim Notar beim Preis.

Und wenn du uns ein paar Fakten über dein Einkommen und das Alter des Kindes gibst, erzählen wir dir was drin stehen soll.
Dann brauchst du auch keinen RA.

Gruss Beppo

1499,90€ Nettoeinkommen  😉 Der schenk ich nicht einen cent mehr!!!!
Kind ist 11/04 gebohren

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.11.2012 20:52
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Und was ist der momentane Zahlbetrag?

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.11.2012 21:00
(@telekraft)
Schon was gesagt Registriert

272,-    :crash:

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.11.2012 21:01
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Gemäß §36 Nr.3 EGZPO ist das Verlangen des JA rechtswidrig. Genau wegen solchem Ansinnen wurde diese Überleitungsvorschrift u.a. geschaffen. Vielmehr hat die Umrechnung des Titels in Eigenverantwortung zu erfolgen, bis durch Neuanpassung und darauf folgender Titelabänderung die Überleitung abgeschlossen ist. Dies jetzt auf Dich abzuwälzen ist nicht nur Kompetenzüberschreitung, sondern bezeugt eher die Hilflosigkeit der damit beauftragten JA-MA. Es ist nun mal nicht Deine Aufgabe, das Rechtsschutzbedürfnis des Titel-Begünstigten auszuüben.

Weise die JA-MA auf diesen §36 Nr.3 EGZPO hin und teile ihr mit, dass dies nicht Dein Problem ist. Du bist nur und ausschließlich verpflichtet, dem ausgestellten Titel nachzukommen, nicht jedoch diesen durch "ständige" Rennerei zu einer Notarstelle abzuändern. Das ist Aufgabe des gesetzl. Vertreter des Kindes, und bei Bestehen einer Beistandschaft durch das JA dessen selbstverständlichster Job. Punkt.

Gruss oldie

Edit und PS: Mich verwundert, weshalb es in den vielen vergangenen Jahren seit der Unterhaltsreform dem Anschein nach zu keiner Überprüfung (Auskunftsverlangen) Deiner Einkünfte kam und somit dem automatischem Werdegang der Titelabänderung. Vielleicht kannst Du dazu noch was sagen (damit ich nicht dumm sterbe  :wink:).

PPS: Hüte Dich davor, diesen Titel selber abzuändern. Denn Du darfst das gar nicht ohne verbindliche Zustimmung (schriftlich vorliegend) des Titelinhabers. Im Extremfall hast Du zwei Titel an der Backe.

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.11.2012 23:26
(@telekraft)
Schon was gesagt Registriert

Klasse, hier ist mal Dampf hinter einer Aussage  :thumbup:

Ich habe, krankheitsbedingt von 08/09 bis 07/11, eine Umschulung gemacht. Quasi einen neuen Job erlernt.
Hier wurden mir, ohne mein Wissen die Zahlungen an mein 'Kind' als 'Darlehen' erhoben, dies erfuhr ich 08/11. Also direkt nach der Umschulung. Diese stottere ich nun ab, indem ich anstatt 272€--> 300€ ans Jugendamt zahle.
Was genau soll ich nun machen?
Ich habe mich bisher damit abgefunden. Habe einfach ganz andere Probleme als mich mit diesem ganzen § rumzuärgern. Zudem verstehe ich das auch nicht.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.12.2012 00:23
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Was genau soll ich nun machen?

Nix.
Lass die doch selbst raus finden, wie die Rechtslage ist.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.12.2012 00:30




(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

... , bis durch Neuanpassung und darauf folgender Titelabänderung die Überleitung abgeschlossen ist.

Nun ja. Wenn das JA Dich zur eigenen Notarstelle bestellt, um eine Titelanpassung vorzunehmen, so liegen sie im Recht. Aber nur dann, wenn dadurch der Titelinhaber - also das Kind - profitiert, sich also auch die Umstände, die zur Titulierung oder dessen Höhe geführt haben, geändert haben. Das könnte bei Dir eventuell der Fall sein. Prüfe es nach.
Nur dann, wenn sich also am jetzigen Zahlbetrag von Dir nichts ändern würde, ist deren Ansinnen zurück zu weisen.

Ehrlich gesagt, ich würde diese Titelabänderung beim JA vornehmen, aber mir erstmal eine Kopie des Titulierungsansinnen mitgeben lassen und in Ruhe drüberschauen. Es ist eine Sache, sich sinnlos zu streiten. Eine andere, die eigenen Rechte wahrzunehmen, wenn man ansonsten benachteiligt wird.

Hast Du denn schon mal überprüft, ob Titulierungshöhe alt/neu unter Beachtung der Abänderungen der DT auseinander driften? Grundsätzlich ist zu beachten, dass die aktuelle DT nur noch von 2 Berechtigten ausgeht, Deine Einstufung gemäß "DT vor 2008(2010)" hingegen von drei. Ebenso hat sich der Selbstbehalt geändert. Und dieser könnte 2013 sogar steigen. Daher wäre u.U. eine Verzögerungstaktik angebracht, bis das neue Jahr da ist und sich das OLG Düsseldorf geäußert hat.

Hast Du eine Ahnung, was sich durch die Titelabänderung eigentlich konkret für Dich ändern würde? Und Du hast noch nicht gesagt, ob zwischzeitlich oder gar aktuell Du zur Auskunft aufgefordert wurdest. Normalerweise macht das JA dies alle 2 Jahre.

Gruss oldie

PS: In einem Titel sollte niemals stehen "... hälftige Anrechnung des Kindergeldes ... (KG)". Das war mal sehr beliebt. Richtig ist "... anteilige Anrechnung ...". Das berücksichtigt nämlich auch die korrekte Verrechnung beim Eintritt des Kindes in die Volljährigkeit und schafft somit mögliche zukünftige Probleme vorzeitig aus der Welt.

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.12.2012 01:37
(@telekraft)
Schon was gesagt Registriert

In dem Schreiben steht weiterhin:

Zu berücksichtigen ist, dass die Urkunde des JA vom 7.12.2005  abgeändert wird.

Der Zahlbetrag f. den monatlichen Unterhalt bleibt weiterhin gleich.

Kann mir das alles mal jmd auf deutsch kommunizieren. Ich versteh nur die hälfte.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.12.2012 01:43